Die Riester-Rente
Wer sie braucht, was sie leistet und wie viel sie kostet!
Inhalt
Die Riesterrente kann sich lohnen, wenn auch nicht für jeden Arbeitnehmer. Riestern kann sich besonders durch die staatlichen Zulagen lohnen, die es in dieser Höhe nur bei dieser Variante zu holen gibt.
Die Riesterrente wurde lange als Lösung des Rentenproblems verkauft. Doch nur alleine mit der Riester-Rente, seinen staatlichen Zulagen und der Steuervergünstigung in der Ansparphase sollten Versicherte sich nicht auf einen finanziell gut abgesicherten Ruhestand vorbereiten. Die Riester Rente steht häufig in der Kritik unrentabel zu sein. Häufig aber schöpfen die Riester-Sparer ihre Möglichkeiten nicht vollständig aus oder lassen sogar ihre Verträge ruhen.
- Riestern lohnt sich nur, wenn Sie die volle staatliche Förderung ausschöpfen.
- Dafür muss der Riester-Sparer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen die er erhält einzahlen.
- Zusätzlich muss der Riester-Sparer seiner Steuererklärung die Anlage AV ausgefüllt beilegen.
Vorteile und Nachteile
- Die Riesterrente wird vom Staat mit Zulagen für den Riester-Sparer und seine Kinder bezuschusst.
- Beiträge in eine Riester-Rente können bis zu 2.100 Euro inklusive der Zulagen bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.
- Niedrige Beiträge für Geringverdiener.
- Die Rente aus dem Riestervertrag muss in voller Höhe bei Auszahlung versteuert werden.
- Die Angebote für Riester-Verträge sind komplex. Eine fachkundige Beratung ist daher empfehlenswert.
- Die Riester-Rente wird lebenslang gezahlt und darf nicht sinken.
- Teils werden hohe Abschlusskosten berechnet und eine zu niedrige Grundverzinsung gezahlt.
Wer sollte einen Riestervertrag abschließen?
Riestern lohnt sich nur, wenn der Sparer alles richtig macht. Vor allem Mütter mit Kindern können jedoch von enorm hohen Riester-Zulagen profitieren. Wer hingegen sehr gut verdient, profitiert kaum.
- Familien: Am stärksten profitieren Mütter mit Kindern von den Förderquoten, da hier der Anteil an staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen am größten ist.
- Hausfrauen: Angenommen in einem Haushalt arbeitet nur der Mann, die Frau schmeißt den Haushalt. In diesem Fall muss die Ehefrau nur 60 Euro im Jahr einzahlen, das ist der Mindestbeitrag, um die volle Förderung zu erhalten.
- Geringverdiener: Um die maximale Förderquote zu erreichen, müssen vier Prozent des Einkommens eingezahlt werden abzüglich der staatlichen Förderungen.
Wann wird gezahlt?
Renteneintritt: Die Riester-Rente wird ab Renteneintritt ausgezahlt. Laut Gesetz darf Riester jedoch nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres bei Verträgen die vor dem 1.1.2012 abgeschlossen wurden ausgezahlt werden. Für Verträge die später abgeschlossen werden, gilt das Erreichen des 62. Lebensjahrs.
- Zulagen: Die Grundzulage pro Person und Jahr ist 175 Euro. Für jedes Kind gibt es eine extra Kinderzulage. Diese lohnt sich besonders, da sie 300 Euro pro Kind und Jahr beträgt, wenn es nach dem 1.1.2008 geborenen wurde. Kinder die älter sind erhalten 185 Euro pro Jahr.
- Bonus: Berufseinsteiger erhalten bis zum 25. Lebensjahr einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro für einen Riester Vertrag. Damit sollen vor allem junge Leute für die Riester-Rente begeistert werden.
Tipp: Der Bonus sollte aber auf keinen Fall alleiniges Entscheidungskriterium für eine Riester-Rente sein, denn dafür ist er einfach zu niedrig.
- Steuerersparnis: Ob der Riester Vertrag steuerlich begünstigt wird in der Einkommenssteuererklärung kommt auf die sogenannte Günstigerprüfung des Finanzamts an. Die Beamten prüfen, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Dann wird über den Sonderausgabenabzug sogzusagen „nachgezahlt“.
Voraussetzung: Dafür muss die Anlage AV der Steuererklärung ausgefüllt beigelegt werden.
- Riester-Rente: Mit Renteneintritt wird eine lebenslange Riester-Rente gezahlt. Garantiert sind mindestens die eingezahlten Beiträge plus der staatlichen Zulagen für Sie und Ihre Kinder.Tipp: Einmal im Jahr müssen Sie über den Stand der Dinge informiert werden. Heißt: Ihr Riesteranbieter muss Sie über gezahlte Beiträge, das gebildete Kapital, Erträge und Kosten informieren.
Ihre Möglichkeiten
- Die Rentenversicherung: Häufig wird Riester Interessenten eine Rentenversicherung angeboten die gefördert wird. Diese Variante ist aufgrund der niedrigen Zinsen und der hohen Verwaltungskosten der Versicherer nicht zu empfehlen. Zwar garantiert die Rentenversicherung eine lebenslange Leibrente plus Überschussbeteiligung. Die Zinsen am Kapitalmarkt sind jedoch so niedrig, dass die Kosten eine Rendite auffressen.
- Die fondsgebundene Rentenversicherung: Die fondsgebundene Rentenversicherung ist noch teurer, als die klassische Rentenversicherung. Warum? Weil nicht nur die Versicherungskosten bezahlt werden müssen mit Ihren Beiträgen, sondern auch noch eine Fondsgesellschaft. Wie viel Rente am Ende ausgezahlt wird, hängt zudem von der Entwicklung der Börse ab.
- Der Banksparplan: Banken bieten Riester Banksparpläne an. Das Gute: Es werden keine Kosten oder Gebühren berechnet. Der Kunde erhält währen der Ansparphase einen festen Zinssatz. Nachteil: Die Zinsen der Banken sind miserabel. Zudem wird die Rente nur bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt. Für den Fall, dass Sie länger leben, schließen die Banken zusätzlich eine Rentenversicherung ab, woraus nach dem 85. Lebensjahr die Rente gezahlt werden soll. Ein zusätzlicher Kostenfaktor, den Sie bezahlen müssen.
- Der Fondssparplan: Riester-Fondssparpläne ermöglichen gute Wertsteigerungen. Zwar ist auch hier garantiert, dass Sie bei Renteneintritt die eingezahlten Beiträge plus Zulagen in jedem Fall ausgezahlt bekommen müssen, wird jedoch vorzeitig Geld entnommen, sind Verluste möglich.
- Der Wohn-Riester: Auch Bausparverträge sind teils Riestergefördert. Entweder entnehmen Sie während der Sparphase Geld für die Anschaffung oder Herstellung einer Immobilie oder Sie nutzen das Kapital im Rentenalter, um einen Immobilienkredit zurückzuzahlen. Zusätzlich kann ein Wohn-Riester für die Kosten eines altersgerechten Umbaus genutzt werden.
Darauf sollten Sie achten
- Kinderzulage: Die Kinderzulage wird nur demjenigen gezahlt, der das Kindergeld bekommt. Meist ist das die Mutter. Will der Vater die Kinderzulage für sich nutzen, muss er also auch das Kindergeld auf sein Konto überweisen lassen. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld wird die Zulage gestrichen. Zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückgezahlt werden.
- Beamte: Wie viel Geld Beamte in einen Riestervertrag einzahlen müssen, erfahren Sie von der Besoldungsstelle. Diese muss die Höhe des Vorjahreseinkommens im ersten Quartal des Jahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermitteln.
- Ehegatten: Ist nur ein Ehegatte zulagenberechtigt, zum Beispiel weil ein Partner noch studiert oder den Haushalt übernimmt, zahlt der nicht förderberechtigte lediglich den Mindestbeitrag von fünf Euro im Monat, um die vollen Zulagen zu erhalten.
- Versteuerung: Die Riester-Rente ist währen der Ansparphase steuerbegünstigt. Dafür wird bei Auszahlung abkassiert. Aber nicht nur das Kapital muss versteuert werden, sondern auch die staatlichen Zulagen und die erhaltenen Zinsen. Einziger Trost – der Steuersatz als Rentner ist niedriger als der Steuersatz als Arbeitnehmer. Plane jedoch die Steuerzahlung mit ein und lasse dich von Angeboten, die eine Steuerzahlung außen vor lassen, nicht blenden.
- Vererben: Wer seinen Riester-Vertrag vererben will muss wissen, dass die Zulagen bei Auszahlung verfallen. Der Erbberechtigte bekommt also lediglich das Kapital plus die Zinsen. Um auch die Zulagen zu erhalten, müsste der hinterbliebene Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner das Riester-Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen oder sich das Geld als Rente auszahlen lassen.
- Hartz IV: Die Riester-Rente wird nicht für die Berechnung von Hartz IV angerechnet.
- Auszahlungen: Es gibt keine Möglichkeit währen der Laufzeit der Riester-Rente Geld aus dem Vertrag zu entnehmen. Wer das eingezahlte Kapital braucht, muss kündigen und verliert alle Zulagen und Steuervorteile. Erst im Ruhestand können maximal 30 Prozent auf einen Schlag ausgezahlt werden, der Rest muss verrentet werden.