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Riester-Rente

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Capitalo / Risiko & Vorsorge / Riester-Rente

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Wer sie braucht, was sie leistet und wie viel sie kostet

Die Riester-Rente

Die Riesterrente kann sich lohnen, wenn auch nicht für jeden Arbeitnehmer. Riestern kann sich besonders durch die staatlichen Zulagen lohnen, die es in dieser Höhe nur bei dieser Variante zu holen gibt.

Die Riesterrente wurde lange als Lösung des Rentenproblems verkauft. Doch nur alleine mit der Riester-Rente, seinen staatlichen Zulagen und der Steuervergünstigung in der Ansparphase sollten Versicherte sich nicht auf einen finanziell gut abgesicherten Ruhestand vorbereiten. Die Riester Rente steht häufig in der Kritik unrentabel zu sein. Häufig aber schöpfen die Riester-Sparer ihre Möglichkeiten nicht vollständig aus oder lassen sogar ihre Verträge ruhen.

  • Riestern lohnt sich nur, wenn du die volle staatliche Förderung ausschöpfst.
  • Dafür muss der Riester-Sparer vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen die er erhält einzahlen.
  • Zusätzlich muss der Riester-Sparer seiner Steuererklärung die Anlage AV ausgefüllt beilegen.

Inhalt

  • Vorteile und Nachteile der Riesterrente
  • Beispiele - Angebote im Vergleich
  • Zielgruppe
  • Leistungen
  • Riester-Rente Sparformen
  • So kannst du deinen Beitrag senken
  • Wie du an die Zulagen kommst
  • Darauf solltest du achten
  • Häufige Fragen und Antworten

Ergänzende Produkte

  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Rürup-Rente
  • Flexible Altersvorsorge

Ein Riester Vertrag muss richtig behandelt werden, damit er sich in voller Blüte als lukratives Altersvorsorgeprodukt entpuppt.  Dazu gehört es zum Beispiel, dass du die volle Förderung mitnimmst.

foerderhoehe-riestertabelle

Beispielbeiträge

Single

32 Jahre alt, Kein Kind

87,17 €*
Eigenbeitrag

566 €
Monatsrente

  • 30.000 Euro brutto Vorjahresgehalt
  • 154 Euro Zulagen jährlich
  • angenommene Rendite 6 %**
  • Rente mit 67
Berechnen

Verheiratet

32 Jahre alt, 2 Kinder

37,17 €*
Eigenbeitrag

566 €*
Monatsrente

  • 30.000 Euro brutto Vorjahresgehalt
  • 754 Euro Zulagen jährlich
  • angenommene Rendite 6 %**
  • Rente mit 67
Berechnen

Verheiratet

32 Jahre alt, 2 Kinder

112,17 €*
Eigenbeitrag

991 €
Monatsrente

  • 60.000 Euro brutto Vorjahresgehalt
  • 754 Euro Zulagen jährlich
  • angenommene Rendite 6 %**
  • Rente mit 67
Berechnen

* Der Eigenbeitrag verringert sich um die Höhe der Kinderzulage, solange die Kinder zulagenberechtigt, danach steigt der Eigenbeitrag entsprechend.
** Die Berechnungen gehen von einer gleichmäßigen und kontinuierlichen Wertentwicklung von 6 % aus. Die tatsächliche Entwicklung von Aktienfonds unterliegt Schwankungen. Eine Voraussage über die Wertentwicklung ist insbesondere über lange Laufzeiten nicht möglich. Die voraussichtliche Höhe der Rente wurde mit den zum Versicherungsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet (DAV 2004R).

wohngebäudeversicherungen kunden
Kundendialog

„Ich habe drei Kinder und kann derzeit meinen Beruf nicht ausüben. Um dennoch etwas für meine Rente zu sparen nutze ich die Riester-Rente. Vor allem die staatlichen Riester-Kinderzulagen erhöhen meinen Ertrag enorm.“

- Barbara Schmitz, 37 Jahre, Familienmanagerin

Riester-Rente

Vorteile und Nachteile

  • Die Riesterrente wird vom Staat mit Zulagen für den Riester-Sparer und seine Kinder bezuschusst.
  • Beiträge in eine Riester-Rente können bis zu 2.100 Euro inklusive der Zulagen bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.
  • Niedrige Beiträge für Geringverdiener.
  • Die Rente aus dem Riestervertrag muss in voller Höhe bei Auszahlung versteuert werden.
  • Die Angebote für Riester-Verträge sind komplex. Eine fachkundige Beratung ist daher empfehlenswert.
  • Die Riester-Rente wird lebenslang gezahlt und darf nicht sinken.
  • Teils werden hohe Abschlusskosten berechnet und eine zu niedrige Grundverzinsung gezahlt.

Wer sollte einen Riestervertrag abschließen?

Riestern lohnt sich nur, wenn der Sparer alles richtig macht. Vor allem Mütter mit Kindern können jedoch von enorm hohen Riester-Zulagen profitieren. Wer hingegen sehr gut verdient, profitiert kaum.


Familien
Am stärksten profitieren Mütter mit Kindern von den Förderquoten, da hier der Anteil an staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen am größten ist.


Hausfrauen
Angenommen in einem Haushalt arbeitet nur der Mann, die Frau schmeißt den Haushalt. In diesem Fall muss die Ehefrau nur 60 Euro im Jahr einzahlen, das ist der Mindestbeitrag, um die volle Förderung zu erhalten.


Geringverdiener
Um die maximale Förderquote zu erreichen, müssen vier Prozent des Einkommens eingezahlt werden abzüglich der staatlichen Förderungen.

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Los geht's

Welche Leistungen kannst du erwarten?

Wann wird gezahlt?

Renteneintritt: Die Riester-Rente wird ab Renteneintritt ausgezahlt. Laut Gesetz darf Riester jedoch nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres bei Verträgen die vor dem 1.1.2012 abgeschlossen wurden ausgezahlt werden. Für Verträge die später abgeschlossen werden, gilt das Erreichen des 62. Lebensjahrs.

Was wird gezahlt?

  • Zulagen: Die Grundzulage pro Person und Jahr ist 154 Euro.  Für jedes Kind gibt es eine extra Kinderzulage. Diese lohnt sich besonders, da sie 300 Euro pro Kind und Jahr beträgt, wenn es nach dem 1.1.2008 geborenen wurde. Kinder die älter sind erhalten 185 Euro pro Jahr.
  • Bonus: Berufseinsteiger erhalten bis zum 25. Lebensjahr einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro für einen Riester Vertrag. Damit sollen vor allem junge Leute für die Riester-Rente begeistert werden.
    Tipp: Der Bonus sollte aber auf keinen Fall alleiniges Entscheidungskriterium für eine Riester-Rente sein, denn dafür ist er einfach zu niedrig.
  • Steuerersparnis: Ob der Riester Vertrag steuerlich begünstigt wird in der Einkommenssteuererklärung kommt auf die sogenannte Günstigerprüfung des Finanzamts an. Die Beamten prüfen, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Dann wird über den Sonderausgabenabzug sogzusagen „nachgezahlt“.
    Voraussetzung: Dafür muss die Anlage AV der Steuererklärung ausgefüllt beigelegt werden.
  • Riester-Rente: Mit Renteneintritt wird eine lebenslange Riester-Rente gezahlt. Garantiert sind mindestens die eingezahlten Beiträge plus der staatlichen Zulagen für dich und deine Kinder.Tipp: Einmal im Jahr musst du über den Stand der Dinge informiert werden. Heißt: Dein Riesteranbieter muss dich über gezahlte Beiträge, das gebildete Kapital, Erträge und Kosten informieren.

Spar-Tipp: So kannst du deinen Beitrag senken

Die Beiträge für die Riester-Rente kannst du selbst festlegen. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro müssten somit insgesamt 2.000 Euro (vier Prozent seines Einkommens) in den Riester-Vertrag fließen, um die maximale Förderung über 154 Euro pro Jahr zu bekommen. Da die Zulage jedoch auf den Jahresbeitrag angerechnet wird sind nur 1.846 Euro fällig.

  1. Möglichkeit: Der Sparer kann jederzeit seine Beiträge in die Riester-Rente verringern. Achte jedoch darauf, dass du nie weniger als 60 Euro Mindestbeitrag im Jahr einzahlst. Nachteil: Veränderungen des Beitrags nehmen Einfluss auf deine staatlichen Zulagen und die Steuerersparnis.
  2. Möglichkeit: Hast du bereits alle Kinder angemeldet für die Kinder-Zulage? Trage dafür die Kindergeld-Nummer auf Ihrem Zulagenantrag ein. Tipp: Diese steht auf dem Kontoauszug deines Girokontos.
Riester-Sparformen

Deine Möglichkeiten

Die Rentenversicherung: Häufig wird Riester Interessenten eine Rentenversicherung angeboten die gefördert wird. Diese Variante ist aufgrund der niedrigen Zinsen und der hohen Verwaltungskosten der Versicherer nicht zu empfehlen. Zwar garantiert die Rentenversicherung eine lebenslange Leibrente plus Überschussbeteiligung. Die Zinsen am Kapitalmarkt sind jedoch so niedrig, dass die Kosten eine Rendite auffressen.

Die fondsgebundene Rentenversicherung: Die fondsgebundene Rentenversicherung ist noch teurer, als die klassische Rentenversicherung. Warum? Weil nicht nur die Versicherungskosten bezahlt werden müssen mit deinen Beiträgen, sondern auch noch eine Fondsgesellschaft. Wie viel Rente am Ende ausgezahlt wird, hängt zudem von der Entwicklung der Börse ab.

Der Banksparplan: Banken bieten Riester Banksparpläne an. Das Gute: Es werden keine Kosten oder Gebühren berechnet. Der Kunde erhält währen der Ansparphase einen festen Zinssatz. Nachteil: Die Zinsen der Banken sind miserabel. Zudem wird die Rente nur bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt. Für den Fall, dass du länger lebst, schließen die Banken zusätzlich eine Rentenversicherung ab, woraus nach dem 85. Lebensjahr die Rente gezahlt werden soll. Ein zusätzlicher Kostenfaktor, den du bezahlen musst.

Der Fondssparplan: Riester-Fondssparpläne ermöglichen gute Wertsteigerungen. Zwar ist auch hier garantiert, dass du bei Renteneintritt die eingezahlten Beiträge plus Zulagen in jedem Fall ausgezahlt bekommen musst, wird jedoch vorzeitig Geld entnommen, sind Verluste möglich.

Der Wohn-Riester: Auch Bausparverträge sind teils Riestergefördert. Entweder entnimmst du während der Sparphase Geld für die Anschaffung oder Herstellung einer Immobilie oder du nutzt das Kapital im Rentenalter, um einen Immobilienkredit zurückzuzahlen. Zusätzlich kann ein Wohn-Riester für die Kosten eines altersgerechten Umbaus genutzt werden.

Tipp: Bei der Rentenversicherung, dem Banksparplan und dem Fondssparplan kannst du dir bei Rentenbeginn 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen.

Riester-Rente: Wie du an die Zulagen kommst

Die staatlichen Zulagen fließen nicht automatisch. Sie müssen über den Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Dafür gilt eine Frist von zwei Jahren nach Ablauf des Beitragsjahres. Am besten vereinbarst du bereits bei Abschluss einen Dauerzulagenantrag. Dann geht alles automatisch. Lediglich wenn sich etwas ändert, wie der Familienstand, wenn es Familienzuwachs gibt oder sich der berufliche Status ändert, musst du dies melden.

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Darauf solltest du achten

  • Kinderzulage: Die Kinderzulage wird nur demjenigen gezahlt, der das Kindergeld bekommt. Meist ist das die Mutter. Will der Vater die Kinderzulage für sich nutzen, muss er also auch das Kindergeld auf sein Konto überweisen lassen. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld wird die Zulage gestrichen. Zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückgezahlt werden.
  • Beamte: Wie viel Geld Beamte in einen Riestervertrag einzahlen müssen, erfährst du von der Besoldungsstelle. Diese muss die Höhe des Vorjahreseinkommens im ersten Quartal des Jahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermitteln.
  • Ehegatten: Ist nur ein Ehegatte zulagenberechtigt, zum Beispiel weil ein Partner noch studiert oder den Haushalt übernimmt, zahlt der nicht förderberechtigte lediglich den Mindestbeitrag von fünf Euro im Monat, um die vollen Zulagen zu erhalten.
  • Versteuerung: Die Riester-Rente ist währen der Ansparphase steuerbegünstigt. Dafür wird bei Auszahlung abkassiert. Aber nicht nur das Kapital muss versteuert werden, sondern auch die staatlichen Zulagen und die erhaltenen Zinsen. Einziger Trost – der Steuersatz als Rentner ist niedriger als der Steuersatz als Arbeitnehmer. Plane jedoch die Steuerzahlung mit ein und lasse dich von Angeboten, die eine Steuerzahlung außen vor lassen, nicht blenden.
  • Vererben: Wer seinen Riester-Vertrag vererben will muss wissen, dass die Zulagen bei Auszahlung verfallen. Der Erbberechtigte bekommt also lediglich das Kapital plus die Zinsen. Um auch die Zulagen zu erhalten, müsste der hinterbliebene Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner das Riester-Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen oder sich das Geld als Rente auszahlen lassen.
  • Hartz IV: Die Riester-Rente wird nicht für die Berechnung von Hartz IV angerechnet.
  • Auszahlungen: Es gibt keine Möglichkeit währen der Laufzeit der Riester-Rente Geld aus dem Vertrag zu entnehmen. Wer das eingezahlte Kapital braucht, muss kündigen und verliert alle Zulagen und Steuervorteile. Erst im Ruhestand können maximal 30 Prozent auf einen Schlag ausgezahlt werden, der Rest muss verrentet werden.

Häufige Fragen

Seit wann gibt es die Riester Rente?

Walter Riester war Bundesarbeitsminister und hat die private Riester Rente 2002 ins Leben gerufen. Die Riester Rente wird durch staatliche Zulagen und durch steuerliche Begünstigungen, den Sonderausgabenabzug, gefördert. Ziel ist es die Lücke im Rentenalter zu schließen, die sich auf jeden Fall ergeben wird.

Wie wird die Riester Rente gefördert?

Die Grundzulage: Die Zulage pro Person ist 154 Euro im Jahr hoch.

Die Kinderzulage:  Zusätzlich wird eine Kinderzulage gezahlt. Aber nur derjenige bekommt sie, der auch das Kindergeld erhält. Für jedes Kind werden 185 Euro im Jahr gezahlt, zum Beispiel auf den Riester Vertrag der Mutter, wenn das Kind vor 2008 geboren wurde. Ältere Kinder erhalten sogar 300 Euro pro Kind und Jahr.

Der Steuerbonus: Neben den Zulagen sollten Sie auf jeden Fall versuchen noch einen Steuerbonus zu erhalten. Dafür muss man die Anlage AV in der Steuererklärung ausfüllen und einreichen. Denn Ihre Beiträge für die Riesterrente können auch als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Voraussetzungen für den Riester Steuerbonus: Ob die Beiträge für die Riesterrente tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, berechnet das Finanzamt. Die Steuererleichterung wird nämlich nur dann gezahlt, wenn diese höher ist als die Altersvorsorgezulagen die  Sie erhalten. Meist lohnt sich das für Gutverdiener. Bei einem Brutto-Jahresverdienst von 48.000 Euro bringt der Abzug der vollen Beiträge (2.100 Euro) eine Steuerersparnis von über 800 Euro, von der allerdings die gewährten Zulagen für die Riesterrente abgezogen werden.

Was gilt für Ehegatten?

Wer verheiratet ist und die staatlichen Zulagen für seine Riester Rente erhalten möchte muss je einen Vertrag abschließen. Es gibt keinen Ehegatten Riestervertrag. Sind beide berechtigt zu riestern, müssen auch beide den erforderlichen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 60 Euro leisten im Jahr, um die maximale Altersvorsorgezulage zu erhalten. Hat nur ein Ehegatte von zwei Berechtigten eine Riesterrente abgeschlossen, verdoppelt sich für ihn die Altersvorsorgezulage nicht. Ist hingegen nur ein Ehegatte berechtigt, hat der andere einen mittelbaren Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, wenn er selbst eine Riesterrente abgeschlossen hat.

Warum Lohnerhöhungen deinen Riestervertrag beeinflussen

Du erhältst eine Gehaltserhöhung? Glückwunsch! Prüfe in diesem Zusammenhang deinen Riester Vertrag. Denn eine Lohnerhöhung bedingt höhere Beiträge für die spätere private Riester Rente, um in den Genuss der Zulagen zu kommen. Vier Prozent deines Lohns oder Gehalts müssen Sie in den Riester Vertrag für die Förderung einzahlen. Wer mehr verdient, muss also auch mehr einzahlen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Zahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Ein Gehaltszuwachs um drei Prozent erfordert eine Riester Beitragserhöhung um ebenfalls drei Prozent.
Wer die Anpassung vergisst, hat nur im jeweils laufenden Kalenderjahr die Möglichkeit nachzuzahlen. Rückwirkende Einzahlungen in die Riester Rente sind ausgeschlossen.

Dauerzulagenantrag erleichtert Zulagenauszahlung

Der Riester-Sparer muss einen Zulagenantrag bei der Bank, der Versicherung oder der Bausparkasse stellen. Dann wird die ZfA, die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen über Ihren Zulagenantrag informiert. Vorgänge, wie beispielsweise die schädliche Verwendung von Zulagen, werden ebenfalls weitergegeben. Schädliche Verwendung bedeutet: Riester-Verträge dienen der Altersvorsorge. Wer seinen Riester-Vertrag vorzeitig aufzulösen will oder das angesparte Geld benötigt, begeht eine schädliche Verwendung. Die hat zur Folge, dass Sie alle erhaltenen Förderungen zurückzahlen müssen. Das fällt bei den staatlichen Zulagen nicht auf, da Sie diese ja erst zum Auszahlungsbeginn bekommen. Allerdings bei den Steuervorteilen. Die haben Sie jedes Jahr erhalten und müssen zurückgezahlt werden. Ausnahmen davon sind die Entnahme Ihres Guthabens für den Erwerb einer selbstbewohnten Immobilie, was nicht als schädliche Verwendung gilt. Zusätzlich müssen die erwirtschafteten Zinsen nachträglich versteuert werden. Sie fallen als sonstige Einkünfte an, weil die Befreiung von der Abgeltungssteuer auch für frühzeitig gekündigte Verträge besteht.

Wer kann einen Riester-Vertrag abschließen?

Die staatliche Förderung erhält nur ein bestimmter Personenkreis. Es werden nur Personen gefördert, die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Empfänger von Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz bzw. von Amtsbezügen aus einem Amtsverhältnis sind. Freiwillig Versicherte haben keinen Anspruch auf Förderung.

Gefördert werden zum Beispiel...

  • alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Beschäftigte im öffentlichen Dienst,
  • Auszubildende,
  • Mütter und Väter während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit,
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld),
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • Selbstständige, wenn Sie kraft Gesetzes pflichtversichert sind (z.B. selbstständige Lehrer und Erzieher),
  • Land- und Forstwirte, wenn Sie nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind,
  • geringfügig Beschäftigte, für die die Rechtslage bis 31.12.2012 gilt und die auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet haben und den Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Betrag aufstocken,
  • geringfügig Beschäftigte, für die die Rechtslage ab 01.01.2013 gilt und die nicht die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung beantragt haben,
  • Arbeitslose, die als Arbeitssuchende gemeldet sind und wegen zu hohen Vermögens oder Einkommens keine Leistungen nach dem SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) erhalten und
  • Bezieher einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit.
    Voraussetzungen sind, dass die Zahlungen von der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einer öffentlichen Kasse erfolgen und der Bezieher das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Besonderheiten gelten bei Ehegatten , wenn nur einer der Partner zum geförderten Personenkreis gehört.

Die private Rentenversicherung mit Riester

Dabei handelt es sich im Grunde um eine Rentenversicherung auf die zusätzlich die staatlichen Zulagen fließen. Man zahlt also meist monatlich einen gewissen Betrag von seinem Girokonto ein. Der Staat fördert deinen Vertrag. Dafür musst du im Jahr maximal 2.100 Euro oder monatlich 175 Euro einzahlen. Wie viel Zinsen du bekommst hängt von der Versicherung ab und wie diese deine Beiträge anlegt. Mindestens muss die Versicherung deinen Einzahlungen mit dem Garantiezins in Höhe von 1,25 Euro in 2016 verzinsen.

Riestern mit Fonds

0,9 Prozent Garantiezins für Riester-Rentenversicherungen überzeugen nur die wenigsten Sparer. Daher gibt es auch die Möglichkeit seinen Ertrag für den Riester-Vertrag mit Fonds und Aktien zu pushen. Der Staat bezuschusst dafür mehrere Möglichkeiten.

Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung

Du kannst beim Abschluss einer Riester-Rentenversicherung wählen wie diese deine Beiträge anlegen soll. Zur Wahl stehen die klassische Riester-Rentenversicherung und die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung. Zweite Variante legt einen Teil deines Sparbeitrages in Aktienfonds an, mit dem Ziel, eine höhere Rendite für dich zu erwirtschaften. Du musst allerdings bedenken, dass du also nicht nur die Kosten vom Rentenversicherer zahlen musst, sondern dann auch noch die Kosten für die Anlage im Fonds. Lohnt sich, wenn überhaupt, nur für sehr junge Riestersparer die sehr lange einzahlen.

Riester-Fondssparplan

Wer sich die Kosten der Rentenversicherung sparen will, kann auch einen Riester-Fondssparplan anlegen. Entweder man entscheidet sich für einen Anbieter, der am Anfang in Aktien investiert und umschichtet in sicherere Rentenfonds, sobald es zeitlich in Richtung Auszahlung geht – um die eingezahlten Beiträge und die Rendite nicht mehr zu gefährden. Oder man wählt sein Risiko selbst und schichtet selbstständig je nach Marktlage um. Bei dieser Variante solltest du auf jeden Fall darauf achten, dass die Kosten nicht zu hoch sind. Anbieter mit hohen Abschlusskosten solltest du also nicht trauen. Dazu gehören auch Ausgabeaufschläge, Fondsgebühren und Verwaltungskosten.

Riester bei der Bank in einen Banksparplan

Der Riester-Banksparplan ist nicht nur die einfachste Form zu riestern, sondern auch die billigste. Die Bank verlangt keine Gebühren oder Verwaltungskosten wie eine Rentenversicherung oder eine Fondsgesellschaft. Da der Banker damit auch nur wenig verdient, wird er dir diese Variante daher nicht gerade schmackhaft machen. Vergleichen lohnt sich allerdings allemal! Frage unser Team von Capitalo.de, wir helfen!

Dein Beitrag für Riester fließt Monat für Monat in einen klassischen Sparplan bei der Bank. Wie viel Zinsen du dafür erhältst, ist jederzeit offengelegt. Allerdings wirst du in der derzeitigen Niedrigzinsphase mit einem Riester-Banksparplan nur wenig Rendite erwirtschaften. Zudem ist der Zinssatz variabel, kann sich also ständig nach oben und unten verändern. Häufig empfehlen Verbraucherschützer Riester-Banksparpläne für ältere Riestersparer, die nur noch zehn bis 15 Jahre einzahlen würden, bis du das Produkt ausgezahlt bekommst. Im Alter lohnt sich eine Riester-Rentenversicherung definitiv nicht mehr, laut einem Test und dem Vergleich von Verbraucherschützern.

Wohn-Riester für alle mit Eigenheimgedanke

Wohn-Riester heißt eigentlich Eigenheimrente. Dieser Riestervertrag ist für diejenigen interessant, die ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder  kaufen wollen, um darin selbst zu leben. Kapitalanlagen, also der Kauf einer Wohnung um sie zu vermieten, sind ausgeschlossen. Wer also jetzt eine Baufinanzierung benötigt oder eine Anschlussfinanzierung benötigt, kann den Wohn-Riester in Erwägung ziehen. Vorteil: Der Riestervertrag zahlt deinen Kredit zusätzlich ab.

Jedoch richtet sich Wohn-Riester nicht nur an diejenigen die eine Immobilie bauen oder kaufen wollen, sondern vor allem an alle die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen – also Angestellte. Zusätzlich gelten strenge Regeln: Wohn-Riester darf nur für Immobilien genutzt werden, in die man auch selbst einzieht. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine solche Wohnung dürfen damit finanziert werden. Wer schon eine Immobilie hat und diese Umbauen will, um die Bude barrierefrei zu machen, darf ebenso den Wohn-Riester verwenden. Andere Verwendungen sind ausgeschlossen. Zudem muss das Darlehen bei der Bausparkasse vollständig zurückgezahlt werden bis die Auszahlphase anläuft. Frühester Zeitpunkt ist bei älteren Verträgen das 60. Lebensjahr, bei jüngeren das 62. Lebensjahr. Staatlich gefördert wird nur die Tilgung. Dafür musst du mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens für die Tilgung des Darlehens verwenden. Bei einem Gehalt von beispielsweise 35.000 Euro entspricht das 1.400 Euro jährlich. Davon wird die staatliche Förderung in Form der Zulage noch abgezogen. Für einen Erwachsenen ohne Kinder ergibt sich daraus ein Eigenbeitrag von 104 Euro monatlich.

Wer erst einen Riester-Bausparvertrag abschließen muss, erhält die staatliche Förderung sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase. Während die Zulagen direkt für den Bausparvertrag verwenden müssen, können die Steuerrückerstattung frei verfügt werden. Bei einem Bausparvertrag sparst du zunächst Guthaben an und können dann nach einigen Jahren ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Achtung: Die Abschlusskosten in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme musst du erst einzahlen, bevor Guthaben gebildet wird – Daher sind Bausparverträge im Grunde sehr teuer auch wenn es nicht so scheint und die Variante sehr beliebt bei den Verbrauchern ist. Achte zudem auf Bausparverträge ohne Kontoführungsgebühr!

Der »Berufseinsteiger-Bonus«

Der »Berufseinsteiger-Bonus« von € 200,00 ist ein weiterer Bestandteil der Riester-Förderung. Sie erhalten den Bonus zur Grundzulage einmalig im Jahr des Vertragsabschlusses, wenn Sie zu Beginn des Jahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Sie müssen den Berufseinsteiger-Bonus nicht gesondert beantragen. Der Antrag auf Grundzulage ist ausreichend, denn der Rest wird vom Anbieter Ihres Riestervertrages erledigt.

Im Rahmen des Sonderausgabenabzuges in der Steuererklärung wird der Berufseinsteiger-Bonus nicht berücksichtigt.

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