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Restschuld

Bei der Restschuld handelt es sich um den noch zu zahlenden Rest eines Bruttokreditbetrages bis zur vollständigen Tilgung. Kreditnehmer können selbst die Restschuld berechnen bzw. berechnen lassen oder sie dem Tilgungsplan entnehmen, den Banken ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen.

Eine Neuberechnung der Restschuld bei einem Darlehen wird meist dann erforderlich, wenn Sonderzahlungen vorgenommen wurden. Dadurch verkleinert sich der noch ausstehende Darlehensbetrag außerplanmäßig. Im gleichen Zuge werden auch die Zinsen neu berechnet.

Die Restschuld kann, je nach Darlehensart, auf verschiedene Weisen getilgt werden. So variiert beispielsweise bei einem Annuitätendarlehen der Tilgungsanteil: Zu Beginn der Laufzeit überwiegt der Zinsanteil über dem Tilgungsanteil. Im Laufe der Zeit wird dieses Verhältnis jedoch umgekehrt, sodass die letzte Annuität fast ausschließlich der Tilgung dient. Dabei ist anzumerken, dass bei einem Annuitätendarlehen die monatlich zu zahlenden Beträge (Annuitäten) stets gleich groß sind. Im Gegensatz dazu bleibt die monatliche Tilgung bei einem Tilgungsdarlehen gleich. Der Zinsanteil sinkt mit voranschreitender Laufzeit kontinuierlich, wodurch auch die einzelnen Ratenzahlungen Monat für Monat geringer werden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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