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Einzugsermächtigung

Mit einer Einzugsermächtigung erteilt der Kontoinhaber einem Gläubiger die Erlaubnis, fällige Rechnungsbeträge mittels Lastschriftverfahren von seinem Konto abzubuchen. Meistens wird die Einzugsermächtigung für regelmäßige Forderungen eingesetzt, zum Beispiel bei der Miete oder bei monatlichen Raten für einen Kredit. Aber auch für einmalige Zahlungen wie zum Beispiel beim Einkauf im Internet werden Einzugsermächtigung und Lastschriftverfahren genutzt.
Die Einzugsermächtigung muss schriftlich erteilt werden und kann vom Kontoinhaber jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wer eine einmal erteilte Einzugsermächtigung widerrufen will, muss das ebenfalls in schriftlicher Form tun. Zur Sicherheit empfiehlt es sich, das per Einschreiben zu tun.
Auch einer bereits erfolgten Abbuchung kann man innerhalb von sechs Wochen widersprechen und das Geld zurückbuchen lassen, wenn man der Meinung ist, die Abbuchung sei so nicht in Ordnung. Es lohnt sich jedoch immer, bei Vertragsabschlüssen genau hinzusehen: So ist zum Beispiel bei manchen Verträgen die Erteilung der Einzugsermächtigung oft Bestandteil des Vertrages. Wer dem Anbieter keine Einzugsermächtigung erteilen möchte, muss darauf achten.
Wer einen Abbuchungsauftrag per Einzugsermächtigung erteilt, muss darauf achten, dass das Konto in entsprechender Höhe gedeckt ist oder ein Dispositionskredit mit der Bank vereinbart ist. Ist das nicht der Fall, löst die Bank die Lastschrift nicht ein und die Rechnung ist trotz Einzugsermächtigung nicht bezahlt. Das kann dann unter Umständen Bearbeitungs- oder Mahngebühren nach sich ziehen.

Die Einzugsermächtigung sollte die folgenden Punkte enthalten:

• Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen und des Begünstigten
• Konto-Nummer des Zahlungspflichtigen
• Name und Bankleitzahl der beauftragten Bank
• Zahlungszeitpunkt (z.B. jeweils zum 1. des Monats)
• Ort und Datum der Ausstellung
• Unterschrift des Zahlungspflichtigen

Mögliche Vorlage Einzugsermächtigung:

„Hiermit beauftrage ich, Name und Anschrift, die Firma XY, Anschrift, bis auf Widerruf die jeweils zum 1. eines Monats fälligen Zahlungen in Höhe von ….. Euro zulasten meines unten aufgeführten Kontos per Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen sollte, besteht seitens der kontoführenden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung.“

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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