Tokenisierung von Unternehmen 2026: Der Stand in Deutschland
Tokenisierung von Unternehmen bezeichnet die Ausgabe von Wertpapieren, Anteilen oder Schuldverschreibungen als digitale Tokens auf einer Blockchain. In Deutschland ist das seit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) vom 10.06.2021 rechtlich möglich und wird bereits genutzt: Ende 2025 hatte das eWpG-Volumen 1,23 Milliarden Euro erreicht – allein das zweite Halbjahr 2025 verdreifachte die Emissionen gegenüber dem Vorjahr (Quelle: Deka Digital Asset Monitor, Stand Dezember 2025).
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rechtsrahmen DE: eWpG seit 10.06.2021, Novelle am 10.02.2026 in Kraft. MiCA EU-weit seit 30.12.2024.
- Volumen DE: 1,23 Mrd. EUR kumuliertes eWpG-Volumen bis Ende 2025 (Deka Digital Asset Monitor).
- Referenz-Emissionen: Siemens 60 Mio. EUR (2023), KfW (Juli 2024), EIB (Nov 2024), Cashlink und 21X mit BaFin-Lizenz.
- Größter realer Engpass: Sekundärmarkt-Liquidität und fehlende Settlement-Anbindung an Zentralbankgeld.
Die Tokenisierung hat in Deutschland den Proof-of-Concept-Status verlassen. Trotzdem ist sie kein Allheilmittel: Die meisten Use-Cases bewegen sich im regulierten Bereich klassischer Wertpapiere, nicht in der offenen Krypto-Welt. Dieser Artikel ordnet ein, was 2026 real funktioniert, wo die rechtlichen Fallstricke liegen und warum Liquidität weiterhin das größte ungelöste Problem ist.
Was versteht man unter Tokenisierung von Unternehmen?
Tokenisierung bedeutet, einen Vermögenswert oder ein Recht als digitalen Token auf einer Blockchain abzubilden und damit übertragbar zu machen. Bei Unternehmen betrifft das vor allem drei Kategorien:
- Fremdkapital: Anleihen und Schuldverschreibungen als Kryptowertpapiere nach § 4 eWpG
- Eigenkapital: Aktien oder GmbH-Anteile als tokenisierte Beteiligung
- Hybride Instrumente: Genussrechte, Wandeldarlehen, Revenue-Sharing-Tokens
Der rechtliche Unterschied ist zentral: Klassische tokenisierte Wertpapiere wie Anleihen fallen unter das eWpG und die MiFID II, nicht unter die MiCA-Verordnung. MiCA (Verordnung (EU) 2023/1114) regelt nur sogenannte Asset-Referenced Tokens (ARTs) und E-Money Tokens (EMTs) – also Stablecoins und Krypto-Assets, die keine Finanzinstrumente im klassischen Sinn sind.
Diese Abgrenzung wird in Marketing-Materialien regelmäßig verwischt. Für Unternehmen, die ihre Finanzierung tokenisieren wollen, ist sie aber der Schlüssel zur Rechtssicherheit.
Welche Beispiele für tokenisierte Unternehmen gibt es 2026?
Die folgenden Emissionen zeigen, wie Tokenisierung in Deutschland und der EU aktuell genutzt wird:
| Emittent | Instrument | Volumen / Datum | Infrastruktur |
|---|---|---|---|
| Siemens AG | Digitale Schuldverschreibung nach eWpG | 60 Mio. EUR, Februar 2023 | Polygon-Blockchain, Hauck Aufhäuser Lampe als Register |
| KfW | Erste digitale Anleihe nach eWpG | Juli 2024 | Öffentlich verfügbare Blockchain |
| Europäische Investitionsbank (EIB) | 6. digitale Anleihe, Settlement in Zentralbankgeld | November 2024 | Eurosystem Exploratory Work |
| 21X (Frankfurt) | Erste BaFin-Lizenz für DLT MTF und DLT TSS in der EU | 2024 | Polygon |
| Cashlink Technologies | Erste BaFin-Lizenz zur Führung eines Kryptowertpapierregisters | 2024 | Ethereum, Polygon |
| SWIAT (DekaBank-Netzwerk) | Tokenisierungs-Plattform Bankenkonsortium | > 600 Mio. EUR verarbeitetes Volumen | Regulated Layer One |
Die Quellen dieser Daten sind die jeweiligen Pressemitteilungen der Emittenten (siemens.com/press, kfw.de/Newsroom, eib.org, cashlink.de). Auffällig: Es geht bisher überwiegend um Anleihen und Settlement-Infrastruktur, nicht um tokenisierte Aktien des breiten Mittelstands. Der Mittelstands-Anwendungsfall, den viele Berater bewerben, ist bis Anfang 2026 die Ausnahme geblieben.
Wie kann eine GmbH oder AG sich tokenisieren lassen?
Der konkrete Weg hängt vom Rechtsträger und vom Ziel ab. Grundlegend gibt es vier Schritte:
- Rechtsform klären: Aktien einer AG lassen sich als Kryptowertpapiere nach eWpG ausgeben. GmbH-Anteile können aktuell nicht direkt tokenisiert werden, da § 15 GmbHG eine notarielle Beurkundung der Abtretung verlangt. Umwege sind Genussrechte, Tokenized Bonds oder eine SE/AG-Umwandlung.
- Registerführende Stelle wählen: Das Kryptowertpapierregister muss von einer BaFin-lizenzierten Stelle geführt werden. Anbieter in Deutschland sind unter anderem Cashlink, Tokenize.it und Nyala Digital Assets.
- Whitepaper oder Wertpapierprospekt erstellen: Abhängig vom Volumen und Investorenkreis gelten die Prospektpflichten der EU-Prospektverordnung, bei MiCA-Instrumenten zusätzlich die Whitepaper-Pflicht.
- Primärmarkt-Emission und Settlement: Die Zuteilung erfolgt über eine Handelsplattform wie 21X oder direkt Peer-to-Peer über Smart Contracts. Ab dem 30.03.2026 akzeptiert das Eurosystem erstmals DLT-emittierte Assets als Sicherheiten (Ankündigung EZB, Januar 2026).
In der Praxis dauert ein vollständiger Prozess mehrere Monate und kostet sechsstellige Beträge an externer Beratung, Registerführung und rechtlicher Prüfung – deutlich weniger als eine klassische Börsenemission, aber auch kein Self-Service-Produkt.
Was ist eine tokenisierte Aktie – und wie unterscheidet sie sich von einer klassischen?
Eine tokenisierte Aktie ist eine Aktie, deren Eigentums- und Übertragungsnachweis nicht in einer Globalurkunde bei einer Wertpapiersammelbank liegt, sondern in einem Kryptowertpapierregister auf einer Blockchain. Rechtlich ist sie der klassischen Aktie gleichgestellt: gleiche Stimmrechte, gleiche Dividendenansprüche, gleiche Prospekthaftung.
Die Unterschiede liegen in der Abwicklung:
| Merkmal | Klassische Aktie | Tokenisierte Aktie |
|---|---|---|
| Verwahrung | Depotbank → Clearstream | Smart Contract + Kryptowertpapierregister |
| Settlement | T+2 über CCP | T+0 theoretisch möglich, praktisch noch selten |
| Übertragung | Girosammelverwahrung | Direkter Ownership-Transfer on-chain |
| Custody-Risiko | Clearstream-Resilienz | Private-Key-Verlust = irreversibler Vermögensverlust |
| Liquidität | Hoch (regulierte Börsen) | Niedrig bis sehr niedrig auf Sekundärmärkten |
Der letzte Punkt ist entscheidend und wird weiter unten vertieft: Tokenisierung löst das Transfer-Problem, nicht automatisch das Liquiditäts-Problem.
Welche Vorteile bietet Tokenisierung für die Unternehmensfinanzierung?
Die belastbaren Vorteile liegen in Effizienz und Prozesskosten, weniger in neuen Investorengruppen:
- Kostensenkung bei der Emission: HSBC nennt eine Reduktion der Emissionskosten um bis zu 90 Prozent und eine Verkürzung der Emissionsdauer um 40 Prozent bei Blockchain-Anleihen gegenüber klassischer Emission (Quelle: HSBC-Case-Study, zitiert in DasInvestment.com, März 2025).
- Post-Trade-Einsparungen: Eine Analyse von Roland Berger und Keyrock beziffert das Einsparpotenzial im europäischen Equity-Post-Trade bis 2030 auf rund 4,6 Milliarden Euro durch DLT und Smart-Contract-Settlement (Quelle: rolandberger.com, „Tokenization: The future of financial markets").
- Fractional Ownership: Stückelungen unter den klassischen Mindestgrößen sind technisch trivial – relevant für kleine Anleihen-Tranchen und Private Placements.
- Direkter Zugang: Emittenten können bestimmte Zwischenstufen wie Paying Agents reduzieren, wenn Smart Contracts diese Funktionen übernehmen.
Was nicht belegt ist: Der oft behauptete Effekt, Tokenisierung öffne automatisch einen globalen Investorenkreis. Die realen Käufer der Siemens-Anleihe 2023 waren DekaBank, DZ Bank und Union Investment – also exakt die institutionellen Adressen, die auch eine klassische Emission gekauft hätten.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten in Deutschland (eWpG, MiCA)?
Die rechtliche Landschaft 2026 besteht aus vier Bausteinen:
eWpG (Gesetz über elektronische Wertpapiere): In Kraft seit dem 10.06.2021, Novelle seit dem 10.02.2026. Das Gesetz schuf das Kryptowertpapierregister als dritte zulässige Form der Wertpapierverwahrung neben Sammelurkunde und Einzelurkunde. Quelle: gesetze-im-internet.de/ewpg. Die Novelle 2026 präzisiert vor allem Registerführung und Transparenzpflichten.
KryptoFAV (Verordnung über Kryptofondsanteile): Seit 03.06.2022 in Kraft. Erweitert das eWpG auf Investmentfondsanteile und macht tokenisierte Fonds rechtssicher möglich.
MiCA – Markets in Crypto-Assets (VO (EU) 2023/1114): Vollständig anwendbar seit dem 30.12.2024 (Stablecoin-Regeln bereits seit 30.06.2024). Wichtig: MiCA regelt Asset-Referenced Tokens und E-Money Tokens, nicht klassische Wertpapiere. Tokenisierte Anleihen und Aktien fallen weiterhin unter MiFID II und eWpG. Ab dem 30.06.2026 dürfen in der EU nur noch MiCA-lizenzierte Stablecoins gehandelt werden.
DLT Pilot Regime (VO (EU) 2022/858): Anwendbar seit 23.03.2023. Schafft die neuen Marktinfrastruktur-Kategorien DLT MTF, DLT SS und DLT TSS. Unter diesem Regime hat 21X als erstes EU-Unternehmen 2024 eine BaFin-Lizenz für den kombinierten Handel und Settlement tokenisierter Wertpapiere erhalten.
Für ein Unternehmen, das tokenisieren will, ist die wichtigste Praxis-Frage: Fällt mein Instrument unter eWpG/MiFID II (dann Kryptowertpapierregister und etablierter Rahmen) oder unter MiCA (dann Whitepaper-Pflicht und CASP-Lizenzpflicht)? Die falsche Einordnung führt zu doppelten Pflichten oder zu Rechtsunsicherheit beim Settlement.
Grenzen und Risiken: Wo Tokenisierung bisher nicht liefert
Drei ungelöste Probleme bremsen die Tokenisierung 2026 – und sie werden in den meisten Marketing-Darstellungen übersehen:
Hinzu kommen die Warnungen internationaler Institutionen: Der IWF verwies in seinem Global Financial Stability Report 2025 auf systemische Risiken durch tokenisierte Finanzprodukte und forderte eine CBDC-verankerte Settlement-Infrastruktur. Der European Systemic Risk Board (ESRB) nennt Liquiditäts-Mismatch und Vernetzung zwischen Krypto-Intermediären als Risikofaktoren.
Fazit: Strategische Relevanz für deutsche Unternehmen 2026
Tokenisierung ist in Deutschland 2026 rechtlich etabliert, technisch erprobt und wird von den größten Emittenten des Landes genutzt – von Siemens über KfW bis zur EIB. Das kumulierte eWpG-Volumen von 1,23 Milliarden Euro ist real, die Regulierung durch eWpG, MiCA und DLT Pilot Regime klar genug für professionelle Emittenten.
Gleichzeitig sind die realen Anwendungsfälle enger als das Marketing suggeriert. Die größten Kostenvorteile entstehen bei institutionellen Anleihen-Emissionen, nicht bei Mittelstands-Beteiligungsmodellen. Die Sekundärmarkt-Liquidität ist das ungelöste Problem, und die Settlement-Lücke zu Zentralbankgeld wird erst mit Pontes 2026/2027 geschlossen sein.
Für Unternehmen lohnt sich 2026 ein pragmatischer Blick: Eine Tokenisierung ergibt dort Sinn, wo Prozesskosten bei wiederkehrenden Emissionen real sind, nicht als strategische Prestige-Entscheidung. Für Anleger ist das Feld spannend, aber Liquiditätsrisiken müssen eingepreist werden.
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