
Krypto Steuern Österreich: So versteuerst du Bitcoin & Co. richtig
In Österreich zahlst du 27,5 % KESt auf Krypto-Gewinne. Hier erfährst du, was steuerpflichtig ist und welche Broker die KESt automatisch abführen.
Krypto-Steuern in Österreich: Das musst du wissen
- 💰 27,5 % KESt: Auf alle Krypto-Gewinne beim Verkauf gegen Euro – unabhängig von der Haltedauer
- ✅ Steuerfrei: Krypto-zu-Krypto-Tausch (z. B. BTC → ETH) und Altbestand (vor 28.02.2021 gekauft)
- 🏦 Steuereinfach: Bitpanda, Trade Republic und 21Bitcoin führen die KESt automatisch ab
- ⚠️ Neu 2026: DAC8-Meldepflicht – auch ausländische Börsen melden deine Daten ans Finanzamt
Seit der ökosozialen Steuerreform 2022 ist klar geregelt, wie Kryptowährungen in Österreich versteuert werden. Grundsätzlich gilt: Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen unterliegen einem fixen Steuersatz von 27,5 % – der sogenannten Kapitalertragsteuer (KESt). Das betrifft alle Coins, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden (Neubestand).
Die gesetzliche Grundlage findest du in § 27a Abs. 1 EStG. Die 27,5 % KESt gelten als Endbesteuerung. Das bedeutet: Deine Krypto-Gewinne werden nicht nochmal bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Das macht die Sache einfacher als in vielen anderen Ländern.
Allerdings gibt es einige Feinheiten – vor allem bei der Frage, was überhaupt steuerpflichtig ist und was nicht. Daher lohnt es sich, genau hinzuschauen.
Was ist steuerpflichtig – und was nicht?
In Österreich gibt es klare Regeln, welche Krypto-Transaktionen Steuern auslösen und welche nicht. Hier die Übersicht:
Steuerpflichtig (27,5 % KESt):
- Verkauf von Krypto gegen Fiat-Währung (z. B. BTC → EUR): Jeder Verkauf, bei dem du Krypto in Euro, Dollar oder eine andere Fiat-Währung tauschst, löst die Steuerpflicht aus.
- Staking-Erträge: Die erhaltenen Coins werden bei Zufluss mit 27,5 % besteuert. Die Anschaffungskosten dieser neuen Coins betragen null Euro.
- Lending-Erträge: Zinsen aus dem Verleihen von Kryptowährungen sind ebenfalls steuerpflichtig.
- Mining-Erträge im Privatvermögen: Auch geschürfte Coins unterliegen der KESt.
- Airdrops: Unentgeltlich erhaltene Tokens werden bei Zufluss besteuert.
Steuerfrei:
- Krypto-zu-Krypto-Tausch: Der Tausch von Bitcoin in Ethereum (oder jede andere Kryptowährung) ist in Österreich steuerfrei. Die Steuerpflicht entsteht erst beim Verkauf gegen Euro.
- Tausch in Stablecoins: Auch der Wechsel in USDT, USDC oder DAI gilt als Krypto-zu-Krypto-Tausch und ist steuerfrei.
- Altbestand: Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 erworben wurden, sind nach der einjährigen Haltefrist steuerfrei – und diese Frist ist längst abgelaufen.
Altbestand vs. Neubestand: Der Stichtag entscheidet
Die Unterscheidung zwischen Altbestand und Neubestand ist einer der wichtigsten Punkte bei der Krypto-Steuer in Österreich. Der Stichtag 28. Februar 2021 teilt dein Portfolio in zwei Welten:
| Kriterium | Altbestand | Neubestand |
|---|---|---|
| Anschaffung | Vor 28.02.2021 | Ab 28.02.2021 |
| Haltefrist | 1 Jahr (bereits abgelaufen) | Keine Haltefrist |
| Besteuerung | Steuerfrei | 27,5 % KESt |
| Berechnungsmethode | Nicht relevant | Gleitender Durchschnittspreis |
| Tausch Krypto → Krypto | Steuerfrei | Steuerfrei |
| Verkauf gegen EUR | Steuerfrei | 27,5 % KESt |
Wenn du also Bitcoin besitzt, die du 2019 oder 2020 gekauft hast, kannst du diese steuerfrei verkaufen. Allerdings musst du nachweisen können, wann du die Coins gekauft hast. Eine lückenlose Dokumentation ist daher unverzichtbar.
Krypto-Steuer berechnen: Ein konkretes Beispiel
Für die Berechnung deiner Krypto-Steuer verwendest du den gleitenden Durchschnittspreis. Das BMF schreibt diese Methode für alle nach dem 31.12.2022 angeschafften Kryptowährungen vor. So funktioniert das in der Praxis:
Rechenbeispiel
Kauf 1: Du kaufst am 15.03.2023 Bitcoin für 2.000 EUR (0,10 BTC)
→ Durchschnittspreis: 20.000 EUR/BTC
Kauf 2: Du kaufst am 10.08.2023 nochmals für 3.000 EUR (0,12 BTC)
→ Neuer Durchschnittspreis: (2.000 + 3.000) / (0,10 + 0,12) = 22.727 EUR/BTC
Verkauf: Am 05.02.2026 verkaufst du 0,10 BTC für 8.000 EUR
Berechnung:
- Anschaffungskosten (0,10 BTC): 0,10 × 22.727 = 2.272,70 EUR
- Verkaufserlös: 8.000 EUR
- Gewinn: 8.000 − 2.272,70 = 5.727,30 EUR
- KESt (27,5 %): 1.575,01 EUR
Wichtig: Bei einem steuereinfachen Broker wird diese Berechnung automatisch durchgeführt und die KESt direkt einbehalten. Bei ausländischen Börsen musst du das selbst erledigen.
Verlustausgleich: So nutzt du Verluste richtig
Einer der Vorteile der Steuerreform 2022 ist der Verlustausgleich. Verluste aus Krypto-Verkäufen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnen, die ebenfalls mit 27,5 % besteuert werden (laut BMF-KESt-Handbuch). Dazu zählen:
- Gewinne aus Aktien und ETFs (mehr dazu in unserem Ratgeber zur KESt auf Aktien & ETFs)
- Dividenden
- Zinserträge
- Gewinne aus anderen Kryptowährungen
Grundsätzlich gilt: Der Verlustausgleich funktioniert nur innerhalb desselben Kalenderjahres. Ein Verlustvortrag in die Folgejahre ist bei Krypto-Einkünften nicht möglich. Daher kann es sich lohnen, Verluste strategisch noch im selben Jahr zu realisieren.
Beispiel: Du hast 2026 einen Krypto-Gewinn von 3.000 EUR und einen Verlust aus Aktienverkäufen von 1.000 EUR. Dein steuerpflichtiger Gewinn reduziert sich auf 2.000 EUR. Die KESt beträgt dann 550 EUR statt 825 EUR – eine Ersparnis von 275 EUR.
Bei steuereinfachen Brokern passiert der Verlustausgleich innerhalb desselben Brokers automatisch. Für einen kontoübergreifenden Verlustausgleich (z. B. Krypto-Verluste bei Bitpanda gegen Aktiengewinne bei einem Depot-Broker) musst du die Veranlagung über FinanzOnline machen.
Steuereinfache Broker: Wer führt die KESt automatisch ab?
Seit dem 1. Jänner 2024 sind österreichische Krypto-Plattformen gesetzlich verpflichtet, die 27,5 % KESt auf Krypto-Einkünfte automatisch einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen (laut BMF). Das erspart dir den Großteil der Steuerarbeit.
Aktuell gibt es drei Broker, die als steuereinfach gelten:
| Broker | KESt-Abzug | Steuerreport | Kryptos | Handelsgebühr (Stand: Februar 2026) | Sitz |
|---|---|---|---|---|---|
| Bitpanda | ✅ Automatisch | ✅ Export | 650+ | 0,99 % (Standard) | Wien, AT |
| Trade Republic | ✅ Automatisch | ✅ Export | 50+ | 1,00 EUR pauschal | Berlin, DE |
| 21Bitcoin | ✅ Automatisch | ✅ Export | 1 (nur BTC) | 0,79 % | Salzburg, AT |
Wenn du einen ausländischen Broker wie Binance, Kraken oder Coinbase nutzt, musst du die Steuer selbst berechnen und in der Steuererklärung angeben. Diese Plattformen stellen zwar Steuerreports zum Download bereit, aber die KESt wird nicht automatisch abgeführt.
Du willst einen Broker, der die Steuer für dich erledigt? In unserem Vergleich der steuereinfachen Broker findest du die passende Plattform.
Krypto in der Steuererklärung: Schritt für Schritt
Wie aufwendig deine Steuererklärung wird, hängt davon ab, ob du einen steuereinfachen oder ausländischen Broker nutzt.
Bei steuereinfachem Broker (Bitpanda, Trade Republic, 21Bitcoin):
Die KESt wurde bereits abgezogen. Du musst grundsätzlich nichts tun – außer du willst einen kontoübergreifenden Verlustausgleich beantragen.
Bei ausländischem Broker (Binance, Kraken, Coinbase & Co.):
Transaktionen dokumentieren
Exportiere deine Handelshistorie aus der Börse. Krypto-Steuertools wie Blockpit oder CoinTracking können die Daten automatisch importieren und aufbereiten.
Gewinne und Verluste berechnen
Die Berechnung erfolgt nach dem gleitenden Durchschnittspreis. Ein Steuertool nimmt dir diese Arbeit ab.
Formular E1 + Beilage E1kv ausfüllen
Krypto-Einkünfte trägst du in die Beilage E1kv ein. Die relevanten Kennzahlen sind 863 bis 868.
Über FinanzOnline einreichen
Frist ist der 30. September (bei elektronischer Einreichung via FinanzOnline). Bei Papiereinreichung gilt der 30. Juni.
DAC8: Neue Meldepflichten ab 2026
Eine der wichtigsten Änderungen für Krypto-Anleger in Österreich betrifft die EU-Richtlinie DAC8 (Directive on Administrative Cooperation). Laut PwC Österreich verschärfen sich die Regeln ab 2026 deutlich:
- Krypto-Dienstleister in der EU müssen Transaktionsdaten ihrer Kunden an die nationalen Finanzbehörden melden.
- Auch ausländische Plattformen mit EU-Kunden sind betroffen – nicht nur österreichische Anbieter.
- Das Finanzamt erfährt künftig automatisch von deinen Käufen, Verkäufen und Beständen.
- Im Rahmen von CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) findet zudem ein internationaler Datenaustausch statt.
Was bedeutet das für dich? Wenn du bisher Krypto-Gewinne bei ausländischen Börsen nicht in deiner Steuererklärung angegeben hast, wird das künftig auffallen. Experten empfehlen, jetzt die eigene Dokumentation in Ordnung zu bringen und gegebenenfalls eine Selbstanzeige beim Finanzamt zu prüfen.
Der einfachste Weg, um auf der sicheren Seite zu sein: Nutze einen steuereinfachen Broker, der die KESt automatisch abführt. In unserem Krypto Broker im Vergleich findest du alle regulierten Anbieter für Österreich.
