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Einlagensicherung

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 3. September 2019
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Geht eine Bank Pleite, springt die Einlagensicherung für Ihr Erspartes ein. Das gilt für alle Banken, auch für diejenigen, die ihren Sitz im Ausland haben.

In Deutschland gibt es neben einer staatlichen Einlagensicherung viele freiwillige Einlagensicherungen.

DIE EINLAGENSICHERUNGEN UND WELCHE BANKEN WELCHEM SICHERUNGSSYSTEM ZUGEHÖREN:

DIE GESETZLICHE EINLAGENSICHERUNG

Die gesetzliche Einlagensicherung beträgt 100.000 Euro pro Sparer und pro Institut. Es lohnt sich also für Beträge über 100.000 Euro sein Geld auf mehrere Institute zu verteilen.

Die staatliche Einlagensicherung besteht aus mehreren Systemen:

  • Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
  • Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ)

Im Gesetz steht, dass alle privatrechtlich organisierten Geldhäuser zwingend der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz angehören müssen. Die meisten Banken schützen Einlagen ihrer Kunden jedoch zusätzlich über eine freiwillige Einlagensicherung ab.

DIE FREIWILLIGE EINLAGENSICHERUNG

Die freiwillige Einlagensicherung zahlt, wenn die gesetzliche Einlagensicherung nicht ausreicht. Diesen sogenannten Einlagensicherungsfonds gehören an:

  • Bundesverband Deutscher Banken (BdB)
  • Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. (VöB)

Einige Mitglieder:

  • Deutsche Bank
  • Dresdner Bank
  • Commerzbank
  • Postbank gehören

Was sichert der Einlagensicherungsfonds ab?

Er sichert 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab. Der Einlagensicherungsfonds des VÖB, wozu z. B. die Deutsche Kreditbank (DKB) gehört, besagt: „Leistungen des Einlagensicherungsfonds e. V. erfolgen auf freiwilliger Basis nach der Leistungsfähigkeit des Fonds, das heißt, im Rahmen des vorhandenen Fondsvermögens.“

Der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppen

Die Sparkassen sichern Gelder zu 100 Prozent ohne Begrenzung ab. Im Giroverband Deutscher Sparkassen sind ebenso Kundengelder bei den Landesbausparkassen in gleicher Höhe abgesichert.

Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken

Der Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken sichert Ihr Geld zu 100 Prozent ohne Begrenzung ab. Dazu gehören z. B. auch die PSD-Banken und die Sparda-Banken.

Für welche Konten gilt die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung gilt für Guthaben zum Beispiel auf dem Girokonto, Tagesgeldkonto, Festgeldkonto, Sparbuch, Sparbriefe und Sparpläne. Genussrechte, Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sind keine Einlagen in diesem Sinne und somit nicht geschützt.

Gilt die Einlagensicherung für Guthaben auf Bausparverträgen?

Nein, Bausparkassen haben ihre eigene Einlagensicherung.

Zählt für Gemeinschaftskonten die doppelte Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt pro Person. Sie haben also zum Beispiel ein gemeinsames Girokonto abgeschossen? Dann sind über die gesetzliche Einlagensicherung 200.000 Euro abgedeckt. Auch Ihre Kinder genießen jeweils die Einlagensicherung, wenn das Festgeld oder das Festgeld auf den Namen des Kindes lautet. Sie sollen also durchaus für die ganze Familie Konten eröffnen.

Welche Einlagensicherung gilt für Konten bei ausländischen Banken?

Auch ausländische Banken sichern die Einlagen ihrer Kunden ab. Jetzt kommt es darauf an, ob die Bank einen Sitz in der EU hat, dann sind Kundengelder ebenso mit 100.000 Euro pro Person abgesichert – über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung des jeweiligen Landes. Hat eine Bank ihren Sitz außerhalb der EU, aber eine Niederlassung in Deutschland, sind sie meist freiwillige Mitglieder im Einlagensicherungsfonds – und somit sind 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals abgedeckt. Ausreichend, da das Minimum an haftendem Eigenkapital in Deutschland fünf Millionen Euro betragen muss. Andere Banken, wie zum Beispiel viele türkische Geldhäuser, haben ihren Sitz etwa nach Österreich oder den Niederlanden verlegt, um Kundengelder über das EU-Recht abzusichern.

Wie lange dauert es, bis die Einlagensicherung auszahlt?

Seit Juni 2016 soll Ihr Geld, das Sie bei Banken in Deutschland angelegt haben, spätestens nach sieben Tagen wieder auf Ihrem Konto sein. Banken in der EU haben allerdings bis 2024 Zeit die Auszahlungsfristen anzupassen. Auch verjähren künftig Ihre Ansprüche erst nach zehn Jahren, statt bislang fünf Jahren.

Neben der guten Verzinsung Ihrer Ersparnisse ist auch die Sicherheit ein wichtiger Faktor. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass Ihre Festgeld-Bank einen Sitz innerhalb der Europäischen Union hat. Denn nur dann greift im Falle einer Bankenpleite die europäische Einlagensicherung und schützt die Ersparnisse bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunden und Bank.

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Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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