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FSCS

Das Financial Services Compensation Scheme, kurz FSCS, ist die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung des Vereinigten Königreichs. Seit dem EU-Austritt ist es für dich kein europäisches System mehr, sondern das eines Drittstaats: mit eigener Deckungssumme, eigener Währung und eigenen Grenzen. Hier steht, wie hoch der Schutz ist, wann er dich erreicht und an welcher Stelle er endet.

Was du über das FSCS wissen musst

  • 💷 120.000 GBP für Einlagen: Fällt ein von der britischen Aufsicht PRA zugelassenes Institut ab dem 1. Dezember 2025 aus, ersetzt das FSCS bis zu 120.000 GBP je entschädigungsfähiger Person und je Institut. Für Ausfälle davor bleibt es bei 85.000 GBP.
  • 📈 85.000 GBP für Wertpapierdienstleistungen: Hat ein von FCA oder PRA zugelassenes Institut eine regulierte Wertpapierdienstleistung für dich erbracht und fällt nach dem 1. April 2019 aus, gilt eine eigene Grenze von 85.000 GBP je Person und Institut.
  • 🌍 Dein Wohnsitz zählt nicht: Der Anspruch hängt daran, dass die Einlage bei einer britischen Niederlassung eines britisch zugelassenen Instituts liegt. Wo du wohnst, ist dafür ohne Bedeutung.
  • ⚠️ Seit dem 1. Januar 2021 außerhalb: Einlagen bei einer Zweigniederlassung eines britischen Instituts im Europäischen Wirtschaftsraum fallen seit dem Ende des Brexit-Übergangs nicht mehr unter das FSCS.

Das FSCS ist eine gesetzliche Einrichtung und wird von der britischen Finanzbranche über Umlagen finanziert. Für dich als Einleger oder Anleger ist es kostenlos. Zuständig für die Regeln sind zwei Behörden: Die Prudential Regulation Authority (PRA) setzt die Regeln für Einlagen, die Financial Conduct Authority (FCA) die für Wertpapierdienstleistungen. Deshalb gibt es auch zwei unterschiedliche Deckungssummen.

Relevant wird das FSCS für dich in zwei Fällen: wenn du ein Konto oder Depot direkt bei einem britisch zugelassenen Institut führst, oder wenn ein Anbieter mit britischen Wurzeln dich über eine Konzerngesellschaft in der EU betreut. Der zweite Fall ist der häufigere, und dort greift das FSCS gerade nicht.

Deckungssumme für Einlagen: 120.000 Pfund

Die britische Aufsicht PRA hat die Einlagendeckung am 18. November 2025 von 85.000 auf 120.000 GBP angehoben. Die neue Grenze gilt für Institute, die ab dem 1. Dezember 2025 ausfallen. Fällt ein Institut vorher aus, bleibt es bei 85.000 GBP. Begründet hat die PRA die Anhebung mit der Verbraucherpreisentwicklung seit der letzten Änderung im Jahr 2017.

Die Grenze gilt pro Person und pro zugelassenem Institut, nicht pro Konto. Führen mehrere Marken dieselbe Banklizenz, werden alle Guthaben zusammengezählt und einmal auf 120.000 GBP gedeckelt. Bei einem Gemeinschaftskonto steht jedem Inhaber die volle Grenze zu.

Für bestimmte Lebensereignisse gibt es eine erhöhte Grenze. Ein sogenannter Temporary High Balance, etwa der Erlös aus einem privaten Immobilienverkauf oder eine Abfindung, ist für sechs Monate ab Gutschrift bis 1,4 Millionen GBP gedeckt. Auch diese Grenze wurde zum 1. Dezember 2025 angehoben, vorher lag sie bei 1 Million GBP.

Wertpapierdienstleistungen: eigene Grenze von 85.000 Pfund

Für Wertpapiergeschäfte gilt ein zweiter, davon getrennter Topf. Er ersetzt bis zu 85.000 GBP je Person und Institut, wenn das Institut nach dem 1. April 2019 ausgefallen ist, von FCA oder PRA zugelassen war und die erbrachte Tätigkeit reguliert war. Diese Grenze hat die Anhebung vom Dezember 2025 nicht mitgemacht: Sie betrifft nur Einlagen und Versicherungen, für die die PRA zuständig ist.

Kursverluste ersetzt das FSCS nicht. Es springt ein, wenn ein Institut ausfällt und dir deshalb Geld oder Wertpapiere fehlen, nicht wenn eine Anlage an Wert verliert. Auch Kryptowerte und Peer-to-Peer-Kredite stehen außerhalb des Schutzes.

Gilt der Schutz, wenn du in Deutschland wohnst?

Ja, dein Wohnsitz ist kein Kriterium. Das FSCS stellt ausdrücklich klar, dass Kundinnen und Kunden nicht im Vereinigten Königreich leben müssen, damit der Einlagenschutz greift. Für Ansprüche aus Wertpapiergeschäften gilt dasselbe: Das FSCS kennt dafür keine Wohnsitzvoraussetzung.

Nicht dein Wohnsitz entscheidet, sondern der Ort, an dem das Institut die Einlage hält. Nach den Regeln der PRA ist eine Einlage nur dann entschädigungsfähig, wenn sie bei einer britischen Niederlassung eines zugelassenen Instituts liegt. Gibraltar ist dabei gesondert geregelt.

Zweigniederlassungen: Wo das Geld liegt, entscheidet

An dieser Stelle werden die meisten Darstellungen ungenau. Ob das FSCS greift, hängt an zwei Merkmalen gleichzeitig: an der Zulassung des Instituts und am Land der Niederlassung, die dein Konto führt. Beide Merkmale können auseinanderfallen.

Wo dein Konto geführt wird Zuständiges Sicherungssystem Deckungssumme
Britische Niederlassung eines britisch zugelassenen Instituts FSCS 120.000 GBP je Person und Institut
Deutsche Zweigstelle eines britischen Instituts Kein FSCS. Die Zweigstelle gilt nach deutschem Recht als Kreditinstitut und wird einem deutschen Einlagensicherungssystem zugeordnet, sofern die BaFin sie nicht auf Antrag befreit 100.000 Euro, bei Befreiung der vom Institut benannte Schutz
Britische Zweigniederlassung eines Instituts aus dem Europäischen Wirtschaftsraum FSCS, weil diese Zweigniederlassungen seit dem 1. Januar 2021 britisch zugelassen und FSCS-Mitglied sind 120.000 GBP je Person und Institut
Zweigniederlassung eines britischen Instituts in Deutschland oder einem anderen EWR-Staat Kein FSCS. Zuständig ist das System des Sitzlands der Zweigniederlassung, sofern sie einem beigetreten ist In Deutschland 100.000 Euro

Stand: 16.09.2026. Quellen: Depositor Protection Part des PRA-Regelwerks, Financial Services Compensation Scheme, § 1 und § 59 Einlagensicherungsgesetz, § 53 Kreditwesengesetz, Richtlinie 2014/49/EU Art. 15.

Die zweite Zeile verdient eine Fußnote, weil sie oft falsch wiedergegeben wird. Eine deutsche Zweigstelle eines Instituts mit Sitz außerhalb des EWR muss einem deutschen Einlagensicherungssystem beitreten. Die BaFin kann sie davon nur auf Antrag befreien, und nur dann, wenn der Schutz im Herkunftsland gleichwertig ist. Gleichwertig heißt laut Gesetz: Es sind ausschließlich die im Einlagensicherungsgesetz genannten Einlagen ausgenommen, und die Deckung erreicht mindestens die deutschen 100.000 Euro. Ist eine Zweigstelle befreit, muss sie ihre Einleger über die tatsächlich geltenden Sicherungsvorkehrungen informieren.

Was der EU-Austritt geändert hat

Bis zum Ende des Übergangszeitraums galt im Vereinigten Königreich die EU-Einlagensicherungsrichtlinie. Deren Artikel 14 Absatz 1 folgt dem Herkunftslandprinzip: Das System des Heimatlands deckt auch die Einleger an Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten ab. Eine deutsche Filiale einer britischen Bank lief damit über das FSCS.

Der Übergangszeitraum endete am 31. Dezember 2020 um 23 Uhr GMT. Seit dem 1. Januar 2021 gilt EU-Recht im Vereinigten Königreich nicht mehr, und die PRA hat ihre Regeln entsprechend enger gefasst: Entschädigungsfähig ist seither nur noch eine Einlage bei einer britischen Niederlassung. Das FSCS formuliert die Folge unmissverständlich: Der Schutz für Einlagen in EWR-Zweigniederlassungen britischer Institute ist zu diesem Zeitpunkt entfallen. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat Verbraucher damals gesondert darauf hingewiesen.

In der Gegenrichtung ist der Effekt umgekehrt. Britische Zweigniederlassungen von Banken aus dem EWR wurden britisch zugelassen und damit FSCS-Mitglied. Wer als Deutscher ein Konto bei der Londoner Filiale einer EU-Bank führt, fällt seither unter das FSCS und nicht mehr unter die Sicherung des Sitzlands. Wie Aufsicht und Zulassung im europäischen Rahmen zusammenspielen, ordnet der Eintrag zur ESMA ein.

Auszahlung, Frist und Währung

Bei Einlagen zahlt das FSCS automatisch aus. Du musst keinen Antrag stellen und nichts bezahlen. Die Regelfrist beträgt seit dem 1. Januar 2024 sieben Arbeitstage ab dem Stichtag, an dem die Einlagen für nicht verfügbar erklärt wurden. Komplexere Fälle dauern länger: Ansprüche aus einem Temporary High Balance und Konten, bei denen der wirtschaftlich Berechtigte nicht offensichtlich ist, können bis zu drei Monate brauchen und erfordern ein Antragsformular.

Für die Währung gibt es eine eigene Regel. Das FSCS leistet in Pfund Sterling; wurde das Konto in einer anderen Währung geführt, rechnet es zum Kurs des Stichtags um. Für dich heißt das zweierlei: Die Deckungssumme ist ein Pfund-Betrag, ihr Euro-Gegenwert bewegt sich mit dem Wechselkurs, und die Umrechnung in Euro nach der Auszahlung liegt bei dir. Ein Kursrutsch zwischen Kontoeröffnung und Entschädigungsfall geht zu deinen Lasten.

Zum Vergleich: Die deutsche gesetzliche Einlagensicherung deckt 100.000 Euro je Einleger und Institut ab, für sechs Monate bis zu 500.000 Euro bei bestimmten Lebensereignissen, und muss ebenfalls binnen sieben Arbeitstagen leisten. Wie das in der Praxis abläuft, steht im Ratgeber zur Einlagensicherung beim Tagesgeld.

Wann das FSCS greift und wann nicht

  • Konto oder Depot bei einer britischen Niederlassung eines britisch zugelassenen Instituts, unabhängig von deinem Wohnsitz.
  • Konto bei der britischen Zweigniederlassung einer Bank aus dem EWR, die seit 2021 britisch zugelassen ist.
  • Fehlbetrag an Geld oder Wertpapieren, weil ein zugelassenes Institut bei einer regulierten Tätigkeit ausgefallen ist.
  • Konto bei einer deutschen oder sonstigen EWR-Zweigniederlassung eines britischen Instituts. Dort ist seit 2021 das lokale System zuständig.
  • Vertrag mit einer EU-Konzerngesellschaft eines britischen Anbieters. Dann gilt das Sicherungssystem des EU-Sitzlands, dessen Grenze niedriger liegen kann.
  • Kursverluste, Kryptowerte und Peer-to-Peer-Kredite. Dafür gibt es keine Entschädigung.

Der Edge Case, an dem es in der Praxis hakt: Ein Anbieter wirbt mit britischen Wurzeln und nennt das FSCS in seinen rechtlichen Hinweisen, stellt deinen Vertrag aber über eine Tochtergesellschaft in einem EU-Staat. Dann ist weder die britische noch die deutsche Grenze maßgeblich, sondern die des Sitzlands dieser Tochter. Welche Gesellschaft dein Vertragspartner ist, steht im Impressum und in den vorvertraglichen Informationen, nicht im Werbetext. Wie du das vor der Kontoeröffnung prüfst, zeigt der Ratgeber zur Broker-Sicherheit.

Lies im Informationsbogen deines Instituts nach, welches Sicherungssystem genannt ist und auf welche Währung die Deckungssumme lautet. Steht dort das FSCS, prüfe zusätzlich, welche Niederlassung dein Konto führt. Beide Angaben zusammen ergeben erst deinen tatsächlichen Anspruch.

Unsere Einschätzung: Für die meisten Sparerinnen und Sparer in Deutschland ist das FSCS kein Thema, weil ihre Konten bei Instituten im EWR liegen und dort die 100.000 Euro greifen. Interessant wird es, sobald ein Anbieter mit britischem Namen ins Spiel kommt. Dann ist die entscheidende Frage nicht, wie hoch die britische Deckungssumme ist, sondern ob sie dich überhaupt erreicht. Wer nur die Zahl 120.000 GBP liest und den Rest überspringt, verlässt sich auf ein System, das für sein Konto möglicherweise gar nicht zuständig ist. Wenn du Zinsen im Euroraum suchst und dir diese Frage sparen willst, findest du die Konditionen im Festgeld-Vergleich. Die deutschen Regeln im Detail stehen im Ratgeber zur Einlagensicherung beim Festgeld.

Häufige Fragen zum FSCS

Was ist das FSCS?

Das Financial Services Compensation Scheme ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung des Vereinigten Königreichs. Es ersetzt Einlagen und bestimmte Forderungen aus Wertpapiergeschäften, wenn ein von der PRA oder FCA zugelassenes Institut ausfällt. Die Einrichtung wird von der britischen Finanzbranche finanziert und ist für Kundinnen und Kunden kostenlos.

Wie hoch ist die FSCS-Deckungssumme?

Für Einlagen liegt sie bei 120.000 GBP je entschädigungsfähiger Person und je zugelassenem Institut, gültig für Institute, die ab dem 1. Dezember 2025 ausfallen. Davor galten 85.000 GBP. Für Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen gilt eine eigene Grenze von 85.000 GBP je Person und Institut bei Ausfällen nach dem 1. April 2019.

Bin ich als Deutscher vom FSCS geschützt?

Dein Wohnsitz spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass dein Konto bei einer britischen Niederlassung eines britisch zugelassenen Instituts geführt wird. Ist das der Fall, hast du denselben Anspruch wie eine Person mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich. Liegt dein Konto bei einer deutschen Zweigstelle oder einer EU-Tochtergesellschaft, greift das FSCS nicht.

Was hat sich durch den Brexit geändert?

Bis zum 31. Dezember 2020 galt im Vereinigten Königreich die EU-Einlagensicherungsrichtlinie mit ihrem Herkunftslandprinzip, sodass das FSCS auch Einleger an EWR-Zweigniederlassungen britischer Banken abdeckte. Seit dem 1. Januar 2021 ist eine Einlage nach den Regeln der PRA nur noch dann entschädigungsfähig, wenn sie bei einer britischen Niederlassung gehalten wird. Britische Zweigniederlassungen von EWR-Banken wurden im Gegenzug britisch zugelassen und FSCS-Mitglied.

Wie lange dauert die Auszahlung und in welcher Währung?

Bei Einlagen zahlt das FSCS automatisch und ohne Antrag aus, in der Regel binnen sieben Arbeitstagen ab dem Stichtag. Ansprüche aus einem Temporary High Balance oder aus Treuhandkonstruktionen können bis zu drei Monate dauern. Gezahlt wird in Pfund Sterling; Fremdwährungskonten werden zum Kurs des Stichtags umgerechnet. Das Wechselkursrisiko bis zum Umtausch in Euro trägst du.

Deckt das FSCS auch Kursverluste im Depot ab?

Nein. Das FSCS entschädigt nur, wenn ein zugelassenes Institut ausgefallen ist und daraus ein Fehlbetrag entstanden ist. Für Verluste, die allein aus der Kursentwicklung einer Anlage stammen, gibt es keine Entschädigung. Auch Kryptowerte und Peer-to-Peer-Kredite fallen nicht unter den Schutz.

Stand: 16.09.2026. Quellen: Financial Services Compensation Scheme (Deckungssummen, Fristen, Brexit-Hinweise); Prudential Regulation Authority, Policy Statement PS24/25 „Depositor protection" vom 18.11.2025 sowie Depositor Protection Part und Supervisory Statement SS18/15; FCA Handbook COMP 10.2.3R; Richtlinie 2014/49/EU Art. 14 und 15; Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA; §§ 1, 8, 14, 59 Einlagensicherungsgesetz; § 53 Kreditwesengesetz; § 4 Anlegerentschädigungsgesetz; BaFin; Deutsche Bundesbank. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Synonyme

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