
Tagesgeld Einlagensicherung: So ist dein Geld geschützt
Erfahre, wie die gesetzliche Einlagensicherung funktioniert, was bei einer Bankenpleite passiert und worauf du bei EU-Banken achten solltest.
Bis 100.000 EUR pro Bank gesetzlich gesichert – durch die EdB unter BaFin-Aufsicht. Bei Bankausfall zahlt die Einlagensicherung innerhalb von 7 Werktagen. Stand: Mai 2026.
Kurz & knapp: Dein Geld auf einem Tagesgeldkonto ist bis 100.000 EUR pro Kunde und Bank gesetzlich gesichert. Grundlage ist die Einlagensicherung über die EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken), die unter BaFin-Aufsicht steht. Bei einem Bankausfall zahlt die EdB innerhalb von 7 Werktagen zurück. Viele Privatbanken bieten darüber hinaus freiwilligen Schutz über den Einlagensicherungsfonds des BdB. Stand: Mai 2026.
Wie sicher ist ein Tagesgeldkonto?
Ein Tagesgeldkonto zählt zu den sichersten Anlageformen überhaupt. Dein Guthaben ist bis 100.000 EUR pro Person und Kreditinstitut gesetzlich geschützt – durch die Einlagensicherung der EdB, die unter Aufsicht der BaFin steht. Diese Schutzgrenze gilt EU-weit einheitlich auf Basis der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie DGSD (2014/49/EU) und ist damit kein freiwilliges Versprechen der Bank, sondern gesetzliche Pflicht.
Was ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung stellt sicher, dass Kundengelder auch dann geschützt sind, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe für private Banken die EdB – Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, eine staatlich anerkannte Einrichtung unter BaFin-Aufsicht.
Die gesetzliche Schutzgrenze beträgt 100.000 EUR pro Kunde und Kreditinstitut. Das bedeutet: Hast du bei drei verschiedenen Banken jeweils 100.000 EUR angelegt, sind insgesamt 300.000 EUR abgesichert. Diese Grenze gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten und ist durch die europäische Einlagensicherungsrichtlinie DGSD harmonisiert. Gesichert sind hierbei nicht nur Tagesgeldguthaben, sondern ebenso Festgeldguthaben und Guthaben auf Girokonten.
Was passiert bei einem Bankausfall?
Im Ernstfall läuft der Schutz automatisch ab – du musst nichts Besonderes tun. Der konkrete Ablauf:
- Die BaFin stellt den Entschädigungsfall offiziell fest.
- Die EdB informiert betroffene Kunden und leitet die Auszahlung ein.
- Innerhalb von 7 Werktagen erhalten Kunden ihr gesichertes Guthaben zurück – auf ein angegebenes Konto ausgezahlt.
Diese Frist wurde 2019 von zuvor 20 Werktagen auf 7 Werktage verkürzt. In der Praxis ist ein vollständiger Bankausfall in Deutschland äußerst selten – zuletzt war die Herstatt Bank 1974 ein prominenter Insolvenzfall, der zur Gründung der modernen Einlagensicherungssysteme geführt hat. Grundsätzlich solltest du dir keine Sorgen machen: Das System ist stabil und gut erprobt.
Was ist mit dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds?
Viele Privatbanken bieten über die gesetzliche Pflichtabsicherung hinaus zusätzlichen Schutz: den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Mitgliedsbanken sichern Einlagen über die 100.000-EUR-Grenze hinaus ab – die Schutzgrenzen liegen dabei häufig im mehrstelligen Millionenbereich und werden individuell je Bank festgelegt.
Davon zu unterscheiden ist das Sicherungssystem der Sparkassen und Volksbanken (Genossenschaftsbanken): Diese setzen auf Institutssicherung. Das bedeutet, die Sicherungssysteme stellen sicher, dass Mitgliedsinstitute gar nicht erst in die Insolvenz geraten. Kein einziges Mitgliedinstitut dieser Verbünde ist bisher insolvent gegangen. Diese Form der Absicherung geht damit strukturell noch weiter als die klassische Einlagensicherung – allerdings ohne explizit bezifferte Auszahlungsgarantie pro Kunde.
Was gilt bei ausländischen Banken?
Ausländische Banken, die in Deutschland aktiv sind, unterliegen nicht zwingend der deutschen EdB. Entscheidend ist das Heimatland der Bank:
- EU-Banken (z.B. ING aus den Niederlanden, Consorsbank aus Frankreich): Sicherung über das Einlagensicherungssystem des jeweiligen EU-Heimatlandes – mindestens jedoch 100.000 EUR, da EU-weit harmonisiert.
- UK-Banken (z.B. Bank of Scotland, die in Deutschland aktiv ist): Sicherung über das britische FSCS (Financial Services Compensation Scheme) mit einer Grenze von 85.000 GBP pro Kunde.
- Fintech-Banken (z.B. N26 mit deutscher Banklizenz, Revolut mit litauischer Lizenz): Absicherung hängt von der jeweiligen Lizenz ab – N26 ist über die EdB gesichert, Revolut über das litauische IĮD-System.
Wie du sichergehst: Prüfe im BaFin-Register unter bafin.de/datenbanken, ob die Bank eine deutsche Banklizenz hat, und schau im Impressum der Bank nach dem zuständigen Einlagensicherungssystem.
Was tun, wenn ich mehr als 100.000 EUR anlegen will?
Die Lösung ist simpel: Verteile dein Geld auf mehrere Banken. Denn die 100.000-EUR-Grenze gilt pro Kunde und pro Kreditinstitut – nicht insgesamt.
Konkrete Strategie:
- 3 Banken × 100.000 EUR = 300.000 EUR vollständig abgesichert
- Paare können denselben Ansatz nutzen: Bei einem Gemeinschaftskonto hat jeder Inhaber einen eigenen Anspruch auf 100.000 EUR – ein gemeinsames Konto ist damit bis zu 200.000 EUR gesichert.
- Wer gezielt auf Banken mit BdB-Fondsmitgliedschaft setzt, hat darüber hinaus freiwilligen Schutz weit oberhalb der gesetzlichen Grenze.
Daher empfiehlt sich für größere Beträge ein Vergleich: Nicht nur der Zinssatz, sondern auch das jeweilige Sicherungssystem sollte bei der Bankwahl eine Rolle spielen.
Häufige Fragen zur Einlagensicherung beim Tagesgeld
Wie viel Geld ist auf einem Tagesgeldkonto gesichert?
Bis zu 100.000 EUR pro Kunde und Kreditinstitut sind gesetzlich abgesichert – durch die EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) unter BaFin-Aufsicht. Diese Grenze gilt EU-weit einheitlich und umfasst Tagesgeld, Festgeld und Girokontoguthaben.
Was ist die EdB?
Die EdB ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken – eine staatlich anerkannte Einrichtung, die privaten Banken in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie steht unter Aufsicht der BaFin und sichert Kundeneinlagen bis 100.000 EUR pro Person und Bank ab. Rechtsgrundlage ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).
Was passiert mit meinem Geld, wenn die Bank pleite geht?
Die BaFin stellt den Entschädigungsfall fest, danach tritt die EdB in Kraft. Innerhalb von 7 Werktagen zahlt die EdB das gesicherte Guthaben auf ein von dir angegebenes Konto aus. Du musst dafür keinen Antrag stellen – die EdB kontaktiert dich aktiv als betroffenen Kunden.
Sind ausländische Banken in Deutschland auch gesichert?
EU-Banken sichern Einlagen über das Einlagensicherungssystem ihres Heimatlandes ab – mindestens 100.000 EUR, da EU-weit harmonisiert. UK-Banken wie die Bank of Scotland sichern über das britische FSCS bis 85.000 GBP. Welches System gilt, steht im Impressum der Bank oder lässt sich im BaFin-Register prüfen.
Was gilt bei Paaren oder gemeinsamen Konten?
Jede Person hat einen eigenen Anspruch auf 100.000 EUR Einlagensicherung. Bei einem Gemeinschaftskonto summieren sich die Ansprüche: Zwei Kontoinhaber sind gemeinsam bis zu 200.000 EUR abgesichert (je 100.000 EUR pro Person). Das gilt ebenso für Ehe- wie für unverheiratete Paare.
Wie prüfe ich, ob eine Bank BaFin-lizenziert ist?
Im BaFin-Datenbankportal unter bafin.de/datenbanken kannst du jede Bank anhand ihres Namens oder ihrer BaFin-ID prüfen. Alternativ findet sich die Lizenzinformation im Impressum der Bank-Website – dort ist das zuständige Einlagensicherungssystem angegeben.
Was ist der freiwillige Einlagensicherungsfonds?
Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ist ein freiwilliges Zusatzsystem für Privatbanken. Mitgliedsbanken sichern Einlagen über die gesetzliche 100.000-EUR-Grenze hinaus ab – oft im mehrstelligen Millionenbereich. Er ergänzt die gesetzliche EdB-Sicherung, ersetzt sie allerdings nicht. Die Mitgliedschaft einer Bank im BdB-Fonds ist öffentlich einsehbar.
Kann ich mein Risiko durch Streuung auf mehrere Banken reduzieren?
Ja, das ist die empfohlene Strategie für größere Beträge. Da die 100.000-EUR-Grenze pro Bank gilt, sind beispielsweise 3 × 100.000 EUR bei drei verschiedenen Banken vollständig abgesichert. Wichtig: Die Banken sollten rechtlich eigenständig sein – Tochtergesellschaften und Mutterbank gelten hierbei als ein Institut.

Geprüft und freigegeben von
Alexander Senger
Gründer & Geschäftsführer
Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.
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