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Altersvorsorgedepot 2027: Förderung, Kosten & Vergleich
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Altersvorsorgedepot 2027: Förderung, Kosten & Vergleich

Alexander SengerAlexander Senger
Aktualisiert: 19. Juni 2026

Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot (auch: Riester-Nachfolger, gefördertes Depot) die Riester-Rente ab – der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 final beschlossen. Du investierst staatlich gefördert in ETFs und Fonds – ohne Garantiepflicht und mit bis zu 540 EUR Zulagen pro Jahr. Die Kosten beim Standardprodukt sind auf maximal 1,0 % gedeckelt, mit selbstgewählten ETFs zahlst du 0,1–0,2 %. Im Depot fallen keine Vorabpauschale und keine Steuern auf Umschichtungen an. Erstmals sind auch alle Selbstständigen förderberechtigt – unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Maximal 2 Verträge mit bis zu 13.680 EUR Einzahlung pro Jahr möglich.

Die Riester-Rente war ein gut gemeinter Versuch – der in der Praxis gescheitert ist. Hohe Kosten, schlechte Renditen und eine Garantiepflicht, die jede Renditechance zunichtemachte: Mehr als ein Viertel aller Riester-Verträge liegt heute beitragsfrei oder wurde gekündigt. Das zeigt, was passiert, wenn ein Fördersystem falsche Anreize setzt.

Das Altersvorsorgedepot soll es ab 2027 besser machen. Statt teurer Garantieprodukte kannst du in ETFs und Fonds investieren – mit staatlicher Förderung und steuerlichen Vorteilen, die über ein normales Depot hinausgehen. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Förderung funktioniert, was das Altersvorsorgedepot kostet, welche Anlagen erlaubt sind und ob sich der Wechsel von Riester lohnt. Wenn du bereits ein Depot suchst, findest du passende Angebote in unserem Depot Vergleich.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, eingeführt durch das Altersvorsorgereformgesetz (pAltVStäG). Es löst die Riester-Rente als zentrale geförderte Altersvorsorge ab. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 final verabschiedet – der Start ist für den 1. Januar 2027 geplant.

Der wichtigste Unterschied zu Riester: Es gibt keine Garantiepflicht mehr. Während Riester-Anbieter 100 % der eingezahlten Beiträge garantieren mussten – und deshalb kaum in Aktien investieren konnten – darfst du im Altersvorsorgedepot frei in ETFs und Fonds investieren. Das bedeutet höhere Renditechancen bei einem langen Anlagehorizont.

Die Reform bringt drei Produktvarianten:

  1. Altersvorsorgedepot – Renditeorientiert, ohne Garantie, volle Anlagefreiheit innerhalb der erlaubten Fondsklassen
  2. Standardprodukt – Vereinfachtes Depot mit maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr, zwei vorgegebene Fondskomponenten
  3. Garantieprodukt – Wahlweise 80 % oder 100 % Kapitalschutz (für sicherheitsorientierte Sparer)

Warnung: Finger weg von 80-Prozent-Garantieprodukten

So verlockend eine Teilgarantie klingt – Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Stiftung Warentest raten ausdrücklich davon ab. Die Gründe sind handfest:

  • Magere Aktienquote: Der Verzicht auf 20 % Kapitalschutz klingt nach mehr Rendite, führt in der Praxis aber nur zu einer Aktienquote von rund 30 %. Der Großteil bleibt in renditeschwachen Sicherheitsbausteinen geparkt.
  • Versteckte Kosten: Die 20-Prozent-Lücke wird von Anbietern primär genutzt, um weiterhin hohe, intransparente Vertriebs- und Abschlusskosten im Produkt unterzubringen – genau die Konstruktion, die schon bei Riester die Rendite gefressen hat.
  • Schlechtes Rendite-Risiko-Verhältnis: Wer Sicherheit will, fährt mit 100 % Garantie besser. Wer Rendite will, fährt mit 0 % Garantie (echtes Altersvorsorgedepot mit ETFs) deutlich besser. Die Mittellösung 80 % ist das Schlechteste aus beiden Welten.

Unsere klare Empfehlung: Wenn du sicherheitsorientiert bist, bleib beim Standardprodukt mit Kostendeckel. Wenn du Rendite willst, wähle das echte Altersvorsorgedepot mit selbst gewählten ETFs. Das 80-%-Garantieprodukt ist fast immer die teuerste und renditeschwächste Option.

Das neue Altersvorsorgedepot 2027

Förderung und Zulagen: So viel bekommst du vom Staat

Die Zulagenstruktur ist deutlich einfacher als bei Riester. Statt einkommensabhängiger Berechnungen gilt ein beitragsproportionales Modell: Je mehr du einzahlst, desto mehr Förderung bekommst du – unabhängig von deinem Einkommen.

Grundzulage

Einzahlung pro Jahr Staatliche Zulage Max. Zulage
Bis 360 EUR 50 % 180 EUR
361–1.800 EUR 25 % 360 EUR
Gesamt – 540 EUR

Die maximale Grundzulage von 540 EUR pro Jahr gilt bereits ab dem Start am 1. Januar 2027 – eine ursprünglich geplante Steigerung ab 2029 wurde im finalen Beschluss nicht umgesetzt.

Kinderzulage

Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhältst du zusätzlich eine 100%ige Förderung auf Eigenbeiträge bis 300 EUR pro Kind und Jahr – also maximal 300 EUR Kinderzulage pro Kind. Bereits kleine Sparraten entfalten eine maximale Hebelwirkung: Wer pro Kind 300 EUR im Jahr anlegt, verdoppelt diesen Betrag durch die staatliche Förderung.

Berufseinsteigerbonus

Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einen einmaligen Bonus von 200 EUR. Bei einem Anlagehorizont von 40+ Jahren kann dieser Bonus durch den Zinseszinseffekt allein mehrere tausend Euro Alterskapital generieren.

Rechenbeispiele: Was bringt die Förderung konkret?

💡 Berufseinsteiger (24 Jahre, keine Kinder):

Einzahlung: 100 EUR/Monat = 1.200 EUR/Jahr
Grundzulage: 50 % × 360 EUR + 25 % × 840 EUR = 390 EUR
Berufseinsteigerbonus: 200 EUR (einmalig)
Effektive Förderquote im 1. Jahr: 49,2 %

💡 Familie (35 Jahre, 2 Kinder):

Einzahlung: 150 EUR/Monat = 1.800 EUR/Jahr
Grundzulage: 50 % × 360 EUR + 25 % × 1.440 EUR = 540 EUR
Kinderzulage: 2 × 300 EUR = 600 EUR
Gesamtförderung: 1.140 EUR/Jahr bei 1.800 EUR Eigenbeitrag = 63,3 % Förderquote

💡 Gutverdiener (45 Jahre, ohne Kinder):

Einzahlung: 1.800 EUR/Jahr (gefördert) + 5.040 EUR (ungefördert) = 6.840 EUR
Grundzulage: 540 EUR
Steuervorteil ungefördert: Keine Vorabpauschale, steuerfreie Umschichtungen
Doppelter Vorteil: Zulagen + Steuerstundung

Wer ist förderberechtigt?

Die Förderung steht einem sehr breiten Personenkreis offen – und erstmals auch allen Selbstständigen:

  • ✅ Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig)
  • ✅ Auszubildende
  • ✅ Beamte, Richter, Soldaten
  • ✅ Gesetzlich Rentenversicherte (auch freiwillig)
  • ✅ Landwirte (in der Alterssicherung der Landwirte)
  • ✅ Ehepartner von Förderberechtigten (indirekt, Grundzulage max. 175 EUR)
  • ✅ Selbstständige und Freiberufler – erstmals direkt förderberechtigt ab 2027, auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht, sofern sie eine Steuererklärung abgeben

Nicht förderberechtigt sind Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, sowie Bezieher einer vollen Altersrente. Grundsätzlich gilt: Wer keine Förderung erhält, kann das Altersvorsorgedepot trotzdem nutzen und den ungeförderten Anteil (bis 6.840 EUR/Jahr) steuerlich nutzen.

Frühstart-Rente: Kinder-Altersvorsorge vom Staat

Ein besonderes Element der Reform ist die Frühstart-Rente: Ab dem 6. Geburtstag zahlt der Staat 10 EUR pro Monat (120 EUR/Jahr) automatisch in ein Altersvorsorgedepot für jedes Kind ein – ohne Antrag der Eltern. Wichtige Einschränkung: Die Förderung gilt ausschliesslich für Kinder ab Geburtsjahrgang 2020. Wer vor 2020 geboren ist, erhält die 10-EUR-Zahlung nicht – auch dann nicht, wenn das Kind jetzt erst 6 Jahre alt wird. Eltern älterer Kinder müssen die Altersvorsorge für den Nachwuchs weiterhin vollständig selbst aufbauen. Über 12 Förderjahre (6. bis 18. Lebensjahr) summiert sich das auf 1.440 EUR staatliche Einzahlung. Bei einer langfristigen Rendite von 6 % pro Jahr und einem Renteneintritt mit 67 kann dieser Betrag allein auf rund 25.000–30.000 EUR anwachsen. Mehr zur Geldanlage für Kinder findest du in unserem Ratgeber zum Junior-Depot.

Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?

Im Altersvorsorgedepot darfst du nicht in beliebige Wertpapiere investieren. Der Gesetzgeber hat gemäß dem Altersvorsorgereformgesetz klare Grenzen gezogen:

Erlaubte Anlagen

  • ✅ OGAW-Investmentfonds (UCITS-Fonds) der Risikokategorien 1 bis 5
  • ✅ ETFs auf breite Indizes (z. B. MSCI World, FTSE All-World)
  • ✅ EU-Staatsanleihen in Euro
  • ✅ Kommunalanleihen
  • ✅ ELTIFs (European Long-Term Investment Funds) Risiko 1-5

Nicht erlaubt

  • ❌ Einzelaktien
  • ❌ Kryptowährungen
  • ❌ Zertifikate und Derivate
  • ❌ Edelmetalle (Gold, Silber)
  • ❌ Fonds der Risikokategorie 6 oder 7

Die Einschränkungen verhindern spekulative Investments und lenken das Kapital in breit diversifizierte Fonds. Für die meisten Anleger mit langfristigem Horizont ist ein kostengünstiger Welt-ETF ohnehin die sinnvollste Wahl – und der ist im Altersvorsorgedepot problemlos besparbar. Wenn du dich für ETF-Sparpläne interessierst, haben wir dazu einen eigenen Ratgeber.

Automatisches De-Risking

Ab 5 Jahre vor dem geplanten Renteneintritt müssen mindestens 50 % des Kapitals in konservative Anlagen umgeschichtet werden. Ab 2 Jahre vor Rente steigt dieser Anteil auf 70 %. Diese Umschichtungen sind steuerfrei – ein echter Vorteil gegenüber einem normalen Depot.

Kosten: Was das Altersvorsorgedepot kostet

Einer der größten Kritikpunkte an Riester waren die Kosten. Typische Riester-Produkte fraßen 2–3 % pro Jahr an Rendite auf – durch Abschlussgebühren, Verwaltungskosten und Garantiekosten. Das Altersvorsorgedepot setzt hier neue Standards.

Kostendeckel beim Standardprodukt

Das Standardprodukt, das jeder Anbieter verpflichtend anbieten muss, darf maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr verursachen – der Finanzausschuss hat den ursprünglich geplanten Deckel von 1,5 % in letzter Minute gesenkt. Verbraucherschutzörganisationen wie der vzbv fordern weiterhin eine Absenkung auf 0,5 % und ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild.

Hinweis zum staatlichen Standarddepot: Obwohl der Bundestag die gesetzliche Grundlage für ein öffentlich-rechtliches Standarddepot geschaffen hat, ist mit einer schnellen Umsetzung nicht zu rechnen. Das BMF hält fest, dass für die Beauftragung eines öffentlichen Trägers zwingend eine separate Rechtsverordnung der Bundesregierung notwendig ist, die derzeit noch nicht vorliegt. Sparer, die auf ein staatliches Standarddepot warten, sollten daher zum Start 2027 auf private Anbieter zurückgreifen.

Kosten bei selbstgewählten ETFs

Wenn du ein reguläres Altersvorsorgedepot nutzt und selbst ETFs auswählst, liegen die Kosten deutlich niedriger. Ein typischer Welt-ETF kostet 0,1–0,2 % TER pro Jahr. Dazu kommen die Depotgebühren und ggf. Sparplan-Kosten des Brokers.

Steuerliche Vorteile im Altersvorsorgedepot

Im Altersvorsorgedepot entfallen zwei Steuerbelastungen, die in normalen Depots anfallen:

  1. Keine Vorabpauschale – Bei thesaurierenden ETFs wird im normalen Depot jährlich eine fiktive Steuer fällig (mehr dazu in unserem Ratgeber zu Depot & Steuern). Im Altersvorsorgedepot entfällt sie komplett.
  2. Steuerfreie Umschichtungen – Wenn du im AVD von einem ETF in einen anderen wechselst, ist das kein steuerpflichtiger Vorgang. Im normalen Depot müsstest du Kursgewinne versteuern.

Nachgelagerte Besteuerung: Was du im Rentenalter zahlst

Im Gegenzug für die Steuervorteile während der Ansparphase werden die Auszahlungen im Rentenalter mit deinem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da das Renteneinkommen typischerweise niedriger ist als das Erwerbseinkommen, ergibt sich unterm Strich fast immer ein Steuervorteil. Beispiel: Wer im Erwerbsleben 42 % Grenzsteuersatz hatte und im Rentenalter 20 % zahlt, profitiert von einer dauerhaften Steuerdifferenz von 22 Prozentpunkten auf alle Einzahlungen und Erträge.

Kosten-Vergleich über 30 Jahre

Szenario Kosten p.a. Endkapital (1.800 EUR/Jahr, 6 % Rendite, 30 Jahre)
Selbstgewählter ETF im AVD 0,2 % ~143.000 EUR
Standardprodukt (1,0 %) 1,0 % ~120.000 EUR
Typisches Riester-Produkt (2,5 %) 2,5 % ~88.000 EUR

Der Kostenunterschied zwischen 0,2 % und 1,0 % beträgt über 30 Jahre rund 23.000 EUR – bei identischen Einzahlungen. Daher lohnt es sich, einen günstigen Broker zu wählen und ETFs selbst auszuwählen.

Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente: Die wichtigsten Unterschiede

Merkmal Altersvorsorgedepot (ab 2027) Riester-Rente
Garantie Optional (0 %, 80 % oder 100 %) 100 % Pflicht
Zulagenmodell Beitragsproportional (50 % / 25 %) Einkommensabhängig
Max. Grundzulage 540 EUR/Jahr (ab 2027) 175 EUR/Jahr
Kinderzulage 100 % auf Eigenbeitrag bis 300 EUR/Kind 300 EUR/Kind/Jahr (fix)
Erlaubte Anlagen ETFs, Fonds (Risiko 1-5) Meist Garantiefonds
Kostendeckel 1,0 % (Standardprodukt) Keiner
Typische Kosten 0,1–1,0 % 2–3 %
Vorabpauschale Entfällt Entfällt
Steuerfreie Umschichtung Ja Nein
Auszahlung Entnahmeplan oder Rente 70 % Verrentung Pflicht
Max. Verträge 2 1
Max. Einzahlung 6.840 EUR/Vertrag (13.680 EUR bei 2) ~2.100 EUR
Selbstständige ✅ Alle förderberechtigt (ab 2027) ❌ Nicht förderberechtigt
Eigenheimförderung (Wohn-Riester) ✅ Mit deutlich vereinfachten Regeln Komplex, lange Nachversteuerung

Die Reform 2027 bringt in fast allen Punkten Verbesserungen. Einzige Ausnahme: Geringverdiener mit vielen Kindern konnten bei Riester teils höhere Förderquoten erzielen, weil die Kinderzulage unabhängig von der Einzahlung war.

Maximale Einzahlungen: Die 2-Verträge-Strategie

Eine wenig beachtete Besonderheit: Du darfst bis zu 2 Altersvorsorgedepot-Verträge gleichzeitig führen. Pro Vertrag sind maximal 6.840 EUR pro Jahr einzahlbar – zusammen also 13.680 EUR.

Die geförderten 1.800 EUR gelten vertragsübergreifend. Alles darüber ist ungefördert, profitiert aber trotzdem von den steuerlichen Vorteilen:

  • Keine Vorabpauschale auf unrealisierte Gewinne
  • Steuerfreie Umschichtungen zwischen Fonds
  • Steuerstundung bis zur Auszahlung

Über 40 Jahre Anlagehorizont kann die Steuerstundung auf den ungeförderten Anteil einen Mehrertrag von über 100.000 EUR gegenüber einem normalen Depot generieren. Die Strategie: Vertrag 1 für die geförderten 1.800 EUR, Vertrag 2 für den ungeförderten Anteil – ggf. bei einem kostengünstigeren Broker.

Auszahlung: So kommst du an dein Geld

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren, spätestens mit 70 Jahren. Du hast mehrere Optionen:

  1. Entnahmeplan – Regelmäßige Auszahlungen bis mindestens 85 Jahre. Du bestimmst die Höhe selbst, trägst aber das Risiko, dass das Geld vor deinem Lebensende aufgebraucht ist.
  2. Lebenslange Rente – Verrentung über einen Versicherer mit garantierten Zahlungen bis zum Tod.
  3. Kombination – Entnahmeplan für die ersten Jahre, Verrentung ab einem bestimmten Alter.
  4. Teilkapitalisierung – Bis zu 30 % des Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen.

Die Besteuerung der Auszahlungen hängt davon ab, ob das Kapital aus geförderten oder ungeförderten Beiträgen stammt. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn du die 2-Verträge-Strategie nutzt – und macht sie im Ergebnis noch attraktiver.

Herkunft des Kapitals Auszahlungsform Besteuerung
Geförderte Beiträge (bis 1.800 EUR/Jahr) Rente / Entnahmeplan Voller persönlicher Einkommensteuersatz (nachgelagerte Besteuerung)
Einmalauszahlung Voller persönlicher Einkommensteuersatz
Ungeförderte Beiträge (Beträge darüber, z. B. aus dem zweiten Vertrag) Monatliche Rente / Entnahmeplan Ertragsanteilsbesteuerung (nur der Ertragsanteil zählt als steuerpflichtiges Einkommen)
Einmalauszahlung nach mind. 12 Jahren Laufzeit Halbeinkünfteverfahren (nur die Hälfte der Erträge ist steuerpflichtig) – sonst reguläre Abgeltungsteuer

Konkret heißt das: Während die Auszahlungen aus dem geförderten Teil (max. 1.800 EUR Einzahlung/Jahr) vollständig mit deinem dann geltenden Einkommensteuersatz besteuert werden, genießt der ungeförderte Teil aus dem zweiten Vertrag deutlich günstigere Bedingungen. Bei einer Einmalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit greift das Halbeinkünfteverfahren – nur die Hälfte der Erträge ist steuerpflichtig. Bei monatlichen Auszahlungen wird nur der Ertragsanteil der Rente versteuert. Diese steuerliche Differenzierung ist einer der größten Hebel der 2-Verträge-Strategie und macht den zweiten Vertrag für Gutverdiener besonders interessant.

Achtung Langlebigkeitsrisiko:

Die Deutsche Rentenversicherung warnt, dass viele Menschen ihre Lebenserwartung unterschätzen. Etwa 40 % der Männer und 60 % der Frauen, die 65 werden, erleben ihren 85. Geburtstag. Ein Entnahmeplan bis 85 könnte daher knapp werden – prüfe, ob eine teilweise Verrentung für dich sinnvoll ist.

Pfändungsschutz und Bürgergeld: Was wirklich geschützt ist

Das Altersvorsorgedepot wird häufig als pfändungssichere Altersvorsorge beworben – das stimmt aber nur teilweise. Der gesetzliche Schutz hängt direkt an der staatlichen Förderung, und genau das wird bei der 2-Verträge-Strategie zum Problem.

Achtung – nur der geförderte Teil ist geschützt:

Altersvorsorgevermögen gilt nur in dem Umfang als Schonvermögen und ist pfändungsgeschützt, in dem es auch steuerlich gefördert wurde – also nur bis maximal 1.800 EUR Einzahlung pro Jahr. Alles, was du darüber hinaus in einen zweiten Vertrag (z. B. im Rahmen der 2-Verträge-Strategie) einzahlst, ist ungefördert und damit NICHT pfändungsgeschützt. Das hat das BMF ausdrücklich klargestellt.

Was bedeutet das bei Insolvenz oder Bürgergeld-Bezug?

  • Pfändung: Gläubiger können auf den ungeförderten Anteil des zweiten Vertrags zugreifen. Geschützt ist nur das, was mit der staatlichen Zulage gefördert wurde.
  • Bürgergeld: Wer Grundsicherung beantragt, muss den ungeförderten Teil vorrangig verwerten, bevor Leistungen gezahlt werden. Nur der geförderte Anteil zählt als geschütztes Altersvorsorgevermögen.
  • Privatinsolvenz: Gleiche Logik – nur der geförderte Teil bleibt unangetastet.

Anrechnung der Zusatzrente auf Grundsicherung im Alter

Wer im Rentenalter Grundsicherung bezieht, muss die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot grundsätzlich anrechnen lassen. Es gibt aber einen Freibetrag: 100 EUR der monatlichen Zusatzrente plus 30 % des darüber hinausgehenden Betrags bleiben anrechnungsfrei. Erst der Rest mindert die Grundsicherung.

💡 Rechenbeispiel Freibetrag:

AVD-Monatsrente: 300 EUR
Anrechnungsfrei: 100 EUR + 30 % von 200 EUR = 160 EUR
Auf die Grundsicherung angerechnet: 140 EUR

Konsequenz für die 2-Verträge-Strategie: Die Strategie lohnt sich vor allem für Sparer mit stabiler Einkommenssituation und geringem Insolvenz-/Grundsicherungsrisiko. Wer ein erhöhtes wirtschaftliches Risiko trägt (z. B. Selbstständige in volatilen Branchen), sollte bedenken: Der steuerliche Vorteil des zweiten Vertrags geht mit einem Verlust des Pfändungsschutzes einher. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, ungeförderte Sparbeträge in andere geschützte Anlageformen (z. B. eine Rürup/Basisrente) umzuleiten.

Eigenheim und Altersvorsorgedepot: Die neue Förderung für selbstgenutzte Immobilien

Das Altersvorsorgereformgesetz hat auch die Förderung für selbstgenutzte Immobilien – den sogenannten Wohn-Riester-Nachfolger – grundlegend vereinfacht. Wer sein Altersvorsorgekapital für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie einsetzen möchte, profitiert von drei wesentlichen Neuerungen.

Verkürzte Nachbesteuerung: 5 Jahre statt 20 Jahre

Bisher musste das sogenannte Wohnförderkonto – ein fiktives Konto, das die für die Immobilie entnommenen Förderbeträge trackt – über 20 Jahre nachversteuert werden. Diese lange Überwachungsphase war ein erheblicher Nachteil. Die Reform verkürzt die Nachbesteuerungsphase drastisch auf nur noch 5 Jahre. Nach Ablauf dieser fünf Jahre entfällt auch die Überwachung, ob du die Immobilie weiterhin selbst bewohnst – ein erheblicher bürokratischer Vorteil.

Kein Nachteil bei Pflegefall oder Scheidung

Bisher drohte bei einem erzwungenen Auszug aus der selbstgenutzten Immobilie eine sofortige, vollständige Nachversteuerung des Wohnförderkontos – ein finanzieller Schock in ohnehin schwierigen Lebenssituationen. Das BMF hat nun klargestellt:

  • Pflegefall: Wer die Wohnung krankheits- oder pflegebedingt verlassen muss, verliert die Förderung nicht. Die Auflösung des Wohnförderkontos unterbleibt.
  • Scheidung: Wer die gemeinsame Wohnung wegen einer bevorstehenden Trennung und der notwendigen räumlichen Trennung verlassen muss, wird ebenfalls nicht bestraft. Auch in diesem Fall wird das Wohnförderkonto nicht aufgelöst.

💡 Fazit Wohn-Riester: Die neue Immobilien-Förderung ist deutlich praxistauglicher als ihr Vorgänger. Die Kombination aus kürzerer Nachbesteuerungsphase und Schutz in Krisenfällen macht das Altersvorsorgedepot auch für Immobilieneigentümer attraktiv – insbesondere für alle, die parallel zur Finanzierung ihres Eigenheims für das Alter vorsorgen wollen.

Riester-Vertrag wechseln: So funktioniert der Umstieg

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz – sie laufen unter den bisherigen Konditionen weiter, solange du möchtest. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist freiwillig.

Wechsel-Konditionen

  • Nach 5 Jahren Vertragslaufzeit: Der abgebende (alte) Riester-Anbieter darf keine Wechselgebühr mehr verlangen. Der annehmende (neue) AVD-Anbieter darf allerdings weiterhin eine Verwaltungspauschale von bis zu 150 EUR für die Abwicklung des Wechsels berechnen. Der Wechsel ist also nicht zwangsläufig kostenfrei – prüfe die Kostenordnung des neuen Anbieters, bevor du unterschreibst.
  • Vor 5 Jahren: Der abgebende Anbieter darf maximal 150 EUR Wechselgebühr berechnen, der neue Anbieter zusätzlich bis zu 150 EUR Verwaltungspauschale.
  • Zulagen bleiben erhalten: Bereits erhaltene Förderung wird nicht zurückgefordert.

Für wen lohnt sich der Wechsel?

Situation Empfehlung
Unter 40, noch 25+ Jahre bis Rente ✅ Wechsel lohnt sich fast immer
40–55, mittlerer Zeithorizont 🔄 Individuell prüfen (Restlaufzeit, Garantieniveau)
Über 55, kurz vor Rente ❌ Eher bestehenden Vertrag behalten
Riester beitragsfrei gestellt ✅ Wechsel sinnvoll (kein aktiver Vertrag)
Hohe Kinderzulagen bei Riester 🔄 Vergleichsrechnung empfohlen

Wenn du deinen Depotübertrag planst, findest du in unserem Ratgeber eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Welche Broker bieten das Altersvorsorgedepot an?

Konkrete AVD-Produkte werden voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2026 angekündigt. Sutor Bank hat bereits im März 2026 eine White-Label-Infrastruktur für das Altersvorsorgedepot vorgestellt, die Fintechs und Vertriebe nutzen können.

Als potenzielle Anbieter kommen vor allem Broker infrage, die bereits niedrige Kosten und ein breites ETF-Angebot haben:

Broker Depotgebühr ETF-Sparpläne Sparplan-Kosten Min. Sparrate
Trade Republic 0 EUR 2.500 0,00 EUR 1 EUR
Scalable Capital 0 EUR 1.920 0,00 EUR 1 EUR
finanzen.net zero 0 EUR 1.776 0,00 EUR 1 EUR
ING Direkt-Depot 0 EUR 1.198 0,00 EUR 1 EUR
flatex 0 EUR 1.837 0,00 EUR 25 EUR
comdirect 0 EUR 2.076 0 EUR (Top) / 1,5 % 1 EUR
DKB Broker 0 EUR 1.854 1,50 EUR 25 EUR

Hinweis:

Die Tabelle zeigt die aktuellen Depot-Konditionen. Die konkreten Konditionen für das Altersvorsorgedepot können davon abweichen. Wir aktualisieren diese Übersicht, sobald offizielle AVD-Angebote vorliegen.

Wenn du schon jetzt ein Depot eröffnen möchtest, vergleiche die Angebote in unserem Depot Vergleich.

Altersvorsorgedepot: Für wen lohnt es sich?

  1. Berufseinsteiger profitieren am meisten – Langer Anlagehorizont + Berufseinsteigerbonus + hohe Förderquote. Je früher du startest, desto stärker wirkt der Zinseszins.
  2. Familien erhalten großzügige Kinderzulagen – Bis zu 300 EUR pro Kind und Jahr. Eine Familie mit 2 Kindern kann bei 1.800 EUR Eigenbeitrag auf 1.140 EUR Gesamtförderung kommen.
  3. Gutverdiener nutzen die Steuerstundung – Der ungeförderte Anteil (bis 6.840 EUR/Vertrag) profitiert von der Befreiung der Vorabpauschale und steuerfreien Umschichtungen.
  4. Riester-Sparer bekommen eine zweite Chance – Der kostenfreie Wechsel nach 5 Jahren und die besseren Konditionen machen das Altersvorsorgedepot für fast alle jüngeren Riester-Sparer attraktiv.
  5. Selbstständige profitieren erstmals direkt – Ab 2027 sind alle Selbstständigen und Freiberufler förderberechtigt, unabhängig von einer GRV-Mitgliedschaft – sofern sie eine Steuererklärung abgeben. Ein historischer Schritt für rund 4 Millionen Selbstständige in Deutschland.
  6. Immobilieneigentümer profitieren von vereinfachter Wohn-Förderung – Nur noch 5 Jahre Nachbesteuerungsphase statt 20, kein Nachteil bei Pflegefall oder Scheidung.

Was du jetzt tun solltest:

  • Riester-Vertrag prüfen: Laufzeit, Kosten, bisherige Rendite. Wechsel nach 5 Jahren kostenfrei beim alten Anbieter (neuer Anbieter darf bis zu 150 EUR Verwaltungspauschale erheben).
  • Depot eröffnen: Wenn du noch keins hast, starte jetzt mit einem kostengünstigen Broker – der Wechsel ins AVD wird einfacher, wenn du bereits Kunde bist.
  • Budget planen: 150 EUR/Monat = 1.800 EUR/Jahr = volle Förderung. Weniger geht auch – der Mindestbeitrag liegt bei 10 EUR/Monat.
  • Anbieter im Blick behalten: Konkrete AVD-Produkte werden ab H2 2026 angekündigt. Das öffentlich-rechtliche Standarddepot wird zum Start 2027 noch nicht verfügbar sein. Wir aktualisieren diesen Ratgeber laufend.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente als zentrale geförderte private Altersvorsorge ablöst. Du investierst in ETFs und Fonds, erhältst staatliche Zulagen von bis zu 540 EUR pro Jahr und profitierst von steuerlichen Vorteilen wie der Befreiung von der Vorabpauschale und steuerfreien Umschichtungen.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz (pAltVStäG) am 27. März 2026 final beschlossen. In der zweiten Jahreshälfte 2026 werden die ersten Anbieter ihre AVD-Produkte vorstellen und zertifizieren lassen. Bis Jahresende 2026 können Interessierte einen Anbieter auswählen und ihren Vertrag vorbereiten – die Einzahlungen und die staatliche Förderung starten dann zum 1. Januar 2027.

Wie hoch sind die Zulagen beim Altersvorsorgedepot?

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 EUR pro Jahr – bereits ab dem Start 2027. Das Zulagenmodell: 50 % auf die ersten 360 EUR Eigenbeitrag (= 180 EUR) und 25 % auf weitere Einzahlungen bis 1.800 EUR (= 360 EUR). Dazu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 EUR pro Kind und Jahr (100 % Matching auf die ersten 300 EUR Eigenbeitrag pro Kind) sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 EUR für unter 25-Jährige. Eine Familie mit zwei Kindern kann bei 1.800 EUR Eigenbeitrag auf eine Gesamtförderung von 1.140 EUR kommen – das entspricht einer Förderquote von 63,3 %.

Welche ETFs sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?

Erlaubt sind OGAW-Investmentfonds (UCITS-Fonds) der Risikokategorien 1 bis 5, EU-Staatsanleihen und ELTIFs. Breit diversifizierte Welt-ETFs wie auf den MSCI World oder FTSE All-World sind möglich. Nicht erlaubt sind Einzelaktien, Kryptowährungen, Zertifikate und Fonds der Risikokategorie 6 oder 7.

Lohnt sich der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?

Für jüngere Sparer unter 40 mit langem Anlagehorizont lohnt sich der Wechsel fast immer. Die niedrigeren Kosten, die höheren Renditechancen durch ETF-Investitionen und die flexibleren Auszahlungsoptionen überwiegen die Riester-Garantie. Nach 5 Jahren Vertragslaufzeit ist der Wechsel kostenfrei. Für Sparer kurz vor der Rente ist der Bestandsschutz des Riester-Vertrags oft die bessere Wahl.

Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja – das Altersvorsorgereformgesetz macht erstmals alle Selbstständigen direkt förderberechtigt. Freelancer, Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende erhalten ab 2027 die vollen staatlichen Zulagen (bis zu 540 EUR/Jahr Grundzulage), unabhängig davon, ob sie Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder nicht. Nicht förderberechtigt sind lediglich Minijobber mit GRV-Befreiung sowie Bezieher einer vollen Altersrente. Für Selbstständige, die bisher eine Rürup-Rente besparen, lohnt ein Vergleich: Das AVD bietet mehr Flexibilität bei der Auszahlung, während Rürup durch den höheren Sonderausgabenabzug (bis 27.566 EUR/Jahr statt 6.840 EUR) steuerlich interessanter sein kann.

Was kostet das Altersvorsorgedepot?

Beim verpflichtenden Standardprodukt sind die Kosten auf maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr gedeckelt – der Finanzausschuss hat diesen Wert im finalen Beschluss von ursprünglich 1,5 % gesenkt. Wer selbst ETFs auswählt, zahlt deutlich weniger: Ein typischer Welt-ETF kostet nur 0,1–0,2 % TER pro Jahr. Über 30 Jahre kann der Kostenunterschied zwischen Standardprodukt und selbstgewähltem ETF rund 23.000 EUR Renditeunterschied ausmachen – bei gleichen Einzahlungen. Hinzu kommen die üblichen Broker-Gebühren, die bei Neobrokers wie Trade Republic oder Scalable Capital oft bei 0 EUR liegen.

Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?

Auszahlungen sind frühestens ab 65 Jahren möglich. Du kannst zwischen einem Entnahmeplan (bis mindestens 85), einer lebenslangen Rente oder einer Kombination wählen. Optional kannst du bis zu 30 % des Kapitals als Einmalbetrag entnehmen. Die Auszahlungen werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung).

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch für Späteinsteiger (55+)?

Ja – auch kurz vor der Rente lohnt sich der Einstieg. Die staatliche Grundzulage von bis zu 540 EUR/Jahr wirkt wie ein sofortiger Renditepuffer: Wer 1.200 EUR pro Jahr einzahlt, erhält rund 390 EUR Zulage – das entspricht einer sofortigen Förderquote von rund 33 %. Auch ein kurzer Anlagehorizont von 10–12 Jahren rechtfertigt das Depot, wenn man es konservativ besparte (Anleihen, Mischfonds) und die Steuervorteile nutzt. Allerdings: Das automatische De-Risking greift bereits ab 5 Jahre vor Renteneintritt, sodass spätestens dann der Aktienanteil reduziert werden muss. Wer kurz vor der Rente ist und bisher Riester spart, sollte den Wechsel genau prüfen – nach 55 lohnt er sich häufig nicht mehr.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei Scheidung?

Beim Altersvorsorgedepot gilt der Versorgungsausgleich: Im Scheidungsfall wird das in der Ehezeit aufgebaute Altersvorsorgekapital zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das bedeutet, der ausgleichsberechtigte Partner erhält einen Anteil des Depot-Guthabens übertragen. Staatliche Zulagen, die für gemeinsame Kinder gewährt wurden, können dabei anteilig zurückgefordert werden. Eine saubere Dokumentation der Einzahlungen und Zulagen ist daher empfehlenswert. Details regelt das Familiengericht im Einzelfall.

Ist das Kapital im Altersvorsorgedepot pfändungssicher?

Nur teilweise – und genau hier liegt ein häufig übersehenes Risiko. Das Altersvorsorgedepot ist nur in dem Umfang pfändungsgeschützt und als Schonvermögen anerkannt, in dem es tatsächlich staatlich gefördert wurde – also bis maximal 1.800 EUR Einzahlung pro Jahr. Alles, was darüber hinausgeht (z. B. der ungeförderte Anteil im zweiten Vertrag bei der 2-Verträge-Strategie), ist nicht pfändungsgeschützt.

Konkret heisst das: Bei Privatinsolvenz oder Pfändung können Gläubiger auf den ungeförderten Teil zugreifen. Bei Bezug von Bürgergeld (Grundsicherung) muss der ungeförderte Teil vorrangig verwertet werden, bevor Leistungen gezahlt werden. Nur der geförderte Anteil zählt als geschütztes Altersvorsorgevermögen.

In der Rente gilt ausserdem: Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss AVD-Auszahlungen grundsätzlich anrechnen lassen. Freibleibend sind 100 EUR der monatlichen Zusatzrente plus 30 % des darüber hinausgehenden Betrags. Der Schutz ist also deutlich eingeschränkter als bei der klassischen gesetzlichen Rente – das solltest du bei der Entscheidung für oder gegen einen zweiten, ungeförderten Vertrag berücksichtigen.

Kann ich das Altersvorsorgedepot vorzeitig kündigen oder Geld entnehmen?

Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, aber finanziell nachteilig: Alle erhaltenen staatlichen Zulagen müssen zurückgezahlt werden (schädliche Verwendung). Hinzu kommen eventuelle Vertragskündigungsgebühren. Die steuerlich geltend gemachten Sonderausgaben werden nachversteuert. Eine Teilentnahme vor dem 65. Lebensjahr ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Notfall empfiehlt sich alternativ die Beitragsfreistellung: Du zahlst nichts mehr ein, das Depot läuft weiter und die bereits angesammelten Zulagen bleiben erhalten. Lediglich während Zeiten von Elterngeldbezug, Pflegezeit oder Arbeitslosigkeit gibt es besondere Schutzregelungen.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?

Das im Altersvorsorgedepot angesparte Kapital ist vererbbar – das ist ein klarer Vorteil gegenüber klassischen Rentenversicherungen, die oft kein Todesfallkapital vorsehen. Im Todesfall vor Rentenbeginn geht das Depot-Guthaben an die Erben, allerdings müssen die erhaltenen staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Im Todesfall nach Rentenbeginn während der Auszahlungsphase hängt es von der gewählten Option ab: Bei einem Entnahmeplan kann ein verbleibendes Restguthaben vererbt werden. Wer eine lebenslange Rente gewählt hat, erhält häufig eine Rentengarantiezeit (z. B. 10–20 Jahre), innerhalb derer Hinterbliebene weiter Zahlungen erhalten.

Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

Erfahrung

15+ Jahre Finanzbranche

Qualifikation

Diplom-Finanzfachwirt (FH)

Registrierung

§34c & §34d GewO

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Inhaltsverzeichnis

  • Was ist das Altersvorsorgedepot?
  • Förderung und Zulagen: So viel bekommst du vom Staat
  • Wer ist förderberechtigt?
  • Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?
  • Kosten: Was das Altersvorsorgedepot kostet
  • Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente: Die wichtigsten Unterschiede
  • Maximale Einzahlungen: Die 2-Verträge-Strategie
  • Auszahlung: So kommst du an dein Geld
  • Pfändungsschutz und Bürgergeld: Was wirklich geschützt ist
  • Eigenheim und Altersvorsorgedepot: Die neue Förderung für selbstgenutzte Immobilien
  • Riester-Vertrag wechseln: So funktioniert der Umstieg
  • Welche Broker bieten das Altersvorsorgedepot an?
  • Altersvorsorgedepot: Für wen lohnt es sich?

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