
Altersvorsorgedepot 2027: Förderung, Kosten & Vergleich
Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot (auch: Riester-Nachfolger, gefördertes Depot) die Riester-Rente ab – der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 final beschlossen. Du investierst staatlich gefördert in ETFs und Fonds – ohne Garantiepflicht und mit bis zu 540 EUR Zulagen pro Jahr. Die Kosten beim Standardprodukt sind auf maximal 1,0 % gedeckelt, mit selbstgewählten ETFs zahlst du 0,1–0,2 %. Im Depot fallen keine Vorabpauschale und keine Steuern auf Umschichtungen an. Erstmals sind auch alle Selbstständigen förderberechtigt – unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Maximal 2 Verträge mit bis zu 13.680 EUR Einzahlung pro Jahr möglich.
Die Riester-Rente war ein gut gemeinter Versuch – der in der Praxis gescheitert ist. Hohe Kosten, schlechte Renditen und eine Garantiepflicht, die jede Renditechance zunichtemachte: Mehr als ein Viertel aller Riester-Verträge liegt heute beitragsfrei oder wurde gekündigt. Das zeigt, was passiert, wenn ein Fördersystem falsche Anreize setzt.
Das Altersvorsorgedepot soll es ab 2027 besser machen. Statt teurer Garantieprodukte kannst du in ETFs und Fonds investieren – mit staatlicher Förderung und steuerlichen Vorteilen, die über ein normales Depot hinausgehen. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Förderung funktioniert, was das Altersvorsorgedepot kostet, welche Anlagen erlaubt sind und ob sich der Wechsel von Riester lohnt. Wenn du bereits ein Depot suchst, findest du passende Angebote in unserem Depot Vergleich.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, eingeführt durch das Altersvorsorgereformgesetz (pAltVStäG). Es löst die Riester-Rente als zentrale geförderte Altersvorsorge ab. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 final verabschiedet – der Start ist für den 1. Januar 2027 geplant.
Der wichtigste Unterschied zu Riester: Es gibt keine Garantiepflicht mehr. Während Riester-Anbieter 100 % der eingezahlten Beiträge garantieren mussten – und deshalb kaum in Aktien investieren konnten – darfst du im Altersvorsorgedepot frei in ETFs und Fonds investieren. Das bedeutet höhere Renditechancen bei einem langen Anlagehorizont.
Die Reform bringt drei Produktvarianten:
- Altersvorsorgedepot – Renditeorientiert, ohne Garantie, volle Anlagefreiheit innerhalb der erlaubten Fondsklassen
- Standardprodukt – Vereinfachtes Depot mit maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr, zwei vorgegebene Fondskomponenten
- Garantieprodukt – Wahlweise 80 % oder 100 % Kapitalschutz (für sicherheitsorientierte Sparer)

Förderung und Zulagen: So viel bekommst du vom Staat
Die Zulagenstruktur ist deutlich einfacher als bei Riester. Statt einkommensabhängiger Berechnungen gilt ein beitragsproportionales Modell: Je mehr du einzahlst, desto mehr Förderung bekommst du – unabhängig von deinem Einkommen.
Grundzulage
| Einzahlung pro Jahr | Staatliche Zulage | Max. Zulage |
|---|---|---|
| Bis 360 EUR | 50 % | 180 EUR |
| 361–1.800 EUR | 25 % | 360 EUR |
| Gesamt | – | 540 EUR |
Die maximale Grundzulage von 540 EUR pro Jahr gilt bereits ab dem Start am 1. Januar 2027 – eine ursprünglich geplante Steigerung ab 2029 wurde im finalen Beschluss nicht umgesetzt.
Kinderzulage
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhältst du zusätzlich eine 100%ige Förderung auf Eigenbeiträge bis 300 EUR pro Kind und Jahr – also maximal 300 EUR Kinderzulage pro Kind. Bereits kleine Sparraten entfalten eine maximale Hebelwirkung: Wer pro Kind 300 EUR im Jahr anlegt, verdoppelt diesen Betrag durch die staatliche Förderung.
Berufseinsteigerbonus
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einen einmaligen Bonus von 200 EUR. Bei einem Anlagehorizont von 40+ Jahren kann dieser Bonus durch den Zinseszinseffekt allein mehrere tausend Euro Alterskapital generieren.
Rechenbeispiele: Was bringt die Förderung konkret?
💡 Berufseinsteiger (24 Jahre, keine Kinder):
Einzahlung: 100 EUR/Monat = 1.200 EUR/Jahr
Grundzulage: 50 % × 360 EUR + 25 % × 840 EUR = 390 EUR
Berufseinsteigerbonus: 200 EUR (einmalig)
Effektive Förderquote im 1. Jahr: 49,2 %
💡 Familie (35 Jahre, 2 Kinder):
Einzahlung: 150 EUR/Monat = 1.800 EUR/Jahr
Grundzulage: 50 % × 360 EUR + 25 % × 1.440 EUR = 540 EUR
Kinderzulage: 2 × 300 EUR = 600 EUR
Gesamtförderung: 1.140 EUR/Jahr bei 1.800 EUR Eigenbeitrag = 63,3 % Förderquote
💡 Gutverdiener (45 Jahre, ohne Kinder):
Einzahlung: 1.800 EUR/Jahr (gefördert) + 5.040 EUR (ungefördert) = 6.840 EUR
Grundzulage: 540 EUR
Steuervorteil ungefördert: Keine Vorabpauschale, steuerfreie Umschichtungen
Doppelter Vorteil: Zulagen + Steuerstundung
Wer ist förderberechtigt?
Die Förderung steht einem sehr breiten Personenkreis offen – und erstmals auch allen Selbstständigen:
- ✅ Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig)
- ✅ Auszubildende
- ✅ Beamte, Richter, Soldaten
- ✅ Gesetzlich Rentenversicherte (auch freiwillig)
- ✅ Landwirte (in der Alterssicherung der Landwirte)
- ✅ Ehepartner von Förderberechtigten (indirekt, Grundzulage max. 175 EUR)
- ✅ Selbstständige und Freiberufler – erstmals direkt förderberechtigt, auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht
Nicht förderberechtigt sind Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, sowie Bezieher einer vollen Altersrente. Grundsätzlich gilt: Wer keine Förderung erhält, kann das Altersvorsorgedepot trotzdem nutzen und den ungeförderten Anteil (bis 6.840 EUR/Jahr) steuerlich nutzen.
Frühstart-Rente: Kinder-Altersvorsorge vom Staat
Ein besonderes Element der Reform ist die Frühstart-Rente: Ab dem 6. Geburtstag zahlt der Staat 10 EUR pro Monat (120 EUR/Jahr) automatisch in ein Altersvorsorgedepot für jedes Kind ein – ohne Antrag der Eltern. Wichtige Einschränkung: Die Förderung gilt ausschliesslich für Kinder ab Geburtsjahrgang 2020. Wer vor 2020 geboren ist, erhält die 10-EUR-Zahlung nicht – auch dann nicht, wenn das Kind jetzt erst 6 Jahre alt wird. Eltern älterer Kinder müssen die Altersvorsorge für den Nachwuchs weiterhin vollständig selbst aufbauen. Über 12 Förderjahre (6. bis 18. Lebensjahr) summiert sich das auf 1.440 EUR staatliche Einzahlung. Bei einer langfristigen Rendite von 6 % pro Jahr und einem Renteneintritt mit 67 kann dieser Betrag allein auf rund 25.000–30.000 EUR anwachsen. Mehr zur Geldanlage für Kinder findest du in unserem Ratgeber zum Junior-Depot.
Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Im Altersvorsorgedepot darfst du nicht in beliebige Wertpapiere investieren. Der Gesetzgeber hat gemäß dem Altersvorsorgereformgesetz klare Grenzen gezogen:
Erlaubte Anlagen
- ✅ OGAW-Investmentfonds (UCITS-Fonds) der Risikokategorien 1 bis 5
- ✅ ETFs auf breite Indizes (z. B. MSCI World, FTSE All-World)
- ✅ EU-Staatsanleihen in Euro
- ✅ Kommunalanleihen
- ✅ ELTIFs (European Long-Term Investment Funds) Risiko 1-5
Nicht erlaubt
- ❌ Einzelaktien
- ❌ Kryptowährungen
- ❌ Zertifikate und Derivate
- ❌ Edelmetalle (Gold, Silber)
- ❌ Fonds der Risikokategorie 6 oder 7
Die Einschränkungen verhindern spekulative Investments und lenken das Kapital in breit diversifizierte Fonds. Für die meisten Anleger mit langfristigem Horizont ist ein kostengünstiger Welt-ETF ohnehin die sinnvollste Wahl – und der ist im Altersvorsorgedepot problemlos besparbar. Wenn du dich für ETF-Sparpläne interessierst, haben wir dazu einen eigenen Ratgeber.
Automatisches De-Risking
Ab 5 Jahre vor dem geplanten Renteneintritt müssen mindestens 50 % des Kapitals in konservative Anlagen umgeschichtet werden. Ab 2 Jahre vor Rente steigt dieser Anteil auf 70 %. Diese Umschichtungen sind steuerfrei – ein echter Vorteil gegenüber einem normalen Depot.
Kosten: Was das Altersvorsorgedepot kostet
Einer der größten Kritikpunkte an Riester waren die Kosten. Typische Riester-Produkte fraßen 2–3 % pro Jahr an Rendite auf – durch Abschlussgebühren, Verwaltungskosten und Garantiekosten. Das Altersvorsorgedepot setzt hier neue Standards.
Kostendeckel beim Standardprodukt
Das Standardprodukt, das jeder Anbieter verpflichtend anbieten muss, darf maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr verursachen – der Finanzausschuss hat den ursprünglich geplanten Deckel von 1,5 % in letzter Minute gesenkt. Verbraucherschützer wie der vzbv fordern weiterhin eine Absenkung auf 0,5 % und ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild.
Kosten bei selbstgewählten ETFs
Wenn du ein reguläres Altersvorsorgedepot nutzt und selbst ETFs auswählst, liegen die Kosten deutlich niedriger. Ein typischer Welt-ETF kostet 0,1–0,2 % TER pro Jahr. Dazu kommen die Depotgebühren und ggf. Sparplan-Kosten des Brokers.
Steuerliche Vorteile im Altersvorsorgedepot
Im Altersvorsorgedepot entfallen zwei Steuerbelastungen, die in normalen Depots anfallen:
- Keine Vorabpauschale – Bei thesaurierenden ETFs wird im normalen Depot jährlich eine fiktive Steuer fällig (mehr dazu in unserem Ratgeber zu Depot & Steuern). Im Altersvorsorgedepot entfällt sie komplett.
- Steuerfreie Umschichtungen – Wenn du im AVD von einem ETF in einen anderen wechselst, ist das kein steuerpflichtiger Vorgang. Im normalen Depot müsstest du Kursgewinne versteuern.
Nachgelagerte Besteuerung: Was du im Rentenalter zahlst
Im Gegenzug für die Steuervorteile während der Ansparphase werden die Auszahlungen im Rentenalter mit deinem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da das Renteneinkommen typischerweise niedriger ist als das Erwerbseinkommen, ergibt sich unterm Strich fast immer ein Steuervorteil. Beispiel: Wer im Erwerbsleben 42 % Grenzsteuersatz hatte und im Rentenalter 20 % zahlt, profitiert von einer dauerhaften Steuerdifferenz von 22 Prozentpunkten auf alle Einzahlungen und Erträge.
Kosten-Vergleich über 30 Jahre
| Szenario | Kosten p.a. | Endkapital (1.800 EUR/Jahr, 6 % Rendite, 30 Jahre) |
|---|---|---|
| Selbstgewählter ETF im AVD | 0,2 % | ~143.000 EUR |
| Standardprodukt (1,0 %) | 1,0 % | ~120.000 EUR |
| Typisches Riester-Produkt (2,5 %) | 2,5 % | ~88.000 EUR |
Der Kostenunterschied zwischen 0,2 % und 1,0 % beträgt über 30 Jahre rund 23.000 EUR – bei identischen Einzahlungen. Daher lohnt es sich, einen günstigen Broker zu wählen und ETFs selbst auszuwählen.
Altersvorsorgedepot vs. Riester-Rente: Die wichtigsten Unterschiede
| Merkmal | Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Riester-Rente |
|---|---|---|
| Garantie | Optional (0 %, 80 % oder 100 %) | 100 % Pflicht |
| Zulagenmodell | Beitragsproportional (50 % / 25 %) | Einkommensabhängig |
| Max. Grundzulage | 540 EUR/Jahr (ab 2027) | 175 EUR/Jahr |
| Kinderzulage | 100 % auf Eigenbeitrag bis 300 EUR/Kind | 300 EUR/Kind/Jahr (fix) |
| Erlaubte Anlagen | ETFs, Fonds (Risiko 1-5) | Meist Garantiefonds |
| Kostendeckel | 1,0 % (Standardprodukt) | Keiner |
| Typische Kosten | 0,1–1,0 % | 2–3 % |
| Vorabpauschale | Entfällt | Entfällt |
| Steuerfreie Umschichtung | Ja | Nein |
| Auszahlung | Entnahmeplan oder Rente | 70 % Verrentung Pflicht |
| Max. Verträge | 2 | 1 |
| Max. Einzahlung | 6.840 EUR/Vertrag (13.680 EUR bei 2) | ~2.100 EUR |
| Selbstständige | ✅ Alle förderberechtigt | ❌ Nicht förderberechtigt |
Die Reform 2027 bringt in fast allen Punkten Verbesserungen. Einzige Ausnahme: Geringverdiener mit vielen Kindern konnten bei Riester teils höhere Förderquoten erzielen, weil die Kinderzulage unabhängig von der Einzahlung war.
Maximale Einzahlungen: Die 2-Verträge-Strategie
Eine wenig beachtete Besonderheit: Du darfst bis zu 2 Altersvorsorgedepot-Verträge gleichzeitig führen. Pro Vertrag sind maximal 6.840 EUR pro Jahr einzahlbar – zusammen also 13.680 EUR.
Die geförderten 1.800 EUR gelten vertragsübergreifend. Alles darüber ist ungefördert, profitiert aber trotzdem von den steuerlichen Vorteilen:
- Keine Vorabpauschale auf unrealisierte Gewinne
- Steuerfreie Umschichtungen zwischen Fonds
- Steuerstundung bis zur Auszahlung
Über 40 Jahre Anlagehorizont kann die Steuerstundung auf den ungeförderten Anteil einen Mehrertrag von über 100.000 EUR gegenüber einem normalen Depot generieren. Die Strategie: Vertrag 1 für die geförderten 1.800 EUR, Vertrag 2 für den ungeförderten Anteil – ggf. bei einem kostengünstigeren Broker.
Auszahlung: So kommst du an dein Geld
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren, spätestens mit 70 Jahren. Du hast mehrere Optionen:
- Entnahmeplan – Regelmäßige Auszahlungen bis mindestens 85 Jahre. Du bestimmst die Höhe selbst, trägst aber das Risiko, dass das Geld vor deinem Lebensende aufgebraucht ist.
- Lebenslange Rente – Verrentung über einen Versicherer mit garantierten Zahlungen bis zum Tod.
- Kombination – Entnahmeplan für die ersten Jahre, Verrentung ab einem bestimmten Alter.
- Teilkapitalisierung – Bis zu 30 % des Kapitals als Einmalbetrag auszahlen lassen.
Die Besteuerung der Auszahlungen hängt davon ab, ob das Kapital aus geförderten oder ungeförderten Beiträgen stammt. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn du die 2-Verträge-Strategie nutzt – und macht sie im Ergebnis noch attraktiver.
| Herkunft des Kapitals | Auszahlungsform | Besteuerung |
|---|---|---|
| Geförderte Beiträge (bis 1.800 EUR/Jahr) | Rente / Entnahmeplan | Voller persönlicher Einkommensteuersatz (nachgelagerte Besteuerung) |
| Einmalauszahlung | Voller persönlicher Einkommensteuersatz | |
| Ungeförderte Beiträge (Beträge darüber, z. B. aus dem zweiten Vertrag) | Monatliche Rente / Entnahmeplan | Ertragsanteilsbesteuerung (nur der Ertragsanteil zählt als steuerpflichtiges Einkommen) |
| Einmalauszahlung nach mind. 12 Jahren Laufzeit | Halbeinkünfteverfahren (nur die Hälfte der Erträge ist steuerpflichtig) – sonst reguläre Abgeltungsteuer |
Konkret heißt das: Während die Auszahlungen aus dem geförderten Teil (max. 1.800 EUR Einzahlung/Jahr) vollständig mit deinem dann geltenden Einkommensteuersatz besteuert werden, geniesst der ungeförderte Teil aus dem zweiten Vertrag deutlich günstigere Bedingungen. Bei einer Einmalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit greift das Halbeinkünfteverfahren – nur die Hälfte der Erträge ist steuerpflichtig. Bei monatlichen Auszahlungen wird nur der Ertragsanteil der Rente versteuert. Diese steuerliche Differenzierung ist einer der größten Hebel der 2-Verträge-Strategie und macht den zweiten Vertrag für Gutverdiener besonders interessant.
Pfändungsschutz und Bürgergeld: Was wirklich geschützt ist
Das Altersvorsorgedepot wird häufig als pfändungssichere Altersvorsorge beworben – das stimmt aber nur teilweise. Der gesetzliche Schutz hängt direkt an der staatlichen Förderung, und genau das wird bei der 2-Verträge-Strategie zum Problem.
Was bedeutet das bei Insolvenz oder Bürgergeld-Bezug?
- Pfändung: Gläubiger können auf den ungeförderten Anteil des zweiten Vertrags zugreifen. Geschützt ist nur das, was mit der staatlichen Zulage gefördert wurde.
- Bürgergeld: Wer Grundsicherung beantragt, muss den ungeförderten Teil vorrangig verwerten, bevor Leistungen gezahlt werden. Nur der geförderte Anteil zählt als geschütztes Altersvorsorgevermögen.
- Privatinsolvenz: Gleiche Logik – nur der geförderte Teil bleibt unangetastet.
Anrechnung der Zusatzrente auf Grundsicherung im Alter
Wer im Rentenalter Grundsicherung bezieht, muss die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot grundsätzlich anrechnen lassen. Es gibt aber einen Freibetrag: 100 EUR der monatlichen Zusatzrente plus 30 % des darüber hinausgehenden Betrags bleiben anrechnungsfrei. Erst der Rest mindert die Grundsicherung.
💡 Rechenbeispiel Freibetrag:
AVD-Monatsrente: 300 EUR
Anrechnungsfrei: 100 EUR + 30 % von 200 EUR = 160 EUR
Auf die Grundsicherung angerechnet: 140 EUR
Konsequenz für die 2-Verträge-Strategie: Die Strategie lohnt sich vor allem für Sparer mit stabiler Einkommenssituation und geringem Insolvenz-/Grundsicherungsrisiko. Wer ein erhöhtes wirtschaftliches Risiko trägt (z. B. Selbstständige in volatilen Branchen), sollte bedenken: Der steuerliche Vorteil des zweiten Vertrags geht mit einem Verlust des Pfändungsschutzes einher. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, ungeförderte Sparbeträge in andere geschützte Anlageformen (z. B. eine Rurup/Basisrente) umzuleiten.
Riester-Vertrag wechseln: So funktioniert der Umstieg
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz – sie laufen unter den bisherigen Konditionen weiter, solange du möchtest. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist freiwillig.
Wechsel-Konditionen
- Nach 5 Jahren Vertragslaufzeit: Der abgebende (alte) Riester-Anbieter darf keine Wechselgebühr mehr verlangen. Der annehmende (neue) AVD-Anbieter darf allerdings weiterhin eine Verwaltungspauschale von bis zu 150 EUR für die Abwicklung des Wechsels berechnen. Der Wechsel ist also nicht zwangsläufig kostenfrei – prüfe die Kostenordnung des neuen Anbieters, bevor du unterschreibst.
- Vor 5 Jahren: Der abgebende Anbieter darf maximal 150 EUR Wechselgebühr berechnen, der neue Anbieter zusätzlich bis zu 150 EUR Verwaltungspauschale.
- Zulagen bleiben erhalten: Bereits erhaltene Förderung wird nicht zurückgefordert.
Für wen lohnt sich der Wechsel?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Unter 40, noch 25+ Jahre bis Rente | ✅ Wechsel lohnt sich fast immer |
| 40–55, mittlerer Zeithorizont | 🔄 Individuell prüfen (Restlaufzeit, Garantieniveau) |
| Über 55, kurz vor Rente | ❌ Eher bestehenden Vertrag behalten |
| Riester beitragsfrei gestellt | ✅ Wechsel sinnvoll (kein aktiver Vertrag) |
| Hohe Kinderzulagen bei Riester | 🔄 Vergleichsrechnung empfohlen |
Wenn du deinen Depotübertrag planst, findest du in unserem Ratgeber eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Welche Broker bieten das Altersvorsorgedepot an?
Konkrete AVD-Produkte werden voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2026 angekündigt. Sutor Bank hat bereits im März 2026 eine White-Label-Infrastruktur für das Altersvorsorgedepot vorgestellt, die Fintechs und Vertriebe nutzen können.
Als potenzielle Anbieter kommen vor allem Broker infrage, die bereits niedrige Kosten und ein breites ETF-Angebot haben:
| Broker | Depotgebühr | ETF-Sparpläne | Sparplan-Kosten | Min. Sparrate |
|---|---|---|---|---|
| Trade Republic | 0 EUR | 2.500 | 0,00 EUR | 1 EUR |
| Scalable Capital | 0 EUR | 1.920 | 0,00 EUR | 1 EUR |
| finanzen.net zero | 0 EUR | 1.776 | 0,00 EUR | 1 EUR |
| ING Direkt-Depot | 0 EUR | 1.198 | 0,00 EUR | 1 EUR |
| flatex | 0 EUR | 1.837 | 0,00 EUR | 25 EUR |
| comdirect | 0 EUR | 2.076 | 0 EUR (Top) / 1,5 % | 1 EUR |
| DKB Broker | 0 EUR | 1.854 | 1,50 EUR | 25 EUR |
Wenn du schon jetzt ein Depot eröffnen möchtest, vergleiche die Angebote in unserem Depot Vergleich.
Altersvorsorgedepot: Für wen lohnt es sich?
- Berufseinsteiger profitieren am meisten – Langer Anlagehorizont + Berufseinsteigerbonus + hohe Förderquote. Je früher du startest, desto stärker wirkt der Zinseszins.
- Familien erhalten großzügige Kinderzulagen – Bis zu 300 EUR pro Kind und Jahr. Eine Familie mit 2 Kindern kann bei 1.800 EUR Eigenbeitrag auf 1.140 EUR Gesamtförderung kommen.
- Gutverdiener nutzen die Steuerstundung – Der ungeförderte Anteil (bis 6.840 EUR/Vertrag) profitiert von der Befreiung der Vorabpauschale und steuerfreien Umschichtungen.
- Riester-Sparer bekommen eine zweite Chance – Der kostenfreie Wechsel nach 5 Jahren und die besseren Konditionen machen das Altersvorsorgedepot für fast alle jüngeren Riester-Sparer attraktiv.
- Selbstständige profitieren erstmals direkt – Ab 2027 sind alle Selbstständigen und Freiberufler förderberechtigt, unabhängig von einer GRV-Mitgliedschaft. Ein historischer Schritt für rund 4 Millionen Selbstständige in Deutschland.
Was du jetzt tun solltest:
- Riester-Vertrag prüfen: Laufzeit, Kosten, bisherige Rendite. Wechsel nach 5 Jahren kostenfrei.
- Depot eröffnen: Wenn du noch keins hast, starte jetzt mit einem kostengünstigen Broker – der Wechsel ins AVD wird einfacher, wenn du bereits Kunde bist.
- Budget planen: 150 EUR/Monat = 1.800 EUR/Jahr = volle Förderung. Weniger geht auch – der Mindestbeitrag liegt bei 10 EUR/Monat.
- Anbieter im Blick behalten: Konkrete AVD-Produkte werden ab H2 2026 angekündigt. Wir aktualisieren diesen Ratgeber laufend.

Geprüft und freigegeben von
Alexander Senger
Gründer & Geschäftsführer
Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.
Erfahrung
15+ Jahre Finanzbranche
Qualifikation
Diplom-Finanzfachwirt (FH)
Registrierung
§34c & §34d GewO
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