Charge Card
Eine Charge Card ist eine Kreditkarte, die deine Umsätze sammelt und einmal im Abrechnungszeitraum komplett von deinem Girokonto abbucht, ohne Zinsen. Hier erfährst du, wie die Abrechnung läuft, was sie von Revolving-, Debit- und Prepaid-Karte trennt und was sich rechtlich am 20. November 2026 ändert.
Was du über die Charge Card wissen musst
- 💳 Sammelabrechnung: Die Charge Card sammelt deine Kartenumsätze, in der Regel einen Monat lang, und bucht sie dann in einer Summe per Lastschrift von deinem Girokonto ab. Für den Aufschub bis zur Abbuchung zahlst du keine Zinsen.
- ✅ Kreditkarte ohne Raten: Das EU-Recht nennt die Charge Card „Debitkarte mit Zahlungsaufschub“ und zählt sie trotzdem zu den Kreditkarten. Anders als bei der Revolving-Karte gleichst du die Abrechnung immer vollständig aus.
- ⚠️ Deckung am Abbuchungstag: Übersteigt die Abbuchung das Guthaben auf deinem Girokonto, gelten die Regeln für den Dispo oder die geduldete Überziehung, mit den Zinsen, die dein Kontovertrag dafür vorsieht.
- 🏦 Neues Recht ab 20.11.2026: Zinsfreie Kurzkredite fallen dann grundsätzlich unter das Verbraucherkreditrecht. Charge Cards von Banken und Zahlungsinstituten bleiben ausgenommen, wenn du binnen 40 Tagen zurückzahlst, keine Zinsen anfallen und nur geringe Entgelte für die Zahlungsdienstleistung.
Was ist eine Charge Card?
Eine Charge Card ist eine Kreditkarte, bei der der Kartenausgeber alle Umsätze eines Abrechnungszeitraums sammelt und dein Konto zu einem vorher vereinbarten Termin mit der Gesamtsumme belastet, in der Regel einmal im Monat. Zinsen fallen für diesen Aufschub nicht an. So beschreibt die EU-Verordnung 2015/751 über Interbankenentgelte die Karte in Erwägungsgrund 17.
Bezahlst du mit der Charge Card, begleicht der Kartenausgeber den Betrag beim Händler sofort. Du schuldest ihn dann dem Kartenausgeber und zahlst ihn erst mit der nächsten Abrechnung zurück. Die Karte gewährt dir damit einen kurzen, zinsfreien Kredit, obwohl sie keine Ratenzahlung kennt.
Im Deutschen heißt die Karte auch Charge-Karte, Chargekarte oder Charge-Kreditkarte. Das EU-Recht und das neue deutsche Verbraucherkreditrecht sprechen von einer „Debitkarte mit Zahlungsaufschub“. Das klingt nach Debitkarte, gemeint ist aber eine Kreditkarte: Die EU-Verordnung nennt sie ausdrücklich als eine von zwei Arten von Kreditkarten, und die Deutsche Bundesbank ordnet Chargekarten ebenfalls den Kreditkarten zu.
Wie viel du bis zur nächsten Abrechnung ausgeben kannst, legt der Kartenausgeber als Verfügungsrahmen fest, in der Regel nach deiner Bonität. Wie dieser Rahmen entsteht, erklärt die Seite Kreditkarte mit Verfügungsrahmen.
So läuft die Abrechnung
Zwischen dem Bezahlen und der Abbuchung vom Girokonto liegen bei der Charge Card drei Schritte.
Bezahlen
Du zahlst an der Kasse, online oder am Geldautomaten. Der Umsatz landet auf deinem Kartenkonto, dein verfügbarer Rahmen sinkt, dein Girokonto bleibt vorerst unberührt.
Abrechnung
Zum Abrechnungstag fasst der Kartenausgeber alle Umsätze des Zeitraums in einer Abrechnung zusammen. Was du nach diesem Tag bezahlst, erscheint erst in der nächsten Abrechnung.
Abbuchung
Einige Tage nach der Abrechnung zieht der Kartenausgeber die Gesamtsumme per Lastschrift von deinem Referenzkonto ein, meist deinem Girokonto.
Wie lange dein Geld zinsfrei bei dir bleibt, hängt vom Kaufdatum ab. Kaufst du kurz nach dem Abrechnungstag ein, wartet der Betrag fast einen ganzen Abrechnungszeitraum plus die Tage bis zur Abbuchung. Kaufst du kurz davor, wird er schon wenige Tage später fällig. Wann Banken abrechnen und abbuchen, zeigt der Ratgeber Kreditkarte Abbuchung.
Wenn das Girokonto am Abbuchungstag nicht reicht
Die Charge Card verschiebt die Zahlung, sie verkleinert sie nicht. Am Abbuchungstag muss die Gesamtsumme auf deinem Girokonto gedeckt sein. Übersteigt die Abbuchung dein Guthaben, gelten die Regeln deines Kontovertrags für den eingeräumten Dispo oder die geduldete Überziehung, einschließlich der Zinsen dafür. Das stellen die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 (Erwägungsgrund 18) und die Begründung des deutschen Umsetzungsgesetzes ausdrücklich klar.
Löst deine Bank die Lastschrift nicht ein, bleibt die Kartenabrechnung offen. Welche Kosten dann anfallen und ob der Kartenausgeber die Karte sperrt, regelt dein Kartenvertrag.
Charge Card, Revolving-Karte, Debitkarte und Prepaid-Karte
Kartenarten unterscheiden sich vor allem darin, wann und wie dein Geld abfließt. Die EU-Verordnung über Interbankenentgelte trennt dabei Kreditkarten, Debitkarten und Guthabenkarten.
| Kartenart | Wann dein Konto belastet wird | Eigener Kreditrahmen | Zinsen auf Kartenumsätze |
|---|---|---|---|
| Charge Card | gesammelt, in der Regel einmal im Monat, immer die volle Summe | ja, Verfügungsrahmen | keine |
| Revolving-Karte | monatlich eine Rate, der Rest bleibt als Kredit stehen | ja, Verfügungsrahmen | ja, auf den offenen Rest |
| Debitkarte | jede Zahlung einzeln, sofort oder nach wenigen Tagen | nein | keine (im Dispo zahlst du Dispozinsen am Girokonto) |
| Prepaid-Karte | vorher, wenn du Guthaben auflädst | nein | keine |
Quellen: Verordnung (EU) 2015/751 (Erwägungsgrund 17, Art. 2), Deutsche Bundesbank (Kartenzahlungen), Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 12.01.2026). Abgerufen am 15.09.2026.
Charge Card oder Revolving-Karte
Bei der Revolving-Karte zahlst du jeden Monat nur einen Teil der Abrechnung zurück, zum Beispiel eine vereinbarte Mindestrate. Auf den offenen Rest verlangt der Kartenausgeber Zinsen. Die Charge Card kennt diese Option nicht, die ganze Summe wird fällig. Was Teilzahlung kostet, erklärt der Ratgeber Kreditkarte mit Ratenzahlung.
Ob deine Karte eine Charge Card ist, erkennst du nicht am Produktnamen, sondern am Kartenvertrag. Steht dort, dass die Umsätze vollständig vom Girokonto abgebucht werden, ist es eine Charge Card. Sieht der Vertrag eine monatliche Rate oder eine Mindestzahlung vor, ist es eine Revolving-Karte.
Charge Card, Debitkarte und Prepaid-Karte
Eine Debitkarte belastet dein Girokonto mit jeder einzelnen Zahlung, sofort oder nach wenigen Tagen. Die Charge Card sammelt dagegen und bucht einmal ab. Was eine Debitkarte genau ausmacht, steht im Lexikon unter Debitkarte.
Eine Prepaid-Karte funktioniert nur mit Guthaben, das du vorher auflädst. Einen Kreditrahmen hat sie nicht, mehr dazu unter Prepaid-Kreditkarte.
Richte die Abbuchung deiner Charge Card auf ein Konto ein, auf dem am Abbuchungstag genug Geld liegt. Lies im Kartenvertrag nach, ob die volle Summe oder nur eine Rate abgebucht wird.
Was das Recht unter einer Charge Card versteht
Rechtlich ist die Charge Card eine Kreditkarte, bei der dir der Kartenausgeber einen zinsfreien Zahlungsaufschub gewährt. Ob dafür das Verbraucherkreditrecht des BGB gilt, ändert sich am 20. November 2026.
Bis 19. November 2026
Nach § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BGB sind Verträge keine Verbraucherdarlehen, wenn du das Geld binnen drei Monaten zurückzahlen musst und nur geringe Kosten vereinbart sind. Über § 506 Abs. 4 BGB gilt diese Ausnahme auch für Zahlungsaufschübe. Bei einer Charge Card mit monatlicher Abrechnung liegt die Rückzahlung innerhalb dieser Frist. Ob die Kosten gering sind, hängt von den Entgelten der jeweiligen Karte ab.
Ab 20. November 2026
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie fallen die Drei-Monats-Ausnahme und die bisherige Grenze von 200 Euro weg. Das Verbraucherkreditrecht erfasst dann grundsätzlich auch zinsfreie und kurzfristige Kredite und Zahlungsaufschübe.
Für Charge Cards gibt es eine eigene Ausnahme in § 506 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BGB. Sie gilt, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind:
- Die Karte gibt ein Kreditinstitut oder ein Zahlungsinstitut aus.
- Du musst das Geld binnen 40 Tagen zurückzahlen.
- Für den Aufschub fallen keine Zinsen an.
- Für die Zahlungsdienstleistung fallen nur geringe Entgelte an.
Die Ausnahme setzt Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2023/2225 um. Greift sie, gelten für die Charge Card die Vorschriften für Verbraucherdarlehen nicht, darunter die vorvertraglichen Informationspflichten (§ 491a BGB) und die gesetzliche Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 505a BGB). Greift sie nicht, etwa weil du länger als 40 Tage Zeit zum Zurückzahlen hast, ist das Verbraucherkreditrecht grundsätzlich anwendbar.
Bei Karten mit Zusatzleistungen wie Versicherungen oder Lounge-Zugang ist laut Gesetzesbegründung im Einzelfall zu prüfen, ob das Entgelt für die Zahlungsdienstleistung oder für die Zusatzleistung anfällt (BT-Drucksache 21/5381). Relevant ist das zum Beispiel bei Premium-Kreditkarten, deren Jahresgebühr auch Versicherungen und Reiseleistungen abdeckt.
Für Kartenverträge, die schon vor dem 20. November 2026 bestanden, gilt grundsätzlich das bisherige Recht weiter (Art. 229 § 71 EGBGB). Bei unbefristeten Verträgen greifen einzelne neue Vorschriften trotzdem.
Stand: 15.09.2026. Quellen: §§ 491, 506 BGB in der bis 19.11.2026 geltenden Fassung, BGBl. 2026 I Nr. 139 vom 18.05.2026 (in Kraft ab 20.11.2026), Richtlinie (EU) 2023/2225 (Erwägungsgründe 15 und 18, Art. 2, Art. 48), BT-Drucksache 21/5381.
Charge Card und Schufa
Beantragst du eine Kreditkarte, kann die Bank laut Schufa eine Bonitätsauskunft einholen. Im neuen Schufa-Score ist die Zahl der Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen zwölf Monaten ein eigenes Kriterium. Mehrere Anfragen und Abschlüsse innerhalb von 28 Tagen zählt die Schufa nach eigenen Angaben nur einmal.
Solange der Kartenvertrag läuft, kann er bei der Schufa gespeichert sein. Endet ein störungsfreier Kreditkartenvertrag, löscht die Schufa ihn nach eigenen Angaben unmittelbar, sobald das Unternehmen das Vertragsende meldet. Negativ gespeichert werden unter anderem unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte Forderungen. Eine Kartenabrechnung, die du trotz Mahnungen nicht bezahlst, kann also zum Negativeintrag werden.
Wann eine Karte eine Charge Card ist und wann nicht
Charge Card im Sinne des Begriffs
- wenn alle Umsätze eines Zeitraums gesammelt und in voller Höhe vom Girokonto abgebucht werden
- wenn für den Aufschub bis zur Abbuchung keine Zinsen anfallen
- auch wenn Vertrag oder Gesetz sie „Debitkarte mit Zahlungsaufschub“ nennen
Keine Charge Card, auch wenn es so wirkt
- wenn der Vertrag eine monatliche Rate oder Mindestzahlung vorsieht: Das ist eine Revolving-Karte
- wenn jede Zahlung einzeln vom Girokonto abgeht: Das ist eine Debitkarte
- wenn du vorher Guthaben aufladen musst: Das ist eine Prepaid-Karte
- Grenzfall: Reicht dein Girokonto am Abbuchungstag nicht und die Bank bucht trotzdem ab, bleibt die Karte eine Charge Card. Die Zinsen zahlst du dann für den Dispo oder die Überziehung am Girokonto, nicht für die Karte.
Unsere Einschätzung: Die Charge Card passt zu dir, wenn du deine Kartenrechnung ohnehin jeden Monat komplett bezahlst. Du bekommst einen kurzen, zinsfreien Aufschub, und Teilzahlungszinsen können auf der Karte nicht entstehen. Achte beim Antrag auf zwei Punkte: ob der Vertrag die volle Abbuchung oder eine Rate vorsieht und wofür eine hohe Jahresgebühr bezahlt wird. Aktuelle Karten und Konditionen vergleichst du im Kreditkarten-Vergleich.
Häufige Fragen zur Charge Card
Charge Karte ist eine andere Schreibweise für Charge Card: eine Kreditkarte, die deine Umsätze sammelt und einmal im Abrechnungszeitraum vollständig von deinem Girokonto abbucht. Zinsen fallen für diesen Aufschub nicht an. Der Begriff kommt aus dem Englischen, „to charge“ bedeutet belasten oder in Rechnung stellen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Revolving- und einer Charge-Kreditkarte?Bei der Charge-Kreditkarte zahlst du die gesamte Abrechnung auf einmal zurück, Zinsen fallen dafür nicht an. Bei der Revolving-Kreditkarte zahlst du monatlich nur einen Teil, und auf den offenen Rest verlangt der Kartenausgeber Zinsen. Welche Variante du hast, steht im Kartenvertrag.
Was bedeutet Kartentyp MC Charge?MC steht für Mastercard, Charge für das Abrechnungsmodell. Gemeint ist eine Mastercard-Kreditkarte, deren Umsätze gesammelt und einmal im Abrechnungszeitraum vollständig vom Girokonto abgebucht werden. Es ist also keine Debitkarte, bei der jede Zahlung einzeln abgeht.
Ist eine Charge Card eine Debitkarte?Nein. Auch wenn das EU-Recht von einer „Debitkarte mit Zahlungsaufschub“ spricht, zählt es die Charge Card ausdrücklich zu den Kreditkarten. Eine Debitkarte belastet dein Girokonto mit jeder einzelnen Zahlung, die Charge Card sammelt und bucht einmal ab.
Kostet eine Charge Card Zinsen?Für den Aufschub bis zur Abbuchung nicht. Zinsen können trotzdem entstehen, wenn die Abbuchung dein Girokonto ins Minus bringt: Dann zahlst du Dispo- oder Überziehungszinsen am Girokonto. Eine Jahresgebühr ist keine Zinszahlung. Ob eine Karte eine hat, hängt vom Angebot ab.
Wird eine Charge Card bei der Schufa eingetragen?Laut Schufa kann die Bank beim Antrag eine Bonitätsauskunft einholen, und laufende Kreditkartenverträge können gespeichert sein. Nach dem Ende eines störungsfreien Vertrags löscht die Schufa den Eintrag unmittelbar, sobald das Unternehmen das Vertragsende meldet.
Stand: 15.09.2026. Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte (Erwägungsgrund 17, Art. 2), Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Erwägungsgründe 15 und 18, Art. 2, Art. 48), §§ 491, 506 BGB in der bis 19.11.2026 geltenden Fassung, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139, in Kraft ab 20.11.2026), BT-Drucksache 21/5381, Art. 229 § 71 EGBGB. Weitere Quellen: Deutsche Bundesbank (Kartenzahlungen), SCHUFA Holding AG (Datenspeicherung, Score-Kriterium Girokonten und Kreditkarten), Volksbanken Raiffeisenbanken, Nassauische Sparkasse, Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Rechtsberatung.