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Referenzkonto

Ein Referenzkonto ist das Konto auf deinen Namen, auf das deine Bank Guthaben aus Tagesgeld, Festgeld oder Depot auszahlt. Hier erfährst du, welche Konten zugelassen sind, woher die Pflicht kommt und wie du das Referenzkonto änderst.

Was du über das Referenzkonto wissen musst

  • 🏦 Definition: Das Referenzkonto ist ein Konto mit Zahlungsverkehr auf deinen Namen, meist dein Girokonto. Banken zahlen Guthaben aus Tagesgeld, Festgeld und vielen Depots nur auf dieses Konto aus.
  • ℹ️ Rechtsgrundlage: Die Pflicht steht in den Bedingungen der Banken, nicht im Gesetz. Das Geldwäschegesetz verlangt eine Überweisung von einem Konto auf deinen Namen nur, wenn du dich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur identifizierst.
  • 💡 Verrechnungskonto: Das Verrechnungskonto liegt bei der Bank, die dein Depot oder deine Geldanlage führt, und bucht Käufe, Verkäufe und Zinsen. Das Referenzkonto ist das Konto, auf das Auszahlungen von dort gehen.
  • ⚠️ Kinderdepot: Bei Konten und Depots für Minderjährige lassen viele Banken ein Konto der Eltern als Referenzkonto zu. Das Geld, das dort ankommt, bleibt trotzdem Vermögen des Kindes.

Was ist ein Referenzkonto?

Ein Referenzkonto, auch Gegenkonto oder Auszahlungskonto genannt, ist ein Konto auf deinen Namen, das du bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos, Festgeldkontos oder Depots angibst. Überweisungen vom Anlagekonto gehen ausschließlich auf dieses Konto. Weil es für den Zahlungsverkehr zugelassen sein muss, ist das Referenzkonto fast immer ein Girokonto.

Der Begriff beschreibt eine Rolle, keine Kontoart. Dein Girokonto wird zum Referenzkonto, sobald du es bei einer anderen Bank als Gegenkonto hinterlegst. Dasselbe Girokonto kann diese Rolle für mehrere Anlagen gleichzeitig übernehmen.

Ein Tagesgeldkonto kann selbst weder Miete überweisen noch Lastschriften einlösen. Willst du über das Guthaben verfügen, überweist du es zuerst auf dein Referenzkonto und bezahlst von dort. Genau das ist gemeint, wenn Banken von „auf das Referenzkonto überweisen“ sprechen.

Bei Festgeld, auch Termingeld genannt, überweist die Bank am Ende der Laufzeit Kapital und Zinsen auf das Referenzkonto, sofern das Festgeld nicht verlängert wird. Bei Kreditkarten heißt oft das Girokonto so, von dem die Bank die Monatsabrechnung einzieht.

Warum verlangen Banken ein Referenzkonto?

Die Pflicht zum Referenzkonto steht in den Sonder- und Vertragsbedingungen der Banken. Ein Gesetz, das diese Pflicht für Tagesgeld, Festgeld oder Depots vorschreibt, gibt es nicht. Das Wort kommt im Geldwäschegesetz (GwG) nicht vor.

Die Banken begründen die Regel mit Sicherheit. Weil Auszahlungen nur auf ein Konto auf deinen Namen gehen, kann jemand mit gestohlenen Zugangsdaten dein Guthaben nicht auf ein fremdes Konto umleiten. Nach Darstellung der Banken erschwert das außerdem Missbrauch und Geldwäsche. Lautet das angegebene Konto nicht auf deinen Namen, darf die Bank nach manchen Bedingungen die Kontoeröffnung ablehnen oder das Konto kündigen.

Das Geldwäschegesetz regelt etwas anderes: Die Bank muss dich grundsätzlich identifizieren, bevor sie die Geschäftsbeziehung mit dir beginnt (§ 10 Absatz 1 Nummer 1 und § 11 Absatz 1 GwG). Das geschieht etwa mit Ausweis, Video-Verfahren oder Online-Ausweisfunktion und hat mit dem Gegenkonto nichts zu tun.

Nur an einer Stelle verlangt das Gesetz ein Konto auf deinen Namen. Identifizierst du dich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, muss die Bank zusätzlich sicherstellen, dass eine Überweisung von einem Zahlungskonto auf deinen Namen eingeht. Dieses Konto muss bei einem beaufsichtigten Institut in Deutschland oder bei einer Bank in der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Drittstaat mit gleichwertiger Geldwäscheaufsicht liegen (§ 12 Absatz 1 Satz 3 GwG). Die Finanzaufsicht BaFin nennt das „Referenzüberweisung“.

Das Referenzkonto hat auch eine rechtliche Folge für das Sparkonto selbst. Der Europäische Gerichtshof hat 2018 zur damaligen Zahlungsdiensterichtlinie entschieden: Ein täglich fälliges Sparkonto, auf das und von dem Geld nur über ein Girokonto fließen kann, ist kein Zahlungskonto (Urteil C-191/17). Den Zahlungsverkehr erledigt dein Girokonto, das Tagesgeldkonto bleibt ein reines Sparkonto.

Stand: 11.09.2026. Quellen: §§ 10 bis 12 Geldwäschegesetz, BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Stand Juli 2025), EuGH-Urteil C-191/17 vom 04.10.2018, OGH Österreich 4 Ob 207/18x vom 27.11.2018.

Welche Konten sind als Referenzkonto zugelassen?

Die Bedingungen unterscheiden sich von Bank zu Bank. Diese Regeln findest du in den meisten:

  • Inhaber: Das Referenzkonto muss auf deinen Namen lauten. Ein Konto des Partners oder einer Firma akzeptieren die Banken für dein Einzelkonto nicht. Ausnahmen gibt es bei Konten für Minderjährige.
  • Kontoart: Die meisten Banken verlangen ein Girokonto oder ein anderes Konto mit Zahlungsverkehr. Ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank eignet sich meist nicht, weil es selbst nur an sein eigenes Referenzkonto überweisen kann.
  • Standort: Viele Banken verlangen ein Konto bei einer Bank in Deutschland. Andere akzeptieren jedes Konto im SEPA-Raum.
  • Bank: Das Referenzkonto darf bei einer anderen Bank liegen als die Geldanlage. Einzelne Banken verlangen das sogar ausdrücklich.
  • Gemeinschaftskonto: Bei gemeinsamen Anlagekonten verlangen manche Banken ein Referenzkonto auf beide Namen, anderen reicht ein Konto eines der Inhaber.
  • Anzahl: In der Regel hinterlegst du genau ein Gegenkonto je Anlagekonto.

Bei Einzahlungen sind die Regeln weniger einheitlich. Manche Banken nehmen Überweisungen von jedem Konto auf deinen Namen an. Andere buchen jede Einzahlung zurück, die nicht vom Referenzkonto kommt.

Referenzkonto und Verrechnungskonto

Das Verrechnungskonto ist ein Konto bei der Bank, die dein Depot oder deine Geldanlage führt. Über dieses Konto bucht sie Wertpapierkäufe und -verkäufe, Dividenden und Zinsen. Das Referenzkonto ist dein Konto nach außen: Von dort zahlst du ein, dorthin gehen Auszahlungen.

Merkmal Referenzkonto Verrechnungskonto
Wo es liegt meist bei deiner Hausbank, oft bei einer anderen Bank als die Anlage bei der Bank, die Depot oder Geldanlage führt
Wofür Ein- und Auszahlungen zwischen dir und der Anlage Abrechnung von Käufen, Verkäufen, Dividenden und Zinsen
Wer es eröffnet du, meist besteht es schon die Bank, meist automatisch mit Depot oder Anlage
Form eigenes Konto mit IBAN, meist Girokonto eigenes Konto, etwa ein Tagesgeldkonto, bei manchen Brokern nur ein buchhalterisches Konto

Stand: 11.09.2026. Quelle: Vertragsbedingungen deutscher Banken und Broker für Tagesgeld, Festgeld und Depots.

Führst du Girokonto und Depot bei derselben Bank, übernimmt oft das Girokonto die Rolle des Verrechnungskontos. Ein getrenntes Gegenkonto brauchst du dann meist nicht. Wie Depot und Verrechnungskonto zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Was ist ein Depot?

Manche Banken wickeln Festgeld über ein hauseigenes Tagesgeldkonto ab, das als Verrechnungskonto dient. Das Referenzkonto hängt dann am Tagesgeldkonto. Solange das Festgeld läuft, schließen die Bedingungen solcher Banken eine Kündigung dieses Tagesgeldkontos oft aus.

Referenzkonto ändern

Der häufigste Anlass für einen Wechsel ist ein neues Girokonto. Das neue Konto muss dieselben Bedingungen erfüllen wie das alte, vor allem auf deinen Namen lauten.

1

Neues Konto bereithalten

Das neue Girokonto muss eröffnet und aktiv sein. Halte die IBAN bereit.

2

Änderung beauftragen

Du trägst das neue Konto im Online-Banking der Anlagebank ein und gibst es mit einer TAN frei, oder du schickst die Änderung schriftlich. Manche Banken prüfen das Konto mit einer Testüberweisung über wenige Cent.

3

Bestätigung abwarten

Bis die Änderung wirksam ist, zahlt die Bank noch auf das alte Konto aus. Erst danach gehen Auszahlungen auf das neue Konto.

Manche Banken begrenzen, wie oft du das Referenzkonto wechseln darfst, etwa einmal innerhalb von 30 Tagen. Andere empfehlen, die Änderung einige Bankarbeitstage vor dem gewünschten Stichtag mitzuteilen.

Schließe dein altes Girokonto erst, wenn alle Banken das neue Konto bestätigt haben. Sonst schickt eine Bank die nächste Auszahlung womöglich an ein Konto, das es nicht mehr gibt.

Referenzkonto beim Kinderdepot

Ein Kinderdepot läuft auf den Namen des Kindes, eröffnet und verwaltet wird es von den Eltern als gesetzliche Vertreter. Viele Banken lassen deshalb als Referenzkonto ein Girokonto der Eltern zu, manche auch ein Konto auf den Namen des Kindes. Welche Variante gilt, regeln die Bedingungen der jeweiligen Bank. Welche Unterlagen du sonst brauchst, zeigt die Anleitung Kinderdepot eröffnen.

Das Geld gehört dem Kind, auch wenn es auf dem Konto der Eltern ankommt. Eltern verwalten es nur und dürfen es nicht für eigene Zwecke verwenden. Was das im Einzelnen bedeutet, liest du im Ratgeber dazu, wem das Geld im Kinderdepot gehört.

Mit dem 18. Geburtstag geht die Verfügung über das Depot auf das Kind über. Spätestens dann lohnt sich ein eigenes Girokonto des Kindes als Gegenkonto.

Wann du ein Referenzkonto brauchst und wann nicht

Ein Referenzkonto brauchst du

  • für ein Tagesgeldkonto bei einer Bank, bei der du kein Girokonto hast
  • für Festgeld, weil Kapital und Zinsen am Ende der Laufzeit dorthin fließen
  • für ein Depot bei einem Online-Broker oder einer Direktbank
  • für Konten und Depots deiner Kinder, dann oft ein Konto der Eltern

Kein eigenes Referenzkonto brauchst du

  • wenn Girokonto und Geldanlage bei derselben Bank liegen und das Girokonto als Verrechnungskonto dient
  • bei einem verzinsten Girokonto, das Zahlungskonto und Sparkonto in einem ist
  • für ein Festgeld, das die Bank über ihr eigenes Tagesgeldkonto abwickelt: Es nutzt das Referenzkonto dieses Tagesgeldkontos

Unsere Einschätzung: Nutze ein Girokonto als festes Referenzkonto für alle Tagesgeld-, Festgeld- und Depotkonten. Dann weißt du immer, wo Auszahlungen ankommen. Wechselst du das Girokonto, trag das neue Konto zuerst bei allen Anlagebanken ein und schließe das alte zuletzt. Denk bei jedem neuen Anlagekonto auch an den Freistellungsauftrag. Wie die Eröffnung Schritt für Schritt abläuft, zeigt die Anleitung Tagesgeldkonto eröffnen. Aktuelle Angebote findest du im Tagesgeld-Vergleich, im Festgeld-Vergleich und im Depot-Vergleich.

Häufige Fragen zum Referenzkonto

Ist ein Girokonto ein Referenzkonto?

Ein Girokonto wird zum Referenzkonto, sobald du es bei einer Bank als Gegenkonto für ein Tagesgeld-, Festgeld- oder Depotkonto hinterlegst. Gleichbedeutend sind die Begriffe nicht: Girokonto beschreibt die Kontoart, Referenzkonto die Rolle. Weil die meisten Banken ein Konto mit Zahlungsverkehr verlangen, ist es fast immer ein Girokonto.

Was heißt auf Referenzkonto überweisen?

Du überweist Geld von deinem Tagesgeld-, Festgeld- oder Verrechnungskonto auf das hinterlegte Referenzkonto. An fremde Konten kannst du vom Anlagekonto aus nicht überweisen, die Bank schickt das Geld nur an dieses eine Konto. Von dort bezahlst du wie gewohnt oder hebst Bargeld ab.

Kann ich mein Referenzkonto ändern?

Ja. Du trägst ein neues Konto im Online-Banking ein und gibst es mit einer TAN frei, oder du reichst die Änderung schriftlich ein. Das neue Konto muss auf deinen Namen lauten. Manche Banken prüfen es mit einer Testüberweisung oder begrenzen, wie oft du wechseln darfst. Bis die Änderung wirksam ist, gehen Auszahlungen noch auf das alte Konto.

Darf das Referenzkonto auf einen anderen Namen laufen?

In der Regel nicht. Die Bedingungen der Banken verlangen ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Ausnahmen gibt es bei Konten und Depots für Minderjährige, bei denen viele Banken ein Konto der Eltern zulassen. Bei Gemeinschaftskonten regeln die Banken unterschiedlich, ob das Gegenkonto auf beide Namen lauten muss.

Kann ein Tagesgeldkonto ein Referenzkonto sein?

Bei einer anderen Bank meist nicht, weil viele Banken ein Girokonto verlangen und ein Tagesgeldkonto selbst nur an sein eigenes Referenzkonto überweisen kann. Innerhalb einer Bank ist es anders: Dort dient ein Tagesgeldkonto oft als Verrechnungskonto für Festgeld. Das Geld fließt dann über das Referenzkonto dieses Tagesgeldkontos zu dir.

Schreibt das Geldwäschegesetz ein Referenzkonto vor?

Nein. Das Geldwäschegesetz verlangt, dass die Bank dich grundsätzlich vor der Kontoeröffnung identifiziert. Ein bestimmtes Gegenkonto schreibt es nicht vor. Nur wenn du dich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur identifizierst, muss zusätzlich eine Überweisung von einem Konto auf deinen Namen eingehen (§ 12 Absatz 1 Satz 3 GwG). Die Referenzkonto-Pflicht bei Tagesgeld, Festgeld und Depot stammt aus den Bedingungen der Banken.

Stand: 11.09.2026. Die Antworten stützen sich auf das Geldwäschegesetz und auf die Vertragsbedingungen deutscher Banken und Broker für Tagesgeld, Festgeld und Depots. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Synonyme

ReferenzkontenGegenkontoAuszahlungskontoBezugskonto