
Wem gehört das Geld im Kinderdepot? Eigentum, Treuhandpflichten & Schenkungssteuer
Das Geld im Kinderdepot gehört unwiderruflich dem Kind. Eltern verwalten es nur treuhänderisch. Was das für Schenkungssteuer, Zugriff und den 18. Geburtstag bedeutet.
Das musst du über das Eigentum am Kinderdepot wissen
Du legst Monat für Monat Geld für dein Kind oder Enkelkind beiseite – aber wem gehört dieses Geld eigentlich? Die Antwort ist eindeutiger, als viele Eltern denken, und sie hat Folgen, die bis zum 18. Geburtstag reichen. Wer ein Kinderdepot eröffnet, verschenkt das Geld rechtlich an das Kind. Endgültig. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Eigentumsverhältnisse genau geregelt sind, welche Pflichten du als Elternteil treuhänderisch übernimmst und welche Schenkungssteuer-Freibeträge bei Eltern, Großeltern und Paten gelten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 👶 Das Geld gehört dem Kind: Wer in ein auf den Namen des Kindes geführtes Depot einzahlt, verschenkt das Vermögen unwiderruflich an das Kind (§ 516 BGB).
- 🤝 Eltern sind nur Treuhänder: Du verwaltest das Geld bis zur Volljährigkeit, besitzt es aber nicht selbst (§ 1626 BGB).
- 💶 Hohe Freibeträge: Eltern dürfen je 400.000 EUR, Großeltern je 200.000 EUR alle zehn Jahre steuerfrei verschenken (§ 16 ErbStG).
- ⚠️ Mit 18 ist Schluss: Am 18. Geburtstag erhält dein Kind die alleinige Verfügungsgewalt – deine Zugriffsrechte erlöschen vollständig.
Ein Kinderdepot ist kein Sparkonto, das dir gehört und auf das du zufällig den Namen deines Kindes geschrieben hast. Es ist rechtlich das Vermögen deines Kindes. Diese Unterscheidung klingt formal, hat aber handfeste Konsequenzen: für die Steuer, für deine Handlungsfreiheit als Elternteil und für den Moment, in dem dein Kind volljährig wird. Grundsätzlich gilt: Du baust hier kein Familienvermögen auf, das du flexibel umwidmen kannst, sondern ein zweckgebundenes Treuhandvermögen.
Wem gehört das Geld im Kinderdepot rechtlich?
Sobald du Geld in ein Kinderdepot einzahlst, das auf den Namen deines Kindes läuft, liegt zivilrechtlich eine Schenkung vor (§ 516 BGB). Das Eigentum geht auf das Kind über – es wird alleiniger Inhaber der Wertpapiere und des Guthabens. Du als Elternteil hast danach kein Eigentum mehr an diesem Geld, sondern nur noch die Aufgabe, es zu verwalten.
Das bedeutet auch: Die Schenkung ist unwiderruflich. Du kannst das Geld nicht einfach wieder „zurückholen", weil sich deine Lebenssituation ändert oder du es anderweitig brauchst. Einen Widerruf erlaubt das Gesetz nur in eng begrenzten Ausnahmefällen – etwa wenn du selbst verarmst und deinen eigenen Unterhalt nicht mehr bestreiten kannst (§ 528 BGB) oder bei grobem Undank des Beschenkten (§ 530 BGB). Beides spielt bei einem Säugling oder Schulkind praktisch keine Rolle.
Genau deshalb solltest du vor der Eröffnung eine bewusste Entscheidung treffen. Wenn du dir die Flexibilität erhalten möchtest, das Geld bei Bedarf auch für andere Zwecke einzusetzen, ist ein Depot auf deinen eigenen Namen die ehrlichere Lösung. Möchtest du hingegen gezielt Vermögen für dein Kind aufbauen, ist das Kinderdepot wegen seiner Steuervorteile die bessere Wahl. Wenn du dir noch unsicher bist, welche Variante zu dir passt, hilft dir unser Junior Depot Vergleich bei der Einordnung.
Treuhandpflichten der Eltern – was erlaubt ist und was nicht
Auch wenn das Geld dem Kind gehört: Bis zur Volljährigkeit verwaltest du es. Diese Vermögenssorge ist Teil der elterlichen Sorge (§ 1626 Abs. 1 BGB). Der entscheidende Punkt dabei – du verwaltest das Vermögen für das Kind, nicht für dich. Das Gesetz verlangt, dass du das Kindesvermögen sorgfältig und getrennt von deinem eigenen Geld führst (§ 1638 BGB). Du bist Treuhänder, nicht Eigentümer.
Daraus ergeben sich zwei klare Nutzungsverbote:
1. Kein Geld für eigene Zwecke. Du darfst dir aus dem Kinderdepot nichts entnehmen, um deine eigenen Wünsche oder Anschaffungen zu finanzieren. Das wäre eine Verletzung deiner Vermögenssorgepflicht.
2. Kein Geld für den regulären Unterhalt. Hier irren sich viele Eltern. Wohnen, Essen, Kleidung, Schulsachen – diesen normalen Lebensunterhalt schuldest du deinem Kind aus deinem eigenen Einkommen und Vermögen (§ 1601, § 1602 BGB). Solange du leistungsfähig bist, darfst du das Vermögen des Kindes dafür nicht antasten. Nur wenn du selbst nicht leistungsfähig wärst, käme ein Rückgriff auf das Kindesvermögen überhaupt in Betracht – und das nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen (§ 1603 BGB).
Schenkungssteuer: Welche Freibeträge gelten?
Der zweite große Vorteil des Kinderdepots ist steuerlicher Natur. Wenn du oder die Großeltern größere Beträge ins Depot einzahlen, ist das eine Schenkung – und die kann grundsätzlich Schenkungssteuer auslösen. In der Praxis bleibt aber fast alles steuerfrei, weil die Freibeträge sehr hoch sind und alle zehn Jahre neu genutzt werden können (§ 16 ErbStG).
| Schenker | Freibetrag (alle 10 Jahre) | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Elternteil → Kind | 400.000 EUR | I |
| Großelternteil → Enkel | 200.000 EUR | I |
| Tante / Onkel → Kind | 20.000 EUR | II |
| Pate / nicht verwandte Person → Kind | 20.000 EUR | III |
Wichtig zu verstehen: Die Freibeträge gelten je Schenker. Schenken beide Großeltern, kann ein Enkelkind also 2 × 200.000 EUR, zusammen 400.000 EUR, alle zehn Jahre steuerfrei erhalten. Genauso können beide Elternteile je 400.000 EUR übertragen. Für die meisten Sparpläne, bei denen monatlich kleinere Beträge fließen, ist die Schenkungssteuer damit ohnehin kein Thema.
Beim Stichwort schenkung enkel freibetrag gibt es eine Besonderheit: Der Enkel-Freibetrag von 200.000 EUR gilt, solange der verbindende Elternteil noch lebt. Ist dieser Elternteil bereits verstorben, rückt das Enkelkind steuerlich nach und erhält den höheren Kinder-Freibetrag von 400.000 EUR je Großelternteil.
Rechenbeispiel
Deine Eltern möchten ihrem Enkel 250.000 EUR ins Kinderdepot schenken. Schenkt nur ein Großelternteil, liegen 50.000 EUR über dem Freibetrag von 200.000 EUR. Auf diesen Teil fielen in Steuerklasse I 7 % an, also 3.500 EUR (§ 19 ErbStG). Verteilen Oma und Opa die Schenkung dagegen auf zwei Personen – je 125.000 EUR – bleibt alles steuerfrei, weil jeder unter seinem Freibetrag von 200.000 EUR bleibt.
Diese Freibeträge betreffen nur die Schenkung selbst, also den Geldzufluss. Die Steuer auf die laufenden Erträge des Depots – Zinsen, Dividenden, Kursgewinne – ist eine andere Baustelle. Dafür gelten eigene Freibeträge, und über eine Nichtveranlagungsbescheinigung lassen sich die Erträge des Kindes oft komplett steuerfrei stellen. Wie das funktioniert, liest du in unserem Ratgeber zu Kinderdepot & Steuern.
Sorgerecht: Wer darf das Depot eröffnen?
Weil das Kind minderjährig ist, handeln die Eltern bei der Eröffnung als gesetzliche Vertreter (§ 1629 BGB). Bei gemeinsamem Sorgerecht heißt das in der Regel: Beide sorgeberechtigten Eltern müssen der Eröffnung zustimmen und unterschreiben. Eine Eröffnung im Alleingang ist nur möglich, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
Viele Banken und Broker setzen hier noch eins drauf und verlangen, dass beide Eltern selbst ein Depot beim gleichen Anbieter führen. Diese „Beide-Eltern-Hürde" ist kein Gesetz, sondern eine interne Regel einzelner Anbieter – aber sie entscheidet in der Praxis darüber, ob die Eröffnung schnell klappt oder zur Geduldsprobe wird. Worauf du dabei achten musst und wie du das Depot rechtssicher anlegst, zeigen wir dir Schritt für Schritt unter Junior Depot eröffnen.
Was passiert mit dem 18. Geburtstag?
Hier wird die Treuhand-Konstruktion für viele Eltern unbequem. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dein Kind volljährig (§ 2 BGB) und damit voll geschäftsfähig. In diesem Moment endet das Sorgerecht – und mit ihm deine gesetzliche Vertretungsmacht. Die Verfügungsgewalt über das Depot geht automatisch und vollständig auf dein Kind über.
Das heißt konkret: Ab dem 18. Geburtstag entscheidet allein dein Kind, was mit dem Geld passiert. Es kann das Depot weiterführen, umschichten, verkaufen oder sich den gesamten Betrag auszahlen lassen – ob für ein Studium, ein Auto oder etwas, das du dir nicht ausgesucht hättest. Du hast keine rechtliche Handhabe mehr, das zu verhindern. Erhalten bleibt dir lediglich eine eventuelle Unterhaltspflicht, etwa während einer Ausbildung (§ 1601 BGB).
Dieser Kontrollverlust ist der wichtigste Punkt, den du vor der Eröffnung abwägen solltest. Wer mit diesem Gedanken hadert, findet in unserer Übersicht zu den Nachteilen eines Junior Depots die wichtigsten Argumente – und Alternativen, die mehr Kontrolle ermöglichen.
Häufige Fragen
Wem gehört das Geld auf dem Kinderdepot?
Das Geld gehört rechtlich dem Kind. Wer in ein auf den Namen des Kindes geführtes Depot einzahlt, verschenkt das Vermögen an das Kind (§ 516 BGB). Die Eltern verwalten es nur treuhänderisch bis zur Volljährigkeit.
Kann ich die Schenkung ans Kind rückgängig machen?
Grundsätzlich nein. Eine Schenkung ist verbindlich und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen widerrufbar – etwa bei eigener Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB) oder grobem Undank (§ 530 BGB). Bei einem Kind spielen diese Fälle praktisch keine Rolle.
Wie hoch ist der Schenkungssteuer-Freibetrag für Enkel?
Großeltern können ihrem Enkel je 200.000 EUR alle zehn Jahre steuerfrei schenken (§ 16 ErbStG). Der Freibetrag gilt pro Großelternteil – bei zwei Großeltern sind es zusammen 400.000 EUR. Ist der verbindende Elternteil verstorben, steigt der Freibetrag auf 400.000 EUR je Großelternteil.
Dürfen Eltern Geld aus dem Kinderdepot für sich nutzen?
Nein. Eltern dürfen das Kindesvermögen weder für eigene Zwecke noch für den regulären Unterhalt (Wohnen, Essen, Kleidung) verwenden, solange sie selbst leistungsfähig sind. Wer das Depot zweckentfremdet, riskiert ab dem 18. Geburtstag Schadenersatzforderungen des Kindes (§ 280, § 823 BGB).
Müssen beide Eltern das Depot eröffnen?
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen in der Regel beide Eltern der Eröffnung zustimmen (§ 1629 BGB). Manche Anbieter verlangen zusätzlich, dass beide Eltern ein eigenes Depot beim gleichen Anbieter führen.
Was passiert mit dem Kinderdepot, wenn das Kind 18 wird?
Mit dem 18. Geburtstag wird das Kind volljährig (§ 2 BGB) und erhält die alleinige Verfügungsgewalt über das Depot. Die Zugriffsrechte und das Vertretungsrecht der Eltern erlöschen vollständig und automatisch.
Können Großeltern direkt auf das Kinderdepot einzahlen?
Ja, Großeltern können direkt Geld ins Kinderdepot überweisen. Steuerlich gilt das als Schenkung an das Enkelkind und bleibt bis 200.000 EUR je Großelternteil und Zehnjahreszeitraum steuerfrei.

Geprüft und freigegeben von
Alexander Senger
Gründer & Geschäftsführer
Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.
Erfahrung
15+ Jahre Finanzbranche
Qualifikation
Diplom-Finanzfachwirt (FH)
Registrierung
§34c & §34d GewO
Mehr erfahren
LinkedIn-ProfilJetzt den passenden Anbieter finden
Nutze unseren kostenlosen Vergleich und finde das beste Angebot für deine Bedürfnisse.
Zum Vergleich