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Kinderdepot & Steuern: NV-Bescheinigung und Freibeträge 2026 (bis 13.384 €)

Mit der NV-Bescheinigung bleiben die Kapitalerträge deines Kindes 2026 bis zu 13.384 € steuerfrei. So beantragst du sie und nutzt jeden Freibetrag.

Alexander SengerAlexander Senger
Aktualisiert: 4. Juni 2026
|
7 Min.

Das musst du zur NV-Bescheinigung fürs Kinderdepot wissen

Du sparst für dein Kind, und am Jahresende zwackt die Bank trotzdem 25 % Abgeltungssteuer von den Gewinnen ab? Das musst du nicht hinnehmen. Mit einer NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) bestätigt das Finanzamt, dass dein Kind voraussichtlich keine Steuer zahlt. Die Bank zahlt dann alle Kapitalerträge brutto aus. 2026 bleiben so bis zu 13.384 € pro Jahr komplett steuerfrei.

  • 💰 Steuerfrei bis 13.384 €: So hoch sind 2026 die kombinierten Freibeträge deines Kindes.
  • 🏦 Freistellungsauftrag oder NV: Bis 1.000 € reicht der Freistellungsauftrag, darüber schützt die NV-Bescheinigung.
  • 📄 Antrag beim Finanzamt: Vordruck NV 1 A ausfüllen, einreichen, der Bank vorlegen. Gilt bis zu 3 Jahre.
  • 💡 Steuertrick: Freibetrag jedes Jahr neu nutzen, indem du Gewinne realisierst und sofort zurückkaufst.

Ein Kinderdepot läuft auf den Namen deines Kindes. Damit ist dein Kind nicht nur Eigentümer des Depots, sondern auch ein eigenständiges Steuersubjekt. Es hat einen eigenen Grundfreibetrag und einen eigenen Sparer-Pauschbetrag. Genau das macht das Kinderdepot zum stärksten legalen Steuerhebel beim Vermögensaufbau für Kinder.

Warum dein Kind ein eigenes Steuersubjekt ist

Klingt erst mal technisch, ist aber dein wichtigster Vorteil. Jeder Mensch in Deutschland hat einen eigenen Grundfreibetrag. Bis zu dieser Grenze fällt keine Einkommensteuer an. Dein Kind hat diesen Freibetrag genauso wie du, auch wenn es noch zur Schule geht.

Das Geld im Kinderdepot gehört rechtlich deinem Kind. Sobald du es einzahlst, gilt es als Schenkung. Du als Elternteil verwaltest das Depot nur treuhänderisch und darfst das Geld nicht für eigene Zwecke verwenden, auch nicht in einer finanziellen Notlage. Diese saubere Trennung ist die Bedingung dafür, dass das Finanzamt die Erträge wirklich deinem Kind zurechnet und nicht dir. Mehr dazu liest du im Ratgeber Wem gehört das Geld im Kinderdepot?.

13.384 Euro steuerfrei: So setzt sich der Freibetrag 2026 zusammen

Die oft genannten 13.384 € sind keine Marketingzahl, sondern eine simple Addition aus drei Freibeträgen, die deinem Kind 2026 zustehen.

Freibetrag Höhe 2026 Rechtsgrundlage
Grundfreibetrag 12.348 € § 32a EStG
Sparer-Pauschbetrag 1.000 € § 20 Abs. 9 EStG
Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € § 10c EStG
Summe 13.384 €  

Die entscheidende Bedingung: Dein Kind darf keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte haben. Bei einem Schulkind ist das in aller Regel der Fall. Verdient dein Kind nebenbei Geld, etwa im Ferienjob, schmälert das den Spielraum.

Bei Aktien-ETFs kommt noch ein Bonus dazu. Für Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote gilt eine Teilfreistellung von 30 %. Das heißt: 30 % der Kursgewinne und Dividenden sind ohnehin steuerfrei, nur 70 % zählen überhaupt mit. Welche konkreten ETFs dieses Kriterium erfüllen und sich fürs lange Kindersparen eignen, liest du im Ratgeber Welcher ETF passt fürs Kind?.

Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung: Was brauchst du wann?

Hier verwechseln viele Eltern zwei Werkzeuge, die zwar beide Steuer sparen, aber unterschiedlich weit reichen.

Der Freistellungsauftrag ist die einfache Lösung. Du erteilst ihn direkt bei der Bank und stellst damit Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Jahr von der Steuer frei. Mehr geht über diesen Weg nicht, denn der Freistellungsauftrag entspricht genau dem Sparer-Pauschbetrag. Praktisch: Bei Neo-Brokern wie Trade Republic oder Scalable Capital hinterlegst du Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung bequem digital in der App, ein Gang zur Filiale entfällt.

Liegen die Gewinne deines Kindes höher, greift die Bank automatisch zur Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Ein Beispiel: Erzielt dein Kind 2.000 € Kapitalerträge ohne NV-Bescheinigung, behält die Bank für den Teil über 1.000 € rund 264 € ein. Mit NV-Bescheinigung bleibt dieser Betrag im Depot. Genau hier setzt die NV-Bescheinigung an. Sie hebelt den Steuer-Automatismus aus und nutzt zusätzlich den Grundfreibetrag.

Kriterium Freistellungsauftrag NV-Bescheinigung
Freistellung bis 1.000 € pro Jahr 13.384 € pro Jahr (2026)
Beantragt bei direkt bei der Bank beim Finanzamt
Aufwand wenige Minuten online Formular NV 1 A + Antrag
Gültigkeit bis zum Widerruf bis zu 3 Jahre
Sinnvoll, wenn Erträge unter 1.000 € Erträge über 1.000 €

Faustregel: Solange die jährlichen Kapitalerträge deines Kindes unter 1.000 € liegen, reicht der Freistellungsauftrag. Sobald sie regelmäßig darüber liegen, lohnt sich die NV-Bescheinigung.

NV-Bescheinigung beantragen: Schritt für Schritt

Der Antrag ist unkomplizierter, als der sperrige Name vermuten lässt. Du brauchst dafür kein Steuerberaterbüro.

1

Vordruck NV 1 A besorgen

Den Antrag findest du im Formular-Center der Bundesfinanzverwaltung oder direkt beim Finanzamt. Es ist der amtliche Vordruck NV 1 A.

2

Formular für dein Kind ausfüllen

Du trägst die Daten deines Kindes ein und gibst die voraussichtlichen Kapitalerträge an. Als gesetzlicher Vertreter unterschreibst du für dein minderjähriges Kind.

3

Beim Finanzamt einreichen

Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Kindes. Das Finanzamt prüft und stellt die Bescheinigung aus.

4

Der Bank vorlegen

Reiche die NV-Bescheinigung im Original oder digital bei der depotführenden Bank ein. Ab dann zahlt die Bank die Erträge ohne Steuerabzug aus.

Die NV-Bescheinigung wird in der Regel für einen Zeitraum von einem bis höchstens drei Jahren erteilt. Danach beantragst du sie einfach neu.

Der Steuertrick: Freibetrag jedes Jahr neu nutzen

Jetzt kommt der Teil, den viele Eltern verschenken. Die Freibeträge gelten pro Jahr und verfallen am 31. Dezember. Ungenutzte Freibeträge kannst du nicht ins nächste Jahr mitnehmen.

Daraus ergibt sich eine clevere Strategie, oft Tax-Harvesting genannt. Du verkaufst jedes Jahr ETF-Anteile mit Gewinn, so weit der Freibetrag reicht, und kaufst dieselben Anteile sofort wieder zurück. Deine Anlagestrategie ändert sich dadurch nicht. Du hältst weiter denselben ETF, gleicher Inhalt, andere Verpackung.

Der Effekt: Du realisierst den Gewinn steuerfrei und hebst gleichzeitig den steuerlichen Einstandskurs an. Beim späteren Verkauf mit 18 fällt dadurch deutlich weniger Steuer an, weil ein großer Teil des Gewinns schon Jahr für Jahr steuerfrei abgerechnet wurde.

Warum das legal ist: Eine Spekulationsfrist wie früher gibt es bei der Abgeltungssteuer seit 2009 nicht mehr. Du darfst sofort zurückkaufen. Solange es sich um echte Verkäufe zum Marktpreis handelt und du dich im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge bewegst, liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor. Du nutzt schlicht die Freibeträge, die der Gesetzgeber vorgesehen hat.

Auch ohne aktiven Verkauf wird übrigens Freibetrag verbraucht: Bei thesaurierenden (wiederanlegenden) ETFs zieht das Finanzamt zu Jahresbeginn die sogenannte Vorabpauschale, eine vorweggenommene Mini-Besteuerung des Wertzuwachses. Sie belastet ebenfalls den Sparer-Pauschbetrag. Liegt eine NV-Bescheinigung oder ein Freistellungsauftrag vor, fällt dafür aber keine Steuer an.

In Kombination mit der 30-%-Teilfreistellung bei Aktien-ETFs lässt sich so über die Jahre ein erheblicher Steuervorteil aufbauen. Eine Vertiefung zur allgemeinen Depot-Besteuerung findest du im Ratgeber zu Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag.

Zu viel Aufwand? Robo-Advisor übernehmen das automatisch. Das jährliche Verkaufen und Zurückkaufen ist dir zu viel Handarbeit? Dann sind digitale Vermögensverwalter (Robo-Advisor) eine bequeme Alternative. Anbieter wie Scalable Wealth oder Ginmon übernehmen das Rebalancing und die Ausnutzung der Freibeträge automatisch, auch fürs Kinderdepot. Du sparst dir die Rechnerei am Jahresende. Einen Überblick findest du im Robo-Advisor-Vergleich.

Vorsicht: Wo zu hohe Erträge zum Problem werden

Steuerfrei heißt nicht folgenlos. Hohe Kapitalerträge oder ein hohes Depotvermögen können an anderer Stelle Nachteile auslösen.

Zwei Grenzen im Blick behalten:

  • Familienversicherung: Übersteigen die regelmäßigen Kapitalerträge deines Kindes 2026 rund 7.780 € im Jahr (die GKV-Einkommensgrenze von 6.780 €, also 565 € im Monat, plus den vorab abgezogenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €), kann die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung entfallen.
  • BAföG: Beantragt dein Kind später BAföG, zählt das Depotvermögen mit. Über einem Vermögensfreibetrag von 15.000 € (für unter 30-Jährige, ab 30 Jahren 45.000 €) wird die Förderung gekürzt.

Beide Themen behandeln wir ausführlich im Ratgeber zu Familienversicherung und BAföG beim Kinderdepot. Wenn du jetzt das passende Depot suchst, hilft dir unser Kinderdepot-Vergleich weiter.

Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

Erfahrung

15+ Jahre Finanzbranche

Qualifikation

Diplom-Finanzfachwirt (FH)

Registrierung

§34c & §34d GewO

Mehr erfahren

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Inhaltsverzeichnis

  • Das musst du zur NV-Bescheinigung fürs Kinderdepot wissen
  • Warum dein Kind ein eigenes Steuersubjekt ist
  • 13.384 Euro steuerfrei: So setzt sich der Freibetrag 2026 zusammen
  • Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung: Was brauchst du wann?
  • NV-Bescheinigung beantragen: Schritt für Schritt
  • Der Steuertrick: Freibetrag jedes Jahr neu nutzen
  • Vorsicht: Wo zu hohe Erträge zum Problem werden

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