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Kinderdepot, Familienversicherung & BAföG: Diese Grenzen 2026 musst du kennen
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Kinderdepot, Familienversicherung & BAföG: Diese Grenzen 2026 musst du kennen

Du sparst seit Jahren für dein Kind, das Depot ist schön gewachsen, und dann kommt der Punkt, an dem das Kind älter wird: Ausbildung, Studium, vielleicht der erste BAföG-Antrag. Genau hier lauern zwei stille Fallen, die kaum jemand auf dem Schirm hat. Ein zu großes Kinderdepot kann die beitragsfreie Familienversicherung kippen und den BAföG-Anspruch kürzen. Die gute Nachricht: Wenn du die Grenzen kennst, kannst du frühzeitig gegensteuern.

Alexander SengerAlexander Senger
|
4. Juni 2026
|
7 Min.

Das musst du über Kinderdepot, Familienversicherung und BAföG wissen

  • 🩺 Familienversicherung: Beitragsfrei bleibt es, solange das eigene Einkommen des Kindes 565 € im Monat nicht regelmäßig übersteigt.
  • 💰 BAföG-Vermögen: Bis 15.000 € (unter 30 Jahren) bleibt das Depot anrechnungsfrei, darüber sinkt die Förderung.
  • 👶 Warum betroffen: Das Kind ist alleiniger Eigentümer, also zählen Depot und Erträge voll als sein Vermögen und Einkommen.
  • 🛠️ Lösung: Frühzeitiges Umschichten und legaler Eigenverbrauch senken das Risiko, das Verschenken an die Eltern ist tabu.

Wichtig vorweg: Diese beiden Grenzen haben nichts miteinander zu tun und greifen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Familienversicherung betrifft die laufenden Erträge, das BAföG den gesamten Depotwert beim Antrag. Wir gehen beide einzeln durch.

Warum das Kinderdepot überhaupt zum Problem wird

Der entscheidende Punkt ist eine rechtliche Tatsache: Bei einem Kinderdepot ist das Kind alleiniger Eigentümer des Vermögens. Du als Elternteil verwaltest es nur treuhänderisch. Das ist im Alltag praktisch und steuerlich oft ein Vorteil, hat aber eine Kehrseite.

Weil das Geld rechtlich dem Kind gehört, gilt:

  • Die Erträge (Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen) sind das Einkommen des Kindes.
  • Der Depotwert ist das Vermögen des Kindes.

Behörden und Krankenkassen schauen bei beiden Fragen ausschließlich auf das Kind, nicht auf dich. Dein eigenes Vermögen spielt für die Familienversicherung des Kindes und für dessen BAföG keine Rolle. Das macht das Kinderdepot zum stillen Risikofaktor, sobald es eine gewisse Größe erreicht.

Falle 1 – Die Familienversicherung (Einkommensgrenze 2026)

Solange das Kind beitragsfrei in deiner gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist, darf sein eigenes regelmäßiges Gesamteinkommen 2026 die Grenze von 565 € im Monat nicht übersteigen (Stand: Juni 2026). Rechnerisch sind das 6.780 € im Jahr. Diese Grenze ergibt sich als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 € und ist gesetzlich in § 10 SGB V verankert.

Zum Einkommen zählen auch Kapitalerträge aus dem Depot. Hier kommt aber ein wichtiger Faktor ins Spiel: Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr wird vorher abgezogen. Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen Sparer-Pauschbeträge ausdrücklich nicht zum Gesamteinkommen. Für die Grenze zählt also nur der Teil der Erträge, der über 1.000 € im Jahr hinausgeht.

Die Rechenlogik lautet damit:

(Jahres-Kapitalertrag − 1.000 € Sparer-Pauschbetrag) ÷ 12 darf 565 € im Monat nicht übersteigen.

Beispielrechnung: Wann es kritisch wird

Beispiel 1 – alles im grünen Bereich: Das Depot wirft 3.000 € Erträge im Jahr ab.

  • 3.000 € − 1.000 € Sparer-Pauschbetrag = 2.000 € anrechenbar
  • 2.000 € ÷ 12 = rund 167 € im Monat
  • 167 € liegen klar unter 565 € → die Familienversicherung bleibt bestehen.

Beispiel 2 – Grenze gerissen: Das Depot wirft 10.000 € Erträge im Jahr ab.

  • 10.000 € − 1.000 € = 9.000 € anrechenbar
  • 9.000 € ÷ 12 = 750 € im Monat
  • 750 € liegen über 565 € → die beitragsfreie Familienversicherung entfällt.

Reißt das Kind die Grenze regelmäßig, muss es sich selbst krankenversichern, etwa freiwillig in der gesetzlichen Kasse. Das kostet schnell mehrere Hundert Euro im Monat, die den Renditevorteil des Depots auffressen können. Hat das Kind zusätzlich einen Minijob, gilt dort übrigens eine eigene, etwas höhere Grenze von 603 € im Monat.

Falle 2 – BAföG (Vermögensfreibetrag 2026)

Bei der zweiten Falle geht es nicht um die Erträge, sondern um den gesamten Depotwert. Stellt dein Kind einen BAföG-Antrag, bleibt eigenes Vermögen bis zu einem Freibetrag anrechnungsfrei. 2026 gelten nach § 29 BAföG diese Werte (Stand: Juni 2026):

  • 15.000 € für Auszubildende und Studierende unter 30 Jahren
  • 45.000 € ab 30 Jahren
  • zusätzlich 2.300 € je eigenem Kind und für Ehe- oder Lebenspartner

Und auch hier gilt: Weil das Depot rechtlich dem Kind gehört, wird es beim BAföG-Antrag voll als dessen eigenes Vermögen angerechnet. Dass es als Kinder- oder Junior-Depot bezeichnet ist und das Geld ursprünglich von dir kam, ändert daran nichts.

Wie die Anrechnung konkret rechnet

Vermögen über dem Freibetrag macht BAföG nicht komplett zunichte, sondern kürzt es anteilig. Das BAföG-Amt teilt den Überschuss durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums (in der Regel zwölf) und zieht diesen Betrag jeden Monat vom Bedarf ab.

Beispiel: Das Depot ist beim Antrag 20.000 € wert, das Kind ist 21.

  • 20.000 € − 15.000 € Freibetrag = 5.000 € anrechenbares Vermögen
  • 5.000 € ÷ 12 Monate = rund 417 € im Monat
  • Der monatliche BAföG-Betrag sinkt um rund 417 €.

Bei einem sehr großen Depot kann die Förderung dadurch komplett entfallen. Maßgeblich ist immer der Depotwert am Tag der Antragstellung, nicht der Durchschnitt über das Jahr.

So senkst du das Risiko – legal

Beide Fallen lassen sich entschärfen, wenn du früh genug planst. Entscheidend ist, sauber zwischen erlaubtem Vorgehen und Rechtsmissbrauch zu trennen.

De-Risking und Timing. Nähert sich dein Kind dem Ausbildungsbeginn oder einem möglichen BAföG-Antrag, kannst du das Depot rechtzeitig umschichten oder Teile auszahlen, statt bis zum letzten Moment zu warten. Wer zu spät umschichtet, riskiert obendrein, in einem schlechten Marktmoment verkaufen zu müssen. Mehr dazu liest du bei den Nachteilen und dem Timing-Risiko eines Kinderdepots.

Legaler Eigenverbrauch. Beim BAföG ist allein der Vermögensstand am Antragstag relevant. Gibt das Kind sein Geld vorher für eigene, reale Zwecke aus, sinkt das anrechenbare Vermögen ganz legal. Erlaubt sind echte Anschaffungen mit Gegenleistung, zum Beispiel:

  • Laptop und Lernmittel für die Ausbildung
  • Umzug und Möbel für die erste eigene Wohnung
  • ein Auto, etwa zum Pendeln
  • Rückzahlung eigener Schulden

Wichtig ist, dass das Geld tatsächlich weg ist und du Belege wie Rechnungen und Kaufverträge aufbewahrst.

Vorsicht: Verschenken ist kein Ausweg. Das Geld kurz vor dem Antrag ans Elternkonto zu überweisen oder anderweitig zu verschenken, funktioniert nicht. Die Gerichte werten solche unentgeltlichen Übertragungen auf Dritte als rechtsmissbräuchlich. Das BAföG-Amt rechnet das Vermögen dann so an, als wäre es noch da. Wer es im Antrag verschweigt, riskiert zusätzlich einen Vorwurf wegen Betrugs. Reale Ausgaben für eigene Zwecke sind erlaubt, das Parken bei Verwandten ist es nicht.

Wenn du ohnehin gerade überlegst, wo das Geld am besten aufgehoben ist, hilft dir unser Kinderdepot-Vergleich weiter. Und wie du die Erträge über die NV-Bescheinigung steuerfrei hältst, erklären wir im Ratgeber zu Kinderdepot und Steuern.

Häufige Fragen

Wie viel darf das Kind 2026 verdienen, ohne die Familienversicherung zu verlieren?

Das regelmäßige Gesamteinkommen darf 565 € im Monat nicht übersteigen, rechnerisch also 6.780 € im Jahr. Bei einem Minijob gilt eine eigene Grenze von 603 € im Monat (Stand: Juni 2026).

Zählen die Erträge im Kinderdepot zum Einkommen für die Familienversicherung?

Ja, Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen zählen mit. Vorher wird allerdings der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr abgezogen. Nur der Teil der Erträge darüber wird auf zwölf Monate verteilt und mit der Grenze von 565 € verglichen.

Wird das Kinderdepot beim BAföG des Kindes angerechnet?

Ja. Weil das Kind alleiniger Eigentümer ist, zählt das Depot voll als sein Vermögen. Dass das Geld von den Eltern stammt, spielt keine Rolle.

Wie hoch ist der BAföG-Vermögensfreibetrag 2026?

Für Auszubildende und Studierende unter 30 Jahren liegt er bei 15.000 €, ab 30 Jahren bei 45.000 €. Hinzu kommen 2.300 € je eigenem Kind und für Ehe- oder Lebenspartner (Stand: Juni 2026).

Darf ich das Geld vor dem BAföG-Antrag ausgeben oder ans Kind zurückschenken?

Reale Ausgaben des Kindes für eigene Zwecke wie Laptop, Umzug oder Auto sind erlaubt und senken das anrechenbare Vermögen. Das Verschenken oder Überweisen an die Eltern ohne Gegenleistung gilt dagegen als rechtsmissbräuchlich und wird weiterhin angerechnet.

Was passiert, wenn das Kind die Familienversicherungs-Grenze überschreitet?

Dann entfällt die beitragsfreie Mitversicherung, und das Kind muss sich selbst krankenversichern, etwa freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse. Das kostet je nach Einkommen mehrere Hundert Euro im Monat.

Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

Erfahrung

15+ Jahre Finanzbranche

Qualifikation

Diplom-Finanzfachwirt (FH)

Registrierung

§34c & §34d GewO

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Inhaltsverzeichnis

  • Das musst du über Kinderdepot, Familienversicherung und BAföG wissen
  • Warum das Kinderdepot überhaupt zum Problem wird
  • Falle 1 – Die Familienversicherung (Einkommensgrenze 2026)
  • Falle 2 – BAföG (Vermögensfreibetrag 2026)
  • So senkst du das Risiko – legal

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