Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag zahlt dir deine Bank Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug aus. Hier erfährst du, wie hoch er ist, wie du ihn erteilst und wie du ihn auf mehrere Banken verteilst.
Was du über den Freistellungsauftrag wissen musst
- 🏦 Auftrag an die Bank: Der Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Kapitalertragsteuer gutzuschreiben. Das funktioniert nur bei Instituten, die in Deutschland Steuer einbehalten.
- 💰 Höhe: Pro Person sind es bis zu 1.000 Euro im Jahr. 2.000 Euro gelten nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden können und einen gemeinsamen Auftrag erteilen.
- ⚖️ Verteilen: Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen, solange die Summe aller Aufträge den Höchstbetrag nicht übersteigt. Ohne deine Steuer-ID ist ein Auftrag unwirksam.
- ⚠️ Ohne Auftrag: Die Bank zieht ab dem ersten Euro 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Zurück bekommst du das Geld mit einem Auftrag, den du bis 31. Januar des Folgejahres nachreichst, solange die Bank noch keine Steuerbescheinigung erstellt hat, oder über die Anlage KAP deiner Steuererklärung.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist deine Anweisung an eine Bank, Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Betrag ohne Abzug von Kapitalertragsteuer auszuzahlen. Rechtsgrundlage ist § 44a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Auftrag muss nach dem amtlich vorgeschriebenen Muster erteilt werden, das das Bundesfinanzministerium vorgibt. Banken bieten ihn als Formular oder im Online-Banking an.
Hinter dem Freistellungsauftrag steht der Sparer-Pauschbetrag aus § 20 Absatz 9 EStG. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Der Auftrag sorgt nur dafür, dass die Bank das schon beim Steuerabzug berücksichtigt und du nicht bis zur Steuererklärung warten musst.
Der Freistellungsauftrag erfasst die typischen Erträge von Sparern und Anlegern: Zinsen auf dem Tagesgeldkonto und aus Festgeld, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds und ETFs sowie Kursgewinne aus dem Wertpapierdepot. Alles darüber versteuert die Bank mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % (§ 32d Absatz 1 EStG), zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag darf höchstens so hoch sein wie dein Sparer-Pauschbetrag. Der beträgt nach § 20 Absatz 9 EStG 1.000 Euro pro Person und Kalenderjahr. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, erhalten einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro.
| Konstellation | Höchstbetrag aller Freistellungsaufträge pro Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Einzelperson | 1.000 Euro | Steuer-ID im Auftrag |
| Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner, gemeinsamer Auftrag | 2.000 Euro | Voraussetzungen der Zusammenveranlagung (§ 26 Absatz 1 EStG), Steuer-IDs beider Partner |
| Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner, Einzelaufträge | je 1.000 Euro | jeder Partner erteilt eigene Aufträge |
| Kind mit Konto oder Depot auf eigenen Namen | 1.000 Euro | Unterschrift der Eltern als gesetzliche Vertreter |
Stand: 10.09.2026. Quellen: § 20 Absatz 9 und § 44a Absatz 2a EStG, BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 14.05.2025 mit Anlage 2 (amtliches Muster).
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl zwischen einem gemeinsamen Auftrag und zwei Einzelaufträgen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt für Gemeinschaftskonten und für Konten, die nur auf einen Partner laufen. Er hat einen Zusatznutzen: Die Bank verrechnet am Jahresende Verluste des einen Partners mit Gewinnen des anderen, soweit beide bei ihr anfallen (§ 43a Absatz 3 Satz 2 EStG).
Die Beträge von 1.000 und 2.000 Euro gelten seit dem 1. Januar 2023. Der Regierungsentwurf zur Einkommensteuerreform 2027 vom 2. September 2026 ändert den Sparer-Pauschbetrag nicht.
So erteilst du einen Freistellungsauftrag
Steuer-ID bereitlegen
Ein Freistellungsauftrag ist nach § 44a Absatz 2a EStG nur mit deiner steuerlichen Identifikationsnummer wirksam, beim gemeinsamen Auftrag mit den IDs beider Partner.
Formular oder Online-Banking wählen
Die Bank nimmt den Auftrag auf dem amtlichen Muster entgegen, unterschrieben oder elektronisch per PIN und TAN.
Betrag festlegen
Du kreuzt entweder den vollen Sparer-Pauschbetrag an oder trägst einen Teilbetrag ein, wenn du den Rest bei anderen Banken nutzt.
Laufzeit festlegen
Der Auftrag gilt ab dem 1. Januar oder ab Kontoeröffnung. Du wählst „bis auf Widerruf“ oder ein Enddatum, das immer auf den 31. Dezember fallen muss.
Ein Freistellungsauftrag gilt für alle Konten und Depots, die du bei dieser Bank hast. Auf einzelne Konten beschränken lässt er sich nicht. Er ist außerdem nur für Privatpersonen möglich, nicht für Konten von Firmen oder Vereinen.
Auch ein Auftrag, den du erst im Herbst erteilst, wirkt für das ganze Kalenderjahr. Hat die Bank vorher schon Steuer abgezogen, muss sie die Abrechnung korrigieren, solange sie die Jahressteuerbescheinigung noch nicht erstellt hat (§ 44b Absatz 5 EStG).
Der Sparer-Pauschbetrag steht jeder steuerpflichtigen Person zu, auch einem Kind. Für ein Konto oder ein Junior-Depot auf den Namen des Kindes unterschreiben die Eltern als gesetzliche Vertreter. Wann zusätzlich eine NV-Bescheinigung fürs Kinderdepot sinnvoll ist, liest du im eigenen Ratgeber.
Freistellungsauftrag verteilen und ändern
Du verteilst deinen Sparer-Pauschbetrag am besten nach den Erträgen, die du bei jeder Bank erwartest. Rechnest du bei Bank A mit 600 Euro Tagesgeldzinsen und bei Bank B mit 400 Euro Ausschüttungen im Depot, erteilst du Aufträge über 600 und 400 Euro.
Ändern kannst du einen Freistellungsauftrag jederzeit im Laufe des Jahres. Ein neuer Auftrag ersetzt den alten bei derselben Bank, er kommt nicht obendrauf. Senken darfst du ihn aber nur bis zu dem Betrag, den die Bank im laufenden Jahr schon freigestellt hat.
Überblick verloren: So findest du deine Aufträge wieder
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat keine Übersicht über deine erteilten Freistellungsaufträge. Die Aufträge selbst siehst du nur bei jeder Bank, meist im Online-Banking. Im ELSTER-Portal kannst du über „Abruf von Bescheinigungen“ einsehen, welche Kapitalerträge deine Banken tatsächlich freigestellt haben, sobald sie die Daten gemeldet haben. Die Höhe der einzelnen Aufträge steht dort nicht.
Hast du ein Konto vollständig gekündigt, gilt der Freistellungsauftrag dort ab dem Folgejahr als nicht mehr gültig. Willst du den Rest schon im selben Jahr bei einer anderen Bank nutzen, setzt du den alten Auftrag auf den dort bereits genutzten Betrag herab.
Rückwirkend erteilen: bis 31. Januar
Einen vergessenen Freistellungsauftrag für das abgelaufene Jahr kannst du nach dem BMF-Schreiben vom 14.05.2025 noch bis spätestens 31. Januar des Folgejahres erteilen oder erhöhen. Das klappt nur, solange die Bank die Steuerbescheinigung für dieses Jahr noch nicht erstellt hat. Danach bleibt dir die Anlage KAP: Mit der Steuererklärung holst du den nicht genutzten Sparer-Pauschbetrag zurück (§ 32d Absatz 4 EStG).
Mehr verteilt als erlaubt
Die Summe aller Aufträge darf 1.000 Euro, beim gemeinsamen Auftrag 2.000 Euro, nicht übersteigen. Das versicherst du mit deiner Unterschrift auf dem amtlichen Muster. Alle Banken melden die freigestellten Erträge an das BZSt (§ 45d EStG), die Finanzverwaltung kann sie abgleichen. Liegen die insgesamt freigestellten Erträge über deinem Pauschbetrag, ist der Überschuss steuerpflichtig, obwohl keine Bank Steuer abgezogen hat. Diese Erträge musst du in der Steuererklärung angeben (§ 32d Absatz 3 EStG).
Prüfe die Aufteilung jedes Mal, wenn du ein Konto eröffnest oder kündigst. Ein Auftrag bei einer Bank ohne Erträge verschenkt Freibetrag, der woanders Steuer spart.
Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung?
Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) ist der zweite Weg, den Steuerabzug zu vermeiden (§ 44a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EStG). Sie lohnt sich für Menschen mit geringem Einkommen, deren Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, etwa Rentner, Studierende oder Minijobber.
| Merkmal | Freistellungsauftrag | NV-Bescheinigung |
|---|---|---|
| Wer stellt aus | du selbst, bei deiner Bank | dein Wohnsitzfinanzamt auf Antrag |
| Voraussetzung | Steuer-ID | gesamte Einkünfte inklusive Kapitalerträgen nicht über dem Grundfreibetrag |
| Freigestellte Erträge | bis zum Sparer-Pauschbetrag | ohne festen Höchstbetrag, solange die Voraussetzung besteht |
| Geltungsdauer | bis auf Widerruf oder bis 31. Dezember | höchstens drei Jahre, endet immer am 31. Dezember |
| Vorlage | eine Bank je Auftrag, Summe begrenzt | jede Bank braucht die Bescheinigung |
Stand: 10.09.2026. Quellen: § 44a Absatz 2 EStG, Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.
Liegt einer Bank eine NV-Bescheinigung vor, ist dein Freistellungsauftrag dort überflüssig. Fallen die Voraussetzungen weg, musst du die Bescheinigung dem Finanzamt zurückgeben.
Wann der Freistellungsauftrag greift und wann nicht
Der Freistellungsauftrag greift
- bei Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld und Sparkonten einer Bank mit deutschem Steuerabzug
- bei Dividenden, Fondsausschüttungen und Kursgewinnen im Depot eines inländischen Instituts
- beim gemeinsamen Auftrag auch für Konten, die nur auf einen Partner laufen
Der Freistellungsauftrag greift nicht
- bei ausländischen Banken und Brokern ohne deutschen Steuerabzug: Die Erträge gehören in die Anlage KAP
- für Konten und Depots von Firmen oder Vereinen
- für einzelne Konten derselben Bank: Der Auftrag gilt immer für alle
- für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung
Ausländische Institute sind nicht zum deutschen Steuerabzug verpflichtet. Wie du ihre Erträge erklärst, zeigt der Ratgeber zu ausländischen Brokern und der Anlage KAP.
Ein Sonderfall betrifft Depots mit Verlusten. Die Bank verrechnet realisierte Verluste zuerst mit deinen Erträgen, Verluste aus Aktienverkäufen allerdings nur mit Aktiengewinnen. Erst der Rest verbraucht den Freistellungsauftrag (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Randnummer 230). Wer im selben Jahr bei derselben Bank Gewinne und Verluste hat, verbraucht also weniger vom Auftrag, als die Summe der Erträge vermuten lässt. Der Rest steht für spätere Erträge im selben Jahr bereit.
Unsere Einschätzung: Erteile den Freistellungsauftrag direkt bei der Kontoeröffnung und schau jedes Jahr im Dezember nach, ob die Verteilung noch zu deinen Erträgen passt. Wer mit Tagesgeld von Bank zu Bank wechselt, hat sonst schnell Freibetrag auf einem Konto liegen, das keine Zinsen mehr bringt. Wie Vorabpauschale und Teilfreistellung bei ETFs dazukommen, erklären wir im Ratgeber zu Steuern im Depot. Rechenbeispiele für Zinsen findest du unter Steuer auf Tagesgeld-Zinsen und Festgeld-Zinsen versteuern.
Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Ein Freistellungsauftrag darf höchstens so hoch sein wie der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Absatz 9 EStG: 1.000 Euro pro Person und Jahr. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen, können einen gemeinsamen Auftrag über bis zu 2.000 Euro erteilen. Die Summe aller Aufträge bei allen Banken darf diese Grenzen nicht übersteigen.
Wie funktioniert das mit dem Freistellungsauftrag?Du erteilst deiner Bank den Auftrag auf dem amtlichen Muster, mit deiner Steuer-ID und einem Betrag bis zum Sparer-Pauschbetrag. Bis zu diesem Betrag schreibt die Bank Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ohne Kapitalertragsteuer gut. Erst Erträge darüber versteuert sie mit 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die freigestellten Beträge meldet sie an das Bundeszentralamt für Steuern.
Was passiert, wenn man keinen Freistellungsauftrag gestellt hat?Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertragsteuer ab. Das Geld ist nicht verloren: Für das Vorjahr kannst du den Auftrag bis spätestens 31. Januar nachreichen, solange die Bank noch keine Steuerbescheinigung erstellt hat. Danach holst du den nicht genutzten Sparer-Pauschbetrag über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurück.
Für wen lohnt sich ein Freistellungsauftrag?Ein Freistellungsauftrag lohnt sich für alle, die bei einer Bank mit deutschem Steuerabzug Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielen. Er erspart dir, zu viel gezahlte Steuer erst mit der Steuererklärung zurückzuholen. Wer ein geringes Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag hat und mehr als 1.000 Euro Kapitalerträge erwartet, prüft zusätzlich eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt.
Kann ich einen Freistellungsauftrag rückwirkend erteilen?Für das laufende Jahr wirkt jeder neue Freistellungsauftrag ab dem 1. Januar, die Bank korrigiert bereits abgezogene Steuer. Für das abgelaufene Jahr ist das nach dem BMF-Schreiben vom 14.05.2025 bis spätestens 31. Januar des Folgejahres möglich, und nur, solange die Steuerbescheinigung noch nicht erstellt ist. Banken setzen für die Annahme oft eigene, frühere Termine.
Muss ich einen alten Freistellungsauftrag an die 1.000 Euro anpassen?Nein. Freistellungsaufträge, die vor dem 1. Januar 2023 erteilt wurden, haben die Banken nach § 52 Absatz 43 EStG automatisch um 24,844 % erhöht. Ein Auftrag über den vollen damaligen Pauschbetrag gilt damit jetzt für 1.000 Euro. Prüfen solltest du trotzdem, ob die Verteilung auf deine Banken noch zu deinen heutigen Erträgen passt.
Datenstand: 10.09.2026 | Quellen: Einkommensteuergesetz (§ 20 Abs. 9, § 32d, § 43a, § 44a, § 44b, § 45d, § 52 Abs. 43 EStG), BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 14.05.2025 mit amtlichem Muster, Bundeszentralamt für Steuern, Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.