
Tagesgeld Steuer: Zinsen versteuern leicht erklärt
Erfahre, wie Tagesgeld-Zinsen besteuert werden, wie du den Sparerpauschbetrag nutzt und ab welchem Betrag du Steuern zahlst - mit konkreten Rechenbeispielen.
Abgeltungssteuer 25% + Solidaritätszuschlag = effektiv 26,375% auf Tagesgeld-Zinsen. Sparerpauschbetrag 1.000 EUR nutzen – Stand Mai 2026.
Kurz & knapp: Tagesgeld-Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag (5,5%) – macht effektiv 26,375% (ohne Kirchensteuer). Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 1.000 EUR pro Person (2.000 EUR für Ehepaare). Bis zu dieser Freigrenze bleiben Zinsen steuerfrei – allerdings nur, wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag gestellt hast. Stand: Mai 2026.
Wie werden Tagesgeld-Zinsen versteuert?
Tagesgeld-Zinsen gelten steuerrechtlich als Kapitalerträge und werden daher mit der Abgeltungssteuer belegt. Der Steuersatz beträgt pauschal 25% auf den Zinsgewinn – hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Steuer selbst. Das ergibt einen effektiven Gesamtsteuersatz von 26,375% (ohne Kirchensteuer). Praktisch heißt das: Deine Bank führt die Steuer direkt ans Finanzamt ab, du musst grundsätzlich nichts weiter unternehmen. Die Abgeltungssteuer ist damit für die meisten Sparer eine „stille“ Steuer im Hintergrund – allerdings lässt sich durch den Freistellungsauftrag ein erheblicher Teil der Zinsen steuerfrei stellen.
Der Sparerpauschbetrag: 1.000 EUR steuerfrei
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein erhöhter Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR pro Person (vorher: 801 EUR). Für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 EUR im Jahr. Bis zu dieser Höhe bleiben Kapitalerträge – also auch Tagesgeld-Zinsen – vollständig steuerfrei.
Wichtig hierbei: Der Sparerpauschbetrag gilt nicht automatisch. Du musst bei jeder Bank, bei der du Zinsen erzielst, einen Freistellungsauftrag stellen. Ohne diesen Auftrag behält die Bank Abgeltungssteuer ein, selbst wenn du die 1.000 EUR-Grenze nicht überschreitest.
Beispielrechnung:
Du hast 20.000 EUR auf einem Tagesgeldkonto mit 3,5% Zinsen. Das ergibt 700 EUR Zinsen im Jahr. Mit einem Freistellungsauftrag über 1.000 EUR zahlst du auf diese 700 EUR keine Steuer – der gesamte Zinsertrag bleibt steuerfrei.
Freistellungsauftrag: So sparst du die Steuer
Ein Freistellungsauftrag ist deine Anweisung an die Bank, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag nicht zu versteuern. So stellst du ihn:
- Online-Banking aufrufen: Bei nahezu allen deutschen Banken kannst du den Freistellungsauftrag direkt im Online-Banking hinterlegen – meist unter „Mein Konto“, „Steuern“ oder „Freistellungsauftrag“.
- Betrag festlegen: Gib den gewünschten Freibetrag ein (maximal 1.000 EUR pro Person).
- Bei mehreren Banken aufteilen: Hast du Tagesgeldkonten bei zwei oder mehr Banken, verteile den Freibetrag sinnvoll. Insgesamt darfst du maximal 1.000 EUR (Einzel) bzw. 2.000 EUR (gemeinsam) aufteilen – beispielsweise 600 EUR bei Bank A und 400 EUR bei Bank B.
- Steuer-ID angeben: Banken benötigen deine Steueridentifikationsnummer, um den Freistellungsauftrag beim Bundeszentralamt für Steuern zu registrieren.
Alleinstehende sollten den Freistellungsauftrag dort am höchsten ansetzen, wo die meisten Zinsen anfallen. Den Auftrag kannst du jederzeit anpassen oder widerrufen.
Beispielrechnung: Steuer auf Tagesgeld-Zinsen
Angenommen, du hast 10.000 EUR auf einem Tagesgeldkonto mit 3% Zinsen p.a.:
| Betrag | |
|---|---|
| Kapital | 10.000 EUR |
| Zinssatz | 3,00% |
| Zinsen (brutto) | 300 EUR |
Szenario 1: Ohne Freistellungsauftrag
| Steuerkomponente | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Abgeltungssteuer (25%) | 300 EUR × 25% | 75,00 EUR |
| Solidaritätszuschlag (5,5% auf Steuer) | 75 EUR × 5,5% | 4,13 EUR |
| Gesamtsteuer | 79,13 EUR | |
| Auszahlung netto | 300 EUR − 79,13 EUR | 220,87 EUR |
Szenario 2: Mit Freistellungsauftrag (1.000 EUR)
Da deine Zinsen von 300 EUR unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR liegen, entfällt die Steuer vollständig. Du erhältst die 300 EUR Zinsen in voller Höhe.
Szenario 3: Kirchensteuerpflichtig (8%, kein Sperrvermerk)
| Steuerkomponente | Betrag |
|---|---|
| Abgeltungssteuer | 75,00 EUR |
| Solidaritätszuschlag | 4,13 EUR |
| Kirchensteuer (8% auf 75 EUR) | 6,00 EUR |
| Gesamtsteuer | 85,13 EUR |
Günstigerprüfung: Wann lohnt sich die Steuererklärung?
Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25%, kannst du über die Steuererklärung eine Erstattung beantragen. Diesen Mechanismus nennt man Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz günstiger wäre als die pauschale Abgeltungssteuer – und erstattet die Differenz.
Für wen ist das relevant?
- Personen mit geringem Einkommen (z. B. Studierende, Rentner mit niedrigen Bezügen)
- Personen, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: ca. 11.784 EUR)
- Ehepaare mit großen Einkommensunterschieden
Hinweis: Die Günstigerprüfung beantragst du in der Einkommenssteuererklärung über die Anlage KAP. Das Finanzamt führt die Prüfung dann automatisch durch und wendet den günstigeren Steuersatz an.
Kirchensteuer auf Tagesgeld-Zinsen
Seit dem 1. Januar 2015 behalten deutsche Banken die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch ein – sofern du Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft bist und keinen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gesetzt hast.
Der Kirchensteuersatz beträgt je nach Bundesland 8% oder 9% auf die Abgeltungssteuer. In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8%, in allen anderen Bundesländern 9%.
Sperrvermerk setzen: Wer die automatische Weitergabe seiner Religionszugehörigkeit an die Banken verhindern möchte, kann beim BZSt online einen Sperrvermerk beantragen. Die Banken erhalten dann keine Information über die Kirchensteuerpflicht. Allerdings bist du in diesem Fall verpflichtet, die Kirchensteuer selbst über die Steuererklärung zu erklären und abzuführen.
Häufige Fragen zur Tagesgeld-Steuer
Wie werden Tagesgeld-Zinsen besteuert?
Tagesgeld-Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Steuer) – effektiv also 26,375% (ohne Kirchensteuer). Deine Bank führt die Steuer automatisch ans Finanzamt ab, du musst hierfür grundsätzlich keine Steuererklärung einreichen. Kirchensteuerpflichtige zahlen je nach Bundesland zusätzlich 8% oder 9% auf die Abgeltungssteuer.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 1.000 EUR pro Person (vorher 801 EUR). Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam veranlagt werden, erhalten den doppelten Betrag von 2.000 EUR. Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge – also auch Tagesgeld-Zinsen – steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag gestellt hast.
Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag?
Den Freistellungsauftrag stellst du direkt bei deiner Bank – in der Regel online im Banking-Bereich unter „Steuern“ oder „Freistellungsauftrag“. Du gibst den gewünschten Freibetrag an (maximal 1.000 EUR insgesamt) und hinterlegst deine Steueridentifikationsnummer. Bei mehreren Banken kannst du den Gesamtbetrag von 1.000 EUR beliebig aufteilen, solange die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 EUR nicht übersteigt.
Muss ich Tagesgeld-Zinsen in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich nein – die Abgeltungssteuer ist eine Abgeltungssteuer, d. h. sie ist mit dem Einbehalt durch die Bank abgegolten. Eine Angabe in der Steuererklärung ist daher meist nicht notwendig. Ausnahmen bestehen bei der Günstigerprüfung (persönlicher Steuersatz unter 25%), bei Zinsen von ausländischen Banken sowie zur Anrechnung zu viel einbehaltener Kirchensteuer.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?
Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank die Abgeltungssteuer (26,375% inkl. Soli, ggf. plus Kirchensteuer) automatisch ein – auch wenn deine gesamten Kapitalerträge unter 1.000 EUR liegen. Die zu viel einbehaltene Steuer kannst du dir allerdings über die Einkommenssteuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Du verlierst dabei lediglich die Liquidität bis zur Steuererstattung.
Gilt die Steuer auch für ausländische Banken?
Bei deutschen Banken (inkl. Tochtergesellschaften ausländischer Banken mit deutschem Sitz) läuft der Steuerabzug automatisch. Bei Tagesgeldkonten bei ausländischen Banken (z. B. Anbieter aus dem EU-Ausland ohne deutsche Niederlassung) wird keine Quellensteuer einbehalten – du bist dann selbst verpflichtet, die Zinsen in der Einkommenssteuererklärung zu erklären und zu versteuern.
Was ist die Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) greift, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt. In diesem Fall kannst du über die Anlage KAP in der Steuererklärung beantragen, dass deine Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert werden. Das Finanzamt erstattet dann die Differenz zur einbehaltenen Abgeltungssteuer. Besonders relevant ist das für Geringverdiener, Studierende und Rentner mit niedrigem Einkommen.
Wie viel Steuer zahle ich konkret bei 3% Zinsen auf 10.000 EUR?
Bei 10.000 EUR Kapital und 3% Zinsen erzielst du 300 EUR Zinsen. Ohne Freistellungsauftrag werden davon 26,375% einbehalten: ca. 79 EUR Steuer, auszahlbar sind demnach ca. 221 EUR. Mit einem Freistellungsauftrag über mindestens 300 EUR zahlst du keine Steuer, da die Zinsen unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR liegen.

Geprüft und freigegeben von
Alexander Senger
Gründer & Geschäftsführer
Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.
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