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Tagesgeld versteuern: Abgeltungssteuer, Freibetrag und Freistellungsauftrag
Geldanlagen

Tagesgeld versteuern: Abgeltungssteuer, Freibetrag und Freistellungsauftrag

Erfahre, wie Tagesgeld-Zinsen besteuert werden, wie du den Sparerpauschbetrag nutzt und ab welchem Betrag du Steuern zahlst - mit konkreten Rechenbeispielen.

Alexander SengerAlexander Senger
Aktualisiert: 2. April 2026

So werden Tagesgeld-Zinsen in Deutschland besteuert

Du bekommst Zinsen auf dein Tagesgeld? Hier erfährst du, wie viel Steuer anfällt, wie du den Sparerpauschbetrag nutzt und wann du nichts an das Finanzamt zahlen musst.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 💰 Steuersatz: 26,375% auf Zinsen (25% Abgeltungssteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag)
  • 🛡️ Freibetrag: 1.000 EUR (Ledige) bzw. 2.000 EUR (Verheiratete) pro Jahr steuerfrei
  • 📋 Freistellungsauftrag: Bei deiner Bank einrichten, um den Freibetrag automatisch zu nutzen
  • ⚠️ Wichtig: Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank Steuern ab dem ersten Euro ab

Tagesgeld-Zinsen sind in Deutschland steuerpflichtig. Grundsätzlich gilt: Auf jeden Euro, den du an Zinsen erhältst, fällt die Abgeltungssteuer an (§ 32d EStG). Die gute Nachricht – mit dem Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR pro Jahr bleiben kleinere Zinsbeträge komplett steuerfrei.

Deine Bank zieht die Steuer in den meisten Fällen automatisch ab und führt sie direkt ans Finanzamt ab. Du musst dich also nicht selbst um die Steuererklärung kümmern – vorausgesetzt, du hast einen Freistellungsauftrag eingerichtet.

Die drei Steuer-Komponenten im Überblick

Steuer Satz Berechnung
Abgeltungssteuer 25% Auf die steuerpflichtigen Zinsen (§ 32d EStG)
Solidaritätszuschlag 5,5% Auf die Abgeltungssteuer (nicht auf die Zinsen)
Gesamt ohne Kirchensteuer 26,375% 25% + 1,375% Soli
Mit 8% Kirchensteuer (Bayern/BaWü) 27,82% Inkl. Abgeltungssteuer-Minderung
Mit 9% Kirchensteuer (übrige Länder) 27,99% Inkl. Abgeltungssteuer-Minderung

Gut zu wissen: Der Solidaritätszuschlag wird auf die Abgeltungssteuer berechnet, nicht auf die Zinsen selbst. 5,5% von 25% ergibt 1,375 Prozentpunkte – zusammen also 26,375%.

Sparerpauschbetrag: Bis zu 1.000 EUR steuerfrei

Der Sparerpauschbetrag ist dein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Seit dem 1. Januar 2023 (Jahressteuergesetz 2022) liegt er bei:

  • 1.000 EUR für Ledige (vorher: 801 EUR)
  • 2.000 EUR für Verheiratete (vorher: 1.602 EUR)

Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen – also Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld, Dividenden aus Aktien und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Wenn du bei mehreren Banken Konten hast, wird der Freibetrag nicht pro Bank berechnet, sondern pro Person (§ 20 Abs. 9 EStG).

Grundsätzlich gilt: Solange deine gesamten Kapitalerträge unter 1.000 EUR (Ledige) bzw. 2.000 EUR (Verheiratete) pro Jahr bleiben, zahlst du keine Steuern auf dein Tagesgeld.

Wie viel Tagesgeld ist steuerfrei? Bei einem Zinssatz von 2,5% p.a. kannst du als ledige Person rund 40.000 EUR anlegen, bevor der Freibetrag ausgeschöpft ist (40.000 × 2,5% = 1.000 EUR). Bei Ehepaaren verdoppelt sich das auf 80.000 EUR.

Freistellungsauftrag richtig einrichten

Der Freistellungsauftrag ist das Werkzeug, mit dem du den Sparerpauschbetrag bei deiner Bank aktivierst. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro Zinsen automatisch 26,375% Steuern ab (§ 44a EStG).

1

Online-Banking öffnen

Melde dich bei deiner Bank an. Fast alle Banken bieten den Freistellungsauftrag im Bereich „Steuern“ oder „Freistellungsauftrag“ an.

2

Betrag festlegen

Gib den Betrag ein, bis zu dem deine Zinsen steuerfrei bleiben sollen. Bei nur einer Bank: 1.000 EUR (Ledige) bzw. 2.000 EUR (Verheiratete).

3

Steuer-ID angeben

Seit 2016 ist die Steueridentifikationsnummer Pflicht. Du findest sie auf deinem Steuerbescheid oder kannst sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.

4

Auftrag bestätigen

Nach der Bestätigung gilt der Freistellungsauftrag ab sofort. Die Bank behält keine Steuern mehr ein, bis der Freibetrag ausgeschöpft ist.

Wenn du gerade erst ein neues Tagesgeldkonto eröffnen möchtest, denke direkt beim Antrag an den Freistellungsauftrag – die meisten Banken bieten ihn als Teil des Eröffnungsprozesses an.

Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen

Wenn du bei mehreren Banken Tagesgeld hast, musst du den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten.

Bank Erwartete Zinsen Freistellungsauftrag
Bank A (Tagesgeld) 600 EUR 600 EUR
Bank B (Festgeld) 300 EUR 300 EUR
Broker C (Dividenden) 100 EUR 100 EUR
Gesamt 1.000 EUR 1.000 EUR

Achtung: Wenn die Summe deiner Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag übersteigt, fordert das Finanzamt die zu viel freigestellten Beträge nachträglich zurück – inklusive der fälligen Steuern.

Rechenbeispiele: So viel Steuer zahlst du wirklich

Beispiel 1: Unter dem Freibetrag

Anlagesumme 10.000 EUR
Zinssatz 3,00% p.a.
Zinsen pro Jahr 300 EUR
Sparerpauschbetrag (Ledige) 1.000 EUR
Steuerpflichtige Zinsen 0 EUR
Steuer 0 EUR
Netto-Zinsen 300 EUR

Bei 10.000 EUR und 3% Zinsen bleiben deine 300 EUR komplett steuerfrei – vorausgesetzt, du hast keine weiteren Kapitalerträge und einen Freistellungsauftrag eingerichtet.

Beispiel 2: Über dem Freibetrag (Ledige, ohne Kirchensteuer)

Anlagesumme 50.000 EUR
Zinssatz 2,50% p.a.
Zinsen pro Jahr 1.250 EUR
Sparerpauschbetrag (Ledige) −1.000 EUR
Steuerpflichtige Zinsen 250 EUR
Abgeltungssteuer (25%) 62,50 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5%) 3,44 EUR
Gesamtsteuer 65,94 EUR
Netto-Zinsen 1.184,06 EUR

Von 1.250 EUR Zinsen bleiben dir netto 1.184,06 EUR. Die effektive Steuerlast auf die gesamten Zinsen beträgt damit nur 5,28% – dank des Freibetrags.

Beispiel 3: Ehepaar exakt am Freibetrag

Anlagesumme 80.000 EUR
Zinssatz 2,50% p.a.
Zinsen pro Jahr 2.000 EUR
Sparerpauschbetrag (Verheiratete) 2.000 EUR
Steuerpflichtige Zinsen 0 EUR
Steuer 0 EUR
Netto-Zinsen 2.000 EUR

Ein Ehepaar kann bis zu 80.000 EUR bei 2,5% Zinsen komplett steuerfrei anlegen.

Beispiel 4: Über dem Freibetrag mit Kirchensteuer (9%)

Anlagesumme 100.000 EUR
Zinssatz 2,50% p.a.
Zinsen pro Jahr 2.500 EUR
Sparerpauschbetrag (Ledige) −1.000 EUR
Steuerpflichtige Zinsen 1.500 EUR
Steuer (27,99% inkl. KiSt) 419,85 EUR
Netto-Zinsen 2.080,15 EUR

Aktuelle Tagesgeld-Zinsen findest du in unserem Zins-Überblick.

Kirchensteuer auf Tagesgeld-Zinsen

Seit dem 1. Januar 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch von den Banken einbehalten. Deine Bank fragt die Religionszugehörigkeit einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab und führt die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungssteuer ab.

Kirchensteuersätze nach Bundesland:

Bundesland Kirchensteuersatz Gesamt-Steuersatz
Bayern, Baden-Württemberg 8% 27,82%
Alle anderen Bundesländer 9% 27,99%

Wenn du nicht möchtest, dass deine Bank über deine Religionszugehörigkeit informiert wird, kannst du beim BZSt einen Sperrvermerk eintragen lassen. In diesem Fall musst du die Kirchensteuer allerdings selbst über die Steuererklärung abführen.

Tagesgeld in der Steuererklärung (Anlage KAP)

In den meisten Fällen musst du deine Tagesgeld-Zinsen nicht in der Steuererklärung angeben. Die Bank hat die Steuer bereits abgezogen und ans Finanzamt abgeführt. Allerdings gibt es Situationen, in denen die Anlage KAP sinnvoll oder sogar Pflicht ist.

Wann die Anlage KAP Pflicht ist

  • Kapitalerträge bei ausländischen Banken: Ausländische Kreditinstitute behalten keine deutsche Abgeltungssteuer ein
  • Erstattungszinsen vom Finanzamt: Auch diese unterliegen der Kapitalertragsteuer
  • Private Darlehen: Zinsen aus privaten Darlehen müssen angegeben werden

Wann sich die freiwillige Abgabe lohnt

  • Persönlicher Steuersatz unter 25%: Über die Günstigerprüfung bekommst du die Differenz erstattet
  • Freistellungsauftrag vergessen: Du kannst zu viel gezahlte Steuern zurückholen
  • Verlustverrechnung: Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Gewinnen verrechnen

Günstigerprüfung nutzen: Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter rund 18.000 EUR liegt, ist dein persönlicher Grenzsteuersatz niedriger als die 25% Abgeltungssteuer. In diesem Fall lohnt sich die Anlage KAP mit Günstigerprüfung – das Finanzamt erstattet die Differenz.

NV-Bescheinigung: Komplett steuerfrei bei niedrigem Einkommen

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) befreit dich vollständig von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge – unabhängig von der Höhe. Voraussetzung: Dein zu versteuerndes Gesamteinkommen liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 EUR (§ 32a EStG, Stand 2026).

Besonders relevant ist die NV-Bescheinigung für:

  • Rentner mit niedriger Rente
  • Studierende ohne oder mit geringem Einkommen
  • Personen mit Minijob und keinem weiteren Einkommen

Die NV-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt. Sie gilt für drei Jahre und muss bei jeder Bank eingereicht werden, bei der du Kapitalerträge hast.

Tagesgeld bei ausländischen Banken: Steuer-Besonderheiten

Einige der beliebtesten Tagesgeld-Anbieter in Deutschland sind eigentlich ausländische Banken – etwa die DISTINGO Bank (Frankreich), Suresse Direkt Bank (Belgien) oder Ferratum (Malta). Bei diesen Anbietern gibt es steuerliche Besonderheiten. Mehr zum Thema Sicherheit erfährst du in unserem Ratgeber zur Einlagensicherung.

Deutsche vs. ausländische Bank: Was ist anders?

Kriterium Deutsche Bank Ausländische Bank
Automatischer Steuerabzug Ja Nein (in der Regel)
Freistellungsauftrag möglich Ja Nein
Steuererklärung nötig Nur in Sonderfällen Ja (Anlage KAP Pflicht)
Quellensteuer Keine Möglich (je nach Land)

Welche Anbieter führen Steuern automatisch ab?

Laut unserem Vergleich (Stand: April 2026):

Mit automatischem Steuerabzug:

  • Santander Consumer Bank, Renault Bank direkt, Trade Republic, Targobank, Consorsbank, ING

Ohne automatischen Steuerabzug (Anlage KAP erforderlich):

  • DISTINGO Bank, Suresse Direkt Bank, Ferratum, Ayvens Bank

Steuerpflicht bei ausländischen Banken: Auch wenn eine ausländische Bank keine deutsche Steuer einbehält, bist du in Deutschland steuerpflichtig. Du musst die Zinsen in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben. Wer das vergisst, riskiert eine Nachzahlung plus Säumniszuschläge.

Quellensteuer und Doppelbesteuerungsabkommen

Manche Länder erheben eine eigene Quellensteuer auf Zinserträge. Deutschland hat mit über 100 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die eine doppelte Besteuerung vermeiden. Die im Ausland gezahlte Quellensteuer kannst du in der Steuererklärung auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen lassen.

Tipp: Eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt kann helfen, die Quellensteuer im Ausland zu reduzieren.

Steuer-Tipps: So optimierst du deine Tagesgeld-Zinsen

  1. Freistellungsauftrag immer einrichten: Ohne Freistellungsauftrag zahlst du unnötig Steuern – selbst wenn deine Zinsen unter 1.000 EUR liegen
  2. Freibetrag clever aufteilen: Verteile den Sparerpauschbetrag nach erwarteten Erträgen auf deine Banken. Lieber großzügiger bei der Bank mit den höchsten Erträgen
  3. Ehepaar-Vorteil nutzen: Als Paar steht euch ein gemeinsamer Freibetrag von 2.000 EUR zu – das reicht für bis zu 80.000 EUR bei 2,5% Zinsen
  4. NV-Bescheinigung prüfen: Wer unter dem Grundfreibetrag (12.348 EUR) verdient, kann sich komplett von der Abgeltungssteuer befreien lassen
  5. Günstigerprüfung beantragen: Bei einem Einkommen unter ca. 18.000 EUR lohnt sich die Steuererklärung mit Anlage KAP
  6. Deutsche Banken bevorzugen (steuerlich einfacher): Bei deutschen Banken wird die Steuer automatisch abgeführt – weniger Aufwand bei der Steuererklärung

In unserem Tagesgeld-Vergleich findest du aktuelle Konditionen mit Angabe zum automatischen Steuerabzug.

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz (EStG): §§ 20, 32d, 44a. gesetze-im-internet.de
  2. Bundesministerium der Finanzen (2025): BMF-Schreiben zur Abgeltungssteuer. bundesfinanzministerium.de
  3. Bundeszentralamt für Steuern: Kirchensteuer auf Kapitalerträge. bzst.de
  4. Finanztip (2025): Abgeltungssteuer und Sparerpauschbetrag. finanztip.de
  5. Verbraucherzentrale: Steuern auf Kapitalerträge. verbraucherzentrale.de

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für steuerliche Fragen zu deiner persönlichen Situation wende dich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

Erfahrung

15+ Jahre Finanzbranche

Qualifikation

Diplom-Finanzfachwirt (FH)

Registrierung

§34c & §34d GewO

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Inhaltsverzeichnis

  • So werden Tagesgeld-Zinsen in Deutschland besteuert
  • Sparerpauschbetrag: Bis zu 1.000 EUR steuerfrei
  • Freistellungsauftrag richtig einrichten
  • Rechenbeispiele: So viel Steuer zahlst du wirklich
  • Kirchensteuer auf Tagesgeld-Zinsen
  • Tagesgeld in der Steuererklärung (Anlage KAP)
  • Tagesgeld bei ausländischen Banken: Steuer-Besonderheiten
  • Steuer-Tipps: So optimierst du deine Tagesgeld-Zinsen
  • Quellen

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