Quellensteuer
Die Quellensteuer wird direkt bei der Auszahlung einbehalten, etwa auf Auslandsdividenden. Hier erfährst du, was angerechnet wird und was du zurückholst.
Was du über die Quellensteuer wissen musst
- 🏦 Steuerabzug an der Quelle: Zahlt dir ein ausländisches Unternehmen eine Dividende, behält sein Sitzstaat die Quellensteuer oft schon vor der Gutschrift auf deinem Depot ein.
- 💡 Anrechnung: Deine Bank in Deutschland rechnet ausländische Quellensteuer bis zum Satz aus dem Doppelbesteuerungsabkommen auf die Abgeltungsteuer an, höchstens 25 % je Ertrag und nur, soweit Abgeltungsteuer anfällt.
- 🌍 Erstattung: Was ein Staat über den Abkommenssatz hinaus einbehält, etwa die Schweiz 35 % statt 15 %, bekommst du nur per Antrag bei der Steuerbehörde dieses Staates zurück.
- ⚠️ Freistellungsauftrag: Drückt dein Freistellungsauftrag die Abgeltungsteuer auf null, bleibt die anrechenbare Quellensteuer unverrechnet und verfällt, wenn du sie nicht in der Steuererklärung mit anderer Abgeltungsteuer verrechnen kannst.
Was ist die Quellensteuer einfach erklärt?
Die Quellensteuer, englisch Withholding Tax, ist keine eigene Steuerart, sondern eine Art, Steuern zu erheben. Wer Einkünfte auszahlt, also ein Arbeitgeber, eine Bank oder ein Unternehmen, behält die Steuer gleich ein und führt sie an den Staat ab. Das Bundesfinanzministerium nennt das bei der Lohnsteuer und der Abgeltungsteuer ein Quellenabzugsverfahren.
Im Depot ist mit Quellensteuer fast immer diese ausländische Steuer auf Dividenden gemeint. Bei Lohn heißt die Quellensteuer in Deutschland Lohnsteuer. In der Schweiz steht der Begriff außerdem für den Steuerabzug vom Lohn bestimmter ausländischer Arbeitnehmender. Dieser Eintrag behandelt die Quellensteuer auf Kapitalerträge.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Deutschland?
Deutschland erhebt auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen eine Kapitalertragsteuer von 25 %. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf diese Steuer, zusammen also 26,375 %, bei Kirchensteuerpflicht zusätzlich die Kirchensteuer. Bei Privatanlegern hat dieser Abzug abgeltende Wirkung, deshalb heißt er Abgeltungsteuer.
Der Abzug gilt auch dann, wenn der Empfänger im Ausland wohnt. Ausländische Anleger können sich einen Teil beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstatten lassen, soweit ihr Doppelbesteuerungsabkommen einen niedrigeren Satz vorsieht.
Wie die Abgeltungsteuer im Depot mit Freistellungsauftrag und Verlustverrechnung zusammenspielt, steht in unserem Ratgeber zu Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag und Freibeträgen.
So wird ausländische Quellensteuer angerechnet
Führt eine Bank in Deutschland dein Depot, rechnet sie die ausländische Quellensteuer automatisch auf deine Abgeltungsteuer an (§ 43a Abs. 3 EStG). Das passiert bei jedem einzelnen ausländischen Ertrag. Du musst dafür nichts beantragen.
Die Anrechnung hat drei Grenzen (§ 32d Abs. 5 EStG):
- Abkommenssatz: Angerechnet wird nur die Steuer, die der Quellenstaat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen behalten darf. Was darüber liegt, musst du dort zurückfordern.
- 25 %: Mehr als 25 % ausländische Steuer auf den einzelnen Ertrag rechnet Deutschland nie an.
- Deutsche Steuer: Angerechnet wird höchstens so viel, wie im selben Jahr an deutscher Abgeltungsteuer anfällt.
Auf 100 Euro Dividende fallen 25 Euro Abgeltungsteuer an. Hat der Quellenstaat 15 Euro anrechenbare Steuer einbehalten, bleiben 10 Euro deutsche Abgeltungsteuer plus 0,55 Euro Solidaritätszuschlag. Die Rechnung ohne Solidaritätszuschlag steht so auch im Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Abgeltungsteuer.
| Fall (100 Euro Dividende) | Im Ausland einbehalten | Davon anrechenbar | Deutsche Abgeltungsteuer inkl. Soli | Belastung bis zur Erstattung | Im Quellenstaat zurückholbar | Belastung nach Erstattung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| USA mit Formular W-8BEN | 15,00 Euro | 15,00 Euro | 10,55 Euro | 25,55 Euro | 0,00 Euro | 25,55 Euro |
| USA ohne Formular W-8BEN | 30,00 Euro | 15,00 Euro | 10,55 Euro | 40,55 Euro | 15,00 Euro | 25,55 Euro |
| Schweiz | 35,00 Euro | 15,00 Euro | 10,55 Euro | 45,55 Euro | 20,00 Euro | 25,55 Euro |
Stand September 2026. Rechnung nach § 32d Abs. 1 EStG und § 4 SolZG, ohne Kirchensteuer, Dividende bereits in Euro umgerechnet. Sätze: BZSt-Übersicht zur anrechenbaren Quellensteuer (Stand 1. Januar 2026), IRS, ESTV.
Nach der Erstattung zahlst du in allen drei Fällen gleich viel. Bis dahin liegt dein Geld beim ausländischen Fiskus, und ohne Antrag bleibt es dort.
Quellensteuer nach Ländern: vier Beispiele
Jeder Staat legt seinen eigenen Satz fest, das Abkommen mit Deutschland setzt die Obergrenze. Die vier Beispiele zeigen die typischen Fälle für Dividenden an Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland.
| Land | Quellensteuer auf Dividenden | Höchstsatz laut Abkommen mit Deutschland | In Deutschland anrechenbar | Im Quellenstaat zurückholbar |
|---|---|---|---|---|
| USA | 30 %, mit Formular W-8BEN direkt 15 % | 15 % | 15 % | 15 Prozentpunkte, wenn 30 % einbehalten wurden |
| Schweiz | 35 % (Verrechnungssteuer) | 15 % | 15 % | 20 Prozentpunkte |
| Frankreich | 12,8 % | 15 % | 12,8 % | nichts, der französische Satz liegt unter dem Abkommenssatz |
| Österreich | 27,5 % (Kapitalertragsteuer) | 15 % | 15 % | 12,5 Prozentpunkte |
Stand 1. Januar 2026 (BZSt-Übersicht), Quellenstaaten abgerufen im September 2026. Sonderfälle wie Beteiligungen von Kapitalgesellschaften oder steuerbefreite Ausschüttungen sind nicht abgebildet. Quellen: BZSt, IRS, ESTV, Légifrance (Art. 187 CGI), Finanzministerium Österreich, Abkommenstexte.
Die Sätze für alle Staaten mit Abkommen veröffentlicht das BZSt jedes Jahr zum Stand 1. Januar. Nach dieser Übersicht rechnen auch die Banken an.
Wie holst du zu viel gezahlte Quellensteuer zurück?
Die Erstattung läuft immer über die Steuerbehörde des Staates, der die Steuer einbehalten hat. Deine Bank und dein Finanzamt in Deutschland zahlen dir den Überhang nicht aus.
Abrechnung prüfen
Auf der Dividendenabrechnung steht, wie viel Quellensteuer einbehalten und wie viel angerechnet wurde. Liegt der einbehaltene Satz über dem Abkommenssatz, hast du einen Anspruch im Quellenstaat.
Formular des Quellenstaats nutzen
Das BZSt verlinkt die Erstattungsformulare vieler Staaten. Für die Schweiz stellst du den Antrag für Erträge mit Fälligkeit ab 1. Januar 2020 nur noch online bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Ansässigkeit bestätigen lassen
Staaten wie die Schweiz und Österreich verlangen einen Nachweis, dass du in Deutschland steuerlich ansässig bist. Für die Schweiz lässt du das Stempelblatt aus dem Online-Antrag von deinem Finanzamt beglaubigen.
Aufwand abwägen
Bei 100 Euro Schweizer Dividende geht es um 20 Euro. Prüf, ob sich der Aufwand bei kleinen Beträgen lohnt, und achte auf die Antragsfristen des Quellenstaats.
Bei US-Aktien kommst du ohne Erstattung aus. Reichst du das Formular W-8BEN bei der auszahlenden Stelle ein, behält sie direkt nur den Abkommenssatz von 15 % ein. Ohne das Formular sind es in der Regel 30 %, und die Differenz musst du in den USA zurückfordern.
Quellensteuer und Freistellungsauftrag: wann die Anrechnung verfällt
Dein Freistellungsauftrag senkt die Grundlage für die Abgeltungsteuer, egal ob der Ertrag aus Deutschland oder dem Ausland stammt. Bleibt dadurch weniger deutsche Steuer übrig als anrechenbare Quellensteuer, entsteht ein Überhang. Das gilt genauso, wenn Verluste die Steuer aufzehren.
Diesen Überhang weist die Bank in deiner Steuerbescheinigung als noch nicht angerechnete ausländische Steuer aus. Du kannst ihn in der Steuererklärung mit Abgeltungsteuer verrechnen, die an anderer Stelle angefallen ist, etwa bei einer zweiten Bank. Ins nächste Jahr überträgt die Bank ihn nicht. Gibt es nichts zum Verrechnen, verfällt die ausländische Steuer. Von deinen Kapitalerträgen abziehen kannst du sie auch nicht.
Die Anrechnung greift, wenn …
- der Quellenstaat die Steuer festgesetzt und tatsächlich einbehalten hat
- im selben Jahr deutsche Abgeltungsteuer anfällt, gegen die gerechnet werden kann
- höchstens der Abkommenssatz einbehalten wurde oder du den Rest im Ausland zurückforderst
- du beim ausländischen Broker die Quellensteuer in der Anlage KAP angibst
Die Anrechnung greift nicht, wenn …
- der Teil über dem Abkommenssatz betroffen ist, den erstattet nur der Quellenstaat
- Freistellungsauftrag oder Verluste die Abgeltungsteuer auf null drücken und keine andere Abgeltungsteuer zum Verrechnen da ist
- die Quellensteuer innerhalb eines Fonds angefallen ist
- ein Staat ohne Abkommen eine Steuer erhebt, die nicht der deutschen Einkommensteuer entspricht
Ein Grenzfall zeigt, wie das zusammenspielt: Du hältst Schweizer Aktien, und deine Dividenden liegen komplett im Freistellungsauftrag. Die Schweiz behält 35 % ein. 20 Prozentpunkte holst du bei der ESTV zurück. Die übrigen 15 Prozentpunkte kann deine Bank nicht anrechnen, weil keine Abgeltungsteuer anfällt, und ohne andere abgeltungsteuerpflichtige Erträge verfallen sie.
Quellensteuer bei ETFs und Fonds
Bei einem ETF zahlt der Fonds die Quellensteuer, wenn er Dividenden der Unternehmen einsammelt. Du versteuerst dagegen nicht die einzelnen Dividenden, sondern die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne beim Verkauf deiner Fondsanteile (§ 16 InvStG). Die Quellensteuer auf Fondsebene taucht deshalb nicht als anrechenbare Steuer in deiner Abrechnung auf.
Als Ausgleich für die steuerliche Vorbelastung des Fonds bleiben bei Aktienfonds 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung nach § 20 InvStG). Wer ausländische Aktien über ETFs hält, spart sich Erstattungsanträge, hat aber keinen Einfluss darauf, wie viel Quellensteuer der Fonds zahlt. Passende Anbieter findest du beim Vergleich von ETF-Sparplänen.
Quellensteuer beim ausländischen Broker
Behält ein ausländischer Broker keine deutsche Abgeltungsteuer ein, rechnet er auch keine Quellensteuer an. Du gibst die Erträge dann selbst in der Steuererklärung an und trägst die anrechenbare ausländische Steuer dort ein (§ 32d Abs. 3 und 5 EStG). Es gelten dieselben Grenzen wie bei der Bank.
Welche Zeilen du ausfüllst und wie du Beträge in Euro umrechnest, zeigen wir dir Schritt für Schritt im Ratgeber zur Anlage KAP beim ausländischen Broker.
Zurückholen kannst du nur, was über dem Abkommenssatz liegt. Den Abkommenssatz selbst verrechnet deine Bank, solange im selben Jahr Abgeltungsteuer anfällt.
Fazit: So gehst du mit der Quellensteuer um
Die ausländische Quellensteuer wird erst dann zur Zusatzbelastung, wenn du eines von zwei Dingen aus dem Blick verlierst: den Satz, den der Quellenstaat nach dem Abkommen behalten darf, und die deutsche Abgeltungsteuer, gegen die dieser Satz angerechnet wird. Prüf einmal im Jahr deine Steuerbescheinigung auf nicht angerechnete ausländische Steuer. Bei US-Aktien verhindert das Formular W-8BEN einen zu hohen Abzug, bei Schweizer oder österreichischen Einzelaktien planst du den Erstattungsantrag fest ein. Welches Depot bei Kosten und Service zu dir passt, siehst du, wenn du Depots im Vergleich betrachtest.
Häufige Fragen zur Quellensteuer
Die Quellensteuer ist ein Verfahren, bei dem die auszahlende Stelle die Steuer direkt einbehält und an den Staat abführt, der Empfänger bekommt nur den Nettobetrag. In Deutschland funktionieren Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer so. Bei Geldanlagen ist meist die ausländische Quellensteuer auf Dividenden gemeint.
Wer muss in Deutschland Quellensteuer bezahlen?Arbeitnehmer zahlen sie als Lohnsteuer, Anleger mit Depot bei einer Bank in Deutschland als Kapitalertragsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag. Auch Anleger im Ausland zahlen diesen Abzug auf deutsche Dividenden und können sich einen Teil nach ihrem Doppelbesteuerungsabkommen beim BZSt erstatten lassen. Für Künstler, Sportler und andere Personen ohne Wohnsitz in Deutschland gilt der Steuerabzug nach § 50a EStG.
Wie bekomme ich die Quellensteuer aus der Schweiz zurück?Die Schweiz behält auf Dividenden 35 % Verrechnungssteuer ein, nach dem Abkommen mit Deutschland darf sie 15 % behalten. Die Differenz von 20 Prozentpunkten beantragst du bei der ESTV, für Erträge mit Fälligkeit ab 1. Januar 2020 nur noch online. Das Stempelblatt aus dem Antrag lässt du von deinem Finanzamt beglaubigen und lädst es im Online-Antrag hoch.
Wie wird die Schweizer Quellensteuer in Deutschland angerechnet?Anrechenbar sind 15 % der Dividende, also der Satz aus dem Abkommen. Eine Bank in Deutschland rechnet sie automatisch auf die Abgeltungsteuer an, solange im selben Jahr Abgeltungsteuer anfällt; beim ausländischen Broker trägst du sie selbst in der Anlage KAP ein. Die übrigen 20 Prozentpunkte holst du in der Schweiz zurück.
Was ist der Quellensteuertopf?Quellensteuertopf nennen Banken die Sammelstelle für anrechenbare ausländische Steuer, die sie noch nicht verrechnen konnten. Fällt später im selben Jahr Abgeltungsteuer an, rechnet die Bank den Topf dagegen. Am Jahresende überträgt sie ihn nicht ins nächste Jahr, sondern weist den Rest in der Steuerbescheinigung aus. Kannst du ihn in der Steuererklärung nicht mit anderer Abgeltungsteuer verrechnen, verfällt er.
Stand: September 2026. Quellen: Einkommensteuergesetz (§§ 32d, 43a, 50a EStG), Solidaritätszuschlaggesetz (§ 4), Investmentsteuergesetz (§§ 16, 20), BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 14. Mai 2025 (Rn. 201 bis 207), Übersicht des BZSt über die anrechenbare ausländische Quellensteuer 2026, IRS, Eidgenössische Steuerverwaltung, Légifrance, Bundesministerium für Finanzen Österreich, Abkommen Deutschlands mit den USA, der Schweiz, Frankreich und Österreich. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.