E-Auto-Förderung 2026 berechnen: So funktioniert der Rechner
Kurz & knapp: Die neue E-Auto-Förderung 2026 bringt dir bis zu 6.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines Elektroautos. Wie viel genau? Das hängt von drei Faktoren ab: Antriebsart, Einkommen und Kinderzahl. In unserer Rechner-Tabelle findest du deine individuelle Förderhöhe in weniger als 2 Minuten. Alle Details zur E-Auto-Förderung 2026 im Überblick.
Drei Faktoren bestimmen, wie viel Förderung du bekommst. Du brauchst dafür nur deinen letzten Steuerbescheid und 2 Minuten Zeit.
Schritt 1: Antriebsart wählen. Reine Elektroautos (BEV) erhalten 3.000 Euro Basisförderung. Plug-in-Hybride und Range Extender (PHEV/REEV) bekommen 1.500 Euro.
Schritt 2: Zu versteuerndes Einkommen prüfen. Je niedriger dein zvE, desto höher der Bonus. Bis einschließlich 45.000 Euro zvE gibt es 2.000 Euro extra, von 45.001 bis 60.000 Euro immerhin 1.000 Euro.
Schritt 3: Minderjährige Kinder zählen. Pro Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch bekommst du 500 Euro Kinder-Bonus, maximal für 2 Kinder, also bis zu 1.000 Euro.
Finde jetzt deine Förderhöhe in der Tabelle:
Rechner-Tabelle: Deine E-Auto-Förderung auf einen Blick
Vollelektrisch (BEV), Basisförderung 3.000 Euro
Gilt für Erstzulassungen vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2029.
| Zu versteuerndes Einkommen | 0 Kinder | 1 Kind | 2 Kinder |
|---|---|---|---|
| 0 € bis 45.000 € | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 80.001 € bis 85.000 € | kein Anspruch | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 85.001 € bis 90.000 € | kein Anspruch | kein Anspruch | 4.000 Euro |
| 90.001 € und darüber | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch |
Plug-in-Hybrid / Range Extender (PHEV/REEV), Basisförderung 1.500 Euro
Für Hybride gilt ein kürzeres Fenster: Erstzulassung vom 1. Januar 2026 bis einschließlich 30. Juni 2027. Zusätzlich muss das Fahrzeug höchstens 60 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite haben. Für Zulassungen ab dem 1. Juli 2027 kündigt die Richtlinie einen eigenen Förderaufruf an.
| Zu versteuerndes Einkommen | 0 Kinder | 1 Kind | 2 Kinder |
|---|---|---|---|
| 0 € bis 45.000 € | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 80.001 € bis 85.000 € | kein Anspruch | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 85.001 € bis 90.000 € | kein Anspruch | kein Anspruch | 2.500 Euro |
| 90.001 € und darüber | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch |
Wichtig: Die Kappungsgrenze steigt mit der Kinderzahl. Ohne Kinder liegt sie bei 80.000 Euro, mit einem Kind bei 85.000 Euro und mit zwei oder mehr Kindern bei 90.000 Euro zvE. Maßgeblich ist das Haushaltseinkommen, bei Paaren also die Summe beider Einkommen.
Du willst wissen, ob du die Einkommensgrenze einhältst? Hier findest du alle Details: Bin ich förderberechtigt?
So setzt sich deine Förderung zusammen
Die E-Auto-Prämie 2026 besteht aus drei Bausteinen, die sich addieren. Je weniger du verdienst und je mehr Kinder du hast, desto höher fällt die Förderung aus.
Baustein 1: Basisförderung
Jedes förderfähige Neufahrzeug erhält eine Grundprämie. Für vollelektrische Autos (BEV) sind das 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride (PHEV/REEV) sind es 1.500 Euro. Die Basisförderung bekommt jeder Antragsteller, der die Voraussetzungen erfüllt, unabhängig vom Einkommen.
Baustein 2: Einkommens-Bonus
Die soziale Staffelung belohnt niedrigere Einkommen. Liegt dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei höchstens 45.000 Euro, erhältst du 2.000 Euro zusätzlich zur Basis. Von 45.001 bis 60.000 Euro gibt es noch 1.000 Euro obendrauf. Ab 60.001 Euro zvE entfällt der Einkommens-Bonus. Die Grenzwerte gehören jeweils in die günstigere Stufe: Bei genau 45.000 Euro bekommst du die vollen 2.000 Euro, bei genau 60.000 Euro noch 1.000 Euro.
Baustein 3: Kinder-Bonus
Pro minderjährigem Kind (unter 18 bei Erstzulassung, mit Kindergeldanspruch) gibt es 500 Euro extra, maximal für 2 Kinder, also höchstens 1.000 Euro Kinder-Bonus.
3 Rechenbeispiele
Szenario 1: Single, Angestellter, 38.000 Euro zvE, BEV
3.000 Euro (Basis) + 2.000 Euro (Einkommens-Bonus) + 0 Euro (keine Kinder) = 5.000 Euro Förderung
Szenario 2: Familie, 52.000 Euro zvE, 2 Kinder, BEV
3.000 Euro (Basis) + 1.000 Euro (Einkommens-Bonus) + 1.000 Euro (2 Kinder) = 5.000 Euro Förderung
Szenario 3: Gutverdiener, 75.000 Euro zvE, keine Kinder, PHEV
1.500 Euro (Basis) + 0 Euro (kein Einkommens-Bonus) + 0 Euro (keine Kinder) = 1.500 Euro Förderung
Wo finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?
Dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) steht auf deinem Steuerbescheid, in der Zeile "Zu versteuerndes Einkommen". Verwechsle es nicht mit deinem Bruttogehalt: Das zvE ist deutlich niedriger, weil Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge bereits abgezogen sind.
Beispiel: Bei einem Bruttojahresgehalt von 55.000 Euro kann dein zvE durchaus bei 42.000 Euro liegen. Das würde dir den höheren Einkommens-Bonus von 2.000 Euro sichern.
Für die Förderung zählt der Durchschnitt deiner zwei aktuellsten Steuerbescheide (maximal 3 Jahre alt).
Sonderfälle:
- Rentner ohne Steuererklärung: nachträglich freiwillig abgeben. Liegt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag, weist der Bescheid ein zvE von 0 Euro aus und ist als Nachweis geeignet.
- Selbstständige: Dein Steuerbescheid enthält ebenfalls das zvE. Bei schwankenden Einkünften ist der Durchschnitt besonders relevant.
Von der Berechnung zur Finanzierung
Du weißt jetzt, wie viel Förderung du bekommst. Die Prämie deckt allerdings nur einen Teil der Kosten, für den Restbetrag brauchst du eine günstige Finanzierung.
Beispielrechnung: Ein E-Auto für 35.000 Euro minus 5.000 Euro Förderung ergibt 30.000 Euro Finanzierungsbedarf. Hinzu kommen weitere Ersparnisse: Die Kfz-Steuerbefreiung (nur reine E-Autos, Erstzulassung bis Ende 2030, bis zu 10 Jahre und längstens bis 31.12.2035) spart je nach Modell 200 bis 400 Euro jährlich. Die THG-Quote bringt dir 2026 je nach Anbieter grob 200 bis 390 Euro pro Jahr zusätzlich.
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Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung 2026
Wie hoch wird die E-Auto-Förderung 2026?
Die maximale Förderung beträgt 6.000 EUR für vollelektrische Fahrzeuge (BEV) und 4.500 EUR für Plug-in-Hybride (PHEV). Die genaue Höhe hängt von deinem zu versteuernden Einkommen und der Anzahl deiner minderjährigen Kinder ab. Die Basisförderung (3.000 bzw. 1.500 EUR) wird durch Einkommens- und Kinder-Boni aufgestockt.
Wie kann ich die E-Auto-Förderung 2026 beantragen?
Den Antrag stellst du digital beim BAFA über die Förderzentrale Deutschland. Das Portal ist seit dem 19. Mai 2026 geöffnet. Du brauchst deinen Kauf- oder Leasingvertrag, die Zulassungsbescheinigung Teil I, deine zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide und ein BundID-Konto, das über den Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat eingerichtet wurde (eine einfache Registrierung mit Passwort genügt nicht). Der Antrag muss innerhalb von 1 Jahr nach der Erstzulassung eingereicht werden.
Wo finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?
Wann bekomme ich die 6.000 Euro E-Auto-Förderung?
Die volle Prämie von 6.000 EUR erhältst du, wenn du ein vollelektrisches Auto kaufst, dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 45.000 EUR beträgt und du 2 minderjährige Kinder hast. Das BAFA zahlt die Prämie nach Antragsprüfung aus, erfahrungsgemäß 6 bis 12 Wochen nach Einreichung, bei hohem Antragsaufkommen kann es auch länger dauern.
Zählen volljährige Kinder beim Kinder-Bonus?
Was wenn ich keine Steuererklärung mache?
Dann gibst du sie nachträglich freiwillig ab. Das BAFA akzeptiert als Einkommensnachweis ausschließlich Einkommensteuerbescheide des Finanzamts. Weder eine Rentenbezugsbescheinigung noch eine Selbsterklärung oder eine Arbeitgeberbescheinigung über Lohnsteuerdaten genügen. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuererklärung rückwirkend für bis zu vier Jahre einreichen, ohne dadurch eine dauerhafte Abgabepflicht auszulösen. Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag, weist der Bescheid ein zu versteuerndes Einkommen von 0 EUR aus und ist als Nachweis geeignet. Plane für die Bearbeitung durch das Finanzamt mehrere Wochen ein.
Gilt die Förderung auch für Leasing?
Ab wann kann ich die Förderung beantragen?
Das Antragsportal ist seit dem 19. Mai 2026 geöffnet. Die Förderung gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Januar 2026 zugelassenen Fahrzeuge, du kannst also auch nachträglich beantragen. Wichtig: Der Antrag ist erst nach der Zulassung möglich, nicht schon bei Unterschrift unter den Kauf- oder Leasingvertrag.
Wie lange muss ich das E-Auto behalten?
Welche Autos werden ab 2026 gefördert?
Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1 mit rein elektrischem Antrieb (BEV), Plug-in-Hybrid (PHEV) oder Range Extender (REEV). Eine Preisobergrenze gibt es nicht mehr. Gebrauchtwagen und Tageszulassungen sind ausgeschlossen.
Werden Gebrauchtwagen gefördert?
Nein. Die Kaufprämie gilt ausschließlich für Neufahrzeuge. Gebrauchte reine E-Autos profitieren aber weiter von der Kfz-Steuerbefreiung: Sie geht beim Halterwechsel auf dich über, allerdings nur für den Rest des ursprünglichen Zeitraums, also bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung und längstens bis zum 31.12.2035. Dazu kommt die THG-Quote mit je nach Anbieter grob 200 bis 390 Euro pro Jahr.
Was bedeutet „zu versteuerndes Einkommen"? Ist das mein Brutto?
Nein. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) steht auf deinem Steuerbescheid und ist deutlich niedriger als dein Bruttogehalt. Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge werden vorher abgezogen. Auch Haushalte mit über 100.000 EUR Brutto können förderberechtigt sein.
Bekommen Rentner die E-Auto-Förderung?
Ja, Rentner sind voll förderberechtigt. Beim Einkommensnachweis gibt es aber keine Sonderregel: Das BAFA verlangt auch von Rentnern die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide. Eine Rentenbezugsbescheinigung reicht nicht. Wer keine Bescheide hat, gibt die Steuererklärung nachträglich freiwillig ab, rückwirkend für bis zu vier Jahre. Viele Renten liegen bei höchstens 45.000 EUR zvE, damit erhalten Rentner oft den vollen Einkommens-Bonus.
Gilt die Förderung rückwirkend?
Ja. Die Förderung gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Das Antragsportal ist seit dem 19. Mai 2026 offen, Anträge für früher zugelassene Fahrzeuge lassen sich also nachreichen. Entscheidend ist das Datum der Zulassung, nicht des Kaufvertrags.
Gibt es eine Förderung für Dienstwagen?
Firmenwagen erhalten keine Kaufprämie (nur für Privatpersonen). Dafür profitieren E-Dienstwagen von der 0,25%-Regelung bei der Versteuerung (bis 100.000 EUR Bruttolistenpreis), 75 % Sonderabschreibung und Kfz-Steuerbefreiung.
Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger
Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.