
E-Auto-Förderung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
E-Auto-Förderung 2026 beantragen: BAFA-Antrag erklärt, Dokumente-Checkliste, Online-Portal, Schritt für Schritt zum Zuschuss von bis zu 6.000 EUR.
Kurz & knapp:
- 📅 Das Antragsportal der Förderzentrale Deutschland ist seit dem 19.05.2026 offen. Die Förderung gilt rückwirkend für jede Erstzulassung ab dem 01.01.2026.
- ⚠️ Du beantragst erst nach der Zulassung, nicht bei der Vertragsunterschrift. Ab Erstzulassung hast du 12 Monate Zeit.
- 🔒 Du brauchst eine BundID mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat. Eine einfache Registrierung mit Passwort reicht für diesen Antrag nicht.
- 📄 Vier Pflichtunterlagen: Kauf- oder Leasingvertrag, Zulassungsbescheinigung Teil I, die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide und bei Kinder-Bonus der Nachweis der Familienkasse.
- 💶 Je nach Fahrzeugtyp und Einkommen bekommst du 1.500 bis 6.000 EUR ausgezahlt.
Wann und wo stelle ich den Antrag?
Den Förderantrag stellst du online über das Portal der Förderzentrale Deutschland, abgewickelt vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Das Antragsportal ist seit dem 19.05.2026 freigeschaltet. Wenn du dein E-Auto bereits vorher zugelassen hast, ist das kein Problem: Die Förderung gilt rückwirkend für alle Zulassungen ab dem 01.01.2026.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die volljährig sind und das Fahrzeug selbst als Halter zugelassen haben. Unternehmen und Gewerbetreibende bekommen diese Kaufprämie nicht.
Alle Details zur Förderung findest du in unserer E-Auto-Förderung im Überblick. Wie hoch deine Prämie ausfällt, rechnest du im E-Auto-Förderung Rechner aus.
Wie viele Anträge liegen schon vor?
Beim BAFA waren bis zum 04.08.2026 genau 102.539 Anträge eingegangen, davon waren zu diesem Zeitpunkt über 28.000 bewilligt. Bis zum 13.07.2026 lag der Stand noch bei 82.008 Anträgen. Der Zulauf ist also weiterhin hoch. Das BAFA prüft in der Reihenfolge des Eingangs.
Antragszahlen: BAFA gegenüber dem Handelsblatt, Stand 04.08.2026.
Schritt für Schritt: E-Auto-Förderung beantragen
Schritt 1: Auto kaufen oder leasen und zulassen
Bevor du den Antrag stellen kannst, brauchst du ein zugelassenes Fahrzeug. Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1, also Pkw mit folgenden Antriebsarten:
- 🔋 BEV (rein batterieelektrisch), Basisprämie: 3.000 EUR
- 🔌 PHEV (Plug-in-Hybrid), Basisprämie: 1.500 EUR
- ⛽ REEV (Range Extender), Basisprämie: 1.500 EUR
Bei Plug-in-Hybriden und Range Extendern kommt eine Bedingung dazu: Die elektrische Reichweite muss mindestens 80 Kilometer betragen. Nachgewiesen wird sie über die EU-Konformitätsbescheinigung, die du vom Hersteller oder Händler bekommst. Was das für Hybride konkret heißt, steht im Ratgeber Förderung für Plug-in-Hybride.
Eine Preisobergrenze für das Fahrzeug gibt es nicht. Entscheidend ist, dass du das Auto auf deinen eigenen Namen zulassen lässt.
Nicht gefördert werden Gebrauchtwagen, Tageszulassungen und Vorführwagen. Es muss ein Neufahrzeug sein. Wenn du über einen jungen Gebrauchten nachdenkst: Die Kaufprämie entfällt dort. Bei einem reinen E-Auto übernimmst du beim Halterwechsel die Kfz-Steuerbefreiung, aber nur für deren Restlaufzeit, nicht als neuen Zehnjahreszeitraum. Plug-in-Hybride sind ohnehin nicht befreit. Die THG-Quote kannst du als Halter weiter jährlich beantragen. Die Details stehen im Ratgeber Förderung für Gebrauchtwagen. Wer statt Kauf lieber least, findet weitere Infos unter Förderung beim Leasing.
Schritt 2: Dokumente sammeln
Bevor du das Portal aufrufst, solltest du alle Unterlagen griffbereit haben. Das spart Zeit und vermeidet Rückfragen. Du brauchst:
- Kauf- oder Leasingvertrag, muss dich als Käufer oder Leasingnehmer ausweisen
- Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt, dein Name muss als Halter eingetragen sein
- Die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide, maximal 3 Jahre alt, für die Prüfung der Einkommensgrenze
- BundID mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat, deine digitale Identität für Behördenanträge
Die Einkommensteuerbescheide braucht das BAFA, um deine Förderhöhe zu berechnen. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den beiden Bescheiden, nicht der letzte allein. Gerechnet wird mit dem zu versteuernden Einkommen (zvE), und das ist deutlich niedriger als dein Brutto: Aus 55.000 EUR Bruttogehalt können 42.000 EUR zvE werden. Genau dieser Unterschied entscheidet über 1.000 oder 2.000 EUR Einkommens-Bonus.
Bei Paaren zählt das Haushaltseinkommen, also die Summe beider. Die Kappungsgrenze liegt bei 80.000 EUR zvE ohne Kinder, bei 85.000 EUR mit einem Kind und bei 90.000 EUR ab zwei Kindern. Darüber gibt es keine Förderung mehr.
Schritt 3: BundID mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat einrichten
Hier scheitern die meisten Anträge, bevor sie begonnen haben. Für die E-Auto-Förderung genügt keine einfache BundID-Registrierung mit Benutzername und Passwort. Das Portal verlangt das geforderte Nachweisverfahren, und dafür gibt es genau zwei Wege:
- 🪪 Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises, zusammen mit der offiziellen Ausweis-App auf dem Smartphone oder einem Kartenlesegerät. Du brauchst dafür deine sechsstellige PIN.
- 🧾 ELSTER-Zertifikat, falls du ohnehin schon deine Steuererklärung digital abgibst. Der Weg ist für alle praktisch, deren Online-Ausweisfunktion nie freigeschaltet wurde oder deren PIN verlegt ist.
Richte die BundID ein, bevor du den Antrag beginnst. Sie ist auch für andere Behördengänge nutzbar, der einmalige Aufwand lohnt sich also über die Förderung hinaus.
Schritt 4: Online-Antrag ausfüllen und Dokumente hochladen
Der Antrag ist einstufig, du stellst also keinen Vorabantrag, sondern reichst alles auf einmal ein. Im BAFA-Portal füllst du das Formular aus und lädst deine Dokumente hoch.
Achte darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Fehlende Unterlagen und abweichende Schreibweisen beim Namen sind die häufigsten Gründe für Verzögerungen. Der Name im Kaufvertrag, in der Zulassungsbescheinigung und im Antrag muss zusammenpassen.
Schritt 5: Prämie auf dein Konto erhalten
Nach positiver Prüfung überweist das BAFA die Prämie direkt auf dein Bankkonto. Die Förderhöhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Einkommen:
| Fahrzeugtyp | Basisprämie | Maximale Förderung |
|---|---|---|
| BEV (rein elektrisch) | 3.000 EUR | bis 6.000 EUR |
| PHEV (Plug-in-Hybrid) | 1.500 EUR | bis 4.500 EUR |
| REEV (Range Extender) | 1.500 EUR | bis 4.500 EUR |
Die Maximalwerte erreichst du nur mit vollem Einkommens-Bonus (2.000 EUR bei einem zvE bis 45.000 EUR) und dem Kinder-Bonus (500 EUR je Kind, maximal zwei Kinder).
Dokumente-Checkliste: was du brauchst und woher du es bekommst
Der eigentliche Aufwand ist nicht das Formular, sondern das Zusammensuchen der Unterlagen. Diese Tabelle sagt dir, wo jedes Dokument herkommt:
| Dokument | Pflicht | Woher du es bekommst | Worauf du achten musst |
|---|---|---|---|
| Kauf- oder Leasingvertrag | Ja | Autohaus oder Leasinggesellschaft | Du musst als Käufer oder Leasingnehmer genannt sein |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | Ja | Zulassungsstelle, bei der Zulassung ausgehändigt | Du musst als Halter eingetragen sein. Das Datum der Erstzulassung startet die Frist |
| Die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide | Ja | Finanzamt, ältere Bescheide über ELSTER oder auf Anfrage | Maximal 3 Jahre alt. Bei Paaren von beiden |
| BundID mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat | Ja | Selbst einrichten, per Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat | Einfache Passwort-Registrierung genügt nicht |
| Nachweis über Kindergeld | Nur mit Kinder-Bonus | Familienkasse | Nur nötig, wenn du den Kinder-Bonus geltend machst |
| EU-Konformitätsbescheinigung | Nur bei PHEV und REEV | Hersteller oder Händler | Muss eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km ausweisen |
Die goldene Regel: Antragsteller gleich Halter
Dieser Punkt ist die häufigste Stolperfalle bei der E-Auto-Förderung: Der Antragsteller muss identisch mit dem Halter in der Zulassungsbescheinigung sein. Klingt trivial, führt aber regelmäßig zu Ablehnungen.
Was das konkret bedeutet:
- Dein Name im Kaufvertrag, in der Zulassungsbescheinigung Teil I und im Antrag muss übereinstimmen
- Ist das Fahrzeug auf deinen Partner, ein Familienmitglied oder eine andere Person zugelassen, kannst du keinen Antrag stellen
- Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate, auch beim Leasing. Wer vorher verkauft, verliert den Anspruch auf die Prämie
- Die Förderung gibt es nur einmal pro Person. Ein zweites E-Auto im selben Haushalt geht nur, wenn es auf eine andere berechtigte Person läuft
Daher: Stelle vor dem Kauf sicher, dass die Person, die den Antrag stellen soll, auch als Halter eingetragen wird. Nach der Zulassung lässt sich das nur noch mit einer Ummeldung reparieren.
Wann der Antrag durchgeht und wann er scheitert
Die Förderung ist an eine überschaubare Zahl harter Bedingungen geknüpft. Diese Gegenüberstellung zeigt dir vor dem Kauf, ob sich der Aufwand lohnt:
Dein Antrag hat gute Chancen, wenn
- du das Auto als Privatperson gekauft oder geleast hast und selbst als Halter eingetragen bist
- es ein Neufahrzeug der Klasse M1 ist, erstzugelassen ab dem 01.01.2026
- dein zvE unter der für dich geltenden Kappungsgrenze liegt (80.000, 85.000 oder 90.000 EUR je nach Kinderzahl)
- du zwei Einkommensteuerbescheide vorlegen kannst, die nicht älter als 3 Jahre sind
- du das Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten willst
Es lohnt sich nicht oder scheitert, wenn
- das Auto auf deinen Partner zugelassen ist, du aber im Kaufvertrag stehst. Dann kann keiner von euch beiden beantragen
- du gewerblich kaufst. Firmenwagen bekommen keine Kaufprämie, sondern arbeiten mit Steuervorteilen wie der 0,25-Prozent-Regelung
- du einen Vorführwagen oder eine Tageszulassung nimmst. Der Preisvorteil ist oft kleiner als die verlorene Prämie von bis zu 6.000 EUR
- dein Haushalts-zvE über der Kappungsgrenze liegt. Bei Paaren wird addiert, das reißt die Grenze schneller als gedacht
- du absehbar innerhalb von drei Jahren wieder verkaufen willst
Autokredit für die Wartezeit
Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Du bezahlst das Auto und lässt es zu, bevor du überhaupt beantragen kannst. Die Prämie ist also kein Rabatt beim Kauf, sondern ein nachträglicher Zuschuss, der Wochen später auf deinem Konto landet.
Wenn du den Kaufpreis nicht komplett aus eigenen Mitteln stemmen möchtest, kann ein Autokredit die Lücke schließen. Du finanzierst das Fahrzeug, beantragst nach der Zulassung die Förderung und nutzt die Prämie später als Sondertilgung oder zur Entlastung deiner monatlichen Rate. Achte dabei darauf, dass Sondertilgungen kostenfrei möglich sind.
Aktuelle Autokredit-Konditionen findest du in unserem Autokredit-Vergleich.
Unsere Einschätzung
Der Antrag selbst ist unspektakulär. Ein Formular, vier Uploads, fertig. Die Fehler passieren vorher, und zwar fast immer an zwei Stellen: bei der Frage, auf wen das Auto zugelassen wird, und bei der Identifikation über die BundID.
Beides lässt sich vor dem Kauf klären. Richte die BundID mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat ein, während du noch auf die Auslieferung wartest, und lege vorher fest, wer als Halter eingetragen wird. Dann ist der Antrag am Tag nach der Zulassung eine Sache von Minuten. Umgekehrt gilt: Eine falsche Halter-Eintragung kostet dich bis zu 6.000 EUR, und dagegen hilft kein Widerspruch.
Häufige Fragen zur Beantragung der Förderrung
Kann der Händler den Antrag für mich stellen?
Praktisch nicht. Der Zugang zum Portal läuft über deine persönliche BundID, die über den Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat eingerichtet wurde, und die Einkommensteuerbescheide sind persönliche Dokumente. Die Identifikation kann dir das Autohaus nicht abnehmen. Was der Händler liefert, sind der Kaufvertrag und bei Plug-in-Hybriden die EU-Konformitätsbescheinigung. Den Rest machst du selbst.
Was passiert bei langen Lieferzeiten?
Entscheidend ist nicht das Bestelldatum, sondern das Datum der Erstzulassung. Deine 1-Jahres-Frist für den Antrag beginnt erst an dem Tag, an dem das Fahrzeug auf deinen Namen zugelassen wird. Auch wenn du im Januar 2026 bestellt hast und die Lieferung erst im Oktober erfolgt, hast du bis Oktober 2027 Zeit.
Kann ich die Förderung nachträglich beantragen?
Ja. Die Förderung gilt rückwirkend für alle Erstzulassungen ab dem 01.01.2026, und das Antragsportal ist seit dem 19.05.2026 offen. Ab dem Tag der Erstzulassung hast du 12 Monate Zeit, den Antrag beim BAFA einzureichen. Wer im Februar 2026 zugelassen hat, kann also bis Februar 2027 beantragen.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Das BAFA teilt dir den Ablehnungsgrund schriftlich mit. Die häufigsten Ursachen sind fehlende oder unvollständige Dokumente, eine überschrittene Einkommensgrenze oder eine fehlende Übereinstimmung zwischen Antragsteller und Fahrzeughalter. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen.
Reicht eine einfache BundID-Registrierung mit Passwort?
Nein. Für den Förderantrag brauchst du eine BundID, die über den Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat eingerichtet wurde. Die bekommst du auf zwei Wegen: über die Online-Ausweisfunktion deines Personalausweises oder über ein ELSTER-Zertifikat. Eine Registrierung mit Benutzername und Passwort genügt für diesen Antrag nicht. Richte die BundID am besten ein, während du noch auf die Auslieferung wartest.
Kann ich den Antrag schon bei Vertragsunterschrift stellen?
Nein. Der Antrag ist erst möglich, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Weder die Bestellung noch die Vertragsunterschrift noch die Auslieferung reichen aus. Du brauchst die Zulassungsbescheinigung Teil I mit deinem Namen als Halter, und die bekommst du erst bei der Zulassung. Ab dem Datum der Erstzulassung läuft dann deine Frist von 12 Monaten.
Wird ein Vorführwagen oder eine Tageszulassung gefördert?
Nein. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1. Gebrauchtwagen, Tageszulassungen und Vorführwagen sind von der Kaufprämie ausgeschlossen. Rechne das gegen: Der Preisnachlass auf einen Vorführwagen liegt oft unter der Prämie von bis zu 6.000 EUR, die dir dadurch entgeht.
Zwei Vorteile bleiben auch beim Gebrauchten, aber nicht unbegrenzt: Bei einem reinen E-Auto geht die Kfz-Steuerbefreiung beim Halterwechsel auf dich über, allerdings nur für die Restlaufzeit. Sie gilt bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung und in jedem Fall längstens bis zum 31.12.2035. Wer 2030 einen 2026 zugelassenen Wagen kauft, bekommt also die Restjahre bis Ende 2035, keinen neuen Zehnjahreszeitraum. Plug-in-Hybride sind von der Kfz-Steuer nicht befreit. Die THG-Quote kannst du als Halter weiter jährlich beantragen, sie bringt 100 bis 350 EUR pro Jahr.

Geprüft und freigegeben von
Alexander Senger
Gründer & Geschäftsführer
Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.
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Diplom-Finanzfachwirt (FH)
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