Lexikon

Rentenfaktor

Der Rentenfaktor sagt dir, wie viel Monatsrente du je 10.000 Euro Kapital bekommst. So rechnest du damit und erkennst, ob er garantiert ist.

Was du über den Rentenfaktor wissen musst

  • 💡 Definition: Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherer für je 10.000 Euro Kapital zu Rentenbeginn zahlt. Er beruht auf dem Rechnungszins und der Lebenserwartung, die der Versicherer annimmt.
  • 🧮 Formel: Monatsrente = Kapital ÷ 10.000 × Rentenfaktor. Aus 100.000 Euro Kapital werden bei einem Rentenfaktor von 30 im Modell 300 Euro Rente im Monat.
  • ⚖️ Garantie: Enthält dein Vertrag ein Recht des Versicherers, den Rentenfaktor zu senken, ist er nicht garantiert. Eine Senkung ohne Pflicht zur späteren Wiederanhebung hat der Bundesgerichtshof am 10. Dezember 2025 für eine Riester-Fondsrente als unwirksam eingestuft.
  • 🏦 Altersvorsorgedepot: Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Ein Rentenfaktor zählt dort nur, wenn du zu Beginn der Auszahlungsphase eine lebenslange Leibrente wählst, beim Auszahlungsplan nicht.

Der Rentenfaktor ist die Umrechnungszahl, mit der ein Versicherer dein Kapital zu Rentenbeginn in eine lebenslange Monatsrente verwandelt. Angegeben wird er in Euro Monatsrente je 10.000 Euro Kapital. Je höher der Rentenfaktor, desto mehr Rente bekommst du für dasselbe Kapital.

Was ist der Rentenfaktor?

Der Bundesgerichtshof beschreibt den Rentenfaktor so: Er basiert auf dem Rechnungszins, den der Versicherer zugrunde legt, und auf der Lebenserwartung, die er für seine Versicherten annimmt. Beides zusammen heißt Rechnungsgrundlagen. Der Rentenfaktor nennt die Monatsrente, die für je 10.000 Euro Policenwert gezahlt wird. Der Policenwert ist bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung der Wert der Fondsanteile, die deinem Vertrag zugeordnet sind.

Deinen Rentenfaktor findest du im Versicherungsschein. Er legt den Umrechnungskurs fest, nicht die Höhe deiner Rente. Wie viel Kapital zu Rentenbeginn vorhanden ist, entscheidet bei einer fondsgebundenen Versicherung die Wertentwicklung der Fonds bis dahin.

Wie die Rechnungsgrundlagen wirken, zeigt die Klausel aus dem BGH-Verfahren: Bei stark steigender Lebenserwartung oder dauerhaft sinkender Kapitalrendite durfte der Versicherer die Rente je 10.000 Euro Policenwert herabsetzen. Längeres Leben und niedrigere Zinsen drücken also den Rentenfaktor.

Rentenfaktor berechnen: Formel und Modellrechnung

Mit dem Rentenfaktor rechnest du in zwei Richtungen:

Monatsrente = Kapital ÷ 10.000 × Rentenfaktor

Rentenfaktor = Monatsrente ÷ Kapital × 10.000

Die zweite Formel brauchst du, wenn ein Angebot nur die Monatsrente nennt. Bietet dir ein Versicherer für 100.000 Euro Kapital 300 Euro Rente im Monat, entspricht das einem Rentenfaktor von 30.

Rentenfaktor (Annahme) Monatsrente aus 100.000 Euro Jahre, bis die Renten das Kapital erreichen Alter bei Rentenbeginn mit 67
20200 Euro41,7 Jahre108,7 Jahre
25250 Euro33,3 Jahre100,3 Jahre
30300 Euro27,8 Jahre94,8 Jahre
35350 Euro23,8 Jahre90,8 Jahre

Modellrechnung mit angenommenen Rentenfaktoren, keine Werte eines Anbieters. Ohne Zinsen während der Rentenphase, ohne Überschüsse, Kosten und Steuern. Stand: September 2026.

Die dritte Spalte zeigt, wie lange du Rente beziehen musst, bis die Zahlungen dein Kapital erreichen: 10.000 ÷ Rentenfaktor ÷ 12. Bei einem Rentenfaktor von 30 sind es 27,8 Jahre. Bei einer lebenslangen Leibrente enden die Zahlungen mit dem Tod. Das Kapital wird, so beschreibt es das Bundesfinanzministerium, kollektiv für die Renten der länger lebenden Versicherten verwendet. Anders ist es nur, wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart ist.

Garantierter und nicht garantierter Rentenfaktor

Manche Verträge nennen zwei Werte: einen garantierten Rentenfaktor und einen höheren, der auf den heutigen Rechnungsgrundlagen beruht. Plane mit dem niedrigeren Wert.

Was „garantiert" in deinem Vertrag heißt, entscheidet der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Der Bundesgerichtshof hat dazu klargestellt: Erlaubt eine Klausel dem Versicherer, den Rentenfaktor unter bestimmten Umständen zu senken, ist die vereinbarte Rentenhöhe „nachträglich veränderbar und damit nicht garantiert".

Im entschiedenen Fall durfte der Versicherer den Rentenfaktor nur vor dem vereinbarten Rentenbeginn senken und nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Andere Verträge können das anders regeln. Prüfe in deinen Bedingungen deshalb vier Punkte:

  • Darf der Versicherer den Rentenfaktor senken, und unter welchen Voraussetzungen?
  • Gilt dieses Recht nur bis zum Rentenbeginn oder auch danach?
  • Muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen?
  • Muss der Versicherer den Rentenfaktor wieder anheben, wenn sich Zinsen oder Lebenserwartung später günstiger entwickeln?

Was eine Senkung kostet, zeigt ein Modell: Sinkt der Rentenfaktor bei 100.000 Euro Kapital von 30 auf 27, also um 10 Prozent, bekommst du 30 Euro weniger im Monat. Über 20 Jahre Rentenbezug sind das 7.200 Euro.

BGH-Urteil: Senkung nur mit Pflicht zur Wiederanhebung

Am 10. Dezember 2025 hat der Bundesgerichtshof eine Klausel aus einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung für unwirksam erklärt (Az. IV ZR 34/25). Sie erlaubte dem Versicherer, den Rentenfaktor zu senken, wenn die Lebenserwartung stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen dauerhaft stark sinkt. Eine Pflicht, ihn bei besseren Umständen wieder anzuheben, enthielt sie nicht. Der Versicherer hatte den Rentenfaktor auf dieser Grundlage mehrfach gesenkt.

Der BGH sieht darin einen Verstoß gegen § 308 Nr. 4 und § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dass ein Versicherer bei jahrzehntelangen Verträgen Störungen zwischen versprochener Leistung und erzielbaren Kapitalerträgen nicht vermeiden kann, erkennt der BGH an. Unzumutbar ist aber ein Recht, nur nach unten anzupassen. Nach dem Symmetriegebot muss ein Versicherer, der den Rentenfaktor wegen schlechterer Umstände gesenkt hat, spätere Verbesserungen in vergleichbarer Weise weitergeben. Überschussbeteiligung und Zuzahlungsmöglichkeit gleichen das nach Ansicht des Gerichts nicht aus.

Geklagt hatte ein Verbraucherverband gegen einen einzelnen Versicherer, es ging um dessen Bedingungen aus dem Jahr 2006. Ob eine Senkung in deinem Vertrag unwirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut deiner Klausel ab. Hast du ein Schreiben über einen gesenkten Rentenfaktor bekommen, heb es auf und lass die Klausel prüfen, etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einer Kanzlei für Versicherungsrecht.

Quellen: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 227/2025 und Urteil vom 10. Dezember 2025, IV ZR 34/25. Stand: September 2026.

Wo der Rentenfaktor vorkommt

Ob und wann ein Rentenfaktor für dich zählt, hängt davon ab, welchen Vertrag du hast:

Vertrag Wann aus dem Kapital eine Rente wird Rechtsgrundlage
Fondsgebundene private RentenversicherungAb Rentenbeginn richtet sich die Monatsrente nach dem Rentenfaktor im Versicherungsschein.Versicherungsbedingungen
Riester-Vertrag (Abschluss bis Ende 2026)Auszahlung als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan mit anschließender Teilkapitalverrentung ab spätestens 85. Ab dem 1. Januar 2027 darf die Teilkapitalverrentung entfallen, wenn du und dein Anbieter das vereinbaren.§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a AltZertG; § 14 Abs. 7 AltZertG in der Fassung ab 1. Januar 2027
BasisrenteDie Altersleistung ist immer eine lebenslange Leibrente, bei Abschluss ab 2012 frühestens ab dem 62. Geburtstag.§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG
Altersvorsorgedepot (ab 1. Januar 2027)Nur, wenn du zu Beginn der Auszahlungsphase eine lebenslange Leibrente wählst.§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG in der Fassung ab 1. Januar 2027

Quellen: Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz § 1 in der geltenden und der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung (Artikel 6 Nr. 17 Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156); Einkommensteuergesetz § 10; Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 5. Mai 2026. Stand: September 2026.

Rentenfaktor im Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen: Das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 steht im Bundesgesetzblatt, die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Einen Rentenfaktor gibt es dort erst, wenn du zu Beginn der Auszahlungsphase über dein Kapital entscheidest. Das Gesetz lässt drei Wege zu:

  • Lebenslange Leibrente: Das ganze Kapital wird in eine Rente umgewandelt, die gleich bleibt oder steigt. Hier bestimmt der Rentenfaktor deine Monatsrente.
  • Teilverrentung: 80 Prozent des Kapitals fließen in eine lebenslange Leibrente. Der Rest bleibt auf dein Risiko angelegt und wird lebenslang in veränderlicher Höhe ausgezahlt. Der Rentenfaktor gilt für den verrenteten Teil.
  • Auszahlungsplan: Die Raten laufen mindestens bis zu deinem 85. Geburtstag und werden spätestens alle drei Jahre aus dem verbliebenen Kapital neu berechnet. Ein Rentenfaktor spielt keine Rolle, nicht ausgezahltes Kapital ist vererbbar.

Bietet dein Depotanbieter keine Rente an, kannst du zu Beginn der Auszahlungsphase zu einem Versicherer wechseln und dein Kapital dort in eine Leibrente umwandeln. Dann vergleichst du Rentenfaktoren. Weil das Gesetz für geförderte Verträge eine vom Geschlecht unabhängige Berechnung vorschreibt, gilt derselbe Rentenfaktor für Frauen und Männer. Optional ist eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren: Stirbst du vorher, erhalten deine Hinterbliebenen die Rente bis zu ihrem Ende.

Welche Form zu dir passt, erklärt unser Ratgeber Auszahlungsplan oder lebenslange Rente. Hast du noch einen Riester-Vertrag, prüfe vor einem Wechsel, ob und welchen Rentenfaktor er dir garantiert: Überträgst du das Kapital, gibst du diesen Wert auf. Den Ablauf beschreibt unser Ratgeber zum Thema Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen.

Das Altersvorsorgedepot sieht weder ein Mindestkapital zum Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung vor. Wie viel Kapital du zu Rentenbeginn verrenten kannst, hängt von der Wertentwicklung deiner Anlagen ab. Verluste sind möglich.

Quellen: Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 (Artikel 6 und 14); § 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, Deutsche Rentenversicherung, rvRecht; Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 5. Mai 2026. Stand: September 2026.

Nicht verwechseln: der Rentenartfaktor der gesetzlichen Rente

Der Wert 1,0 gehört zum Rentenartfaktor der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht zum Rentenfaktor einer privaten Rente. Die gesetzliche Monatsrente ergibt sich, wenn persönliche Entgeltpunkte (einschließlich Zugangsfaktor), Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert miteinander multipliziert werden (§ 64 SGB VI). Der Rentenartfaktor gewichtet nach Art der Rente: 1,0 bei Altersrenten, 0,5 bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung, 0,1 bei Halbwaisenrenten (§ 67 SGB VI).

Quellen: §§ 64 und 67 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch; Deutsche Rentenversicherung, Rentenlexikon: Rentenartfaktor und Rentenformel. Stand: September 2026.

Wann dir der Rentenfaktor hilft und wann nicht

Der Rentenfaktor hilft dir

  • beim Vergleich zweier Rentenangebote für dasselbe Kapital und denselben Rentenbeginn
  • bei der Planung, wenn du dein erwartetes Kapital in Euro Monatsrente umrechnest
  • beim Prüfen eines Schreibens über einen gesenkten Rentenfaktor

Der Rentenfaktor führt dich in die Irre

  • wenn du Angebote mit unterschiedlichem Rentenbeginn oder unterschiedlicher Rentengarantiezeit nebeneinanderlegst
  • wenn du den höheren, nicht garantierten Wert für eine Zusage hältst
  • wenn dein Kapital zu Rentenbeginn noch offen ist: Bei einer fondsgebundenen Versicherung multiplizierst du einen festen Faktor mit einem schwankenden Betrag

Ein Sonderfall ist die Senkung vor Rentenbeginn: Sie zeigt sich nicht an der Rente, sondern nur in einer Mitteilung des Versicherers, bevor du die erste Zahlung erhältst. Vergleiche deshalb den Rentenfaktor in jeder Mitteilung mit dem Wert aus deinem Versicherungsschein.

Vergleiche Rentenfaktoren nur bei gleichem Rentenbeginn und gleicher Rentengarantiezeit und rechne jeden Wert in Euro Monatsrente für dein Kapital um. Ein Rentenfaktor, den der Versicherer senken darf, ist keine Zusage.

Unsere Einschätzung: Der Rentenfaktor entscheidet, wie viel lebenslange Rente aus deinem Kapital wird. Genauso wichtig wie seine Höhe ist die Frage, ob der Versicherer ihn senken darf. Beim Altersvorsorgedepot triffst du diese Entscheidung erst zu Beginn der Auszahlungsphase. Bis dahin zählen die Höhe deines Kapitals und die Kosten deiner Anlage. Depots und ihre Kosten vergleichst du im Depot-Vergleich.

Häufige Fragen zum Rentenfaktor

Wie hoch ist aktuell der Rentenfaktor?

Einen einheitlichen aktuellen Rentenfaktor gibt es nicht. Jeder Versicherer legt ihn für seine Verträge auf Grundlage seines Rechnungszinses und der angenommenen Lebenserwartung fest. Deinen Wert findest du im Versicherungsschein. Meinst du die gesetzliche Rente: Dort gibt es keinen Rentenfaktor, sondern den Rentenartfaktor, der für Altersrenten 1,0 beträgt.

Wie berechne ich den Rentenfaktor?

Teile die angebotene Monatsrente durch dein Kapital und multipliziere mit 10.000. Bekommst du für 100.000 Euro Kapital 300 Euro Rente im Monat, liegt der Rentenfaktor bei 30. Umgekehrt ergibt sich die Monatsrente aus Kapital ÷ 10.000 × Rentenfaktor.

Was bedeutet Rentenfaktor 1,0?

Der Wert 1,0 ist der Rentenartfaktor für Altersrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 67 SGB VI). Er bedeutet, dass deine Entgeltpunkte bei der Altersrente voll zählen. Mit dem Rentenfaktor einer privaten Rentenversicherung hat er nichts zu tun.

Was ist ein guter Rentenfaktor?

Eine feste Grenze gibt es nicht, weil der Rentenfaktor von den Rechnungsgrundlagen des Versicherers und den Eckdaten deines Vertrags abhängt. Vergleiche nur Angebote mit gleichem Rentenbeginn und gleicher Rentengarantiezeit. Rechne außerdem aus, wie lange du Rente beziehen musst, bis die Zahlungen dein Kapital erreichen: 10.000 ÷ Rentenfaktor ÷ 12. Bei 30 sind das knapp 28 Jahre, bei 35 knapp 24 Jahre. Und prüfe, ob der Wert garantiert ist.

Darf die Versicherung meinen Rentenfaktor senken?

Das hängt von deinem Vertrag ab. Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 eine Klausel für unwirksam erklärt, die eine Senkung erlaubte, ohne den Versicherer zur späteren Wiederanhebung zu verpflichten (IV ZR 34/25). Ob deine Klausel ähnlich formuliert ist, zeigt ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Bei Zweifeln kannst du sie etwa bei einer Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot einen Rentenfaktor?

Nur, wenn du zu Beginn der Auszahlungsphase eine lebenslange Leibrente wählst, für das ganze Kapital oder für 80 Prozent davon. Beim Auszahlungsplan, der mindestens bis zu deinem 85. Geburtstag läuft, gibt es keinen. Die Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027.

Datenstand: September 2026 | Quellen: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 227/2025 und Urteil vom 10. Dezember 2025, IV ZR 34/25; Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 156; Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz § 1 (geltende und ab 1. Januar 2027 geltende Fassung) und § 14; Einkommensteuergesetz § 10; Sechstes Buch Sozialgesetzbuch §§ 64 und 67; Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 5. Mai 2026; Deutsche Rentenversicherung, rvRecht und Rentenlexikon. Die Beispielrechnungen sind Modellrechnungen ohne Werte eines Anbieters. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Anlageberatung.

Synonyme

Rentenfaktor je 10.000 Eurogarantierter Rentenfaktoraktueller Rentenfaktor