
Altersvorsorgedepot Auszahlung: Auszahlungsplan, Rente, Steuern ab 65
Ab 65 darfst du 30 % auf einmal entnehmen, den Rest als Auszahlungsplan bis 85 oder als lebenslange Rente. Wie die Rate berechnet wird, warum sie sinken kann und was Steuer, Krankenkasse und Grundsicherung davon abziehen.
Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot: die Regeln auf einen Blick
- 📅 Start zwischen 65 und 70. Früher nur, wenn schon eine gesetzliche Altersrente oder Pension läuft.
- 💶 30 % auf einen Schlag. Zu Beginn darfst du bis zu 30 % des Kapitals entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren.
- 🔄 Zwei Grundformen: Auszahlungsplan bis mindestens 85 mit vererbbarem Restkapital oder lebenslange Rente mit Rentenfaktor. Dazu die Mischform 80 zu 20.
- 📉 Die Plan-Rate kann sinken. Sie wird spätestens alle drei Jahre neu berechnet, der Anbieter darf bis zu 20 % des Kapitals als Puffer zurückhalten.
- 📊 Steuer nach Herkunft: geförderter Teil voll mit dem persönlichen Steuersatz, ungeförderter Teil nur mit Ertragsanteil oder Unterschiedsbetrag.
Die Ansparphase des Altersvorsorgedepots ist in jedem Ratgeber erklärt. Was am Ende passiert, wenn du das Geld brauchst, steht selten so ausführlich, wie es das Gesetz regelt. Diese Seite geht die Auszahlungsphase von vorn nach hinten durch: Startzeitpunkt, Einmalentnahme, Auszahlungsplan gegen lebenslange Rente, die Neuberechnung der Rate, Steuern, Krankenversicherung, Grundsicherung und Pfändungsschutz.
Ab wann das Altersvorsorgedepot ausgezahlt wird
Bei Verträgen, die ab 2027 abgeschlossen werden, beginnt die Auszahlungsphase frühestens mit Vollendung des 65. und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Einen früheren Start erlaubt das Gesetz nur, wenn bereits eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem gezahlt wird, etwa eine vorgezogene Altersrente oder eine Beamtenpension. Für ältere Riester-Verträge gelten weiter 62 beziehungsweise 60 Jahre.
Zwischen 65 und 70 entscheidest du selbst. Jedes Jahr Aufschub lässt das Kapital weiter steuerfrei wachsen, verkürzt aber die Laufzeit des Auszahlungsplans und damit die Zahl der Raten. Wer mit 70 startet, hat beim Plan bis 85 nur noch 15 Jahre für dasselbe Kapital, die Monatsrate fällt entsprechend höher aus. Den genauen Beginn legst du mit dem Anbieter im Vertrag fest, das Gesetz gibt nur den Korridor vor.
Bis zu 30 % auf einen Schlag
Zu Beginn der Auszahlungsphase darfst du bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen entnehmen. Das ist keine schädliche Verwendung, die Förderung bleibt erhalten. Der Betrag wird im Jahr der Auszahlung versteuert, beim geförderten Teil mit dem vollen persönlichen Steuersatz. Wer 60.000 € auf einmal entnimmt, hebt seinen Steuersatz in diesem Jahr spürbar an. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG kann die Belastung mildern, wenn es sich um außerordentliche Einkünfte handelt. Rechne den Einmalbetrag deshalb vor dem Abruf mit einem Steuerberater durch.
Zwei weitere Vereinfachungen erlaubt das Gesetz: Bis zu zwölf Monatsleistungen dürfen in einer Auszahlung zusammengefasst werden, und eine Kleinbetragsrente darf abgefunden werden. Im zweiten Fall kannst du den Beginn der Auszahlungsphase auf den 1. Januar des Folgejahres verschieben, damit die Abfindung in ein anderes Steuerjahr fällt.
Vor 65: Was eine vorzeitige Entnahme kostet
Wer vor Beginn der Auszahlungsphase Geld aus dem geförderten Teil entnimmt, löst eine schädliche Verwendung aus: Alle Zulagen und alle Steuerermäßigungen aus dem Sonderausgabenabzug werden vom Guthaben abgezogen und zurückgezahlt, die Erträge werden versteuert (§ 93 Abs. 1 EStG). Die einzige Ausnahme im Gesetz ist die Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nach § 92a EStG, also der Weg über Wohn-Riester. Eine Beitragsfreistellung ist dagegen jederzeit möglich, ohne dass Förderung verloren geht: Du zahlst nichts mehr ein, das Depot läuft weiter.
Auszahlungsplan oder lebenslange Rente
Für die restlichen mindestens 70 % des Kapitals stehen zwei Grundformen zur Wahl. Beide sind in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes definiert:
| Merkmal | Auszahlungsplan | Lebenslange Rente |
|---|---|---|
| Laufzeit | endet frühestens mit 85, länger vereinbar | bis zum Lebensende |
| Rate | Restkapital geteilt durch Restmonate, mindestens alle drei Jahre neu berechnet | Kapital mal Rentenfaktor des Anbieters, gleichbleibend oder steigend |
| Kapital | bleibt im Depot investiert | geht an den Versicherer, Langlebigkeitsrisiko liegt beim Kollektiv |
| Langes Leben | nach dem Ende des Plans kommt nichts mehr | Rente läuft weiter |
| Todesfall | Restkapital wird vererbt | Zahlung endet, außer bei Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren |
| Wer es anbietet | Broker und Banken direkt | Versicherer; Anbieterwechsel zu Beginn der Auszahlung möglich |
Der Auszahlungsplan ist die neue Freiheit der Reform: Bis 2026 musste ein Teil des Riester-Kapitals ab 85 zwingend verrentet werden, das entfällt. Das Kapital bleibt in ETFs investiert und arbeitet weiter, die Rate ist bei gleichem Kapital in der Regel höher als bei der Rente, weil das Geld nur bis zu einem festen Endpunkt reichen muss. Der Preis ist das Langlebigkeitsrisiko: Wer 95 wird, hat ab 85 nichts mehr aus dem Depot, es sei denn, der Plan wurde länger vereinbart.
Die lebenslange Rente überträgt das Kapital einem Versicherer, der es nach seinem Rentenfaktor in eine Monatsrente umrechnet. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente je 10.000 € Kapital gezahlt wird, und er unterscheidet sich zwischen Anbietern deutlich. Ein Vergleich vor Rentenbeginn lohnt sich, und das Gesetz erlaubt ausdrücklich, zu Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter zu wechseln, etwa vom Broker zu einem Versicherer mit reinem Auszahlungsprodukt. Auch Kapital aus einem übertragenen Riester-Vertrag folgt in der Auszahlung diesen Regeln, dazu der Ratgeber Riester in Altersvorsorgedepot übertragen.
Die Mischform steht ebenfalls im Gesetz: 80 % des Kapitals fließen in eine lebenslange Rente, die restlichen 20 % bleiben auf dein Risiko investiert und liefern lebenslange Auszahlungen in veränderlicher Höhe. Wer ein Grundeinkommen sichern und trotzdem am Kapitalmarkt bleiben will, findet hier den Kompromiss. Die Vererbregeln für jede Form stehen im Ratgeber Altersvorsorgedepot vererben.
So wird die Rate im Auszahlungsplan berechnet
Die monatliche Rate wird zu Beginn der Auszahlungsphase und danach zu Stichtagen in gleichem Abstand von höchstens drei Jahren neu festgelegt. Bei jeder Berechnung teilt der Anbieter mindestens 80 % des am Stichtag verbleibenden Kapitals durch die Zahl der Monate bis zum Ende des Plans. Bis zu 20 % darf er als Puffer zurückhalten, damit ein Kurseinbruch die Rate nicht sofort drückt. Was am Ende der Laufzeit übrig ist, wird mit der letzten Rate ausgezahlt. Diese 80 % haben nichts mit der 80-%-Garantiestufe zu tun, die es beim Garantieprodukt in der Ansparphase gibt; das Gesetz verwendet die Zahl an beiden Stellen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 AltZertG).
Ein Beispiel: 150.000 € Kapital mit 67, Plan bis 85, also 216 Monate. Rechnet der Anbieter mit 100 %, beträgt die erste Rate 694 € im Monat. Rechnet er mit 80 %, sind es 556 €, die restlichen 30.000 € bleiben als Puffer investiert und fließen bei den nächsten Neuberechnungen ein. Fällt der Depotwert bis zum ersten Stichtag nach drei Jahren, sinkt die Rate mit; steigt er, steigt sie. Anders als bei der lebenslangen Rente schreibt das Gesetz beim Auszahlungsplan keine gleichbleibende oder steigende Leistung vor.
Wie viel Puffer dein Anbieter einplant und ob du den Prozentsatz beeinflussen kannst, steht im Vertrag. Es ist ein Parameter des Anbieters, keine Option, die du im Formular anklickst. Frag danach, bevor du dich für einen Anbieter entscheidest, denn 80 oder 100 % machen bei der ersten Rate 20 % Unterschied.
Steuern auf die Auszahlung
Die Auszahlung wird nach § 22 Nr. 5 EStG versteuert, und zwar getrennt nach der Herkunft des Kapitals:
- 💶 Geförderter Teil (Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr, Zulagen und die darauf erzielten Erträge): voll steuerpflichtig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Bei einem Rentner mit 20 % Steuersatz bleiben von 1.000 € Rate 800 €.
- 📈 Ungeförderter Teil (Einzahlungen über 1.800 € bis 6.840 € je Vertrag): Die Beiträge stammen aus versteuertem Einkommen, besteuert wird nur der Ertrag. Bei der lebenslangen Rente ist das der altersabhängige Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 EStG: 18 % der Rente bei Beginn mit 65, 17 % bei Beginn mit 67, der Rest bleibt steuerfrei. Beim Auszahlungsplan und bei der Einmalentnahme ist es der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und Beiträgen, und davon nur die Hälfte, wenn du bei der Auszahlung mindestens 62 bist und der Vertrag zwölf Jahre lief (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2). Bei 30 % Steuersatz sind das 15 % auf den Gewinn, weniger als die 18,46 %, die im freien Depot nach Teilfreistellung auf Aktien-ETFs anfallen.
Der Anbieter muss beide Teile getrennt führen und dir nach jedem Auszahlungsjahr die zugeflossenen Leistungen je gesondert bescheinigen. Ein Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr bleibt 2026 steuerfrei; wer außer der gesetzlichen Rente wenig Einkommen hat, zahlt auf die Depot-Rente entsprechend wenig. Wie sich die Steuerlast gegen ein freies Depot rechnet, zeigt der Ratgeber Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.
Krankenversicherung, Grundsicherung, Pfändung
Kranken- und Pflegeversicherung: Für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner sind Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen keine beitragspflichtigen Versorgungsbezüge, so ist es bei Riester geregelt, und das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag. Freiwillig gesetzlich Versicherte, darunter viele Selbstständige, zahlen dagegen Beiträge auf ihre gesamten Einkünfte, also auch auf die Depot-Rente (mehr dazu im Ratgeber zur Altersvorsorge für Selbstständige). Eine ausdrückliche Stellungnahme der Rentenversicherung zum neuen Produkt liegt noch nicht vor, prüfe deinen Status vor Rentenbeginn.
Grundsicherung im Alter: Die Depot-Rente wird auf die Grundsicherung angerechnet, aber nicht vollständig. Frei bleiben 100 € im Monat plus 30 % des darüber liegenden Betrags, gedeckelt auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 (§ 82 Abs. 4 SGB XII). Wer mit einer sehr kleinen gesetzlichen Rente rechnet, behält von einer Depot-Rente von 300 € also 160 € zusätzlich.
Pfändung und Insolvenz: Geschützt ist nur das geförderte Kapital, also Beiträge bis 1.800 € im Jahr plus Zulagen und Erträge darauf (§ 97 EStG). Der ungeförderte Teil unterliegt dem Zugriff von Gläubigern und muss bei Bürgergeld oder Grundsicherung vorrangig verwertet werden. Wer über den geförderten Betrag hinaus einzahlt, kauft sich damit keinen zusätzlichen Schutz.
Vor der Auszahlung: fünf Entscheidungen
- Startzeitpunkt wählen. Zwischen 65 und 70, abhängig von gesetzlicher Rente, Steuersatz und Gesundheit. Jedes Jahr Aufschub erhöht die spätere Rate.
- Einmalentnahme festlegen. Bis 30 %, aber jeder Euro wird im Entnahmejahr voll versteuert. Zwei Steuerjahre zu nutzen kann günstiger sein als eine Summe.
- Form wählen. Auszahlungsplan für Flexibilität und Vererbbarkeit, lebenslange Rente für Sicherheit, Mischform für beides.
- Anbieter vergleichen. Rentenfaktor, Puffer-Prozentsatz, laufende Kosten in der Auszahlungsphase. Der Wechsel zu Beginn der Auszahlung ist gesetzlich vorgesehen.
- Familie absichern. Rentengarantiezeit bei der Rente, Partner-Vertrag für die förderunschädliche Übertragung, Testament für das Restkapital.
Für wen welche Form passt
Auszahlungsplan, wenn
- du weitere Einkünfte hast, die das Langlebigkeitsrisiko abfedern, etwa eine auskömmliche gesetzliche Rente oder Mieteinnahmen
- du Restkapital an den Partner oder die Kinder weitergeben willst
- du Kursschwankungen in der Rate aushalten kannst
Lebenslange Rente, wenn
- die Depot-Rente ein wesentlicher Teil deines Einkommens ist und nicht mit 85 enden darf
- du eine planbare, gleichbleibende Zahlung brauchst und keine Neuberechnung alle drei Jahre
- dir Vererbbarkeit weniger wichtig ist als Sicherheit, oder eine Rentengarantiezeit ausreicht
Unsere Einschätzung: Die Auszahlungsphase ist die eigentliche Verbesserung gegenüber Riester. Der Auszahlungsplan ohne Zwangsverrentung, die 30-%-Entnahme und der Anbieterwechsel zu Beginn geben dir Entscheidungen zurück, die das alte System dem Versicherer überließ.
Die Entscheidung Plan oder Rente ist keine Renditefrage, sondern eine Frage der übrigen Absicherung. Wer die gesetzliche Rente als Basis hat, nimmt den Plan und behält das Kapital in der Familie. Wer sie nicht hat, kauft mit der Rente Sicherheit gegen ein langes Leben. Beides lässt sich mit der 80-zu-20-Mischform verbinden. Alle Grundregeln des Depots stehen auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot 2027.
Häufige Fragen zur Auszahlung des Altersvorsorgedepots
Wie wird die Auszahlung aus einem Altersvorsorgedepot besteuert?
Getrennt nach Herkunft des Kapitals (§ 22 Nr. 5 EStG). Der geförderte Teil, also Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr plus Zulagen und die Erträge darauf, wird voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Für den ungeförderten Teil gilt bei einer lebenslangen Rente der Ertragsanteil (18 % der Rente bei Beginn mit 65, 17 % mit 67), beim Auszahlungsplan und bei der Einmalentnahme der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und Beiträgen, davon nur die Hälfte, wenn du mindestens 62 bist und der Vertrag zwölf Jahre lief. Der Anbieter bescheinigt beide Teile jedes Jahr getrennt.
Wie lange muss ein Altersvorsorgedepot laufen?
Eine Mindestlaufzeit schreibt das Gesetz nicht vor, wohl aber einen frühesten Auszahlungsbeginn: bei Verträgen ab 2027 mit Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestens mit 70. Wer mit 60 einsteigt, hat also fünf bis zehn Jahre Ansparphase. Der Auszahlungsplan selbst muss anschließend mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen.
Kann ich mir das Altersvorsorgedepot auf einmal auszahlen lassen?
Nur zu 30 %. Zu Beginn der Auszahlungsphase darfst du bis zu 30 % des Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren. Der Rest muss als Auszahlungsplan bis mindestens 85, als lebenslange Rente oder als Mischform fließen. Eine vollständige Kapitalauszahlung gilt als schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile wären zurückzuzahlen.
Kann die monatliche Auszahlung aus dem Auszahlungsplan sinken?
Ja. Die Rate wird zu Beginn und danach spätestens alle drei Jahre neu berechnet, indem mindestens 80 % des verbleibenden Kapitals durch die Restmonate geteilt werden. Fällt der Depotwert, sinkt die Rate bei der nächsten Neuberechnung. Der Puffer von bis zu 20 %, den der Anbieter zurückhalten darf, dämpft das, verhindert es aber nicht. Nur die lebenslange Rente muss gleich bleiben oder steigen.
Fallen auf die Auszahlung Krankenkassenbeiträge an?
Für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner sind Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen keine beitragspflichtigen Versorgungsbezüge, so wird es bei Riester gehandhabt. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen Beiträge auf ihre gesamten Einkünfte, also auch auf die Depot-Rente. Privat Versicherte sind nicht betroffen. Eine ausdrückliche Aussage der Rentenversicherung zum Altersvorsorgedepot liegt noch nicht vor.
Wird das Altersvorsorgedepot auf die Grundsicherung angerechnet?
Teilweise. Frei bleiben 100 € im Monat plus 30 % des darüber liegenden Betrags, höchstens die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 (§ 82 Abs. 4 SGB XII). Von einer Depot-Rente von 300 € bleiben so 160 € zusätzlich zur Grundsicherung. Das gilt für die Auszahlungsphase; in der Ansparphase zählt nur der geförderte Teil als geschütztes Vermögen.

Geprüft und freigegeben von
Alexander Senger
Gründer & Geschäftsführer
Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.
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