Altersvorsorge für Selbstständige: Förderung ab 2027 ohne Rentenversicherungspflicht

Ab 2027 bekommen Selbstständige und Freiberufler die Zulagen des Altersvorsorgedepots direkt, ohne gesetzliche Rentenversicherung. Bedingungen, Förderrechnung und die Einordnung gegen Basisrente, freiwillige Rente und freies Depot.

Alexander SengerAlexander Senger
Aktualisiert: 4. September 2026
8 Min. Lesezeit

Altersvorsorge für Selbstständige: Was sich 2027 ändert

  • Erstmals direkt gefördert. Ab 2027 bekommen Selbstständige und Freiberufler die Zulagen des Altersvorsorgedepots, ohne in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert zu sein.
  • 💶 Bis 540 € Grundzulage auf 1.800 € Eigenbeitrag, 300 € je Kind, 200 € einmalig unter 25. Dazu die Günstigerprüfung, die bei hohem Steuersatz mehr bringt als die Zulage.
  • 📋 Drei Bedingungen: Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, eine Steuererklärung für das Beitragsjahr, noch nicht 67.
  • ⚖️ Basisrente bleibt für große Beträge. Bis über 30.000 € im Jahr absetzbar, aber ohne Zulage, ohne Kapitalauszahlung und ohne Vererben.
  • 🎯 Reihenfolge: erst 1.800 € ins Altersvorsorgedepot, dann Basisrente oder freies Depot, je nach Steuersatz und Flexibilitätsbedarf.

Selbstständige und Freiberufler hatten bei der Riester-Rente meist nur über den Umweg des angestellten Ehepartners Zugang zur Förderung. Das Altersvorsorgereformgesetz ändert das ab dem 1. Januar 2027: Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt, ist unmittelbar förderberechtigt. Dieser Ratgeber erklärt die Bedingungen, rechnet die Förderung für typische Selbstständige durch und ordnet das Altersvorsorgedepot zwischen Basisrente, freiwilliger gesetzlicher Rente und freiem Depot ein.

Wer als Selbstständiger förderberechtigt ist

Bisher hing die Förderung an der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur pflichtversicherte Selbstständige wie Handwerker in den ersten Jahren, Lehrer auf Honorarbasis oder Künstler über die Künstlersozialkasse konnten riestern. Wer so einen Vertrag hat, kann ihn ab 2027 mitnehmen: Riester in Altersvorsorgedepot übertragen. Ab 2027 gilt ein neuer Tatbestand in § 10a Abs. 1 EStG:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, also Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten, Berater, sowie Einnehmer staatlicher Lotterien und Aufsichtsräte
  • Eine Einkommensteuererklärung für das Beitragsjahr, in der diese Einkünfte erklärt werden
  • Vollendung des 67. Lebensjahres noch nicht erreicht

Nicht einbezogen sind Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG, also Beteiligungen an vermögensverwaltenden Gesellschaften mit Carried Interest. Selbstständige Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa niedergelassene Ärzte, Apotheker oder Rechtsanwälte, sind über ihre Einkünfte nach § 18 EStG förderberechtigt, die Steuererklärung genügt. Für angestellte Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks, etwa Klinikärztinnen oder angestellte Anwälte, gibt es einen eigenen Tatbestand (§ 10a Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG): Sie sind förderberechtigt, wenn sie Versorgungsabgaben zahlen und ihrem Versorgungswerk bis zum Ende des Beitragsjahres die Einwilligung erteilen, ihre Zugehörigkeit an die Zentrale Zulagenstelle zu melden. Alle Grundregeln des neuen Depots stehen in unserer Übersicht Anbieter und Regeln des Altersvorsorgedepots.

Die Förderung hängt an der Steuererklärung, nicht an einem Sozialversicherungsstatus. Wer als Selbstständiger keine Erklärung abgibt, bekommt keine Zulage, auch wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind. Gleichzeitig entfällt der Zulageantrag über den Anbieter nicht, beides gehört zusammen.

Was die Förderung für Selbstständige bringt

Die Zulagen sind für Selbstständige dieselben wie für Angestellte: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Teil bis 1.800 €, zusammen bis 540 € Grundzulage, dazu 300 € je Kind und einmalig 200 € vor dem 25. Geburtstag. Der Unterschied liegt in der Günstigerprüfung, denn Selbstständige haben häufiger stark schwankende Einkommen und höhere Grenzsteuersätze:

Beispiel Eigenbeitrag Zulagen Steuerersparnis über die Zulage hinaus Förderung gesamt
Gründerin, 24, 25 % Grenzsteuersatz 1.200 € 390 € + 200 € Bonus 0 € (Zulage ist günstiger) 590 €, das sind 49 %
Handwerker, 38, zwei Kinder, 35 % Grenzsteuersatz 1.800 € 540 € + 600 € 0 € (Zulage ist günstiger) 1.140 €, das sind 63 %
Freiberuflerin, 45, keine Kinder, 42 % Grenzsteuersatz 1.800 € 540 € 443 € 983 €, das sind 55 %

Modellrechnung Capitalo: Sonderausgabenabzug von Eigenbeitrag plus Zulagen (höchstens 1.800 € zuzüglich Zulagen) mit dem Grenzsteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt automatisch vor.

Die Günstigerprüfung greift erst, wenn der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug die Zulage übersteigt. Bei 2.340 € Abzug ist das ab rund 23 % Grenzsteuersatz der Fall, also ab einem zu versteuernden Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € plus Progressionszone. Der Betrag über der Zulage wird mit dem Steuerbescheid erstattet und landet nicht im Depot, sondern auf deinem Konto.

Altersvorsorgedepot, Basisrente oder freiwillige gesetzliche Rente?

Selbstständige haben mehr Optionen als Angestellte, und jede hat einen anderen Zweck. Die Kombination ist meist besser als die Entscheidung für eine:

Merkmal Altersvorsorgedepot Basisrente (Rürup) Freiwillige gesetzliche Rente Freies Depot
Förderung Zulagen bis 540 € plus Kinderzulagen, Sonderausgabenabzug bis 1.800 € plus Zulagen Sonderausgabenabzug zu 100 % bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen Rentenversicherung, 2026 über 30.000 € für Ledige, das Doppelte bei Zusammenveranlagung Beiträge als Vorsorgeaufwand absetzbar im selben Rahmen wie die Basisrente keine, Sparerpauschbetrag 1.000 €
Anlage ETFs und Fonds bis Risikoklasse 5, frei wählbar je nach Tarif: Versicherung, Fonds oder ETF-Police Umlagesystem, keine Kapitalanlage alles
Auszahlung ab 65: Auszahlungsplan, Rente oder Mischform, 30 % auf einmal (Details zur Auszahlung) nur lebenslange Rente, keine Kapitalauszahlung lebenslange Rente, Reha, Erwerbsminderungsschutz jederzeit
Vererben Kapital ja, Förderung nur an den Partner nicht vererbbar, nur Hinterbliebenenrente wenn vereinbart Witwen- und Waisenrente frei
Sinnvoll für die ersten 1.800 € im Jahr, alle Selbstständigen hohe Einkommen mit fünfstelligem Vorsorgebudget wer Erwerbsminderungsschutz und Rentenpunkte will alles über der Fördergrenze, Liquiditätsreserve

Die Basisrente bleibt für Selbstständige mit hohem Einkommen das Werkzeug für große Beträge, weil ihr Abzugsrahmen ein Vielfaches der 1.800 € beträgt. Sie ist aber unflexibel: keine Kapitalauszahlung, keine Vererbung des Kapitals, und die Steuerwirkung entsteht nur in dem Jahr, in dem du tatsächlich einzahlst. Das Altersvorsorgedepot ist das flexiblere Produkt für den ersten Baustein, und es zahlt mit den Zulagen eine Förderquote, die die Basisrente bei mittleren Steuersätzen nicht erreicht.

Die Reihenfolge, die für die meisten Selbstständigen passt

  1. Liquiditätsreserve zuerst. Drei bis sechs Monatsausgaben auf dem Tagesgeld, bevor gebundene Vorsorge beginnt. Das Altersvorsorgedepot ist bis 65 gesperrt und für Auftragsflauten ungeeignet.
  2. 1.800 € im Jahr ins Altersvorsorgedepot. 150 € im Monat oder eine Einmalzahlung am Jahresende, wenn das Einkommen schwankt. Zulage und Günstigerprüfung greifen auch bei unregelmäßiger Einzahlung, entscheidend ist die Jahressumme.
  3. Kinderzulagen mitnehmen. 300 € je Kind auf 300 € Eigenbeitrag, das verdoppelt sich. Bei verheirateten Eltern wird die Kinderzulage dem Elternteil zugeordnet, dem das Kindergeld ausgezahlt wird, auf Antrag dem anderen. Unabhängig davon erhält jedes Kind ab Jahrgang 2020 ab 2027 die Frühstartrente in ein eigenes Depot.
  4. Darüber: Basisrente oder freies Depot. Bei Grenzsteuersätzen ab 42 % und stabilem Einkommen lohnt die Basisrente für einen Teil, bei schwankendem Einkommen das freie Depot mit voller Flexibilität. Wie sich beide gegen das geförderte Depot rechnen, zeigt der Ratgeber Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.
  5. Absicherung nicht vergessen. Berufsunfähigkeit und Krankheit treffen Selbstständige ohne gesetzliches Netz. Vorsorgekapital ersetzt keine Absicherung des Einkommens.

Besonderheiten, die nur Selbstständige treffen

  • 📊 Schwankendes Einkommen: Die Zulage hängt nur am Eigenbeitrag, nicht am Einkommen. In schlechten Jahren reicht der Mindestbeitrag von 120 €, damit der Vertrag Zulagen bekommt, in guten Jahren die vollen 1.800 €.
  • 🏥 Privat Krankenversicherte: Die Depot-Rente erhöht die Beitragslast nicht, weil die private Krankenversicherung nicht einkommensabhängig rechnet. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen auf die Depot-Rente Beiträge.
  • 🔒 Pfändungsschutz: Das geförderte Kapital ist vor Gläubigern geschützt, auch in der Insolvenz. Das ist für Selbstständige mit Haftungsrisiko ein Argument, das Angestellte selten brauchen.
  • Altersgrenze 67: Wer als Selbstständiger länger arbeitet, verliert mit 67 die Förderberechtigung für neue Beiträge, der Vertrag läuft weiter.
  • 🏛️ Versorgungswerk: Die Pflichtbeiträge ins Versorgungswerk bleiben Basisversorgung und sind wie die Basisrente absetzbar. Das Altersvorsorgedepot kommt als zweite Schicht dazu, nicht als Ersatz. Angestellte Mitglieder brauchen dafür die Einwilligung zur Datenübermittlung, Selbstständige nur die Steuererklärung.

Für wen sich das Altersvorsorgedepot als Selbstständiger lohnt

Lohnt sich, wenn

  • du bisher keine geförderte Vorsorge hattest, weil du nicht pflichtversichert bist
  • du Kinder hast: die Kinderzulage ist die höchste Förderquote im gesamten System
  • dein Einkommen schwankt und du die Einzahlung jedes Jahr neu entscheiden willst
  • du Haftungsrisiken trägst und gefördertes Kapital pfändungsgeschützt anlegen willst

Lohnt sich weniger, wenn

  • du fünfstellige Beträge im Jahr absetzen willst. Dafür ist die Basisrente gebaut, das Depot fördert nur 1.800 €.
  • du das Kapital in den nächsten Jahren für das Geschäft brauchen könntest. Bis 65 kommst du ohne Förderverlust nicht heran.
  • du das 67. Lebensjahr bald erreichst, dann bleiben nur wenige Förderjahre
  • du das Geld an Kinder vererben willst, denn die Förderung fließt außerhalb der Ehe zurück (Altersvorsorgedepot vererben)

Unsere Einschätzung: Für Selbstständige ist das Altersvorsorgedepot die größte Neuerung der Reform, weil es zum ersten Mal eine Förderung ohne Versicherungspflicht gibt. 540 € Zulage auf 1.800 € sind eine Rendite, die keine Basisrente und kein freies Depot liefert.

Die Grenze bleibt dieselbe wie für alle: 1.800 € im Jahr. Wer als Selbstständiger mehr zurücklegen kann, kombiniert das Depot mit der Basisrente für den steuerlichen Hebel und dem freien Depot für die Flexibilität. Und wer noch keine Liquiditätsreserve hat, baut die zuerst, denn ein gesperrtes Depot hilft in der Auftragsflaute nicht.

Häufige Fragen zur Altersvorsorge für Selbstständige

Was ist die beste Altersvorsorge für Selbstständige?

Für die ersten 1.800 € im Jahr ab 2027 das Altersvorsorgedepot: bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind, dazu die Günstigerprüfung bei hohem Steuersatz, freie ETF-Wahl und Pfändungsschutz. Darüber hinaus die Basisrente für große absetzbare Beträge oder das freie Depot für Flexibilität. Vor allem gebundenen Sparen gehört eine Liquiditätsreserve von drei bis sechs Monatsausgaben.

Sind Beiträge zum Altersvorsorgedepot für Selbstständige steuerlich absetzbar?

Ja, als Sonderausgaben bis 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen (§ 10a EStG). Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil die Zulage übersteigt; nur die Differenz wird zusätzlich erstattet. Bei 42 % Grenzsteuersatz sind das rund 443 € über die Zulage hinaus. Voraussetzung ist eine Einkommensteuererklärung für das Beitragsjahr.

Welche Selbstständigen sind ab 2027 förderberechtigt?

Alle mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, die für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht mehr nötig. Nicht erfasst sind Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

Können Mitglieder eines Versorgungswerks das Altersvorsorgedepot nutzen?

Ja, auf zwei Wegen. Selbstständige Mitglieder, etwa niedergelassene Ärzte, Apotheker oder Anwälte, sind über ihre Einkünfte nach § 18 EStG förderberechtigt, die Steuererklärung genügt. Angestellte Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks, etwa Klinikärztinnen, sind nach § 10a Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG förderberechtigt, wenn sie Versorgungsabgaben zahlen und ihrem Versorgungswerk bis zum Ende des Beitragsjahres die Einwilligung erteilen, ihre Zugehörigkeit an die Zentrale Zulagenstelle zu melden. Die Pflichtbeiträge ins Versorgungswerk bleiben Basisversorgung, das Depot kommt als zweite Schicht dazu.

Wie viel sollte ich als Selbstständiger für die Altersvorsorge zurücklegen?

Eine feste Quote gibt es nicht, als Orientierung gelten 10 bis 15 % des Nettoeinkommens, weil kein Arbeitgeberanteil dazukommt. Die ersten 150 € im Monat gehören ins Altersvorsorgedepot, weil dort die Zulage die höchste Rendite liefert. In schlechten Jahren reicht der Mindestbeitrag von 120 € im Jahr, damit der Vertrag Zulagen bekommt.

Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente für Selbstständige?

Beides, in dieser Reihenfolge. Das Altersvorsorgedepot fördert 1.800 € im Jahr mit Zulagen, erlaubt Kapitalauszahlung und Vererbung und ist pfändungsgeschützt. Die Basisrente (Rürup) hat keinen Zulagen-Effekt, aber einen Abzugsrahmen von über 30.000 € im Jahr für Ledige, zahlt nur als lebenslange Rente und ist nicht vererbbar. Sie lohnt sich für Beträge, die über die Fördergrenze des Depots hinausgehen, bei hohem Steuersatz.

Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

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