
Frühstartrente 2027: Was die staatliche Förderung fürs Kind wirklich bringt
Der Staat zahlt ab Geburtsjahrgang 2020 jedem Kind 10 Euro im Monat ins Depot. Das Kabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Hier liest du, wer die Förderung bekommt, wer dauerhaft leer ausgeht und wo der Haken liegt.
Das musst du zur Frühstartrente wissen
- 💰 Was: 10 Euro pro Monat vom Staat in ein Altersvorsorgedepot fürs Kind, vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Macht 1.440 Euro staatliche Förderung über 12 Jahre.
- 📅 Wann: Rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen dazu. Die ersten Auszahlungen laufen 2027.
- 🚫 Wer leer ausgeht: Alle Kinder, die vor 2020 geboren sind. Nicht später, nicht anteilig.
- 🏦 Ohne Depot der Eltern: Das Geld fließt trotzdem. Die Deutsche Bundesbank legt es kollektiv in global gestreute Aktien an. Abrufbar in ein eigenes Depot bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.
- 👨👩👧 Eigenbeiträge: Familie darf bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich einzahlen. Das ist das 57-Fache der staatlichen Förderung.
- 🔒 Die zwei Haken: Auszahlung grundsätzlich erst mit 65. Und für Kinder ist nur das Standardprodukt zugelassen, keine freie ETF-Auswahl.
- ✅ Status: Regierungsentwurf, vom Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat stehen noch aus, das Verfahren soll 2026 abgeschlossen werden.
Was ist die Frühstartrente?
Die Frühstart-Rente ist ein staatliches Förderinstrument für die Altersvorsorge von Kindern. Der Staat zahlt für jedes anspruchsberechtigte Kind 10 Euro pro Monat in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein, vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die amtliche Schreibweise im Gesetzentwurf lautet Frühstartrente, das Bundesfinanzministerium selbst nutzt beide Varianten.
Die Frühstart-Rente hat nichts mit Frührente, Vorruhestand oder einem vorgezogenen Renteneintritt zu tun. Sie betrifft ausschließlich Kinder und Jugendliche und zahlt frühestens mit 65 aus. Wer nach Rentenabschlägen oder einem früheren Ruhestand sucht, ist hier falsch.
Rechtlich läuft die Förderung über ein eigenes Gesetz, das Frühstartrentengesetz. Es ist nicht Teil des Altersvorsorgereformgesetzes, das ab 2027 die Riester-Rente durch das Altersvorsorgedepot ersetzt. Beide Vorhaben greifen aber ineinander: Die Frühstart-Rente nutzt genau die Depot-Infrastruktur, die durch die Altersvorsorgereform entsteht, und ab dem 18. Geburtstag geht das Depot in die geförderte private Altersvorsorge über. Was dann im Todesfall mit dem geförderten Kapital geschieht, regelt für das Erwachsenendepot unser Ratgeber zum Vererben des Altersvorsorgedepots.
Der Stand des Verfahrens: Regierungsentwurf seit 12. August 2026
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente" beschlossen. Damit ist die Phase der Eckpunkte und des Referentenentwurfs vorbei. Der Entwurf liegt als Bundesrats-Drucksache 445/26 vom 14. August 2026 vor.
Was noch fehlt: Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz verabschieden. Das Verfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich, die Eckdaten gelten aber als weitgehend gesetzt.
Wer bekommt die Frühstart-Rente und wer nicht
Das ist der Punkt, an dem die meisten Eltern hängen bleiben. Die Förderung startet nicht für alle Kinder zwischen 6 und 17 gleichzeitig, sondern rollierend nach Geburtsjahrgang. Den Anfang macht der Jahrgang 2020, also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden. Ab 2027 kommt Jahr für Jahr der jeweils neue Sechserjahrgang dazu, 2027 also der Jahrgang 2021.
Anspruchsberechtigt ist nach § 1 Abs. 2 des Entwurfs, wer drei Bedingungen erfüllt: das 6. Lebensjahr vollendet und das 18. noch nicht vollendet haben, mit erstem Wohnsitz im Inland gemeldet sein und eine steuerliche Identifikationsnummer besitzen. Ein gesonderter Antrag auf die Förderung ist nicht nötig.
| Geburtsjahrgang | Alter beim Start 2026 | Staatliche Förderung |
|---|---|---|
| 2019 und früher | 7 Jahre und älter | keine |
| 2020 | 6 Jahre | rückwirkend ab 2026, ausgezahlt ab 2027 |
| 2021 | 5 Jahre | ab 2027 |
| 2022 | 4 Jahre | ab 2028 |
Quelle: Regierungsentwurf Frühstartrentengesetz, Bundesrats-Drucksache 445/26 vom 14. August 2026, sowie BMF-Pressemitteilung vom 12. August 2026.
Ausgeschlossen von der Förderung, nicht vom Produkt
Ein Detail, das in fast jeder Berichterstattung fehlt: Der Regierungsentwurf hält ausdrücklich fest, dass für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen ebenfalls Verträge geschlossen werden können, nur eben ohne staatliche Zuwendungen. Wer 2019 oder früher geboren ist, bekommt also kein Geld vom Staat, darf aber sehr wohl ein Standarddepot Altersvorsorge besparen und die Kostenvorteile mitnehmen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage: Das Kapital bleibt auch dann bis 65 gesperrt.
Was das kostet, steht im Entwurf: Für die Auszahlung der Frühstart-Rente entstehen im Haushaltsjahr 2027 Ausgaben von 198 Millionen Euro. Mit jedem neuen Jahrgang wächst der Betrag, bis 2030 auf 411 Millionen Euro. Darin enthalten sind ab 2028 auch die Mittel für die kollektive Anlage bei der Deutschen Bundesbank. Ein gleichzeitiger Einstieg aller heute minderjährigen Jahrgänge würde ein Vielfaches kosten, und genau das war der Grund für den Stichtag.
Sozialpolitisch bleibt das die schwächste Stelle des Entwurfs. Die geförderten Jahrgänge profitieren unabhängig davon, ob ihre Eltern viel oder wenig verdienen. Die ausgeschlossenen Jahrgänge sind vollständig darauf angewiesen, dass ihre Eltern selbst etwas zurücklegen können. Wenn du zu diesen Eltern gehörst, findest du weiter unten den Abschnitt Was Eltern ausgeschlossener Jahrgänge tun können.
So funktioniert die Förderung
Die folgenden Konditionen stammen aus dem Regierungsentwurf vom 12. August 2026. Sie sind der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens, aber noch kein verabschiedetes Gesetz.
| Merkmal | Regelung laut Regierungsentwurf |
|---|---|
| Förderhöhe | 10 Euro pro Monat, 120 Euro pro Jahr |
| Förderzeitraum | vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
| Gesamtförderung | 1.440 Euro über 12 Jahre |
| Anspruch | erster Wohnsitz im Inland, Steuer-Identifikationsnummer, kein gesonderter Antrag nötig |
| Erster Jahrgang | 2020, danach jährlich der neue Sechserjahrgang |
| Zulässiger Vertrag | ausschließlich zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge |
| Kostendeckel | Effektivkosten maximal 1,0 % pro Jahr in der Ansparphase |
| Abschluss- und Vertriebskosten | bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verboten, auch bei Kapitalübertragung |
| Ohne Vertrag | kollektive Anlage in Aktien durch die Deutsche Bundesbank |
| Eigenbeiträge | bis 6.840 Euro pro Kalenderjahr, auch von Großeltern und Dritten |
| Steuer Ansparphase | Erträge bleiben steuerfrei |
| Auszahlung | grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres |
| Steuer Auszahlung | volle Besteuerung der Auszahlungsbeträge |
Quelle: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, Bundesrats-Drucksache 445/26 vom 14. August 2026.
Zwei Wege: eigenes Depot oder kollektive Anlage bei der Bundesbank
Der Entwurf sieht zwei Varianten vor. Welche greift, entscheidest du als Elternteil.
Weg 1: Ihr eröffnet ein Depot
Du schließt für dein Kind einen Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge bei einem zugelassenen Anbieter ab. Der Staat überweist die 10 Euro pro Monat direkt dorthin. Ihr könnt zusätzlich eigenes Geld einzahlen, und das Depot gehört von Anfang an deinem Kind.
Weg 2: Ihr eröffnet kein Depot
Auch dann verfällt die Förderung nicht. Der Bund richtet zum 1. Januar 2028 ein Sondervermögen „Frühstartrente" ein, das die Deutsche Bundesbank verwaltet und global diversifiziert anlegt, nach der Entwurfsbegründung vorrangig in Aktien und Aktienfonds. Angespart wird getrennt nach Geburtsjahrgang.
Die erste Zuführung erfolgt zeitversetzt: frühestens zu Beginn und spätestens zum 30. Juni des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Jahrgang das 7. Lebensjahr vollendet. Für den Jahrgang 2020 ist das 2028. Danach fließen laufende Zuführungen quartalsweise, jeweils zum 15. Februar, Mai, August und November.
Das individuell zurechenbare Kapital samt Erträgen lässt sich später abrufen. Dafür muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres ein begünstigter Vertrag geschlossen werden, entweder durch die Eltern oder durch das inzwischen volljährige Kind selbst. Ab 18 muss das kein Standarddepot mehr sein, es genügt ein anderer zertifizierter Altersvorsorgevertrag. Wird bis zum Ablauf dieser Frist nichts abgerufen, fließen die Mittel zurück an den Bundeshaushalt.
Nur das Standardprodukt: keine freie ETF-Auswahl für Kinder
Diese Einschränkung geht in der Berichterstattung meist unter, ist aber für die Rendite entscheidend. Für die Frühstart-Rente sind ausschließlich Standarddepot-Verträge Altersvorsorge nach § 1 Abs. 1c AltZertG zugelassen, also das vereinfachte Basisprodukt mit gedeckelten Effektivkosten von maximal 1,0 Prozent pro Jahr. Das freie Altersvorsorgedepot mit selbst gewählten ETFs bleibt für Minderjährige außen vor. Erst ab 18 öffnet sich das System.
Die Begründung im Entwurf: Die Komplexität für Eltern soll gering bleiben. Der Preis dafür ist real. Ein selbst gewählter Welt-ETF kostet 0,1 bis 0,2 Prozent im Jahr, das Standardprodukt bis zu 1,0 Prozent. Über zwölf Förderjahre ist der Unterschied auf 1.440 Euro Fördersumme klein, über die anschließenden fünf Jahrzehnte Laufzeit aber nicht mehr.
Wenn du deinem Kind einen günstigen Welt-ETF ins Depot legen willst, geht das nur über ein privates Junior-Depot. Die Frühstart-Rente ist an das Standardprodukt gebunden. Welcher ETF sich für Kinder eignet, steht in unserem Ratgeber zum ETF fürs Kinderdepot.
Eigenbeiträge: bis zu 6.840 Euro pro Jahr
Der größte Hebel der Frühstart-Rente sind nicht die 10 Euro vom Staat. Es sind die privaten Einzahlungen. Eltern, Großeltern und andere dürfen zusätzlich bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlen. Das ist das 57-Fache der jährlichen Staatsförderung von 120 Euro. Die staatlichen 10 Euro werden auf diesen Höchstbetrag nicht angerechnet.
Eine eigene Altersgrenze für Zuzahlungen kennt der Entwurf nicht. Eingezahlt werden kann, sobald der Vertrag besteht, und ab 18 bespart das Kind ihn selbst weiter.
Für die meisten Familien ist dieser Höchstbetrag unrealistisch. Genau darin liegt die zweite Gerechtigkeitsfrage des Entwurfs: Jedes geförderte Kind bekommt den gleichen Einstieg, aber wie viel am Ende daraus wird, hängt weiter stark vom Geldbeutel der Familie ab. Schon 25 Euro im Monat machen über Jahrzehnte einen deutlich größeren Unterschied als die staatliche Förderung selbst.
Was am Ende herauskommt
Die 1.440 Euro Förderung klingen nach wenig, und das sind sie auch. Der Hebel liegt im Zinseszins über mehr als fünf Jahrzehnte. Das Bundesfinanzministerium hat zum Regierungsentwurf eigene Beispielrechnungen veröffentlicht, die eine durchschnittliche Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr unterstellen:
| Zuzahlung der Eltern | Einzahlungen bis 18 gesamt | Depotwert mit 18 | Depotwert mit 65 |
|---|---|---|---|
| keine | 1.440 € | rund 2.200 € | rund 53.000 € |
| 10 € pro Monat | 2.880 € | rund 4.400 € | rund 107.000 € |
| 20 € pro Monat | 4.320 € | rund 6.600 € | rund 160.000 € |
| 50 € pro Monat | 8.640 € | rund 13.300 € | rund 320.000 € |
Quelle: BMF-Pressemitteilung vom 12. August 2026. Annahme 7 % durchschnittliche Wertentwicklung pro Jahr nach Kosten, nominal, vor der nachgelagerten Besteuerung im Rentenalter. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wertentwicklung besteht nicht.
Die zweite Zeile der Tabelle ist die eigentliche Botschaft: Der Staat liefert den Anstoß, den Vermögensaufbau machst du. Wer die Förderung mitnimmt und daneben selbst spart, kommt auf ein Vielfaches.
Der Haken: Das Geld ist bis 65 gesperrt
Eine Auszahlung ist nach § 2 Abs. 4 des Entwurfs grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Dein Kind kommt mit 18 nicht an das Kapital, mit 25 nicht und mit 40 auch nicht. Die Frühstart-Rente ist zudem nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht pfändbar.
Das Wort „grundsätzlich" steht allerdings so im Gesetzestext. Zwei Ausnahmen sind vorgesehen: Die Verwendung für die Eigenheimrente nach § 92a EStG bleibt möglich, und die Auszahlungsphase kann früher beginnen, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente, eine Alterssicherung für Landwirte oder eine beamten- beziehungsweise soldatenrechtliche Versorgung bezogen wird. Regulär liegt der Beginn zwischen 65 und 70.
Im Gegenzug bleiben die Erträge während der gesamten Ansparphase steuerfrei, der Zinseszins wirkt also ungebremst. Besteuert wird erst die Auszahlung im Alter, und zwar voll nach dem Einkommensteuergesetz. Welche Auszahlungsformen ab 65 zur Wahl stehen und wie sie besteuert werden, steht im Ratgeber zur Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot. Wie das Zusammenspiel mit Freibeträgen und NV-Bescheinigung im privaten Kinderdepot funktioniert, steht in unserem Ratgeber zu Kinderdepot und Steuern.
Was Eltern ausgeschlossener Jahrgänge tun können
Wenn dein Kind 2019 oder früher geboren ist, ändert sich für dich praktisch nichts. Die Altersvorsorge deines Kindes baust du weiterhin vollständig selbst auf. Drei Punkte helfen dabei:
- ⏳ Zeit schlägt Beitragshöhe. Ein Kind, das heute 10 ist, hat bis 65 noch 55 Jahre Anlagehorizont. Bei 6 Prozent Rendite verfünfundzwanzigfacht sich jeder heute investierte Euro in dieser Zeit.
- 🔓 Flexibilität ist hier ein Vorteil. Ein privates Depot ist nicht bis 65 gesperrt. Du entscheidest, ob das Geld später in die Ausbildung, die erste Wohnung oder die Altersvorsorge geht.
- 💶 Kosten sind der einzige Hebel, den du sicher kontrollierst. Rendite kannst du nicht steuern, Gebühren schon. Im privaten Junior-Depot kannst du einen Welt-ETF mit 0,1 bis 0,2 Prozent laufenden Kosten wählen, ein Fünftel bis ein Zehntel des Standardprodukt-Deckels.
Wie du ein Depot fürs Kind einrichtest und welche Unterlagen du brauchst, steht in unserer Anleitung zum Junior-Depot eröffnen. Wenn du daneben einen risikoarmen Baustein willst, ist Festgeld die einfachste Ergänzung.
Frühstart-Rente oder privates Junior-Depot?
Die kurze Antwort: Die Frühstart-Rente ersetzt ein privates Junior-Depot nicht. Sie ergänzt es. Die beiden Produkte lösen unterschiedliche Aufgaben.
Frühstart-Rente lohnt sich, wenn
- dein Kind Jahrgang 2020 oder jünger ist
- du 10 Euro im Monat vom Staat mitnehmen willst, ohne selbst etwas beizusteuern
- du das Geld bewusst für die Altersvorsorge deines Kindes festlegen willst
- du dich nicht um Anbieterauswahl und Anlage kümmern möchtest, denn ohne Vertrag legt die Bundesbank an
Frühstart-Rente ist ungeeignet, wenn
- dein Kind vor 2020 geboren ist, denn dann bekommst du sie gar nicht
- du Kapital für Führerschein, Studium oder die erste Wohnung aufbauen willst
- du selbst entscheiden willst, welcher ETF ins Depot kommt
- du flexibel bleiben willst, denn eine vorzeitige Entnahme ist bis auf die Eigenheimrente nicht vorgesehen
Ein Beispiel für den Grenzfall: Eltern eines 2021 geborenen Kindes, die monatlich 100 Euro zurücklegen wollen. Die 10 Euro Förderung ab 2027 nimmt man mit. Die 100 Euro gehören trotzdem ins private Junior-Depot, weil sie sonst bis zum 65. Geburtstag des Kindes blockiert wären. Welche Stolperfallen ein Kinderdepot sonst noch hat, liest du in unserem Ratgeber zu den Nachteilen des Junior-Depots.
Ein Hinweis zur Abgrenzung: Klassische Ausbildungsversicherungen und Bausparverträge werden von Verbraucherschützern für den langfristigen Vermögensaufbau wegen hoher Abschlusskosten und magerer Renditen nicht empfohlen. Für einen Horizont von vielen Jahren ist ein kostengünstiger ETF-Sparplan in der Regel die bessere Wahl. Ob für Erwachsene ab 2027 das geförderte Depot oder der freie Sparplan vorn liegt, rechnet unser Vergleich Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan durch.
Kritik am Entwurf
Die Frühstart-Rente ist besser als nichts, aber kein großer Wurf. Zwei Kritikpunkte begleiten den Entwurf weiterhin:
- Der Stichtag. Elf Jahrgänge minderjähriger Kinder bleiben dauerhaft außen vor. Stichtagsregelungen sind rechtlich üblich, sozial gerecht sind sie deshalb nicht automatisch.
- Die Höhe. Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI Leibniz-Instituts, warnt vor einer trügerischen Sicherheit. Bei 10 Euro im Monat bleibt selbst bei optimistischer Rendite eine Versorgungslücke. Die eigene Rechnung des Ministeriums stützt das: Ohne Zuzahlung stehen mit 65 rund 53.000 Euro im Depot, nominal und vor Steuern.
Ein dritter Kritikpunkt hat sich mit dem Regierungsentwurf erledigt. Lukas Menkhoff vom DIW hatte am Referentenentwurf die unklaren Einbeziehungskriterien bemängelt: Wer zeitweise keine Bildungseinrichtung besucht, etwa während eines freiwilligen sozialen Jahres, hätte die Förderung verlieren können. Der Regierungsentwurf knüpft den Anspruch nicht mehr an den Besuch einer Bildungseinrichtung, sondern an den ersten Wohnsitz im Inland. Damit ist diese Lücke geschlossen.
Dazu kommt die Produktbeschränkung auf das Standardprodukt, die aus der Branche Kritik erntet, weil sie günstige ETF-Lösungen für Minderjährige ausschließt.
Fazit: Mitnehmen, aber nicht drauf verlassen
Die Frühstart-Rente ist ein sinnvoller Anstoß mit einem gut gelösten Kernproblem: Auch Kinder, deren Eltern sich nicht kümmern, bekommen ihr Geld am Kapitalmarkt angelegt. Das ist mehr, als Riester je geschafft hat. Der Regierungsentwurf hat gegenüber dem Referentenentwurf zwei Dinge verbessert: Der Anspruch hängt jetzt am Wohnsitz statt am Schulbesuch, und bis zur Volljährigkeit sind Abschluss- und Vertriebskosten komplett verboten.
Der Rest ist Ernüchterung. 1.440 Euro Förderung ergeben nach der Rechnung des Ministeriums mit 65 rund 53.000 Euro, mit einer realistischeren Renditeannahme eher 32.500 Euro. Beides ist ein netter Zuschuss und keine Altersvorsorge. Elf Jahrgänge bekommen gar nichts. Und für Kinder bleibt nur das Standardprodukt mit bis zu 1,0 Prozent Kosten, während der freie ETF erst ab 18 möglich ist.
Unsere Empfehlung: Nimm die Förderung mit, sobald dein Kind an der Reihe ist. Der eigentliche Vermögensaufbau läuft daneben über ein privates Junior-Depot mit einem günstigen Welt-ETF. Und wenn dein Kind vor 2020 geboren ist, ist das ohnehin der einzige Weg.
Alle Angaben nach dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, Bundesrats-Drucksache 445/26 vom 14. August 2026, sowie der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. August 2026. Das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen, Änderungen durch Bundestag und Bundesrat sind möglich.
Häufige Fragen
Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist ein staatliches Förderinstrument für die Altersvorsorge von Kindern. Der Staat zahlt für jedes anspruchsberechtigte Kind 10 Euro pro Monat in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein, vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Über die 12 Förderjahre sind das 1.440 Euro. Grundlage ist der Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hat (Bundesrats-Drucksache 445/26). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Ab wann gibt es die Frühstart-Rente?
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Förderung greift rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Im ersten Schritt profitiert nur der Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden. Ab 2027 kommt Jahr für Jahr der jeweils neue Sechserjahrgang dazu.
Wie viel zahlt der Staat?
10 Euro pro Monat, also 120 Euro im Jahr. Über die 12 Förderjahre vom 6. bis zum 18. Lebensjahr ergibt das 1.440 Euro staatliche Einzahlung. Das Bundesfinanzministerium rechnet daraus mit 7 Prozent Rendite pro Jahr rund 2.200 Euro Depotwert mit 18 und rund 53.000 Euro mit 65, ohne jede eigene Zuzahlung. Mit der konservativeren Annahme von 6 Prozent sind es rund 2.100 Euro mit 18 und rund 32.500 Euro mit 65. Beides sind nominale Beispielrechnungen vor Steuern und ohne Inflationsabzug, keine garantierte Entwicklung.
Wer hat Anspruch auf die Frühstart-Rente?
Anspruch haben nach § 1 Abs. 2 des Regierungsentwurfs Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die mit ihrem ersten Wohnsitz im Inland gemeldet sind und eine steuerliche Identifikationsnummer besitzen. Der Besuch einer Bildungseinrichtung ist keine Voraussetzung mehr, das war noch im Referentenentwurf so vorgesehen. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Die Förderung startet aber nicht für alle gleichzeitig, sondern rollierend nach Geburtsjahrgang: zuerst Jahrgang 2020, danach jedes Jahr der neue Sechserjahrgang. Kinder, die 2019 oder früher geboren sind, sind beim Start bereits älter als sechs und erhalten deshalb dauerhaft keine Förderung.
Wann wird die Frühstart-Rente ausgezahlt?
Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, der reguläre Beginn der Auszahlungsphase liegt zwischen 65 und 70. Vorher gibt es keinen Zugriff auf das Kapital, weder mit 18 noch mit 25. Das Wort „grundsätzlich“ steht so im Gesetzestext: Die Verwendung für die Eigenheimrente nach § 92a EStG bleibt möglich, und die Auszahlung kann früher beginnen, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine vergleichbare Versorgung bezogen wird. Für Ausgaben wie Führerschein, Studium oder die erste Wohnung eignet sich die Frühstart-Rente deshalb nicht.
Sind die Erträge der Frühstart-Rente steuerfrei?
In der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, der Zinseszins wirkt also ungebremst. Besteuert wird erst die Auszahlung im Alter: Die Auszahlungsbeträge unterliegen laut Regierungsentwurf der vollen Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz.
Ersetzt die Frühstart-Rente ein privates Junior-Depot?
Nein. Da das Geld bis zur Rente gesperrt ist, eignet es sich nicht für den Lebensstart deines Kindes. Für flexibles Kapital brauchst du weiterhin ein privates Junior-Depot.
Kann ich die Frühstart-Rente selbst aufstocken?
Ja. Eltern, Großeltern und andere dürfen zusätzlich bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlen. Das ist das 57-Fache der jährlichen Staatsförderung von 120 Euro und damit der eigentliche Hebel der Frühstart-Rente. Beachte aber: Auch die Eigenbeiträge sind bis zum 65. Lebensjahr gesperrt. Wer flexibles Kapital für den Lebensstart aufbauen will, nutzt dafür besser ein privates Junior-Depot.
Mein Kind ist Jahrgang 2018. Bekommt es die Frühstart-Rente?
Nein. Gefördert wird ausschließlich der Geburtsjahrgang 2020 und danach jedes Jahr der neu hinzukommende Jahrgang der Sechsjährigen. Kinder der Jahrgänge 2009 bis 2019 sind beim Start bereits älter als sechs und erhalten deshalb keine staatliche Förderung, auch nicht anteilig oder später. Für diese Kinder bleibt der Vermögensaufbau vollständig Sache der Eltern, in der Regel über ein privates Junior-Depot mit einem kostengünstigen Welt-ETF.
Was passiert, wenn wir kein Depot für unser Kind eröffnen?
Die Förderung verfällt nicht. Schließen die Eltern keinen Depot-Vertrag ab, sammelt der Bund das Geld in einem Sondervermögen „Frühstartrente“, das zum 1. Januar 2028 errichtet wird. Die Deutsche Bundesbank verwaltet es und legt global diversifiziert an, vorrangig in Aktien und Aktienfonds, getrennt nach Geburtsjahrgang. Die erste Zuführung erfolgt spätestens zum 30. Juni des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Jahrgang das 7. Lebensjahr vollendet. Dein Kind kann diese Mittel später in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen lassen. Dafür muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres ein Vertrag geschlossen werden. Danach fließen nicht abgerufene Mittel an den Bundeshaushalt zurück.
Kann ich für die Frühstart-Rente einen ETF frei wählen?
Nein. Für die Frühstart-Rente sind ausschließlich Standarddepot-Verträge Altersvorsorge zugelassen, also das vereinfachte Basisprodukt mit einem Effektivkostendeckel von maximal 1,0 Prozent pro Jahr. Das freie Altersvorsorgedepot mit selbst gewählter ETF- oder Fondsauswahl bleibt für Minderjährige außen vor und öffnet sich erst ab 18. Wer seinem Kind gezielt einen günstigen Welt-ETF mit 0,1 bis 0,2 Prozent laufenden Kosten ins Depot legen will, braucht dafür ein privates Junior-Depot.
Ist die Frühstartrente schon beschlossen?
Noch nicht endgültig. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Frühstartrentengesetzes am 12. August 2026 beschlossen, er liegt als Bundesrats-Drucksache 445/26 vor. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz noch verabschieden; das Verfahren soll 2026 abgeschlossen werden, damit die Förderung zum 1. Januar 2027 starten kann. Die Eckdaten gelten als weitgehend gesetzt, Änderungen im Detail sind bis zur Verabschiedung möglich.
Gilt die Frühstartrente schon für 2026?
Die Förderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 für den Geburtsjahrgang 2020 beginnen, ausgezahlt wird aber erst ab 2027, wenn das Gesetz in Kraft ist. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu, 2027 also der Jahrgang 2021. Kinder, die vor 2020 geboren sind, erhalten keine staatlichen Zahlungen, können aber ein eigenes Altersvorsorgedepot ohne Förderung bekommen.

Geprüft und freigegeben von
Alexander Senger
Gründer & Geschäftsführer
Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.
Erfahrung
15+ Jahre Finanzbranche
Qualifikation
Diplom-Finanzfachwirt (FH)
Registrierung
§34c & §34d GewO
Mehr erfahren
LinkedIn-ProfilJetzt den passenden Anbieter finden
Nutze unseren kostenlosen Vergleich und finde das beste Angebot für deine Bedürfnisse.
Zum Vergleich