Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: Was nach Steuern wirklich bleibt

Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: Was nach Steuern wirklich bleibt

Die Steuerstundung ist kein Vorteil, die Zulage schon. Wir rechnen Altersvorsorgedepot und freien ETF-Sparplan über 30 Jahre gegeneinander, nennen die vier echten Nachteile und geben eine Regel für die Sparrate.

Alexander SengerAlexander Senger
Aktualisiert: 4. September 2026
9 Min.

Altersvorsorgedepot vs. ETF-Sparplan: die kurze Antwort

  • 💶 Die Zulage ist der Hebel, nicht die Steuerstundung. 540 € auf 1.800 € Eigenbeitrag sind 30 % sofortige Rendite, mit zwei Kindern 63 %.
  • 📊 Steuerstundung allein bringt nichts, wenn dein Steuersatz im Alter so hoch ist wie heute. Die Rechnung geht bei gleichem Satz exakt auf.
  • Drei echte Vorteile: Zulage, keine Vorabpauschale und steuerfreies Umschichten, meist niedrigerer Steuersatz in der Rente.
  • ⚠️ Vier echte Kosten: Kapital bis 65 gebunden, nur Fonds von der Positivliste, feste Auszahlungsregeln, Förderung geht beim Vererben an Kinder verloren.
  • 🎯 Regel: Bis 1.800 € im Jahr ins Altersvorsorgedepot, alles darüber in den freien ETF-Sparplan.

Wer seit Jahren einen ETF-Sparplan bespart, fragt sich zu Recht, ob das Altersvorsorgedepot ab 2027 mehr bringt als das freie Depot. Die ehrliche Antwort hat zwei Teile: Die viel beworbene Steuerstundung ist für sich genommen kein Vorteil. Die Zulage, der Wegfall der Vorabpauschale und der niedrigere Steuersatz im Alter sind es. Dieser Ratgeber rechnet beides gegeneinander, nennt die Nachteile beim Namen und endet mit einer Regel, die für die meisten Sparer funktioniert.

Der Mythos Steuerstundung: Warum gleicher Steuersatz vorher und nachher nichts bringt

Im Altersvorsorgedepot sparst du aus unversteuertem Einkommen und versteuerst die Auszahlung im Alter. Im freien Depot sparst du aus versteuertem Einkommen und die Erträge werden laufend besteuert. Der erste Effekt klingt nach einem großen Vorteil, ist es aber nur unter einer Bedingung.

Die Rechnung: 1.000 € brutto, 42 % Steuersatz, 30 Jahre, 5,8 % Rendite nach Kosten. Ohne Zulage und ohne laufende Besteuerung im freien Depot ergibt sich:

  • 📉 Vorgelagert versteuert: 580 € werden angelegt und wachsen auf 3.148 €.
  • 📈 Nachgelagert versteuert: 1.000 € wachsen auf 5.427 €, davon gehen 42 % ab, es bleiben 3.148 €.

Beide Wege enden beim selben Betrag. Die Steuerstundung wirkt nur, wenn der Steuersatz im Alter niedriger ist als heute, oder wenn im freien Depot unterwegs Steuer anfällt, die im Altersvorsorgedepot entfällt. Genau das sind die beiden Punkte, um die es wirklich geht.

Hebel 1: Die Zulage ist eine sofortige Rendite

Auf 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 540 € Grundzulage, das sind 30 % auf den Beitrag, bevor ein einziger ETF-Anteil gestiegen ist. Mit zwei Kindern kommen 600 € Kinderzulage dazu, die Förderquote steigt auf 63 %. Unter 25 gibt es einmalig 200 € obendrauf. Kein freies Depot kann das ausgleichen, egal wie günstig der Broker ist.

Für Gutverdiener kommt die Günstigerprüfung hinzu: Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug von Beiträgen und Zulagen mehr bringt als die Zulage selbst. Bei 42 % Grenzsteuersatz sind das 2.340 € mal 42 % gleich 983 €, also 443 € mehr als die Zulage. Diese Differenz kommt mit dem Steuerbescheid zurück und kann im freien Depot angelegt werden. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist die Günstigerprüfung besonders oft der größere Hebel, dazu der Ratgeber zur Altersvorsorge für Selbstständige.

Die Zulage gibt es nur auf die ersten 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr. Einzahlen darfst du bis 6.840 € je Vertrag, aber alles über 1.800 € ist ungefördert und bindet Kapital bis zur Rente, ohne Zulage. Steuerlich ist dieser Teil trotzdem kein schlechter Deal, dazu unten mehr. Er ist nur ein gebundener.

Hebel 2: Keine Vorabpauschale und steuerfreies Umschichten

Im freien Depot besteuert das Finanzamt thesaurierende ETFs jedes Jahr, auch ohne Verkauf: über die Vorabpauschale. Sie berechnet sich aus dem Basiszins, der für 2026 bei 3,20 % liegt, davon 70 %, angewendet auf den Fondswert zu Jahresbeginn, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung. Bei 100.000 € Depotwert sind das bis zu 2.240 € fiktiver Ertrag, nach 30 % Teilfreistellung 1.568 € steuerpflichtig, also rund 414 € Abgeltungsteuer, die du zahlst, obwohl du nichts verkauft hast. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € fängt davon nur einen Teil ab. Beim späteren Verkauf wird die gezahlte Vorabpauschale angerechnet, das Geld fehlt aber in der Zwischenzeit im Zinseszins.

Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Vorabpauschale und keine Abgeltungsteuer auf Umschichtungen. Wer vor der Rente von Aktien-ETFs in Anleihen-ETFs wechselt, löst im freien Depot Steuer auf alle aufgelaufenen Gewinne aus, im Altersvorsorgedepot nicht. Jeder Euro bleibt bis zur Auszahlung investiert. Wie die Steuer im freien Depot genau funktioniert, steht in unserem Ratgeber zu Depot und Steuern.

Hebel 3: Der Steuersatz im Alter

Der geförderte Teil des Altersvorsorgedepots wird in der Auszahlung voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, nicht nur der Gewinn. Das klingt nach einem Nachteil und ist die Stelle, an der die meisten Vergleiche schiefgehen. Entscheidend ist der Steuersatz im Alter im Verhältnis zur Belastung im freien Depot.

Im freien Depot zahlst du auf Gewinne aus Aktien-ETFs 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag, nach 30 % Teilfreistellung effektiv 18,46 %. Im Altersvorsorgedepot zahlst du deinen Einkommensteuersatz auf die gesamte Auszahlung des geförderten Teils, also auf Beiträge, Zulagen und Gewinne, aber auf ein Kapital, das mit Zulage und ohne Vorabpauschale gewachsen ist. Wer im Erwerbsleben 42 % zahlt und in der Rente 20 %, gewinnt deutlich. Wer auch im Alter hoch besteuert wird, braucht die Zulage und die Günstigerprüfung, damit die Rechnung aufgeht.

Der ungeförderte Teil: steuerfrei wachsen, günstig auszahlen

Für Einzahlungen über 1.800 € bis 6.840 € je Vertrag gibt es keine Zulage, aber dieselbe Steuerfreiheit in der Ansparphase: keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer beim Umschichten. In der Auszahlung besteuert das Finanzamt nur den Ertrag, und zwar nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG je nach Form: Bei einer lebenslangen Rente nur den Ertragsanteil, das sind 18 % der Rente bei Beginn mit 65 und 17 % bei Beginn mit 67, der Rest ist steuerfrei. Beim Auszahlungsplan und bei der Einmalentnahme den Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und Beiträgen, und davon nur die Hälfte, wenn du bei der Auszahlung mindestens 62 bist und der Vertrag zwölf Jahre lief. Bei 30 % persönlichem Steuersatz sind das 15 % auf den Gewinn gegenüber 18,46 % im freien Depot, bei 20 % sind es 10 %. Der Preis ist die Bindung bis 65. Wer das Geld sicher nicht vorher braucht, fährt mit dem ungeförderten Topf steuerlich besser als mit dem freien Depot.

Die vier echten Nachteile

  • 🔒 Bindung bis 65. Eine Auszahlung vor Beginn der Auszahlungsphase gilt als schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile fließen zurück. Das Altersvorsorgedepot ist kein Notgroschen und keine Anzahlung für die Wohnung.
  • 📋 Positivliste. Erlaubt sind Fonds bis Risikoklasse 5, Publikums-AIF, ELTIF und Euro-Staatsanleihen. Keine Einzelaktien, keine Kryptowerte, keine Zertifikate, keine gehebelten Derivate oder Hebel-ETFs. Für einen Welt-ETF reicht das, für alles andere nicht.
  • 📉 Feste Auszahlungsregeln. Ab 65 wählst du zwischen Auszahlungsplan bis mindestens 85 und lebenslanger Rente, plus 30 % Einmalentnahme zu Beginn. Beim Auszahlungsplan darf die Rate bei der Neuberechnung sinken. Wie die Rate berechnet wird und was Steuer und Krankenkasse abziehen, steht im Ratgeber zur Auszahlung ab 65.
  • 👥 Vererben mit Abzug. Nur der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner übernimmt die Förderung. Erben Kinder, fließen alle Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurück. Das freie Depot vererbt sich ohne diesen Abzug.

Rechenbeispiel: 150 € im Monat über 30 Jahre

Annahmen: 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, 6 % Rendite vor Kosten, 0,2 % laufende Kosten in beiden Depots, keine Kinder, Einzahlung am Jahresende. Im freien Depot ist die Vorabpauschale nicht eingerechnet, sie würde das Ergebnis dort weiter senken.

Szenario Kapital vor Steuern Netto nach Steuern
Freier ETF-Sparplan, Verkauf mit Abgeltungsteuer und Teilfreistellung rund 137.400 € rund 122.000 €
Altersvorsorgedepot, 20 % Steuersatz im Alter rund 178.600 € rund 142.900 €
Altersvorsorgedepot, 30 % Steuersatz im Alter rund 178.600 € rund 125.000 €
Altersvorsorgedepot, 42 % Steuersatz im Alter, ohne Günstigerprüfung rund 178.600 € rund 103.600 €
Altersvorsorgedepot, 42 % im Alter, Günstigerprüfung im freien Depot angelegt rund 212.400 € rund 133.600 €

Modellrechnung Capitalo. Vereinfacht, ohne Vorabpauschale und ohne Sparerpauschbetrag im freien Depot, Steuer auf die gesamte Auszahlung im Altersvorsorgedepot in einem Schritt. Die tatsächliche Belastung hängt von Rentenhöhe, Auszahlungsform und Steuertarif ab.

Das Ergebnis: Bei 20 % Steuersatz im Alter liegt das Altersvorsorgedepot rund 21.000 € vorn. Bei 30 % ist es ein Gleichstand mit leichtem Vorteil für die Förderung. Erst wer auch als Rentner 42 % zahlt und die Günstigerprüfung nicht nutzt, fährt mit dem freien Depot besser. Nutzt er sie, kippt die Rechnung wieder zugunsten des Altersvorsorgedepots. Mit Kinderzulagen oder einem höheren Kostendeckel im Standarddepot verschieben sich die Zahlen entsprechend. Die Kostentabelle mit 0,2, 1,0 und 2,5 % steht auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot 2027.

Entscheidungsregel: Für wen welches Depot

Altersvorsorgedepot zuerst, wenn

  • du unter 25 bist: Berufseinsteigerbonus, längster Horizont, höchste Förderquote
  • du Kinder hast: 300 € je Kind werden verdoppelt, keine andere Anlage schafft 63 % im ersten Jahr
  • dein Steuersatz im Alter spürbar unter dem heutigen liegt, was für die meisten Angestellten gilt
  • du bis 1.800 € im Jahr zurücklegst und das Geld bis zur Rente nicht brauchst

Freier ETF-Sparplan zuerst, wenn

  • du in den nächsten Jahren Kapital brauchst, für Immobilie, Selbstständigkeit oder als Reserve
  • du deutlich mehr als 1.800 € im Jahr sparst und das Geld vor 65 brauchen könntest. Der ungeförderte Topf ist steuerlich günstig, aber gebunden; das freie Depot bleibt verfügbar.
  • Vermögen an Kinder gehen soll. Außerhalb der Ehe fließt die Förderung zurück.
  • du Einzelaktien oder andere Anlagen außerhalb der Positivliste willst

In der Praxis heißt das für die meisten: beides. 150 € im Monat ins Altersvorsorgedepot, jeder weitere Euro in den ETF-Sparplan im freien Depot. Wer heute schon einen Sparplan hat, muss ihn nicht auflösen. Bestehende ETF-Anteile lassen sich nicht ins Altersvorsorgedepot übertragen, gefördert werden nur neue Einzahlungen ab 2027.

Unsere Einschätzung: Die Kritik an der Steuerstundung ist berechtigt, sie trifft nur den falschen Punkt. Niemand sollte ein Altersvorsorgedepot wegen der Stundung eröffnen. Die Zulage, die fehlende Vorabpauschale und der niedrigere Steuersatz im Alter sind die Gründe, und die halten der Rechnung stand.

Die Grenze liegt bei 1.800 € im Jahr. Bis dahin schlägt das geförderte Depot den freien Sparplan in fast jedem realistischen Szenario. Darüber kauft man sich mit dem ungeförderten Teil nur Bindung ohne Zulage. Wer die Regel „bis 1.800 € gefördert, der Rest frei" befolgt, hat beide Welten richtig genutzt.

Häufige Fragen zu Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan

Welche Nachteile hat ein Altersvorsorgedepot?

Vier Punkte wiegen schwer: Das Kapital ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase mit 65 gebunden, eine frühere Auszahlung kostet Zulagen und Steuervorteile. Anlegen darfst du nur in Fonds von der gesetzlichen Positivliste, keine Einzelaktien oder Kryptowerte. Die Auszahlung folgt festen Regeln (Auszahlungsplan bis mindestens 85 oder lebenslange Rente). Und beim Vererben an Kinder fließt die gesamte Förderung an den Staat zurück.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot, wenn ich schon einen ETF-Sparplan habe?

Ja, für die ersten 1.800 € im Jahr. Auf diesen Betrag gibt es 540 € Grundzulage, das sind 30 % sofortige Rendite, dazu entfallen Vorabpauschale und Steuer auf Umschichtungen. Den bestehenden Sparplan musst du nicht auflösen: Bestehende ETF-Anteile lassen sich nicht übertragen, gefördert werden nur neue Einzahlungen ab 2027. Alles über 1.800 € bleibt sinnvoll im freien Depot.

Ist das Altersvorsorgedepot für Gutverdiener geeignet?

Ja, wenn die Günstigerprüfung mitgerechnet wird. Bei 42 % Grenzsteuersatz bringt der Sonderausgabenabzug von 2.340 € (Beitrag plus Zulage) rund 983 € Steuerersparnis, also 443 € mehr als die Zulage. Wer diese Differenz zusätzlich anlegt, liegt in der Modellrechnung auch bei 42 % Steuersatz im Alter vor dem freien Depot. Ohne Günstigerprüfung und bei unverändert hohem Steuersatz in der Rente ist das freie Depot besser.

Wie wird die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot besteuert?

Der geförderte Teil wird voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, also Beiträge, Zulagen und Gewinne, nicht nur der Gewinn (§ 22 Nr. 5 EStG). Für den ungeförderten Teil über 1.800 € im Jahr gilt bei einer lebenslangen Rente der Ertragsanteil (18 % der Rente bei Beginn mit 65, 17 % mit 67), beim Auszahlungsplan und bei der Einmalentnahme der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und Beiträgen, davon nur die Hälfte, wenn du mindestens 62 bist und der Vertrag zwölf Jahre lief. Der Anbieter bescheinigt beide Teile getrennt.

Ist ein Altersvorsorgedepot steuerfrei?

In der Ansparphase ja: keine Abgeltungsteuer auf Erträge, keine Vorabpauschale, keine Steuer beim Umschichten. Steuerfrei bleibt es aber nicht dauerhaft, die Besteuerung ist nachgelagert und trifft die Auszahlung im Alter. Der Vorteil entsteht, wenn dein Steuersatz dann niedriger ist als heute und weil das Kapital bis dahin ungeschmälert wächst.

Was ist die Vorabpauschale und warum entfällt sie im Altersvorsorgedepot?

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds im freien Depot: 70 % des Basiszinses (2026: 3,20 %) auf den Fondswert zu Jahresbeginn, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung, nach Teilfreistellung mit Abgeltungsteuer belegt. Sie wird beim Verkauf angerechnet, kostet aber vorher Zinseszins. Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag, dessen Erträge in der Ansparphase nicht besteuert werden, deshalb gibt es sie dort nicht.

Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

Erfahrung

15+ Jahre Finanzbranche

Qualifikation

Diplom-Finanzfachwirt (FH)

Registrierung

§34c & §34d GewO

Mehr erfahren

LinkedIn-Profil

Jetzt den passenden Anbieter finden

Nutze unseren kostenlosen Vergleich und finde das beste Angebot für deine Bedürfnisse.

Zum Vergleich