- ✅ Beschlossen und verkündet: Das Altersvorsorgereformgesetz steht im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156, ausgefertigt am 26. Mai 2026). Die Förder- und Produktregeln gelten ab 1. Januar 2027.
- 💶 Zulagen: bis 540 € Grundzulage pro Jahr, dazu 300 € je Kind und einmalig 200 € für unter 25-Jährige.
- 📉 Kosten: Standarddepot maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Mit selbst gewählten ETFs zahlst du 0,1 bis 0,2 %.
- 📊 Steuer: keine Vorabpauschale, keine Steuer auf Umschichtungen. Besteuert wird erst die Auszahlung.
- 👥 Vererben: Der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner kann das Depot mit voller Förderung auf einen eigenen Vertrag übernehmen. Erben Kinder oder andere, fließen Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurück.
- 🧑💼 Neu dabei: Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, auch ohne Rentenversicherungspflicht.
- ⚠️ Gefördert wird nur bis 1.800 €: Einzahlen darfst du bis 6.840 € je Vertrag, Zulagen und Sonderausgabenabzug gibt es aber nur auf die ersten 1.800 € pro Jahr.
Die Riester-Rente war ein gut gemeinter Versuch, der in der Praxis gescheitert ist. Hohe Kosten, schlechte Renditen und eine Garantiepflicht, die jede Renditechance zunichtemachte: Mehr als ein Viertel aller Riester-Verträge liegt heute beitragsfrei oder wurde gekündigt. Das zeigt, was passiert, wenn ein Fördersystem falsche Anreize setzt.
Das Altersvorsorgedepot soll es ab 2027 besser machen. Statt teurer Garantieprodukte kannst du in ETFs und Fonds investieren, mit staatlicher Förderung und steuerlichen Vorteilen, die über ein normales Depot hinausgehen. Auf dieser Seite erfährst du, wie die Förderung funktioniert, was das Altersvorsorgedepot kostet, welche Anlagen erlaubt sind und ob sich der Wechsel von Riester lohnt. Wenn du bereits ein Depot suchst, findest du passende Angebote in unserem Depot Vergleich.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Es löst die Riester-Rente als zentrale geförderte Altersvorsorge ab.
Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Der Bundestag beschloss das „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)" am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Verkündet wurde es als BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026. Ein amtliches Kürzel wie „pAltVStäG" gibt es nicht, amtlich ist die Kurzbezeichnung Altersvorsorgereformgesetz.
Der wichtigste Unterschied zu Riester: Es gibt keine Garantiepflicht mehr. Während Riester-Anbieter 100 % der eingezahlten Beiträge garantieren mussten und deshalb kaum in Aktien investieren konnten, darfst du im Altersvorsorgedepot frei in ETFs und Fonds investieren. Das bedeutet höhere Renditechancen bei einem langen Anlagehorizont.
In der Praxis wirst du auf drei Angebotsformen stoßen:
- 📈 Altersvorsorgedepot ohne Garantie: renditeorientiert, volle Anlagefreiheit innerhalb der erlaubten Fondsklassen.
- 📦 Standarddepot: vereinfachtes Depot mit zwei vorgegebenen Fondskomponenten und höchstens 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Rechtlich ist es keine eigene Kategorie, sondern eine besonders regulierte Unterform des Altersvorsorgedepots.
- 🔒 Garantieprodukt: wahlweise 80 % oder 100 % Mindestkapital zu Beginn der Auszahlungsphase.
Förderung und Zulagen: So viel bekommst du vom Staat
Die Zulagenstruktur ist deutlich einfacher als bei Riester. Statt einkommensabhängiger Berechnungen gilt ein beitragsproportionales Modell: Je mehr du einzahlst, desto mehr Förderung bekommst du, unabhängig von deinem Einkommen.
Grundzulage
| Eigenbeitrag pro Jahr | Fördersatz | Zulage |
|---|---|---|
| bis 360 € | 50 % | bis 180 € |
| 360,01 bis 1.800 € | 25 % | bis 360 € |
| Summe | — | bis 540 € |
§ 84 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung. Stand: 19. August 2026.
Die maximale Grundzulage von 540 € gilt bereits ab dem Beitragsjahr 2027. Der Regierungsentwurf hatte zunächst nur 30 % bis 1.200 € und 20 % bis 1.800 € vorgesehen, in der Summe 480 €, dazu eine spätere Anhebung ab 2029. Der Finanzausschuss hat stattdessen sofort stärker gefördert und die Stufe für 2029 gestrichen.
Kinderzulage
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhältst du zusätzlich 100 % Förderung auf Eigenbeiträge bis 300 € pro Kind und Jahr, also maximal 300 € Kinderzulage je Kind. Wer pro Kind 300 € im Jahr einzahlt, verdoppelt diesen Betrag. Auch das ist eine Verbesserung aus dem Ausschussverfahren: Der Regierungsentwurf sah nur 25 % vor.
Berufseinsteigerbonus
Die Grundzulage erhöht sich einmalig um 200 €, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Bei 40 Jahren Anlagehorizont macht allein dieser Bonus durch den Zinseszins mehrere tausend Euro Alterskapital aus.
Rechenbeispiele
- 💡 Berufseinsteigerin, 24 Jahre, keine Kinder: 100 € im Monat, also 1.200 € im Jahr. Grundzulage 50 % × 360 € + 25 % × 840 € = 390 €, dazu einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Förderquote im ersten Jahr 49,2 %.
- 💡 Familie, 35 Jahre, zwei Kinder: 150 € im Monat, also 1.800 € im Jahr. Grundzulage 50 % × 360 € + 25 % × 1.440 € = 540 €, dazu 2 × 300 € Kinderzulage. Gesamtförderung 1.140 € auf 1.800 € Eigenbeitrag, das sind 63,3 %.
- 💡 Gutverdiener, 45 Jahre, ohne Kinder: 1.800 € geförderter Beitrag plus 5.040 € ungefördert, zusammen 6.840 € im Vertrag. Grundzulage 540 €. Auf den ungeförderten Teil gibt es keine Zulage, aber die Steuervorteile des Depots greifen auf das gesamte Guthaben.
Wer ist förderberechtigt?
Die Förderung steht einem breiten Personenkreis offen:
- ✅ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sozialversicherungspflichtig
- ✅ Auszubildende
- ✅ Beamte, Richterinnen, Soldaten
- ✅ gesetzlich Rentenversicherte, auch freiwillig Versicherte
- ✅ Landwirte in der Alterssicherung der Landwirte
- ✅ Ehe- und Lebenspartner von unmittelbar Förderberechtigten, mittelbar
- ✅ Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, wenn sie eine Steuererklärung abgeben
Bei den Selbstständigen liegt die eigentliche Neuerung: Bisher hing die Förderung an der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, ab 2027 nicht mehr. Zwei Einschränkungen bleiben. Die Regelung gilt nur vor Vollendung des 67. Lebensjahres, und sie erfasst nicht jede selbstständige Tätigkeit: Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind nicht einbezogen. Angestellte Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks, etwa angestellte Ärztinnen oder Anwälte, sind ebenfalls förderberechtigt, wenn sie ihrem Versorgungswerk die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle erteilen (§ 10a Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG). Wie sich das Depot gegen Basisrente und freiwillige gesetzliche Rente einordnet, steht im Ratgeber zur Altersvorsorge für Selbstständige.
Ehepartner: 175 € Grundzulage, aber nicht umsonst
Mittelbar zulageberechtigte Ehe- und Lebenspartner erhalten höchstens 175 € Grundzulage. Voraussetzung sind ein eigener Vertrag, kein dauerndes Getrenntleben und ab 2027 ein eigener Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Ohne diesen Eigenbeitrag fließt keine Zulage.
Nicht förderberechtigt sind Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, sowie Bezieher einer vollen Altersrente. Wer keine Förderung erhält, kann das Altersvorsorgedepot trotzdem nutzen und den ungeförderten Anteil bis 6.840 € pro Jahr und Vertrag steuerlich nutzen.
Frühstartrente: Kinder-Altersvorsorge vom Staat
Die Frühstartrente läuft über ein eigenes Gesetz, das Frühstartrentengesetz. Sie ist nicht Teil des Altersvorsorgereformgesetzes, nutzt aber dieselbe Depot-Infrastruktur. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen (Bundesrats-Drucksache 445/26), Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Vorgesehen ist: Der Staat zahlt 10 € pro Monat, also 120 € im Jahr, für jedes Kind vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in ein Altersvorsorgedepot ein, insgesamt 1.440 € über zwölf Förderjahre. Anspruch haben Kinder, die mit ihrem ersten Wohnsitz im Inland gemeldet sind und eine Steuer-Identifikationsnummer besitzen. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
Die Förderung startet rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020, gezahlt wird ab 2027. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Kinder der Jahrgänge 2009 bis 2019 sind beim Start bereits älter als sechs und erhalten dauerhaft keine staatliche Förderung.
Ein Detail, das fast überall fehlt
Ausgeschlossen sind diese Jahrgänge nur von der Förderung, nicht vom Produkt. Der Regierungsentwurf hält ausdrücklich fest, dass für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen ebenfalls Verträge geschlossen werden können, nur eben ohne staatliche Zuwendungen. Für die meisten Familien bleibt trotzdem ein privates Junior-Depot die flexiblere Wahl, weil das Kapital dort nicht bis 65 gesperrt ist.
Drei Punkte unterscheiden die Frühstartrente vom regulären Altersvorsorgedepot. Eröffnen die Eltern kein Depot, legt die Deutsche Bundesbank die Mittel ab 2028 kollektiv in einem Sondervermögen an, abrufbar in einen eigenen Altersvorsorgevertrag bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Für Kinder ist zudem nur der Standarddepot-Vertrag zugelassen, dort sind bis zur Volljährigkeit auch Abschluss- und Vertriebskosten komplett verboten. Die freie ETF-Auswahl öffnet sich erst ab 18. Dafür darf die Familie zusätzlich bis zu 6.840 € pro Kalenderjahr einzahlen.
Das Bundesfinanzministerium rechnet mit 7 % Rendite pro Jahr vor, dass aus den 1.440 € Förderung ohne jede Zuzahlung rund 2.200 € mit 18 und rund 53.000 € mit 65 werden. Mit der konservativeren Annahme von 6 % sind es rund 32.500 € mit 65. Alle Details, die Jahrgangs-Tabelle und die Rechenbeispiele stehen in unserem Ratgeber zur Frühstartrente.
Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Im Altersvorsorgedepot darfst du nicht in beliebige Wertpapiere investieren. Das Gesetz arbeitet mit einer abschließenden Positivliste.
Erlaubt sind
- ✅ in Deutschland vertriebsfähige OGAW-Investmentfonds bis Risikoklasse 5, also auch ETFs auf breite Indizes wie MSCI World oder FTSE All-World
- ✅ bestimmte offene Publikums-AIF nach §§ 218 und 219 KAGB bis Risikoklasse 5
- ✅ offene ELTIFs bis Risikoklasse 5
- ✅ auf Euro lautende öffentliche Schuldverschreibungen, also Bundes-, Länder- und Kommunalanleihen sowie Anleihen von Staaten des Euro-Währungsgebiets und bestimmter EU-Institutionen
Nicht auf der Liste stehen
- ❌ Einzelaktien
- ❌ Kryptowerte
- ❌ Zertifikate und Derivate
- ❌ Edelmetalle wie Gold und Silber
- ❌ Fonds der Risikoklassen 6 und 7
Die Verbote gelten für die Direktanlage. Ein zugelassener Fonds darf innerhalb seiner Anlagebedingungen weiterhin Derivate einsetzen oder Rohstoffe abbilden. „Keine Derivate im Altersvorsorgedepot" stimmt also für das, was du selbst kaufst, nicht zwingend für das, was im Fonds steckt.
Die Einschränkungen verhindern spekulative Investments und lenken das Kapital in breit diversifizierte Fonds. Für die meisten Anleger mit langfristigem Horizont ist ein kostengünstiger Welt-ETF ohnehin die sinnvollste Wahl, und der ist im Altersvorsorgedepot problemlos besparbar. Wenn du dich für ETF-Sparpläne interessierst, haben wir dazu einen eigenen Ratgeber zum ETF-Sparplan.
De-Risking vor dem Renteneintritt
Das Standarddepot schichtet zum Ende der Laufzeit automatisch um: Fünf Jahre vor der Auszahlungsphase dürfen höchstens 50 % im risikoreicheren Fonds liegen, zwei Jahre vorher und zu Beginn der Auszahlung höchstens 30 %. Umgekehrt heißt das mindestens 50 beziehungsweise 70 % im risikoärmeren Baustein.
Wichtig ist der Zusatz, den viele Darstellungen weglassen: Das ist die Standardregel, kein Zwang. Du darfst andere Prozentsätze verlangen. Ein automatisches De-Risking für jedes Altersvorsorgedepot schreibt das Gesetz nicht vor. Und die Umschichtungen lösen in der Ansparphase ohnehin keine Steuer aus.
Kosten: Was das Altersvorsorgedepot kostet
Einer der größten Kritikpunkte an Riester waren die Kosten. Typische Riester-Produkte fraßen 2 bis 3 % pro Jahr an Rendite auf, durch Abschlussgebühren, Verwaltungskosten und Garantiekosten. Das Altersvorsorgedepot setzt hier neue Standards.
Beim Standarddepot liegt die Obergrenze bei 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Jeder Anbieter muss ein solches Produkt anbieten. Der Regierungsentwurf sah noch 1,5 % vor, der Finanzausschuss hat den Deckel um einen halben Prozentpunkt gesenkt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert weiterhin 0,5 % und ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild.
Wenn du ein reguläres Altersvorsorgedepot nutzt und selbst ETFs auswählst, liegen die Kosten deutlich niedriger. Ein typischer Welt-ETF kostet 0,1 bis 0,2 % TER pro Jahr. Dazu kommen Depotgebühren und gegebenenfalls Sparplan-Kosten des Brokers.
| Szenario | Kosten pro Jahr | Endkapital nach 30 Jahren |
|---|---|---|
| Selbst gewählter ETF im Altersvorsorgedepot | 0,2 % | rund 143.000 € |
| Standarddepot am Kostendeckel | 1,0 % | rund 120.000 € |
| Typisches Riester-Produkt | 2,5 % | rund 88.000 € |
Beispielrechnung Capitalo: 1.800 € Einzahlung pro Jahr, 6 % Rendite vor Kosten, 30 Jahre Laufzeit, Zulagen nicht berücksichtigt. Stand: 19. August 2026.
Der Kostenunterschied zwischen 0,2 % und 1,0 % beträgt über 30 Jahre rund 23.000 €, bei identischen Einzahlungen. Deshalb lohnt es sich, einen günstigen Broker zu wählen und die ETFs selbst auszusuchen.
Steuerliche Vorteile im Altersvorsorgedepot
Im Altersvorsorgedepot entfallen zwei Steuerbelastungen, die in normalen Depots anfallen:
- 📊 Keine Vorabpauschale. Bei thesaurierenden ETFs wird im normalen Depot jährlich eine fiktive Steuer fällig. Im Altersvorsorgedepot entfällt sie.
- 🔄 Steuerfreie Umschichtungen. Wechselst du von einem ETF in einen anderen, ist das kein steuerpflichtiger Vorgang. Im normalen Depot müsstest du Kursgewinne versteuern.
Im Gegenzug werden die Auszahlungen im Rentenalter nach § 22 Nr. 5 EStG versteuert. Wie, hängt davon ab, aus welchem Teil des Depots das Geld stammt:
- 💶 Geförderter Teil (Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr plus Zulagen und die darauf erzielten Erträge): voll steuerpflichtig mit deinem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Da das Renteneinkommen typischerweise niedriger ist als das Erwerbseinkommen, ergibt sich unterm Strich meist ein Vorteil: Wer im Erwerbsleben 42 % Grenzsteuersatz hatte und im Rentenalter 20 % zahlt, profitiert von 22 Prozentpunkten Differenz auf Einzahlungen und Erträge.
- 📈 Ungeförderter Teil (Einzahlungen über 1.800 € bis 6.840 € je Vertrag): Hier wurden die Beiträge bereits aus versteuertem Einkommen geleistet, deshalb besteuert das Finanzamt nur den Ertrag. Bei einer lebenslangen Rente ist das der altersabhängige Ertragsanteil, bei Rentenbeginn mit 65 sind das 18 % der Rente, mit 67 sind es 17 %. Beim Auszahlungsplan und bei der Einmalentnahme ist es der Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen, und davon nur die Hälfte, wenn du bei der Auszahlung mindestens 62 bist und der Vertrag zwölf Jahre lief (§ 22 Nr. 5 Satz 2 EStG mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2).
Rechnen musst du das nicht selbst. Der Anbieter muss die beiden Teile getrennt führen und dir nach jedem Auszahlungsjahr die zugeflossenen Leistungen je gesondert bescheinigen, das schreibt § 22 Nr. 5 EStG vor. Ein Rechner, der das gesamte Endkapital pauschal mit dem persönlichen Steuersatz belegt, überschätzt deshalb die Steuerlast, sobald du mehr als 1.800 € im Jahr einzahlst. Ob die Förderung den freien Sparplan nach Steuern schlägt, rechnen wir im Ratgeber Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan über 30 Jahre durch.
Auszahlung ab 65: Auszahlungsplan oder lebenslange Rente
Die Auszahlungsphase beginnt bei Verträgen ab 2027 frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. Früher geht es nur, wenn du bereits eine Altersrente aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem beziehst. Zu Beginn darfst du bis zu 30 % des vorhandenen Kapitals auf einen Schlag entnehmen, ohne die Förderung zu verlieren. Für den Rest stehen zwei Grundformen zur Wahl, und beide sind im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz genau definiert.
| Merkmal | Auszahlungsplan | Lebenslange Rente |
|---|---|---|
| Laufzeit | befristet, endet frühestens mit 85 Jahren | bis zum Lebensende |
| Höhe der Rate | Restkapital geteilt durch Restmonate, alle drei Jahre oder öfter neu berechnet | Kapital mal Rentenfaktor des Anbieters, gleichbleibend oder steigend |
| Kapital während der Auszahlung | bleibt im Depot investiert, Kursschwankungen wirken auf die Rate | geht an den Versicherer, Kursrisiko trägt das Kollektiv |
| Wenn du länger lebst als geplant | nach dem Ende des Plans kommt nichts mehr | Rente läuft weiter |
| Im Todesfall | Restkapital wird vererbt | Zahlung endet, außer bei vereinbarter Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren |
Der Auszahlungsplan bringt bei gleichem Kapital in der Regel die höhere Monatsrate, weil das Geld nur bis zu einem festen Endpunkt reichen muss und weiter am Kapitalmarkt arbeitet. Der Preis dafür ist das Langlebigkeitsrisiko: Nach dem Ende des Plans ist das Depot leer. Die lebenslange Rente zahlt weniger, weil der Anbieter über seinen Rentenfaktor auch sehr lange Lebensdauern einkalkuliert, dafür endet sie nie. Wie hoch der Rentenfaktor ausfällt, ist Anbietersache, deshalb lohnt sich vor Rentenbeginn ein Vergleich. Das Gesetz erlaubt dir ausdrücklich, zu Beginn der Auszahlungsphase den Anbieter zu wechseln, etwa vom Broker zu einem Versicherer mit reinem Auszahlungsprodukt.
Die Rate im Auszahlungsplan wird zu Beginn und danach zu festen Stichtagen im Abstand von höchstens drei Jahren neu berechnet. Dabei muss der Anbieter mindestens 80 % des verbleibenden Kapitals durch die Restmonate teilen. Bis zu 20 % darf er als Puffer zurückhalten, damit ein Kurseinbruch die Rate nicht sofort drückt. Wie viel Puffer dein Anbieter einplant, steht im Vertrag, und anders als bei der Leibrente darf die Rate beim Auszahlungsplan bei der Neuberechnung auch sinken.
Zwischen den beiden Grundformen gibt es eine gesetzlich vorgesehene Mischform: 80 % des Kapitals fließen in eine lebenslange Rente, die restlichen 20 % bleiben auf dein Risiko investiert und liefern lebenslange Auszahlungen in veränderlicher Höhe. Wer die Sicherheit der Rente will, ohne komplett auf Kapitalmarktrendite zu verzichten, findet hier den Kompromiss. Startzeitpunkt, Einmalentnahme, Krankenversicherung und Grundsicherung im Detail behandelt der Ratgeber zur Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot.
Vererben: Ehepartner ja, Kinder mit Abzug
Drei Bedingungen knüpft das Gesetz an die Ausnahme für den Partner: eine eigene Vertragsübertragung statt einer Auszahlung, kein dauerndes Getrenntleben zum Todeszeitpunkt und ein Wohnsitz in der EU oder im EWR. Erfüllt der Partner sie, kann er das Depot einfach weiterführen, inklusive aller Zulagen, die du über die Jahre bekommen hast.
Für alle anderen Erben bleibt vom geförderten Teil das Kapital abzüglich der Förderung. Die Erträge, die auf dem geförderten Kapital entstanden sind, gehen an die Erben, werden bei ihnen aber als Einkommen versteuert. Der ungeförderte Teil ist davon nicht betroffen: Auf Einzahlungen über 1.800 € gab es keine Förderung, also gibt es auch nichts zurückzuzahlen.
Wann der Todesfall eintritt, entscheidet mit:
- ⏳ In der Ansparphase geht das gesamte Guthaben in den Nachlass, mit den beschriebenen Abzügen bei der Förderung.
- 📉 Im Auszahlungsplan wird das noch nicht ausgezahlte Restkapital vererbt, wieder mit Rückforderung außerhalb der Ehe.
- 🔒 Bei der lebenslangen Rente endet die Zahlung mit dem Tod. Nur eine vereinbarte Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren sichert Hinterbliebenen die Rente für den Rest dieser Zeit, und die Beitragsanteile dafür sind von der Rückzahlung ausgenommen.
Dazu kommt die Erbschaftsteuer. Das Depot ist zivilrechtlich ein Wertpapierdepot und fällt in den Nachlass. Es gelten die allgemeinen Freibeträge nach § 16 ErbStG: 500.000 € für den Ehepartner und 400.000 € je Kind und Elternteil. Bei den meisten Altersvorsorgedepots bleibt es damit erbschaftsteuerfrei, der Abzug der Förderung trifft die Kinder trotzdem.
Das Altersvorsorgedepot ist ein Werkzeug für deine Rente, kein Werkzeug zur Vermögensweitergabe. Wer gezielt für Kinder anlegen will, nutzt dafür ein eigenes Depot ohne Förderbindung. Ehepaare profitieren am meisten, wenn beide Partner einen eigenen Vertrag haben, denn nur auf einen bestehenden oder neu eröffneten Vertrag des Partners lässt sich das Kapital förderunschädlich übertragen. Das Rechenbeispiel für den Kinder-Fall und die vier Ausnahmen im Gesetz stehen im Ratgeber Altersvorsorgedepot vererben.
Altersvorsorgedepot oder Riester-Rente?
| Merkmal | Altersvorsorgedepot ab 2027 | Riester-Rente |
|---|---|---|
| Garantie | optional: 0 %, 80 % oder 100 % | 100 % Pflicht |
| Zulagenmodell | beitragsproportional, 50 % und 25 % | einkommensabhängig |
| Maximale Grundzulage | 540 € pro Jahr | 175 € pro Jahr |
| Kinderzulage | 100 % auf Eigenbeitrag bis 300 € je Kind | 300 € je Kind, fix |
| Erlaubte Anlagen | Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 | meist Garantiefonds |
| Kostendeckel | 1,0 % beim Standarddepot | keiner |
| Typische Kosten | 0,1 bis 1,0 % | 2 bis 3 % |
Stand: 19. August 2026.
Wechsel von Riester: was er kostet
Ist dein Riester-Vertrag mindestens fünf Jahre alt, muss der abgebende Anbieter die Übertragung kostenfrei ermöglichen. Innerhalb der ersten fünf Jahre darf er bis zu 150 € berechnen. Der neue Anbieter darf das übertragene geförderte Kapital nicht erneut mit Abschluss- und Vertriebskosten belasten, aber eine einmalige Verwaltungspauschale bis 150 € verlangen. Dieselben Regeln gelten später auch für den Wechsel zwischen zwei Altersvorsorgedepots.
Zwei Wechsel sind immer kostenfrei, auch in den ersten fünf Jahren: der Wechsel in einen anderen Vertrag beim selben Anbieter, etwa vom Standarddepot in die Variante mit freier ETF-Wahl, und der Wechsel nach einer Kostenerhöhung durch den Anbieter. Die Fünfjahresfrist kann ein Anbieter also nicht dadurch verlängern, dass er an den Gebühren dreht.
Der Wechsel ist freiwillig, und er ist keine Einbahnstraße ohne Preis: Für den übertragenen Vertrag endet der bisherige Bestandsschutz. Rechne deshalb vorher durch, was dein Altvertrag noch an garantierten Leistungen bietet, statt allein auf den niedrigeren Kostensatz zu schauen. Die drei Wege für deinen Altvertrag, den Ablauf und die Wechselkosten im Detail zeigt unsere Seite Riester in das Altersvorsorgedepot übertragen. Den Unterschied zum normalen Depotwechsel erklärt der Ratgeber zum Depotübertrag.
Wohn-Riester: Verbesserung erst ab 2028
Für Immobilieneigentümer bringt die Reform eine spürbare Entlastung: Der Stand des Wohnförderkontos wird künftig auf fünf Jahre verteilt nachgelagert besteuert, statt wie bisher regelmäßig bis zum 85. Lebensjahr und damit über rund 20 Jahre. Für neue Fälle entfällt außerdem die bisherige fiktive jährliche Erhöhung des Wohnförderkontos um 2 %.
Der Haken steckt im Zeitplan: Diese Änderung tritt erst am 1. Januar 2028 in Kraft, ein Jahr nach dem Rest der Reform. Für Entnahmen vor diesem Datum und für bereits begonnene Auszahlungsphasen gelten Übergangs- und Vertrauensschutzregeln.
Welche Broker bieten das Altersvorsorgedepot an?
Der erste Anbieter hat vorgelegt. Scalable Capital nannte im August 2026 als erster konkrete Konditionen für sein geplantes Altersvorsorgedepot. Eigene Seiten zum Altersvorsorgedepot haben inzwischen auch ING, DKB, flatex und Traders Place veröffentlicht. Die Sutor Bank hatte bereits im März 2026 eine White-Label-Infrastruktur für das Altersvorsorgedepot vorgestellt, die Fintechs und Vertriebe nutzen können.
Scalable Capital: die erste Preisansage am Markt
Scalable plant zwei Varianten. Im Standarddepot gibt der Broker eine ETF-Auswahl vor, daneben soll es eine Variante mit freier ETF-Wahl geben. Für Konto, Depot, Sparpläne sowie Ein- und Auszahlungen sollen in beiden Varianten keine Gebühren anfallen.
| Konto, Depot, Sparpläne, Ein- und Auszahlungen | 0 € |
| Käufe und Verkäufe im Standarddepot | 0 € |
| Laufende ETF-Kosten im Standarddepot | max. 0,15 % p. a. |
| Laufende ETF-Kosten im Startjahr | 0 % für ausgewählte ETFs, befristet bis 31.12.2027 |
| Käufe und Verkäufe bei freier ETF-Wahl | 0 € mit PRIME+, 0,99 € im kostenlosen Tarif |
Angaben des Anbieters, teils von der Produktseite, teils aus einem Interview des Firmenchefs. Stand: 27. August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Verbindlich ist davon bislang nichts. Die Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern beginnt erst im Herbst 2026, erst danach stehen Preis- und Leistungsverzeichnisse fest. Auch der viel zitierte Abstand zum Ein-Prozent-Deckel misst gegen das regulierte Standardprodukt, nicht gegen den Markt: Wer seine ETFs selbst auswählt, zahlt ohnehin 0,1 bis 0,2 % TER pro Jahr. Der eigentliche Unterschied zwischen den beiden Varianten liegt deshalb in der Auswahl, nicht im Preis.
Eine Voranmeldung ist bei Scalable bereits möglich und setzt ein bestehendes Depot oder Tagesgeldkonto voraus. Einen Förderanspruch verschafft sie nicht: Gefördert werden erst Beiträge ab dem Beitragsjahr 2027.
Als Anbieter kommen vor allem Broker infrage, die schon heute niedrige Kosten und ein breites ETF-Angebot haben. Die folgende Übersicht zeigt ihre aktuellen Depots, sortiert nach Capitalo Score:
| Depot | Capitalo Score | Depotführung | ETF-Sparpläne gesamt | davon kostenlos | Mindestsparrate |
|---|---|---|---|---|---|
| Scalable Capital Depot | 95/110 | 0 € | 2.700 | 2.700 | 1 € |
| S Broker Online-Depot | 94/110 | 0 € | 7.000 | 7.000 | 5 € |
| Trade Republic Depot | 91/110 | 0 € | 2.700 | 2.500 | 1 € |
| Traders Place Online-Depot | 81/110 | 0 € | 2.500 | 2.324 | 1 € |
| Consorsbank Online-Depot | 80/110 | 0 € | 1.860 | 560 | 10 € |
| flatex Online-Depot | 80/110 | 0 € | 2.364 | 1.837 | 25 € |
| ING Direkt-Depot | 79/110 | 0 € | 1.198 | 1.198 | 1 € |
| comdirect Pure Depot | 78/110 | 0 € | 2.076 | 554 | 1 € |
| finanzen.net ZERO Online-Depot | 78/110 | 0 € | 1.776 | 1.776 | 1 € |
| DKB Broker | 59/110 | 0 € | 1.854 | 470 | 25 € |
Capitalo Score und Konditionen aus unserer Produktdatenbank, Stand: 19. August 2026. Nicht kostenlose Sparplanausführungen kosten im comdirect Pure Depot 1,5 % der Sparrate und im DKB Broker 1,50 € je Ausführung. Die Konditionen für das Altersvorsorgedepot können von diesen Depot-Konditionen abweichen; wir aktualisieren die Übersicht, sobald offizielle Angebote vorliegen.
Wenn du schon jetzt ein Depot eröffnen möchtest, vergleiche die Angebote in unserer Übersicht der Depots im Vergleich.
Für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt, und für wen nicht
Lohnt sich, wenn
- du jung bist: langer Horizont, Berufseinsteigerbonus und die höchste Förderquote fallen zusammen
- du Kinder hast: 300 € Eigenbeitrag je Kind werden verdoppelt, das schlägt jede andere Förderquote
- du selbstständig bist und bisher keine geförderte Altersvorsorge nutzen konntest
- du 1.800 € im Jahr zurücklegen kannst, denn genau dort liegt der volle Zulagenanspruch
Lohnt sich weniger, wenn
- du auf Flexibilität angewiesen bist. Das Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden, eine vorzeitige Entnahme ist die Ausnahme.
- du deutlich mehr als 1.800 € im Jahr sparen willst. Darüber gibt es keine Zulage mehr, nur noch Steuerstundung, und ein normales Depot ist flexibler.
- du eine volle Altersrente beziehst oder als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreit bist. Dann bist du nicht förderberechtigt.
- dein Riester-Vertrag garantierte Leistungen enthält, die den Kostenvorteil aufwiegen. Rechne den Einzelfall durch, statt pauschal zu wechseln.
- du in einem 80-%-Garantieprodukt landest. Dann zahlst du Kosten für eine Garantie, die dir die Aktienquote nimmt.
- du das Kapital vor allem an deine Kinder weitergeben willst. Außerhalb der Ehe fließt die Förderung im Todesfall an den Staat zurück, ein normales Depot vererbt sich ohne diesen Abzug.
Was du jetzt tun kannst
- Riester-Vertrag prüfen. Laufzeit, Kosten, bisherige Rendite und garantierte Leistungen. Der Wechsel ist nach fünf Jahren beim alten Anbieter kostenfrei, der neue darf bis zu 150 € Verwaltungspauschale erheben.
- Depot eröffnen. Wenn du noch keins hast, starte mit einem kostengünstigen Broker. Der Wechsel ins Altersvorsorgedepot wird einfacher, wenn du bereits Kunde bist.
- Budget planen. 150 € im Monat sind 1.800 € im Jahr und damit die volle Grundzulage. Weniger geht auch: Für Grund- und Kinderzulage verlangt das Gesetz einen Mindestbeitrag von 120 € pro Beitragsjahr, wie du den über das Jahr verteilst, bleibt dir überlassen.
- Anbieter im Blick behalten. Konkrete Produkte kommen ab der zweiten Jahreshälfte 2026. Das öffentlich-rechtliche Standarddepot wird zum Start 2027 nicht verfügbar sein.
Unsere Einschätzung: Die Reform hat im Ausschussverfahren an den richtigen Stellen nachgebessert. Die Grundzulage stieg von 480 auf 540 €, die Kinderzulage von 25 auf 100 % und der Kostendeckel fiel von 1,5 auf 1,0 %. Damit ist das Altersvorsorgedepot deutlich mehr als ein umetikettiertes Riester.
Die entscheidende Zahl steht trotzdem woanders: 1.800 € pro Jahr. Das ist die Grenze, bis zu der gefördert wird, und sie hat sich gegenüber Riester nicht bewegt. Wer mehr spart, bekommt darüber nur noch eine Steuerstundung und bindet dafür Kapital bis zur Rente. Für diesen Teil ist ein normales Depot in der Regel die bessere Wahl.
Unsere Empfehlung: Schöpfe die 1.800 € aus, wähle die ETFs selbst statt am Kostendeckel des Standardprodukts entlangzulaufen, und lass die Finger von der 80-Prozent-Garantie. Alles darüber gehört ins freie Depot.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente als zentrale geförderte private Altersvorsorge ablöst. Du investierst in ETFs und Fonds, erhältst staatliche Zulagen von bis zu 540 EUR pro Jahr und profitierst von steuerlichen Vorteilen wie der Befreiung von der Vorabpauschale und steuerfreien Umschichtungen.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen: Der Bundestag beschloss das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, verkündet wurde es als BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29. Mai 2026. Ein amtliches Kürzel wie „pAltVStäG“ gibt es nicht. In der zweiten Jahreshälfte 2026 stellen die ersten Anbieter ihre Produkte vor und lassen sie zertifizieren. Bis Jahresende 2026 kannst du einen Anbieter auswählen und den Vertrag vorbereiten, Einzahlungen und Förderung starten zum 1. Januar 2027.
Wie hoch sind die Zulagen beim Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage beträgt bis zu 540 EUR pro Jahr – bereits ab dem Start 2027. Das Zulagenmodell: 50 % auf die ersten 360 EUR Eigenbeitrag (= 180 EUR) und 25 % auf weitere Einzahlungen bis 1.800 EUR (= 360 EUR). Dazu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 EUR pro Kind und Jahr (100 % Matching auf die ersten 300 EUR Eigenbeitrag pro Kind) sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 EUR für unter 25-Jährige. Eine Familie mit zwei Kindern kann bei 1.800 EUR Eigenbeitrag auf eine Gesamtförderung von 1.140 EUR kommen – das entspricht einer Förderquote von 63,3 %.
Welche ETFs sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Das Gesetz arbeitet mit einer abschließenden Positivliste. Erlaubt sind in Deutschland vertriebsfähige OGAW-Investmentfonds bis Risikoklasse 5, bestimmte offene Publikums-AIF nach §§ 218 und 219 KAGB bis Risikoklasse 5, offene ELTIFs bis Risikoklasse 5 sowie auf Euro lautende öffentliche Schuldverschreibungen von Bund, Ländern, Kommunen, Euro-Staaten und bestimmten EU-Institutionen. Breit diversifizierte Welt-ETFs auf MSCI World oder FTSE All-World sind damit problemlos besparbar. Nicht auf der Liste stehen Einzelaktien, Kryptowerte, Zertifikate, Derivate, Edelmetalle und Fonds der Risikoklassen 6 und 7. Wichtig: Diese Verbote gelten für die Direktanlage. Ein zugelassener Fonds darf innerhalb seiner Anlagebedingungen weiterhin Derivate einsetzen oder Rohstoffe abbilden.
Lohnt sich der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?
Für jüngere Sparer unter 40 mit langem Anlagehorizont lohnt sich der Wechsel fast immer. Die niedrigeren Kosten, die höheren Renditechancen durch ETF-Investitionen und die flexibleren Auszahlungsoptionen überwiegen die Riester-Garantie. Zu den Kosten: Ist der bisherige Vertrag mindestens fünf Jahre alt, muss der abgebende Anbieter die Übertragung kostenfrei ermöglichen, innerhalb der ersten fünf Jahre darf er bis zu 150 Euro berechnen. Der neue Anbieter darf das übertragene geförderte Kapital nicht erneut mit Abschluss- und Vertriebskosten belasten, aber eine einmalige Verwaltungspauschale bis 150 Euro verlangen. Rechne vorher durch, was dein Altvertrag an garantierten Leistungen bietet: Für den übertragenen Vertrag endet der bisherige Bestandsschutz. Für Sparer kurz vor der Rente ist der Bestandsschutz des Riester-Vertrags oft die bessere Wahl.
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja, und das ist die größte Neuerung der Reform: Ab 2027 hängt die Förderung nicht mehr an der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Förderberechtigt sind Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, wenn sie für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben. Zwei Einschränkungen: Die Regelung gilt nur vor Vollendung des 67. Lebensjahres, und Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG sind nicht einbezogen. Angestellte Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks sind ebenfalls förderberechtigt, wenn sie ihrem Versorgungswerk die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilen (§ 10a Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 EStG). Nicht förderberechtigt sind Minijobber mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sowie Bezieher einer vollen Altersrente. Förderrechnung und Vergleich mit Basisrente und freiem Depot: Altersvorsorge für Selbstständige ab 2027.
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Beim verpflichtenden Standardprodukt sind die Kosten auf maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr gedeckelt – der Finanzausschuss hat diesen Wert im finalen Beschluss von ursprünglich 1,5 % gesenkt. Wer selbst ETFs auswählt, zahlt deutlich weniger: Ein typischer Welt-ETF kostet nur 0,1–0,2 % TER pro Jahr. Über 30 Jahre kann der Kostenunterschied zwischen Standardprodukt und selbstgewähltem ETF rund 23.000 EUR Renditeunterschied ausmachen – bei gleichen Einzahlungen. Hinzu kommen die üblichen Broker-Gebühren, die bei Neobrokers wie Trade Republic oder Scalable Capital oft bei 0 EUR liegen.
Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden, beginnt die Auszahlungsphase frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Früher geht es nur, wenn bereits eine vor 65 beginnende Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem gezahlt wird. Für ältere Verträge gelten weiter 62 oder 60 Jahre.
Du hast zwei Grundformen zur Wahl. Bei der lebenslangen Leibrente wird entweder das gesamte Kapital in eine gleichbleibende oder steigende Rente umgewandelt, oder 80 Prozent fließen in die Leibrente und der Rest bleibt investiert und liefert Auszahlungen in veränderlicher Höhe. Beim Auszahlungsplan läuft die Auszahlung mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres; die monatliche Rate wird zu Beginn und danach in Abständen von bis zu drei Jahren neu berechnet, indem mindestens 80 Prozent des verbleibenden Kapitals durch die Restmonate geteilt werden. Die bis zu 20 Prozent, die der Anbieter dabei zurückhalten darf, dienen als Puffer gegen Kursrückgänge; anders als bei der Leibrente darf die Rate beim Auszahlungsplan bei der Neuberechnung auch sinken. Ein übrig gebliebenes Restkapital wird am Ende ausgezahlt.
Zusätzlich können bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbaren Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden. Bei einer lebenslangen Leibrente lässt sich eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbaren. Kleinere Beträge dürfen gebündelt werden: Bis zu zwölf Monatsleistungen können in einer Auszahlung zusammengefasst und eine Kleinbetragsrente abgefunden werden. Besteuert wird nachgelagert: der geförderte Teil voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, der ungeförderte Teil nur mit dem Ertragsanteil (18 Prozent der Rente bei Beginn mit 65, 17 Prozent mit 67) beziehungsweise mit dem Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und Beiträgen, davon nur die Hälfte, wenn du mindestens 62 bist und der Vertrag zwölf Jahre lief.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch für Späteinsteiger (55+)?
Ja, auch kurz vor der Rente lohnt sich der Einstieg. Die Grundzulage wirkt wie ein sofortiger Renditepuffer: Wer 1.200 Euro pro Jahr einzahlt, erhält 390 Euro Zulage, das sind rund 33 Prozent Förderquote im ersten Jahr. Auch ein Horizont von 10 bis 12 Jahren rechtfertigt das Depot, wenn du eher konservativ besparst und die Steuervorteile mitnimmst.
Zum viel zitierten De-Risking eine wichtige Einordnung: Die automatische Umschichtung ist eine Regel des Standarddepot-Vertrags, kein Zwang für jedes Altersvorsorgedepot. Dort dürfen fünf Jahre vor der Auszahlungsphase höchstens 50 Prozent und zwei Jahre vorher höchstens 30 Prozent des Kapitals im risikoreicheren der beiden Fonds liegen. Das Gesetz räumt dem Vertragspartner aber ausdrücklich das Recht ein, andere Prozentsätze zu verlangen (§ 1 Abs. 1c Nr. 5 AltZertG). Der Anbieter muss den Start des Verfahrens vorher ankündigen. Wer mit 55 einsteigt und die Aktienquote halten will, sollte genau das gleich bei Vertragsschluss vereinbaren.
Wer kurz vor der Rente steht und bisher Riester spart, sollte den Wechsel genau durchrechnen: Ab etwa 55 wiegen die garantierten Leistungen des Altvertrags den Kostenvorteil häufig auf, und mit dem Wechsel endet der Bestandsschutz.
Kann ich das Altersvorsorgedepot vorzeitig kündigen oder Geld entnehmen?
Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, aber finanziell nachteilig: Alle erhaltenen staatlichen Zulagen müssen zurückgezahlt werden (schädliche Verwendung). Hinzu kommen eventuelle Vertragskündigungsgebühren. Die steuerlich geltend gemachten Sonderausgaben werden nachversteuert. Eine Teilentnahme vor dem 65. Lebensjahr ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Notfall empfiehlt sich alternativ die Beitragsfreistellung: Du zahlst nichts mehr ein, das Depot läuft weiter und die bereits angesammelten Zulagen bleiben erhalten. Lediglich während Zeiten von Elterngeldbezug, Pflegezeit oder Arbeitslosigkeit gibt es besondere Schutzregelungen.
Ist das Kapital im Altersvorsorgedepot pfändungssicher?
Nur teilweise – und genau hier liegt ein häufig übersehenes Risiko. Das Altersvorsorgedepot ist nur in dem Umfang pfändungsgeschützt und als Schonvermögen anerkannt, in dem es tatsächlich staatlich gefördert wurde – also bis maximal 1.800 EUR Einzahlung pro Jahr. Alles, was darüber hinausgeht (z. B. der ungeförderte Anteil im zweiten Vertrag bei der 2-Verträge-Strategie), ist nicht pfändungsgeschützt.
Konkret heißt das: Bei Privatinsolvenz oder Pfändung können Gläubiger auf den ungeförderten Teil zugreifen. Bei Bezug von Bürgergeld (Grundsicherung) muss der ungeförderte Teil vorrangig verwertet werden, bevor Leistungen gezahlt werden. Nur der geförderte Anteil zählt als geschütztes Altersvorsorgevermögen.
In der Rente gilt außerdem: Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss AVD-Auszahlungen grundsätzlich anrechnen lassen. Freibleibend sind 100 EUR der monatlichen Zusatzrente plus 30 % des darüber hinausgehenden Betrags. Der Schutz ist also deutlich eingeschränkter als bei der klassischen gesetzlichen Rente – das solltest du bei der Entscheidung für oder gegen einen zweiten, ungeförderten Vertrag berücksichtigen.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot bei Scheidung?
Beim Altersvorsorgedepot gilt der Versorgungsausgleich: Im Scheidungsfall wird das in der Ehezeit aufgebaute Altersvorsorgekapital zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das bedeutet, der ausgleichsberechtigte Partner erhält einen Anteil des Depot-Guthabens übertragen. Staatliche Zulagen, die für gemeinsame Kinder gewährt wurden, können dabei anteilig zurückgefordert werden. Eine saubere Dokumentation der Einzahlungen und Zulagen ist daher empfehlenswert. Details regelt das Familiengericht im Einzelfall.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?
Das Kapital im Altersvorsorgedepot ist vererbbar, die staatliche Förderung bleibt aber nur in einem Fall erhalten: Wird das Guthaben auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners übertragen, gibt es keine Rückzahlung. Voraussetzungen sind, dass die Partner zum Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben und ihren Wohnsitz in der EU oder im EWR hatten (§ 93 Abs. 1 EStG).
Erben Kinder oder andere Personen, liegt eine schädliche Verwendung vor: Alle Zulagen und die Steuerermäßigungen aus dem Sonderausgabenabzug werden vom Guthaben abgezogen und zurückgezahlt. Die Erträge auf das geförderte Kapital bleiben den Erben, werden bei ihnen aber als Einkommen versteuert. Der ungeförderte Teil ist nicht betroffen. Zusätzlich fällt das Depot in den Nachlass und zählt bei der Erbschaftsteuer mit, mit den üblichen Freibeträgen von 500.000 Euro für den Ehepartner und 400.000 Euro je Kind und Elternteil.
In der Auszahlungsphase entscheidet die gewählte Form: Beim Auszahlungsplan wird das noch nicht ausgezahlte Restkapital vererbt. Bei einer lebenslangen Rente endet die Zahlung mit dem Tod, es sei denn, du hast eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart. Dann erhalten Hinterbliebene die Rente bis zum Ende dieser Zeit weiter.
Kann ich beim Altersvorsorgedepot den Anbieter wechseln, und was kostet das?
Ja, ein Wechsel ist während der gesamten Ansparphase und auch zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Die Kosten sind gesetzlich gedeckelt: In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss darf der abgebende Anbieter höchstens 150 Euro berechnen, danach muss er die Übertragung kostenfrei gewähren. Der aufnehmende Anbieter darf das übertragene geförderte Kapital nicht erneut mit Abschluss- und Vertriebskosten belasten, aber eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro verlangen.
Immer kostenfrei, auch in den ersten fünf Jahren, sind der Wechsel in einen anderen Vertrag beim selben Anbieter und der Wechsel nach einer Kostenerhöhung durch den Anbieter. Die Übertragung auf einen eigenen neuen Altersvorsorgevertrag gilt nicht als schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile bleiben also erhalten.
So bewerten wir Broker/Depot: Der Capitalo Score
Unsere Bewertungsmethodik
Warum wir anders bewerten
Die meisten Vergleichsportale zeigen dir Sternchen – aber nicht, wie sie entstehen. Wir machen das anders: Der Capitalo Score für Broker und Depots ist eine eigene Bewertungsrubrik mit maximal 110 Punkten in 7 Kategorien, die wir für jede Produktkategorie individuell entwickelt haben.
Unser Versprechen:
- Transparent: Jede Bewertung ist nachvollziehbar
- Objektiv: Kriterien basieren auf messbaren Fakten
- Aktuell: Konditionen täglich aktualisiert, Bewertungskriterien und Gewichtung regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst
- Rechtlich fundiert: Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben
Von Punkten zu Sternen
Die Sterne ergeben sich aus der Punktzahl geteilt durch 110, mal 5. 88 Punkte sind also 4,0 Sterne.
Bewertungsskala (Schwellenwerte):
- 99 bis 110 Punkte: Hervorragend (ab 4,5 Sterne)
- 95 bis 98 Punkte: Sehr gut (ab 4,3 Sterne)
- 77 bis 94 Punkte: Gut (ab 3,5 Sterne)
- 55 bis 76 Punkte: Befriedigend (ab 2,5 Sterne)
- 44 bis 54 Punkte: Ausreichend (ab 2,0 Sterne)
- 22 bis 43 Punkte: Mangelhaft (ab 1,0 Sterne)
- unter 22 Punkte: Ungenügend
Bewertungskategorien
So setzt sich der Capitalo Score zusammen
Je mehr Punkte ein Produkt erreicht, desto besser die Bewertung.
7 Kategorien werden objektiv bewertet
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Alexander Senger
Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.
