Riester in Altersvorsorgedepot übertragen: Ablauf, Kosten, Frist

Riester in Altersvorsorgedepot übertragen: Ablauf, Kosten, Frist

Drei Wege für deinen Riester-Vertrag ab 2027, die Wechselkosten nach Gesetz und die Frage, wann Bestandsschutz mehr wert ist als niedrige Kosten. Mit Rechenbeispiel über 20 Jahre.

Alexander SengerAlexander Senger
Aktualisiert: 4. September 2026
10 Min.

Riester-Vertrag ab 2027: drei Wege, kein Zwang

  • Niemand muss wechseln. Bestehende Riester-Verträge laufen mit Garantie und altem Fördersystem weiter, wenn du nichts tust.
  • 🔄 Drei Wege: Vertrag unverändert behalten, Vertrag behalten und nur ins neue Fördersystem wechseln, oder das Kapital in ein Altersvorsorgedepot übertragen.
  • 💶 Die Förderung bleibt. Die Übertragung auf einen eigenen neuen Altersvorsorgevertrag ist keine schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile gehen nicht verloren.
  • 📉 Kosten sind gedeckelt: abgebender Anbieter höchstens 150 € in den ersten fünf Vertragsjahren, danach 0 €. Der neue Anbieter darf eine Verwaltungspauschale bis 150 € nehmen, aber keine Abschlusskosten auf das übertragene Kapital.
  • ⚠️ Zurück geht es nicht. Wer ins neue Fördersystem wechselt, kann nicht in die alte Riester-Förderung zurückkehren, und der Bestandsschutz des Altvertrags endet.

Mehr als ein Viertel aller Riester-Verträge liegt heute beitragsfrei oder wurde gekündigt, weil Kosten und Garantiezwang die Rendite aufgezehrt haben. Ab dem 1. Januar 2027 kannst du das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen, mit ETFs statt Garantie und mit deutlich höheren Zulagen. Diese Seite zeigt die drei Wege, den Ablauf der Übertragung, die gesetzlichen Wechselkosten und die Rechnung, bei der ein Altvertrag mit Garantie trotzdem gewinnt.

Kündigen und auszahlen lassen ist der einzige falsche Weg

Wer den Riester-Vertrag kündigt und sich das Guthaben auszahlen lässt, löst eine schädliche Verwendung aus: Alle Zulagen und alle Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug werden vom Guthaben abgezogen und an den Staat zurückgezahlt, die Erträge werden versteuert. Bei 15 Jahren Laufzeit mit zwei Kindern sind das schnell mehr als 10.000 €. Die Übertragung ins Altersvorsorgedepot ist zwar technisch auch eine Kündigung, aber eine mit Übertragung des Kapitals auf einen neuen zertifizierten Vertrag, und genau die ist förderunschädlich.

Die drei Wege für deinen Riester-Vertrag

Das Altersvorsorgereformgesetz zwingt niemanden zum Wechsel. Du hast ab 2027 drei Möglichkeiten, und sie unterscheiden sich in Garantie, Förderung und Kosten:

Weg Garantie Förderung Kosten Für wen
1. Vertrag unverändert weiterführen bleibt, 100 % der Beiträge altes System: 175 € Grundzulage, 300 € je Kind ab Geburtsjahr 2008 wie bisher, oft 2 bis 3 % im Jahr wer kurz vor der Rente steht oder eine wertvolle Garantie im Vertrag hat
2. Vertrag behalten, nur ins neue Fördersystem wechseln bleibt, Konditionen des Vertrags bleiben neues System: bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind, Berufseinsteigerbonus unverändert wer die höhere Zulage will, ohne den Vertrag aufzugeben
3. Kapital in ein Altersvorsorgedepot übertragen entfällt, dafür freie ETF-Wahl neues System auf neue Beiträge; übertragenes Kapital bleibt gefördert Wechselkosten gedeckelt, danach 0,1 bis 1,0 % im Jahr wer mehr als zehn Jahre bis zur Rente hat und die Kosten des Altvertrags loswerden will

Weg 2 ist der am wenigsten bekannte: Du erklärst gegenüber deinem Anbieter, dass du in die neue Fördersystematik wechselst, und behältst sonst alle Konditionen. Das Bundesfinanzministerium nennt diese Option ausdrücklich. Ein Weg zurück in die alte Förderung ist danach ausgeschlossen. Für die Grundregeln des neuen Systems, von den Zulagen bis zur Positivliste, lies unsere Seite zum Altersvorsorgedepot 2027.

So läuft die Übertragung ins Altersvorsorgedepot

Die Übertragung ist rechtlich eine Kündigung des alten Vertrags mit Übertragung des gebildeten Kapitals auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag, der auf deinen Namen lautet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b AltZertG). Nach § 93 Abs. 2 EStG ist das keine schädliche Verwendung: Zulagen und Steuerermäßigungen bleiben erhalten.

  1. Neuen Vertrag wählen. Das Altersvorsorgedepot muss vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein. Die Zertifizierung der ersten Produkte beginnt im Herbst 2026, gefördert werden Beiträge ab dem Beitragsjahr 2027.
  2. Übertragungsauftrag stellen. Den Auftrag gibst du beim neuen Anbieter, er holt das Kapital beim alten ab. Eine Zustimmung des alten Anbieters ist nicht nötig, ein Kündigungs- und Übertragungsauftrag reicht. Der alte Anbieter darf eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten zum Monatsende vorsehen.
  3. Kapital wird übertragen. Der alte Anbieter überträgt das gesamte gebildete Kapital. Im Übertragungsjahr wird bereits gefördertes Kapital nicht erneut gefördert, neue Beiträge in den neuen Vertrag schon.
  4. Bestätigung prüfen. Der neue Anbieter meldet die Übertragung an die Zentrale Zulagenstelle. Prüfe in der ersten Jahresbescheinigung, dass das übertragene Kapital als gefördert geführt wird.

Nicht verwechseln: Der Depotübertrag zwischen zwei normalen Depots ist ein anderer Vorgang mit anderen Regeln, dazu unser Ratgeber zum Depotübertrag. Beim Riester-Wechsel wird kein Wertpapierbestand übertragen, sondern Kapital in einen neuen Vertrag.

Was der Wechsel kostet

Die Kosten sind seit der Reform gesetzlich gedeckelt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 und 4 AltZertG in der ab 2027 geltenden Fassung):

Wer Was erlaubt ist Höchstbetrag
Abgebender Anbieter, Vertrag jünger als fünf Jahre Kosten für die Übertragung 150 €
Abgebender Anbieter, Vertrag älter als fünf Jahre nichts, Übertragung ist kostenfrei 0 €
Abgebender Anbieter nach einer Kostenerhöhung (§ 7c AltZertG) nichts, unabhängig vom Vertragsalter 0 €
Wechsel in einen anderen Vertrag beim selben Anbieter nichts, jederzeit kostenfrei 0 €
Aufnehmender Anbieter einmalige Verwaltungspauschale; keine Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene geförderte Kapital 150 €

Die Fünfjahresfrist läuft ab dem Abschluss des Vertrags, den du kündigst, nicht ab 2027. Ein Riester-Vertrag von 2015 ist beim Wechsel 2027 längst frei von Wechselkosten des alten Anbieters. Nur wer seinen Vertrag nach 2021 abgeschlossen hat, zahlt dort noch bis zu 150 €.

Was der Deckel nicht erfasst: Riester-Versicherungen haben ihre Abschlusskosten in den ersten Vertragsjahren bereits verrechnet. Dieses Geld kommt beim Wechsel nicht zurück, es fehlt im Rückkaufswert. Wer einen jungen Versicherungsvertrag überträgt, nimmt oft weniger mit, als er eingezahlt hat. Frag den alten Anbieter nach dem übertragbaren Kapital, bevor du kündigst.

Was du beim Wechsel verlierst: Bestandsschutz und Garantie

Der Altvertrag garantiert dir zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen, das Altersvorsorgedepot nicht. Für Verträge aus den 2000er-Jahren kommt ein zweiter Punkt dazu: Riester-Rentenversicherungen aus dieser Zeit rechnen mit Garantiezinsen und Rentenfaktoren, die es heute nicht mehr gibt. Beides endet mit der Übertragung.

Die Faustformel für die Entscheidung:

  • 📈 Mehr als zehn Jahre bis zur Rente: Der Kostenvorteil des Depots (0,1 bis 0,2 % statt 2 bis 3 % im Jahr) und die höhere Zulage wiegen die Garantie in fast allen Fällen auf. Über 20 Jahre macht der Kostenunterschied allein ein Viertel bis ein Drittel des Endkapitals aus.
  • Fünf bis zehn Jahre: Rechnen. Was garantiert der Altvertrag zu Rentenbeginn, und was wäre das Kapital im Depot bei 4 bis 6 % Rendite? Bei Fondssparplänen mit hohen Kosten lohnt der Wechsel häufig, bei Versicherungen mit Garantiezins von 2 % und mehr oft nicht.
  • 🔒 Unter fünf Jahre oder bereits in der Auszahlung: Behalten. Die Garantie ist jetzt das, wofür du jahrelang bezahlt hast. Weg 2, der Wechsel nur ins neue Fördersystem, bleibt trotzdem möglich.

Was der Wechsel bringt: ein Rechenbeispiel

100 € im Monat, 20 Jahre bis zur Rente, 6 % Rendite vor Kosten. Drei Fälle, jeweils mit der Zulage, die das System zahlt:

Vertrag Kosten und Rendite nach Kosten Zulage im Jahr Kapital nach 20 Jahren
Altersvorsorgedepot mit Welt-ETF 0,2 %, also 5,8 % netto 540 € rund 62.600 €
Riester-Fondssparplan 2,5 %, also 3,5 % netto 175 € rund 38.900 €
Riester-Rentenversicherung mit Garantie rund 2 % netto nach Kosten und Sicherungsbausteinen 175 € rund 33.400 €

Modellrechnung Capitalo. Einzahlung 1.200 € im Jahr am Jahresende plus Zulage, ohne Kinderzulagen, ohne Steuern in der Auszahlung. Die Rendite der Versicherung ist eine Annahme, kein Tarifwert.

Der Unterschied liegt bei 24.000 bis 29.000 €, bei nur 24.000 € eigenen Einzahlungen. Etwa die Hälfte davon kommt aus der höheren Zulage, die andere Hälfte aus den Kosten. Wer im Netz von 60.000 € Unterschied bei 100 € im Monat liest, sollte nachrechnen: So viel Kapital entsteht in 20 Jahren aus dieser Sparrate insgesamt nicht.

Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig?

Ja, das geht. Neben dem Altvertrag darfst du bis zu zwei neue Altersvorsorgeverträge abschließen, die nach dem 31. Dezember 2026 zustande kommen. Die Förderung gibt es aber nur einmal: Die Grundzulage und der Sonderausgabenabzug beziehen sich auf deine Beiträge insgesamt, gefördert werden höchstens 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr über alle Verträge. Wer den Riester-Vertrag beitragsfrei stellt und ins neue Depot einzahlt, verliert nichts, solange der Mindestbeitrag von 120 € im Jahr in den geförderten Vertrag fließt.

Wohn-Riester: Übertragen geht nicht, Entlastung kommt 2028

Eine Übertragung des Wohnförderkontos in ein Altersvorsorgedepot sieht das Gesetz nicht vor. Das dort gebuchte Kapital steckt in der Immobilie, es gibt nichts, was der neue Anbieter anlegen könnte. Für Wohn-Riester-Sparer bringt die Reform stattdessen eine andere Änderung: Ab dem 1. Januar 2028 wird der Stand des Wohnförderkontos auf fünf Jahre verteilt nachgelagert besteuert statt bis zum 85. Lebensjahr, und die fiktive Verzinsung von 2 % im Jahr entfällt für neue Fälle. Wer ein laufendes Riester-Darlehen hat, bleibt im alten System und prüft den Wechsel für einen etwaigen zweiten Vertrag getrennt.

Für wen sich der Wechsel lohnt, und für wen nicht

Wechseln, wenn

  • dein Vertrag ein Fonds- oder Banksparplan mit hohen laufenden Kosten ist und die Rente mehr als zehn Jahre entfernt liegt
  • der Vertrag beitragsfrei liegt und nur noch Gebühren produziert
  • du Kinder hast: 300 € je Kind auf 300 € Eigenbeitrag statt der alten fixen Kinderzulage, dazu 540 € statt 175 € Grundzulage
  • der Vertrag älter als fünf Jahre ist und der Wechsel beim alten Anbieter nichts kostet

Behalten, wenn

  • die Auszahlung in weniger als fünf Jahren beginnt oder schon läuft. Nach Beginn der Auszahlungsphase sieht das Gesetz die Übertragung nicht mehr vor. Welche Regeln dann gelten, zeigt der Ratgeber zur Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot.
  • du mit dem Sockelbetrag von 60 € im Jahr die vollen Kinderzulagen bekommen hast, was bei niedrigem Einkommen möglich war. Im neuen System gibt es die Kinderzulage nur zu 100 % auf den eigenen Beitrag, für die vollen 300 € je Kind brauchst du 300 € Eigenbeitrag je Kind. Das gilt auch für Weg 2, den Wechsel ins neue Fördersystem.
  • eine Riester-Versicherung mit Garantiezins ab 2 % oder einem hohen garantierten Rentenfaktor vorliegt
  • der Vertrag jung ist und die Abschlusskosten noch nicht abgetragen sind; dann ist der Rückkaufswert deutlich kleiner als die Einzahlungen
  • du die Garantie brauchst, weil ein Kursrückgang kurz vor der Rente deine Planung sprengen würde

Was du vor dem Wechsel auf jeden Fall klären solltest: den übertragbaren Wert des Altvertrags, seine garantierte Leistung zu Rentenbeginn und die Frage, wer das Depot im Todesfall übernimmt. Zum letzten Punkt gehört unser Ratgeber zum Vererben des Altersvorsorgedepots, denn dort verhält sich das Depot anders als eine Riester-Versicherung mit Hinterbliebenenschutz. Wer als Selbstständiger nie riestern konnte, braucht keinen Wechsel und steigt 2027 direkt ein: Altersvorsorge für Selbstständige ab 2027.

Unsere Einschätzung: Der Wechsel ist für die meisten Riester-Sparer unter 50 die richtige Entscheidung, weil die alten Verträge an Kosten und Garantiezwang gescheitert sind, nicht an der Idee. Der Gesetzgeber hat die Wechselhürden bewusst niedrig gehalten: keine Zustimmung des alten Anbieters, Kosten gedeckelt, Förderung bleibt.

Wer allerdings eine Versicherung mit Garantiezins aus den 2000ern hält oder kurz vor der Rente steht, sollte den Vertrag behalten und höchstens ins neue Fördersystem wechseln. Rechne mit dem übertragbaren Wert, nicht mit der Summe der Einzahlungen, und entscheide erst, wenn die Zertifizierung der neuen Produkte im Herbst 2026 durch ist.

Häufige Fragen zum Riester-Übertrag

Kann ich meine Riester-Rente in ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Ja, ab dem 1. Januar 2027. Du kündigst den Riester-Vertrag und lässt das gebildete Kapital auf ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot übertragen, das auf deinen Namen lautet. Das ist keine schädliche Verwendung (§ 93 Abs. 2 EStG): Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Eine Zustimmung des alten Anbieters brauchst du nicht, er darf nur eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten zum Monatsende vorsehen.

Was kostet die Übertragung von Riester ins Altersvorsorgedepot?

Der abgebende Anbieter darf höchstens 150 € berechnen, und das nur, wenn der Vertrag jünger als fünf Jahre ist. Danach, nach einer Kostenerhöhung oder beim Wechsel innerhalb desselben Anbieters ist die Übertragung kostenfrei. Der aufnehmende Anbieter darf keine Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene geförderte Kapital erheben, aber eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 € (§ 1 Abs. 1 Satz 3 und 4 AltZertG).

Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 kündigen?

Nein. Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter, wenn du nichts tust, mit Garantie und altem Fördersystem. Alternativ kannst du den Vertrag behalten und nur in die neue Fördersystematik mit bis zu 540 € Grundzulage wechseln, oder das Kapital in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist danach nicht mehr möglich.

Kann ich Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig haben?

Ja. Neben dem Altvertrag darfst du bis zu zwei neue Altersvorsorgeverträge abschließen. Gefördert werden aber insgesamt höchstens 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, die Grundzulage gibt es nur einmal. Üblich ist, den Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen und ins Depot einzuzahlen; für Zulagen im geförderten Vertrag reicht ein Mindestbeitrag von 120 € im Jahr.

Lohnt sich der Wechsel kurz vor der Rente?

Meistens nicht. In den letzten fünf Jahren vor der Auszahlung ist die Garantie des Altvertrags das, wofür du jahrelang bezahlt hast, und ein Kursrückgang im Depot ließe sich nicht mehr aussitzen. Riester-Versicherungen aus den 2000er-Jahren haben zudem Garantiezinsen und Rentenfaktoren, die es nicht mehr gibt. Sinnvoll bleibt in diesem Fall höchstens der Wechsel ins neue Fördersystem bei unverändertem Vertrag.

Kann ich Wohn-Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Eine Übertragung des Wohnförderkontos sieht das Gesetz nicht vor, das Kapital steckt in der Immobilie. Für Wohn-Riester bringt die Reform stattdessen ab dem 1. Januar 2028 eine Entlastung: Der Stand des Wohnförderkontos wird auf fünf Jahre verteilt nachgelagert besteuert statt bis zum 85. Lebensjahr, und die fiktive Erhöhung um 2 % im Jahr entfällt für neue Fälle.

Was passiert, wenn ich meinen Riester-Vertrag einfach kündige?

Eine Kündigung mit Auszahlung ist eine schädliche Verwendung: Alle Zulagen und alle Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug werden vom Guthaben abgezogen und an den Staat zurückgezahlt, die Erträge werden versteuert. Bei Versicherungen kommt der niedrige Rückkaufswert dazu. Der richtige Weg ist die Kündigung mit Übertragung des Kapitals auf ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot: Sie ist förderunschädlich, Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten (§ 93 Abs. 2 EStG).

Alexander Senger

Geprüft und freigegeben von

Alexander Senger

Gründer & Geschäftsführer

Als Diplom-Finanzfachwirt (FH) und Gründer der Capitalo Finanzservices GmbH bewertet er seit 2014 systematisch Finanzprodukte im DACH-Raum. Capitalo steht für unabhängige, transparente Vergleiche – kostenlos und im Interesse der Nutzer. Erstellt mit KI-Unterstützung, fachlich geprüft und freigegeben von Alexander Senger.

Erfahrung

15+ Jahre Finanzbranche

Qualifikation

Diplom-Finanzfachwirt (FH)

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