Lexikon

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Jahresertrag, auf den du bei Fonds und ETFs im Depot Steuern zahlst, auch wenn du nichts verkaufst.

Was du über die Vorabpauschale wissen musst

  • 💡 Fiktiver Ertrag: Die Vorabpauschale besteuert bei Fonds und ETFs im Depot jedes Jahr einen Teil der Wertsteigerung vorab, auch wenn du keinen Anteil verkaufst (§ 18 InvStG).
  • 💰 Formel: 70 % des Basiszinses auf den Fondswert zu Jahresbeginn, höchstens die Wertsteigerung des Jahres plus Ausschüttungen, abzüglich der Ausschüttungen. Ohne Wertzuwachs fällt nichts an.
  • 🏦 Abbuchung im Januar: Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Eine deutsche Depotbank zieht die Steuer dann vom Verrechnungskonto ab, soweit dein Freistellungsauftrag sie nicht abdeckt.
  • Keine Doppelbesteuerung: Verkaufst du später, zieht das Finanzamt alle angesetzten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn ab.

Die Vorabpauschale ist nach § 18 Investmentsteuergesetz (InvStG) ein fiktiver Ertrag aus Investmentfonds und ETFs. Für 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 %. Davon werden 70 % auf den Fondswert zu Jahresbeginn angesetzt, das sind 224 € je 10.000 € Fondswert, sofern der Fonds im Jahr mindestens so viel zulegt und nichts ausschüttet. Die Steuer darauf bucht eine deutsche Depotbank Anfang Januar 2027 ab, soweit dein Freistellungsauftrag sie nicht abdeckt. Beim späteren Verkauf wird die Vorabpauschale angerechnet.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist ein steuerlicher Rechenwert, kein Geld, das dir zufließt. Das Investmentsteuergesetz zählt sie neben Ausschüttungen und Veräußerungsgewinnen zu den Erträgen aus Investmentfonds (§ 16 Abs. 1 InvStG). Eingeführt wurde sie mit der Reform der Investmentbesteuerung, die seit 2018 gilt.

Der Grund liegt bei thesaurierenden Fonds und ETFs. Diese Fonds legen Dividenden und Zinsen wieder an, statt sie auszuzahlen. Ohne Vorabpauschale entstünde bei ihnen bis zum Verkauf keine Steuer, bei ausschüttenden Fonds dagegen jedes Jahr. Die Finanzverwaltung NRW nennt sie deshalb eine „pauschal bemessene, jährlich nachträgliche Mindestbesteuerung“, soweit Ausschüttungen diese nicht schon erreicht haben.

Die Vorabpauschale trifft nicht nur Thesaurierer. Auch ein ausschüttender ETF löst eine aus, wenn seine Ausschüttungen im Jahr unter dem Basisertrag bleiben. Einzelaktien, Anleihen und Tagesgeld sind keine Investmentfonds, für sie gibt es keine Vorabpauschale.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale entsteht in vier Schritten. Grundlage ist § 18 Abs. 1 und 2 InvStG, das Bundesfinanzministerium rechnet in seinem Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz genauso.

1

Basisertrag ermitteln

Nimm den Rücknahmepreis deiner Fondsanteile zu Beginn des Kalenderjahres und multipliziere ihn mit 70 % des Basiszinses. Setzt der Fonds keinen Rücknahmepreis fest, zählt der Börsen- oder Marktpreis.

2

Deckel prüfen

Der Basisertrag ist höchstens so hoch wie die Wertsteigerung des Jahres, also letzter minus erster Rücknahmepreis, plus die Ausschüttungen des Jahres. Liegt der Wert am Jahresende samt Ausschüttungen nicht über dem Wert vom Jahresanfang, entsteht keine Vorabpauschale.

3

Ausschüttungen abziehen

Vom Basisertrag ziehst du die Ausschüttungen des Jahres ab. Was übrig bleibt, ist die Vorabpauschale. Schüttet der Fonds mindestens den Basisertrag aus, ist sie null.

4

Kaufjahr berücksichtigen

Im Jahr, in dem du Anteile kaufst, sinkt die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat. Kaufst du im Mai, zählen 8 von 12 Monaten.

Auf das Ergebnis wendet deine Bank die Teilfreistellung an und berechnet auf den Rest Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag.

Der Basiszins für 2025 und 2026

Der Basiszins leitet sich aus der langfristigen Rendite von Bundeswertpapieren ab. Maßgeblich ist der Wert, den die Deutsche Bundesbank am ersten Börsentag des Jahres für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und 15 Jahren Restlaufzeit errechnet. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn im Bundessteuerblatt (§ 18 Abs. 4 InvStG).

Vorabpauschale für Basiszins davon 70 % Basisertrag je 10.000 € Fondswert gilt als zugeflossen am
2025 2,53 % 1,771 % 177,10 € 2. Januar 2026
2026 3,20 % 2,240 % 224,00 € 4. Januar 2027

Quelle: BMF-Schreiben vom 10.01.2025 und 13.01.2026, übereinstimmend mit der Bundesbank-Zeitreihe „Aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Bundeswertpapiere mit jährl. Kuponzahlungen, RLZ 15 Jahre“ (Abruf 10.09.2026). Der Basisertrag ist die Obergrenze vor Deckel und Ausschüttungen.

Der Basiszins für die Vorabpauschale 2027 steht erst nach dem ersten Börsentag 2027 fest.

Rechenbeispiel: Vorabpauschale 2026 für einen Aktien-ETF

Angenommen, du hältst Anteile an einem thesaurierenden Aktien-ETF, die du vor 2026 gekauft hast. Zu Jahresbeginn 2026 sind die Anteile 10.000 € wert, am Jahresende 10.800 €. Der ETF schüttet nichts aus.

Schritt Rechnung Ergebnis
Basisertrag 10.000 € × 3,20 % × 70 % 224,00 €
Deckel Wertsteigerung 800 € liegt über 224 € greift nicht
Vorabpauschale 224,00 € minus 0 € Ausschüttung 224,00 €
Teilfreistellung Aktienfonds 224,00 € × 70 % steuerpflichtig 156,80 €
Steuer bei verbrauchtem Sparer-Pauschbetrag 156,80 € × 26,375 % 41,36 €

Hast du noch Sparer-Pauschbetrag frei und einen ausreichenden Freistellungsauftrag erteilt, bucht deine Bank nichts ab. Kirchensteuer ist im Beispiel nicht enthalten.

So verändert sich das Ergebnis, wenn eine Annahme anders ist:

Fall Vorabpauschale 2026 steuerpflichtig nach 30 % Teilfreistellung
Wertsteigerung nur 100 € statt 800 € 100,00 € (Deckel greift) 70,00 €
Wert fällt im Jahr auf 9.500 € 0,00 € 0,00 €
Kauf im Mai 2026, sonst wie oben 149,33 € (8 von 12 Monaten) 104,53 €
Ausschüttender ETF, 150 € Ausschüttung, Kurs +800 € 74,00 € (224 € minus 150 €) 51,80 €

Modellrechnung Capitalo, nachgerechnet mit dem Rechenweg aus § 18 InvStG. Banken rechnen je Anteil und runden erst am Ende, daher sind Abweichungen im Centbereich möglich.

Teilfreistellung: welcher Teil steuerfrei bleibt

Die Teilfreistellung gilt auch für die Vorabpauschale (§ 20 InvStG). Sie gleicht aus, dass manche Fonds bereits auf Fondsebene Steuern zahlen. Wie viel steuerfrei bleibt, hängt von der Fondsart ab:

Fondsart Voraussetzung laut Anlagebedingungen steuerfrei
Aktienfonds fortlaufend mehr als 50 % in Kapitalbeteiligungen 30 %
Mischfonds fortlaufend mindestens 25 % in Kapitalbeteiligungen 15 %
Immobilienfonds fortlaufend mehr als 50 % in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften 60 %
Auslands-Immobilienfonds fortlaufend mehr als 50 % in ausländischen Immobilien 80 %
alle anderen, etwa Renten- oder Geldmarktfonds keine 0 %

Quelle: § 2 Abs. 6, 7 und 9, § 20 InvStG; Finanzverwaltung NRW. Werte für Privatanleger.

Auf den steuerpflichtigen Rest fallen 25 % Abgeltungsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf diese Steuer an, zusammen 26,375 %. Bist du kirchensteuerpflichtig, kommt Kirchensteuer dazu.

Wann wird die Vorabpauschale fällig?

Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG). Für die Vorabpauschale 2026 ist das laut Bundesfinanzministerium der 4. Januar 2027, für 2025 war es der 2. Januar 2026.

Deine deutsche Depotbank bucht die Steuer zu diesem Zeitpunkt vom Verrechnungskonto ab und führt sie ans Finanzamt ab. Deckt dein Freistellungsauftrag die Vorabpauschale, entfällt die Abbuchung. Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1.000 € im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare bei 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Wie du ihn auf mehrere Banken verteilst, steht im Ratgeber Depot und Steuern.

Wie viel Fondsvermögen braucht es, bis die Vorabpauschale allein den Pauschbetrag verbraucht? Bei thesaurierenden Aktien-ETFs sind es für 2026 rund 63.800 € Fondswert zu Jahresbeginn, bei Ehepaaren rund 127.600 €. Das gilt nur, wenn die ETFs im Jahr mindestens um den Basisertrag steigen und keine anderen Kapitalerträge den Pauschbetrag belegen.

Fehlt Anfang Januar Geld auf dem Verrechnungskonto, darf die Bank den Betrag von einem anderen Konto einziehen, das du bei ihr führst. Dafür darf sie auch einen noch nicht genutzten Dispo nutzen, wenn du dem nicht vorher widersprochen hast. Klappt der Einzug nicht, meldet die Bank das dem Finanzamt, und die Steuer wird über deine Steuererklärung nachgefordert (§ 44 Abs. 1 Satz 7 bis 11 EStG).

Prüf vor dem Jahreswechsel, ob dein Freistellungsauftrag zur Vorabpauschale passt, und lass auf dem Verrechnungskonto genug Guthaben für die Abbuchung Anfang Januar.

Wie wird die Vorabpauschale beim Verkauf berücksichtigt?

Beim Verkauf zieht das Finanzamt alle Vorabpauschalen, die während deiner Haltedauer angesetzt wurden, in voller Höhe vom Veräußerungsgewinn ab (§ 19 Abs. 1 InvStG). Erst danach greift die Teilfreistellung. Das gilt auch für Vorabpauschalen, auf die wegen deines Freistellungsauftrags keine Steuer angefallen ist.

Im Beispiel von oben verkaufst du die Anteile 2027 für 12.000 €. Der Gewinn von 2.000 € sinkt um die Vorabpauschale 2026 von 224 € auf 1.776 €. Nach Teilfreistellung sind 1.243,20 € steuerpflichtig statt 1.400 €. Die Differenz von 156,80 € ist genau der Betrag, den du über die Vorabpauschale 2026 schon versteuert hast.

Verkaufst du mit Verlust, erhöht der Abzug den steuerlich wirksamen Verlust.

Wann die Vorabpauschale gilt und wann nicht

Die Vorabpauschale fällt an

  • bei thesaurierenden Fonds und ETFs, deren Wert im Jahr gestiegen ist
  • bei ausschüttenden Fonds, wenn die Ausschüttungen unter dem Basisertrag liegen
  • im Kaufjahr anteilig, ab dem Kaufmonat
  • bei Renten- und Geldmarktfonds ohne Teilfreistellung, also auf den vollen Betrag

Die Vorabpauschale fällt nicht an

  • in einem Jahr, in dem der Fonds samt Ausschüttungen an Wert verloren hat
  • wenn der Basiszins null oder negativ ist
  • für Anteile, die du im selben Kalenderjahr wieder verkauft hast
  • in zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen wie Riester und Rürup (§ 16 Abs. 2 InvStG)
  • bei Einzelaktien, Anleihen und Tagesgeld

Ein Sonderfall ist das Depot bei einem Broker ohne deutsche Steuerabwicklung. Die Kapitalertragsteuer auf die Vorabpauschale zieht nur ein inländisches Institut ab. Liegt dein Depot im Ausland, bucht niemand etwas ab. Du musst die Vorabpauschale dann selbst in der Anlage KAP-INV erklären. Wie die Steuererklärung bei ausländischen Brokern grundsätzlich abläuft, erklären wir in einem eigenen Ratgeber.

Welche Rolle die Vorabpauschale beim Vergleich mit dem geförderten Altersvorsorgedepot spielt, rechnet der Ratgeber Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan über 30 Jahre vor.

Unsere Einschätzung: Die Vorabpauschale ist lästig, aber kein Grund, auf thesaurierende ETFs zu verzichten. Du zahlst keine Steuer zusätzlich, du zahlst einen Teil früher. Bei einem Basiszins von 3,20 % sind das für 10.000 € in einem thesaurierenden Aktien-ETF höchstens 41,36 € Steuer im Jahr, ohne Kirchensteuer. Wichtiger als die Wahl zwischen thesaurierend und ausschüttend sind ein passender Freistellungsauftrag und niedrige Kosten. Welche Depots und Sparpläne dafür infrage kommen, zeigen der Depot-Vergleich und der ETF-Sparplan-Vergleich. Denk daran: Fonds und ETFs schwanken im Wert, Verluste sind möglich. Die Vorabpauschale ändert daran nichts.

Häufige Fragen zur Vorabpauschale

Wie funktioniert das mit der Vorabpauschale?

Das Finanzamt setzt für deine Fonds- und ETF-Anteile jedes Jahr einen fiktiven Ertrag an: 70 % des Basiszinses auf den Wert zu Jahresbeginn, höchstens die Wertsteigerung des Jahres plus Ausschüttungen, abzüglich der Ausschüttungen. Nach der Teilfreistellung zahlst du darauf Abgeltungsteuer, sofern dein Sparer-Pauschbetrag verbraucht ist.

Wann wird die Vorabpauschale fällig?

Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen, für 2026 am 4. Januar 2027 und für 2025 am 2. Januar 2026. Anfang Januar bucht deine deutsche Depotbank dann die Steuer ab, soweit kein Freistellungsauftrag sie abdeckt.

Wie wird die Vorabpauschale beim Verkauf berücksichtigt?

Das Finanzamt zieht alle während deiner Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen in voller Höhe vom Veräußerungsgewinn ab, auch solche, die über deinen Freistellungsauftrag steuerfrei blieben. Erst danach greift die Teilfreistellung.

Bekommt man die Vorabpauschale zurück?

Nicht als Auszahlung, aber über die Anrechnung beim Verkauf: Angesetzte Vorabpauschalen mindern den späteren Veräußerungsgewinn, sodass derselbe Wertzuwachs nicht zweimal besteuert wird. Hat deine Bank Steuer einbehalten, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft war, kannst du sie mit der Steuererklärung zurückholen (§ 32d Abs. 4 EStG).

Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?

Bei einem Depot in Deutschland ist die Steuer mit dem Abzug durch die Bank in der Regel erledigt, eine gesonderte Angabe brauchst du nicht. Bei einem Depot im Ausland zieht niemand die Steuer ab. Dann trägst du sie selbst in der Anlage KAP-INV ein.

Fällt die Vorabpauschale auch bei ausschüttenden ETFs an?

Ja, wenn die Ausschüttungen im Jahr kleiner sind als der Basisertrag. Die Vorabpauschale ist dann genau die Differenz. Schüttet ein ETF mindestens den Basisertrag aus, entfällt sie. Die Ausschüttung selbst ist in dem Fall der steuerpflichtige Ertrag.

Was passiert, wenn auf dem Verrechnungskonto kein Geld ist?

Die Bank darf den fehlenden Betrag von einem anderen Konto einziehen, das du bei ihr führst. Einen eingeräumten, noch nicht genutzten Dispo darf sie dafür nutzen, wenn du dem nicht vor dem Zufluss widersprochen hast. Klappt der Einzug nicht, meldet sie das dem Finanzamt, das die Steuer über deine Steuererklärung nachfordert.

Stand: 10.09.2026. Quellen: §§ 2, 16, 18, 19, 20 Investmentsteuergesetz; §§ 20, 32d, 44 EStG; § 4 Solidaritätszuschlaggesetz; BMF-Schreiben zum Basiszins vom 10.01.2025 und 13.01.2026; BMF-Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz vom 21.05.2019; Deutsche Bundesbank, Zinsstrukturdaten; Finanzverwaltung NRW, „Erträge aus Investmentfonds“.

Datenstand: September 2026. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.

Synonyme

Vorab-PauschaleVorabpauschale ETFVorabpauschale InvestmentfondsVorabpauschale nach § 18 InvStGMindestbesteuerung thesaurierender Fonds