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Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist der Betrag, auf den das Finanzamt deine Einkommensteuer berechnet. Hier siehst du, wie es entsteht und wo es steht.

Was du über das zu versteuernde Einkommen wissen musst

  • 💡 Definition: Das zu versteuernde Einkommen ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 5 EStG). Hast du nur Arbeitslohn, liegt es unter deinem Bruttolohn, weil Werbungskosten, Sonderausgaben und gegebenenfalls Freibeträge für Kinder schon abgezogen sind.
  • 💰 Grundfreibetrag: Er wird nicht vom zvE abgezogen, sondern steckt als Nullzone im Steuertarif. Wirst du einzeln veranlagt, zahlst du 2026 bis zu einem zvE von 12.348 € keine Einkommensteuer.
  • ℹ️ Fundort: Das zvE ermittelt erst das Finanzamt bei der Veranlagung. Du findest es deshalb in deinem Einkommensteuerbescheid, nicht auf der Gehaltsabrechnung und nicht als Ergebnis eines Lohnsteuerrechners.
  • 🏦 Kapitalerträge: Zinsen und Dividenden, die mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert werden, gehören nicht zum zvE. Hast du die Günstigerprüfung beantragt und ist dein persönlicher Steuersatz günstiger, rechnet das Finanzamt sie hinzu.

Das zu versteuernde Einkommen, kurz zvE, ist der Teil deiner Einkünfte eines Kalenderjahres, der nach allen steuerlichen Abzügen übrig bleibt. Auf diesen Betrag wendet das Finanzamt den Einkommensteuertarif an.

Wichtig ist das zvE nicht nur für deine Steuer. Auch Förderungen und Leistungen knüpfen daran an, etwa die E-Auto-Förderung 2026 und das Elterngeld. Wer dort sein Brutto mit der Einkommensgrenze vergleicht, rechnet mit der falschen Zahl.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das Einkommensteuergesetz definiert das zvE in § 2 Abs. 5 EStG: Es ist das Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge. Dieser Betrag bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, deshalb ermittelt das Finanzamt das zvE immer für ein Kalenderjahr (§ 2 Abs. 7 EStG).

Einfließen können Einkünfte aus sieben Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte wie Renten (§ 2 Abs. 1 EStG). Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass das zvE nicht mit Bruttoarbeitslohn, Einnahmen, Einkünften oder Einkommen verwechselt werden darf. Jeder dieser Begriffe ist eine andere Stufe derselben Rechnung.

So wird das zu versteuernde Einkommen berechnet

Das Finanzamt rechnet in vier Stufen, die § 2 EStG vorgibt.

Stufe Was abgezogen wird Ergebnis
1. Einkünfte je Einkunftsart Bei Arbeitslohn, Renten und Mieten die Werbungskosten, bei Selbständigen und Gewerbetreibenden die Betriebsausgaben (Gewinn) Summe der Einkünfte
2. Entlastungsbeträge Zum Beispiel Altersentlastungsbetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)
3. Private Abzüge Sonderausgaben wie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung oder Spenden, außerdem außergewöhnliche Belastungen, also zwangsläufige Mehrkosten oberhalb der zumutbaren Belastung Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG)
4. Freibeträge für Kinder Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, wenn sie günstiger sind als das Kindergeld Zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG)

Quelle: § 2 Abs. 1 bis 5, §§ 10, 10b, 31, 33 EStG, Ermittlungsschema nach R 2 EStR. Stand: September 2026.

Die Freibeträge für Kinder musst du nicht beantragen. Laut Bundesfamilienministerium prüft das Finanzamt bei der Veranlagung automatisch, ob sie oder das ausgezahlte Kindergeld für dich günstiger sind. Nur wenn die Freibeträge mehr bringen, zieht es sie vom Einkommen ab.

Beispiel: vom Bruttolohn zum zvE

Angenommen, du bist ledig, angestellt, hast keine Kinder und verdienst 2026 brutto 50.000 €, ohne weitere Einkünfte. Das Beispiel ist vereinfacht, die Sonderausgaben sind ein angenommener Wert.

  • Bruttoarbeitslohn: 50.000 €
  • minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, weil deine Werbungskosten nicht höher sind (§ 9a EStG): Einkünfte und Gesamtbetrag der Einkünfte 48.770 €
  • minus Sonderausgaben, hier angenommen 10.000 € für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung: Einkommen 38.770 €
  • keine Freibeträge für Kinder: zu versteuerndes Einkommen 38.770 €

Dein zvE liegt in diesem Beispiel gut 11.000 € unter dem Bruttolohn. Wie groß der Abstand in Wirklichkeit ist, hängt von deinen tatsächlichen Beiträgen, Werbungskosten und sonstigen Abzügen ab.

Grundfreibetrag: steckt im Tarif, nicht im zvE

Der Grundfreibetrag wird nicht vom Einkommen abgezogen, bevor das zvE feststeht. Das Bundesfinanzministerium beschreibt ihn als Nullzone, die in den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG eingebaut ist. Er wird weder bei den Einkünften noch beim zvE gesondert abgezogen.

Der Tarif setzt direkt am zvE an. Für 2026 sieht § 32a EStG bei Einzelveranlagung bis zu einem zvE von 12.348 € eine Einkommensteuer von 0 € vor. Das BMF bestätigt den Wert: Der Grundfreibetrag steigt 2026 um 252 € auf 12.348 €. Liegt dein zvE darüber, wird nur der Teil oberhalb dieser Grenze mit Steuer belastet.

Vergleiche eine Einkommensgrenze nie mit deinem Brutto oder Netto. Maßgeblich ist das zvE aus dem Steuerbescheid des Jahres, das die jeweilige Regel nennt.

Zu versteuerndes Einkommen, Brutto und Einkommen: der Unterschied

Das zvE ist weder brutto noch netto. Dein Bruttolohn ist eine Einnahme, von der erst Werbungskosten, Sonderausgaben und weitere Beträge abgehen. Dein Nettolohn ist das, was nach Steuern und Sozialabgaben auf dem Konto landet. Das zvE ist eine eigene Größe, die erst in der Steuerveranlagung entsteht.

Auch das Wort „Einkommen" meint im Steuerrecht etwas Bestimmtes: den Gesamtbetrag der Einkünfte nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Das zvE ist die Stufe danach. Ohne Kinder sind beide Beträge in der Regel gleich hoch.

Leicht zu verwechseln ist außerdem der „zu versteuernde Jahresbetrag". Er ist ein Zwischenwert der Lohnsteuer: Dein Arbeitgeber rechnet deinen Monatslohn auf ein Jahr hoch und zieht Pauschalen ab (§ 39b Abs. 2 EStG). Das zvE dagegen ermittelt laut BMF nur das Finanzamt bei der Veranlagung, der BMF-Steuerrechner kann es nicht berechnen.

Wo du das zu versteuernde Einkommen im Steuerbescheid findest

Das zvE steht in deinem Einkommensteuerbescheid. Nach der Übersicht zu Nachzahlung oder Erstattung folgt die Berechnung der Besteuerungsgrundlagen: zuerst deine Einkünfte je Einkunftsart, dann die Abzüge. Am Ende dieser Aufstellung steht die Zeile „zu versteuerndes Einkommen". Genau diesen Betrag verlangen Förderstellen wie das BAFA als Nachweis.

Hast du keine Steuererklärung abgegeben, gibt es keinen Bescheid und damit kein festgestelltes zvE. Das BAFA verweist für diesen Fall auf die freiwillige Steuererklärung: Reichst du sie ein, führt das Finanzamt eine Veranlagung durch und schickt dir einen Bescheid.

Kapitalerträge und das zu versteuernde Einkommen

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus dem Privatvermögen werden in der Regel gesondert mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert (§ 32d Abs. 1 EStG). Diese Erträge rechnet das Einkommensteuergesetz nicht in das zvE ein (§ 2 Abs. 5b EStG). Das gilt auch, wenn du sie in der Steuererklärung angibst, etwa weil ein ausländischer Broker keine Steuer einbehalten hat. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen stellen klar, dass es auch dann grundsätzlich beim Satz von 25 % bleibt.

Anders ist es bei der Günstigerprüfung. Beantragst du sie, rechnet das Finanzamt deine Kapitaleinkünfte nach Abzug des Sparerpauschbetrags zu deinen übrigen Einkünften und wendet den normalen Tarif an, sofern das zu einer niedrigeren Steuer führt (§ 32d Abs. 6 EStG). In diesem Fall stecken die Kapitalerträge im zvE.

Für Förderungen hat das Folgen. Bei der E-Auto-Förderung richtet sich das BAFA nach dem Steuerbescheid: Ob Zinsen und Dividenden zählen, ergibt sich daraus, ob sie im ausgewiesenen zvE enthalten sind. Gesetze außerhalb des Steuerrechts können anders rechnen: Knüpfen sie an das zvE an, sieht § 2 Abs. 5a EStG vor, die abgeltend besteuerten Kapitalerträge hinzuzurechnen. Hast du hohe Kapitalerträge und liegst knapp an einer Grenze, frag bei der zuständigen Stelle nach, wie sie rechnet.

Wofür das zu versteuernde Einkommen außerhalb der Steuer zählt

E-Auto-Förderung 2026

Die E-Auto-Förderung rechnet mit dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Für jede Person im Haushalt, die Einkommen beiträgt, bildet das BAFA den Durchschnitt der zvE aus den beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheiden. Die Bescheide dürfen nicht älter als drei Kalenderjahre sein, bei Zusammenveranlagung genügt der gemeinsame Bescheid. Förderfähig sind Haushalte bis 80.000 €, je förderrelevantem Kind unter 18 Jahren liegt die Grenze 5.000 € höher, höchstens bei 90.000 €. Welche Beträge du je Einkommensstufe bekommst, zeigt der Ratgeber zur E-Auto-Förderung für Privatpersonen. Welche Unterlagen du brauchst, erklärt der Antrag Schritt für Schritt.

Elterngeld

Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren wurden, entfällt das Elterngeld, wenn das zvE im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 € lag (§ 1 Abs. 8 BEEG). Die Grenze gilt laut Bundesfamilienministerium für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen. Leben zwei Berechtigte mit dem Kind zusammen, etwa beide Eltern, zählt die Summe ihrer zvE.

Wann das zvE die richtige Zahl ist und wann nicht

Das zvE ist maßgeblich

  • Einkommensteuer eines Kalenderjahres: Der Tarif setzt am zvE an
  • E-Auto-Förderung 2026: Durchschnitt der zvE aus zwei Bescheiden, im Haushalt addiert
  • Elterngeld: zvE im Kalenderjahr vor der Geburt, Grenze 175.000 €

Das zvE ist nicht maßgeblich

  • Monatliche Lohnsteuer: Hier zählt der zu versteuernde Jahresbetrag
  • Dein verfügbares Geld im Monat: Dafür ist der Nettolohn die richtige Zahl
  • Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer: Sie werden gesondert besteuert und stehen außerhalb des zvE

Ein Grenzfall betrifft Rentner und Studierende mit kleinem Einkommen. Liegt das zvE unter 12.348 €, fällt 2026 keine Einkommensteuer an. Im Bescheid steht trotzdem das tatsächliche zvE, zum Beispiel 9.800 €, und als festgesetzte Einkommensteuer 0 €. Für die E-Auto-Förderung zählt der ausgewiesene Betrag, nicht die Steuer.

Unsere Einschätzung: Das zvE ist die Zahl, an der deine Einkommensteuer und viele Förderungen hängen, und sie steht nur im Einkommensteuerbescheid. Nimm sie von dort, statt sie aus dem Brutto zu schätzen. Liegst du knapp an einer Grenze, lohnt sich eine vollständige Steuererklärung: Werbungskosten über dem Pauschbetrag und Sonderausgaben senken das zvE. Willst du eine Förderung beantragen und hast keinen Bescheid, reiche die Erklärung frühzeitig nach. Finanzierst du nach Abzug der E-Auto-Prämie einen Restbetrag, vergleiche die Angebote im Kreditvergleich.

Häufige Fragen zum zu versteuernden Einkommen

Was genau ist mein zu versteuerndes Einkommen?

Dein zu versteuerndes Einkommen ist der Betrag, auf den das Finanzamt deine Einkommensteuer berechnet. Es umfasst deine Einkünfte eines Kalenderjahres nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und gegebenenfalls Freibeträgen für Kinder (§ 2 Abs. 5 EStG). Den genauen Betrag findest du in deinem Einkommensteuerbescheid.

Wie ermittelt man sein zu versteuerndes Einkommen?

Das zvE ermittelt das Finanzamt bei der Veranlagung, nachdem du deine Steuererklärung abgegeben hast. Die Rechnung folgt vier Stufen: Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen und schließlich zvE. Selbst schätzen kannst du es mit deiner Steuersoftware oder mit der Rechnung aus dem Beispiel oben. Der BMF-Steuerrechner berechnet nur die Steuer auf ein bekanntes zvE.

Wie wird das zu versteuernde Einkommen berechnet Beispiel?

Bist du ledig, angestellt und ohne Kinder und verdienst 2026 brutto 50.000 €, zieht das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab, sofern deine Werbungskosten nicht höher sind. Deine Einkünfte liegen dann bei 48.770 €. Nach angenommenen Sonderausgaben von 10.000 € für Versicherungsbeiträge bleibt ein zvE von 38.770 €. Deine echten Abzüge stehen später im Steuerbescheid.

Wie viel brutto bei 175.000 zu versteuerndes Einkommen?

Eine feste Umrechnung gibt es nicht. Der Abstand zwischen Brutto und zvE hängt von Werbungskosten, Versicherungsbeiträgen, weiteren Sonderausgaben und Freibeträgen ab und ist bei jedem Haushalt anders. Für die Elterngeld-Grenze von 175.000 € zählt das zvE aus dem Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor der Geburt, bei Paaren die Summe beider zvE. Schau dort nach, statt vom Brutto zurückzurechnen.

Wo finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?

Im Einkommensteuerbescheid, am Ende der Berechnung der Besteuerungsgrundlagen, in der Zeile „zu versteuerndes Einkommen". Auf der Gehaltsabrechnung oder der Lohnsteuerbescheinigung steht es nicht, weil es erst das Finanzamt bei der Veranlagung ermittelt. Ohne Steuererklärung gibt es keinen Bescheid und damit keinen Nachweis.

Ist das zu versteuernde Einkommen brutto oder netto?

Weder noch. Das zvE ist eine steuerliche Rechengröße: Hast du nur Arbeitslohn, liegt es unter deinem Bruttolohn, weil Werbungskosten und Sonderausgaben schon abgezogen sind. Mit dem Nettolohn ist es auch nicht gleichzusetzen, denn der entsteht durch den Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 2, 9a, 10, 31, 32a, 32d, 33 und 39b EStG, § 1 Abs. 8 BEEG, Richtlinie zur E-Auto-Förderung vom 19. Mai 2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3). Weitere Quellen: Bundesministerium der Finanzen, BAFA, Bundesfamilienministerium, Finanzämter Nordrhein-Westfalen. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.

Synonyme

zvEz. v. E.zu versteuerndes Jahreseinkommensteuerpflichtiges Einkommen