Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist die pauschale Steuer auf deine Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Hier siehst du, wie sie berechnet wird und wann sie abgegolten ist.
Was du über die Abgeltungssteuer wissen musst
- 💰 Steuersatz: 25 % auf Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Ohne Kirchensteuer sind das 26,375 %.
- 💵 Kirchensteuer: Bist du kirchensteuerpflichtig, kommen in Bayern und Baden-Württemberg meist 8 %, sonst 9 % hinzu. Weil sie die Kapitalertragsteuer senkt, liegt die Gesamtlast bei 27,82 % oder 27,99 %.
- 🏦 Abgeltung: Hat eine deutsche Bank die Steuer einbehalten, ist die Einkommensteuer auf diese Erträge in der Regel erledigt. Erträge ohne deutschen Steuerabzug, etwa bei einem ausländischen Broker, gibst du selbst in der Anlage KAP an.
- 💡 Zurückholen: Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %, kann die Günstigerprüfung Steuer zurückbringen. Einen ungenutzten Sparerpauschbetrag holst du ebenfalls über die Anlage KAP nach.
Die Abgeltungssteuer ist in Deutschland die Einkommensteuer auf private Kapitalerträge: eine Steuer mit festem Satz von 25 %, die deine Bank gleich vom Ertrag abzieht und an das Finanzamt abführt (§ 32d Abs. 1 EStG). Amtlich heißt sie Abgeltungsteuer, ohne Fugen-s. Beide Schreibweisen meinen dieselbe Steuer.
Der Name beschreibt die Wirkung: Mit dem Abzug an der Quelle ist die Einkommensteuer auf diese Erträge abgegolten (§ 43 Abs. 5 EStG). Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, von denen eine deutsche Bank die Steuer schon einbehalten hat, musst du in der Regel nicht mehr in die Steuererklärung schreiben.
Was ist die Abgeltungssteuer, einfach erklärt?
Die Abgeltungssteuer gilt für Kapitalerträge, die dir seit dem 1. Januar 2009 zufließen. Eingeführt wurde sie mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008. Seitdem besteuert der Staat Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen im Privatvermögen einheitlich mit 25 %, unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Deine Bank oder dein Broker arbeitet dabei wie ein Arbeitgeber bei der Lohnsteuer und behält die Steuer ein, bevor der Ertrag auf deinem Konto landet. Dieser Abzug heißt Kapitalertragsteuer (§ 43 EStG).
Tatsächliche Kosten wie Depotgebühren kannst du nicht absetzen. Stattdessen gilt pauschal der Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr, 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG). Mit einem Freistellungsauftrag berücksichtigt ihn deine Bank schon beim Abzug.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % des steuerpflichtigen Kapitalertrags. Auf diese Steuer kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % (§§ 3, 4 SolZG). Die Soli-Freigrenze bei der Einkommensteuer gilt hier nicht: Auf die Kapitalertragsteuer wird der Soli weiterhin erhoben. Ohne Kirchensteuer ergibt das 26,375 %.
| Bestandteil | Ohne Kirchensteuer | Mit 8 % Kirchensteuer | Mit 9 % Kirchensteuer |
|---|---|---|---|
| Kapitalertragsteuer | 25,00 % | 24,51 % | 24,45 % |
| Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) | 1,375 % | 1,35 % | 1,34 % |
| Kirchensteuer | 0 % | 1,96 % | 2,20 % |
| Gesamtbelastung | 26,375 % | 27,82 % | 27,99 % |
Anteil am steuerpflichtigen Kapitalertrag, gerundet. Rechtsgrundlage: § 32d Abs. 1 EStG, §§ 3, 4 SolZG, Kirchensteuerbeschlüsse der Länder. Stand: September 2026.
Warum mit Kirchensteuer keine 34 % herauskommen
Die Kirchensteuer wird nicht einfach auf die 25 % aufgeschlagen. Das Gesetz senkt die Kapitalertragsteuer um ein Viertel der Kirchensteuer, die auf den Ertrag entfällt (§ 32d Abs. 1 Satz 3 EStG). So wird pauschal berücksichtigt, dass Kirchensteuer sonst als Sonderausgabe abziehbar wäre. Daraus ergibt sich die Formel: Kapitalertragsteuer = Ertrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz), mit dem Kirchensteuersatz als Dezimalzahl, also 0,08 oder 0,09.
Bei 9 % Kirchensteuer sinkt die Kapitalertragsteuer so auf 24,45 %, bei 8 % auf 24,51 %. Soli und Kirchensteuer werden danach auf diesen niedrigeren Betrag berechnet. Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge kannst du deshalb nicht noch einmal als Sonderausgabe absetzen.
Ob 8 % oder 9 % gelten, hängt von deinem Wohnsitz ab. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer in der Regel 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 %.
Die Kirchensteuer behält deine Bank seit 2015 automatisch ein, die Religionszugehörigkeit fragt sie beim Bundeszentralamt für Steuern ab (§ 51a Abs. 2c EStG). Widersprichst du mit einem Sperrvermerk, bleibt die Kirchensteuerpflicht bestehen, und du musst deine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben (§ 51a Abs. 2e EStG).
Rechenbeispiel: 5.000 € Kapitalerträge im Jahr
Angenommen, du erhältst in einem Jahr 5.000 € Zinsen und Dividenden bei einer deutschen Bank und hast dort einen Freistellungsauftrag über 1.000 € erteilt. Steuerpflichtig sind dann 4.000 €.
| Posten | Ohne Kirchensteuer | Mit 8 % Kirchensteuer | Mit 9 % Kirchensteuer |
|---|---|---|---|
| Kapitalerträge | 5.000,00 € | 5.000,00 € | 5.000,00 € |
| Steuerpflichtig nach Freistellungsauftrag | 4.000,00 € | 4.000,00 € | 4.000,00 € |
| Steuer gesamt (Kapitalertragsteuer, Soli, Kirchensteuer) | 1.055,00 € | 1.112,75 € | 1.119,80 € |
| Dir bleiben | 3.945,00 € | 3.887,25 € | 3.880,20 € |
Eigene Berechnung nach § 32d Abs. 1 EStG und § 4 SolZG. Ohne Kirchensteuer: 1.000,00 € Kapitalertragsteuer und 55,00 € Soli. Mit Kirchensteuer rechnet die Bank jeden Bestandteil einzeln auf den Cent, Abweichungen von einem Cent sind möglich. Stand: September 2026.
Welche Erträge unter die Abgeltungssteuer fallen
Die Abgeltungssteuer erfasst Einkünfte aus Kapitalvermögen im Privatvermögen. Für Sparer und Anleger sind vier Arten wichtig:
- Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld, Sparkonten und Anleihen. Wie das bei Tagesgeld konkret abläuft, erklärt der Ratgeber zu Steuern auf Tagesgeldzinsen.
- Dividenden aus Aktien und Ausschüttungen von Fonds.
- Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Anleihen und Fondsanteilen, unabhängig davon, wie lange du sie gehalten hast.
- Fondserträge einschließlich der Vorabpauschale. Bei Aktienfonds und Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung, § 20 Abs. 1 InvStG). Wie das im Depot zusammenspielt, zeigt der Ratgeber zu Steuern im Depot.
Übersteigen deine gesamten Einkünfte einschließlich der Kapitalerträge den Grundfreibetrag nicht, befreit dich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des Finanzamts ganz vom Steuerabzug (§ 44a Abs. 2 EStG). Wie das für Kinder funktioniert, zeigt der Ratgeber zur NV-Bescheinigung fürs Kinderdepot.
Festgeld: In welchem Jahr die Zinsen steuerlich zählen
Zinsen gelten in dem Jahr als zugeflossen, in dem sie fällig werden, nicht in dem Jahr, für das sie gezahlt werden (§ 11 Abs. 1 EStG, BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rz. 242). Bei Festgeld mit Zinszahlung am Laufzeitende fällt deshalb der ganze Zinsertrag in ein einziges Steuerjahr.
Ein Beispiel, vereinfacht ohne Zinseszins: Ein Festgeld bringt dir über drei Jahre 1.000 € Zinsen pro Jahr, andere Kapitalerträge hast du nicht. Werden die Zinsen jährlich ausgezahlt, deckt der Sparerpauschbetrag jedes Jahr die vollen 1.000 €, und es fällt keine Abgeltungssteuer an. Werden alle 3.000 € erst am Ende ausgezahlt, deckt er nur 1.000 €. Auf die übrigen 2.000 € fallen 527,50 € Abgeltungssteuer und Soli an, mit Kirchensteuer etwas mehr.
Achte beim Festgeld-Vergleich deshalb auch auf den Zinstermin. Mehr dazu, wie Festgeldzinsen besteuert werden, steht im Festgeld-Ratgeber.
Verlustverrechnung: zwei Töpfe bei deiner Bank
Verluste aus Kapitalvermögen darfst du nur mit Kapitalerträgen verrechnen, nicht mit deinem Gehalt oder anderen Einkünften (§ 20 Abs. 6 EStG). Die Bank erledigt das automatisch über sogenannte Verlustverrechnungstöpfe (§ 43a Abs. 3 EStG).
- Aktientopf: Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
- Allgemeiner Topf: Alle übrigen Verluste, etwa aus Fonds, ETFs oder Anleihen, darfst du mit allen Kapitalerträgen verrechnen, auch mit Zinsen, Dividenden und Aktiengewinnen.
Ein Beispiel: Du hast 2.000 € Zinsen erhalten, dein Freistellungsauftrag ist schon ausgeschöpft, und du verkaufst eine Aktie mit 2.000 € Verlust. Der Aktienverlust darf die Zinsen nicht mindern. Die Bank behält 527,50 € Abgeltungssteuer und Soli auf die Zinsen ein und trägt den Aktienverlust ins nächste Jahr vor, bis ein Aktiengewinn dazukommt.
Hast du Depots bei mehreren Banken, lassen sich Verluste nur über die Steuererklärung bankübergreifend verrechnen. Dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung. Die beantragst du bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank, bei der der Verlust entstanden ist (§ 43a Abs. 3 Satz 5 EStG).
Wie du zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückholst
Die Bank kennt nur ihre eigenen Konten, nicht dein übriges Einkommen. Deshalb fällt der Abzug manchmal zu hoch aus. Korrigieren lässt du ihn über die Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung, auf zwei Wegen. Die Werte dafür stehen in der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank.
Überprüfung des Steuereinbehalts (§ 32d Abs. 4 EStG): Das Finanzamt rechnet einzelne Punkte nach, etwa einen ungenutzten Sparerpauschbetrag, weil der Freistellungsauftrag bei der falschen Bank lag, noch nicht verrechnete Verluste oder ausländische Quellensteuer. Du gibst nur die betroffenen Erträge an.
Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG): Das Finanzamt besteuert deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz statt mit 25 %, wenn das insgesamt zu einer niedrigeren Steuer führt. Nach der Faustregel der Finanzämter in Baden-Württemberg und Niedersachsen lohnt sich das, wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, zum Beispiel bei niedrigem Einkommen im Studium oder in der Rente. Ist die Günstigerprüfung erfolgreich, rechnet das Finanzamt auch den einbehaltenen Soli und die Kirchensteuer an.
Führt dein persönlicher Steuersatz nicht zu einer niedrigeren Steuer, gilt der Antrag auf Günstigerprüfung als nicht gestellt, und es bleibt bei der Abgeltungssteuer (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rz. 150). Beantragen kannst du sie aber nur für alle Kapitalerträge des Jahres, als Ehepaar nur gemeinsam.
Hast du ein Depot bei einem ausländischen Broker ohne deutschen Steuerabzug, ist die Anlage KAP ohnehin Pflicht. Wie das geht, erklärt der Ratgeber zur Anlage KAP bei ausländischen Brokern.
Wann die Abgeltungssteuer gilt und wann nicht
Hier greift die Abgeltungssteuer mit 25 %
- Zinsen, Dividenden und Kursgewinne im Privatvermögen, die dir seit 2009 zufließen
- Erträge bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker: Abzug an der Quelle, die Steuer ist abgegolten
- Erträge bei einem ausländischen Broker: derselbe Satz von 25 %, aber du erklärst sie selbst in der Anlage KAP (§ 32d Abs. 3 EStG)
- Zinsen aus einem Privatdarlehen: meist ebenfalls 25 %, aber ohne Steuerabzug, deshalb gehören sie in die Anlage KAP
Hier gelten andere Regeln
- Kapitalerträge im Betriebsvermögen, etwa auf dem Geschäftskonto von Selbstständigen: persönlicher Steuersatz, weil sie zum Gewinn zählen (§ 20 Abs. 8, § 43 Abs. 5 Satz 2 EStG)
- Zinsen von einer GmbH, an der du mit mindestens 10 % beteiligt bist: persönlicher Steuersatz, wenn die GmbH die Zinsen als Betriebsausgabe abzieht (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG)
- Gewinne aus Kryptowährungen: privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG mit eigenen Regeln, siehe Krypto-Steuern
- Aktien, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft und privat gehalten hast: Gewinne beim Verkauf sind steuerfrei, weil für sie noch die alte einjährige Spekulationsfrist gilt (§ 52 Abs. 28 Satz 11 EStG)
Ein Grenzfall sind Fondsanteile, die du vor dem 1. Januar 2009 gekauft und seitdem privat gehalten hast. Anders als bei Einzelaktien sind deren Wertzuwächse ab 2018 steuerpflichtig, soweit der Gewinn 100.000 € übersteigt (§ 56 Abs. 6 InvStG). Diesen Freibetrag berücksichtigt die Bank nicht, du machst ihn über die Anlage KAP geltend.
Unsere Einschätzung: Bei deutschen Banken läuft die Abgeltungssteuer automatisch, deine Stellschrauben liegen daneben. Verteile den Freistellungsauftrag nach deinen tatsächlichen Erträgen je Bank, achte beim Festgeld auf den Zinstermin und beantrage bei mehreren Depots die Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember. Blieb Freibetrag ungenutzt oder ist dein Einkommen niedrig, lohnt sich die Anlage KAP. Wenn du im Tagesgeld-Vergleich oder im Depot-Vergleich Angebote gegenüberstellst, rechne mit dem Ertrag nach Steuern.
Häufige Fragen zur Abgeltungssteuer
Die Kapitalertragsteuer ist der Abzug, den deine Bank vom Kapitalertrag vornimmt (§ 43 EStG). Abgeltungssteuer meint den besonderen Steuersatz von 25 % für private Kapitalerträge (§ 32d EStG) und die Wirkung, dass mit dem Abzug die Einkommensteuer darauf erledigt ist. Im Alltag, auch bei den Finanzämtern, werden beide Begriffe gleichbedeutend verwendet.
Wie bekomme ich die Abgeltungssteuer zurück?Über die Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung. Mit der Überprüfung des Steuereinbehalts rechnet das Finanzamt etwa einen ungenutzten Sparerpauschbetrag oder Verluste bei anderen Banken nach. Mit der Günstigerprüfung besteuert es alle Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz, falls das günstiger ist. Die Werte stehen in der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank.
Wann muss ich keine Abgeltungssteuer zahlen?Keine Abgeltungssteuer zahlst du, solange deine Kapitalerträge im Jahr den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) nicht übersteigen und deine Bank einen passenden Freistellungsauftrag hat. Übersteigen deine gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag nicht, befreit dich eine NV-Bescheinigung vom Abzug.
Wann muss man Abgeltungssteuer bezahlen?Sobald dir ein Kapitalertrag zufließt: bei Zinsen im Jahr ihrer Fälligkeit, bei Dividenden mit der Auszahlung, bei Kursgewinnen mit dem Verkauf. Eine deutsche Bank zieht die Steuer in diesem Moment ab, du musst nichts überweisen. Bei einem ausländischen Broker zahlst du sie erst mit dem Steuerbescheid nach deiner Steuererklärung.
Heißt es Abgeltungssteuer oder Abgeltungsteuer?Beide Schreibweisen meinen dieselbe Steuer. Bundesfinanzministerium, Bundeszentralamt für Steuern und Finanzämter schreiben „Abgeltungsteuer“ ohne Fugen-s, so heißt auch das BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“. Im Alltag ist „Abgeltungssteuer“ deutlich häufiger. In diesem Lexikon steht die gebräuchliche Form, die amtliche nennen wir mit.
Fällt auf Kryptowährungen Abgeltungssteuer an?Nein, derzeit nicht. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen im Privatvermögen werden als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt. Verkaufst du innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, zahlst du grundsätzlich deinen persönlichen Steuersatz, danach bleibt der Gewinn in der Regel steuerfrei.
Stand: September 2026. Quellen: EStG, SolZG, InvStG, BMF-Schreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ vom 14.05.2025, Finanzverwaltungen Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg, Bundeszentralamt für Steuern. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.