Dispo
Der Dispo, ausgeschrieben Dispositionskredit, ist ein Kredit auf deinem Girokonto: Deine Bank erlaubt dir, das Konto bis zu einem vereinbarten Betrag zu überziehen. Hier liest du, wie er sich von der geduldeten Überziehung unterscheidet, wie die Zinsen entstehen und welche Rechte du gegenüber deiner Bank hast.
Was du über den Dispo wissen musst
- 💳 Was er ist: Der Dispositionskredit ist ein Verbraucherdarlehen. Das Gesetz nennt ihn „eingeräumte Überziehungsmöglichkeit" (§ 504 Absatz 1 Satz 1 BGB), einen Anspruch darauf hast du nicht
- ⚠️ Geduldete Überziehung: Überziehst du ohne Vereinbarung oder über den vereinbarten Rahmen hinaus, greift § 505 BGB. Die Bank kann solche Zahlungen ablehnen
- 💰 Kosten: Zinsen fallen nur auf den genutzten Betrag und nur für die genutzten Tage an. Der Zinssatz ist veränderlich und muss auf der Internetseite deiner Bank stehen
- 💡 Beratungsangebot: Nutzt du den Dispo sechs Monate ununterbrochen und im Schnitt zu mehr als 75 Prozent des Höchstbetrags, muss dir die Bank eine Beratung anbieten (§ 504a Absatz 1 Satz 1 BGB)
Was ein Dispositionskredit ist
Ein Dispositionskredit ist die Vereinbarung zwischen dir und deiner Bank, dass du dein Girokonto bis zu einer festgelegten Grenze ins Minus führen darfst. Dispo, Dispokredit und Überziehungskredit meinen dasselbe. Im Bürgerlichen Gesetzbuch kommt keines dieser Wörter vor. Geprüft haben wir das am Volltext des BGB in der Fassung vom 23. Juli 2026: null Treffer. Das Gesetz spricht von der eingeräumten Überziehungsmöglichkeit und regelt sie in § 504 BGB.
Rechtlich ist der Dispo ein Verbraucherdarlehen. Die Bank muss deshalb deine Kreditwürdigkeit prüfen, bevor sie ihn einräumt (§ 505a Absatz 1 Satz 1 BGB). Die Höhe richtet sich nach Angaben der BaFin oft nach deinen regelmäßigen Zahlungseingängen, vor allem dem Gehalt. Der Vertrag selbst kommt erst zustande, wenn du den Rahmen nutzt: Mit der ersten Überziehung nimmst du das Darlehensangebot deiner Bank an.
Einen Dispo kannst du vereinbaren, aber nicht verlangen. Verkleinern lassen kannst du ihn jederzeit: Dem Wunsch nach einer niedrigeren Kreditlinie muss die Bank laut BaFin entsprechen, dem Wunsch nach einer höheren nicht.
Eingeräumt oder geduldet: der Unterschied, der Geld kostet
Das Gesetz kennt zwei Formen der Kontoüberziehung. Die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit nach § 504 BGB ist der Dispo: Betrag und Zinssatz sind vereinbart, innerhalb des Rahmens führt die Bank deine Zahlungen aus. Die geduldete Überziehung nach § 505 BGB beginnt dort, wo kein Rahmen vereinbart ist oder der vereinbarte Rahmen endet. Auf die Duldung hast du keinen Anspruch, und die Zinsen sind nach Angaben der BaFin in der Regel noch höher als beim Dispo.
Vom Dispo zu trennen sind zwei weitere Kreditformen. Der Rahmenkredit, auch Abrufkredit genannt, läuft laut BaFin über ein eigenes Kreditkonto und wird meist in kleinen monatlichen Raten zurückgezahlt. Der Ratenkredit hat einen festen Betrag, eine feste Laufzeit und eine feste Rate.
| Kreditform | Wo sie läuft | Rückzahlung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Dispo (eingeräumte Überziehungsmöglichkeit) | Auf dem Girokonto, bis zum vereinbarten Höchstbetrag | Kein Tilgungsplan, jeder Geldeingang senkt den Sollsaldo | § 504 BGB |
| Geduldete Überziehung | Auf dem Girokonto, ohne Rahmen oder über den Rahmen hinaus | Kein Anspruch auf Duldung, Ausgleich auf Verlangen der Bank | § 505 BGB |
| Rahmenkredit (Abrufkredit) | Auf einem eigenen Kreditkonto, Auszahlung auf ein Referenzkonto | Meist monatliche Mindestrate, Volltilgung jederzeit möglich | § 491 Absatz 2 BGB |
| Ratenkredit | Einmalige Auszahlung | Feste Rate über eine feste Laufzeit | § 491 Absatz 2 BGB |
Rechtsstand 29. September 2026. Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch, gesetze-im-internet.de, Fassung vom 23. Juli 2026; BaFin, Verbraucherinformationen zu Girokonto und Rahmenkredit, abgerufen am 29. September 2026.
Was der Dispo kostet
Für den Dispo zahlst du Sollzinsen, und zwar nur auf den Betrag, den du tatsächlich nutzt, und nur für die Tage, an denen dein Konto im Minus steht. Der Sollzins ist veränderlich. Erhöht die Bank ihn, wird das erst wirksam, nachdem sie dich darüber unterrichtet hat (§ 504 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 493 Absatz 3 BGB). Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf sie beim Dispo nie verlangen (§ 504 Absatz 1 Satz 2 BGB).
Banken müssen den Sollzinssatz für den Dispo klar, eindeutig und in auffallender Weise angeben, auch auf ihrer Internetseite (Artikel 247a § 2 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche). Dasselbe gilt für die geduldete Überziehung.
Einen einheitlichen Marktzins gibt es nicht, jede Bank legt ihren Satz selbst fest. Als Maßstab dient die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank: Für revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte weist sie für Juli 2026 einen durchschnittlichen Effektivzinssatz von 9,40 Prozent pro Jahr aus (vorläufiger Wert), für Juni 2026 waren es 9,39 Prozent. Die Reihe ist nach Kreditvolumen gewichtet und enthält neben dem Dispo auch geduldete Überziehungen. Sie zeigt also, was im Schnitt gezahlt wird, nicht was in den Preislisten steht.
| Modellrechnung bei 10,00 Prozent Sollzins pro Jahr | Zinstage | Zinsen |
|---|---|---|
| 500 Euro im Minus | 10 | 1,39 Euro |
| 1.000 Euro im Minus | 30 | 8,33 Euro |
| 2.000 Euro im Minus | 90 | 50,00 Euro |
| 2.000 Euro im Minus, Zinsen werden gesondert ausgeglichen | 360 | 200,00 Euro |
| 2.000 Euro im Minus, Zinsen werden vierteljährlich dem Saldo zugeschlagen | 360 | 207,63 Euro |
Eigene Modellrechnung, keine Marktzinsen und keine Anbieterkonditionen. Annahmen: Sollzinssatz 10,00 Prozent pro Jahr als frei gewählter Rechenwert, gleichbleibender Sollsaldo, Zinsmethode 30/360 (Zinsen = Betrag × Zinssatz × Zinstage ÷ 360). Welche Zinsmethode deine Bank anwendet, steht in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die letzte Zeile zeigt, was den Dispo auf Dauer verteuert. Beim Rechnungsabschluss belastet die Bank die Zinsen deinem Konto. Steht es weiter im Minus, zahlst du im nächsten Quartal Zinsen auf die Zinsen. Aus 10,00 Prozent Sollzins werden so im Modell 10,38 Prozent Effektivzins.
Wann deine Bank dir eine Beratung anbieten muss
§ 504a Absatz 1 Satz 1 BGB verpflichtet die Bank zu einem Beratungsangebot, sobald zwei Bedingungen zugleich erfüllt sind: Du hast den Dispo ununterbrochen über sechs Monate genutzt, und zwar durchschnittlich mit mehr als 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrags. Bei einem Rahmen von 2.000 Euro liegt die Schwelle also bei einem Durchschnitt von mehr als 1.500 Euro.
Das Angebot kommt in Textform. Nimmst du es an, führt die Bank ein persönliches Gespräch mit dir, auch per Telefon oder Video, über kostengünstigere Alternativen und die Folgen einer weiteren Überziehung (§ 504a Absatz 2 BGB). Lehnst du ab, muss die Bank das Angebot wiederholen, wenn die Schwellen erneut erreicht sind, es sei denn, du erklärst ausdrücklich, keine weiteren Angebote zu wollen (§ 504a Absatz 3 BGB).
Bei der geduldeten Überziehung liegt die Schwelle anders. Bis zum 19. November 2026 gilt: mehr als drei Monate ununterbrochen überzogen und im Durchschnitt mehr als die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs der letzten drei Monate (§ 505 Absatz 2 Satz 2 BGB). Schon nach einer erheblichen Überziehung von mehr als einem Monat muss die Bank dich über Betrag, Sollzinssatz und Kosten unterrichten. Verstößt sie gegen diese Pflichten, kann sie über die Rückzahlung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen (§ 505 Absatz 3 BGB).
Wofür der Dispo gedacht ist
- Eine Lastschrift oder Rechnung wenige Tage vor dem Gehaltseingang: Der Dispo verhindert die Rücklastschrift
- Als Rahmen, den du nicht nutzt: Ohne Sollsaldo entstehen keine Zinsen
Wofür er nicht gedacht ist
- Anschaffungen, die du über viele Monate abzahlst: Die BaFin nennt dafür den Ratenkredit als mögliche bessere Wahl
- Ein Konto, das auch nach dem Gehaltseingang im Minus bleibt: Dann finanzierst du laufende Ausgaben auf Kredit
- Edge Case: Das Gesetz verlangt eine ununterbrochene Nutzung. Gleicht das Gehalt dein Konto jeden Monat für wenige Tage aus, ist diese Bedingung nach dem Wortlaut nicht erfüllt, obwohl du fast dauerhaft Zinsen zahlst
Rechne beim Dispo in Tagen, nicht in Monaten. Jeder Tag im Minus kostet Zinsen, und jeder Geldeingang tilgt sofort. Steht dein Konto länger als ein Quartal im Soll, ist der Dispo das falsche Werkzeug: Dann prüfst du eine Finanzierung mit festem Tilgungsplan.
Was sich am 20. November 2026 ändert
An diesem Tag tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in Kraft (Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 139). Die bisherigen Sonderregeln für Überziehungen entfallen. Keine der folgenden Änderungen wurde vorgezogen, bis zum 19. November 2026 gilt das oben beschriebene Recht.
- Kündigung durch die Bank (§ 504 Absatz 2 BGB neue Fassung): Kündigt oder kürzt die Bank den Dispo, muss sie dich mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden informieren. Bevor sie eine Zwangsvollstreckung einleitet, muss sie dir anbieten, den genutzten Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zum Dispozinssatz und ohne zusätzliche Kosten zurückzuzahlen
- Kontoinformation (§ 504 Absatz 1 Satz 1 BGB neue Fassung): Unterrichtung mindestens einmal im Monat
- Widerrufsrecht (§ 495 Absatz 2 BGB neue Fassung): Die Ausnahme für kurzfristig kündbare Dispositionskredite entfällt. Ausgenommen bleibt nur die geduldete Überziehung
- Beratung bei geduldeter Überziehung (§ 505 Absatz 2 Satz 2 BGB neue Fassung): Die festen Schwellen entfallen. Das Beratungsangebot wird fällig, sobald es zu einer regelmäßigen Überziehung gekommen ist
- Hinweis auf Schuldnerberatung (§ 504a Absatz 2 Satz 1 BGB neue Fassung): Der Hinweis ist künftig in jedem Beratungsgespräch Pflicht. Die Schwellen von sechs Monaten und 75 Prozent bleiben unverändert
- Zinsgrenze (§ 492 Absatz 9 BGB neue Fassung): Ein Vertrag ist nichtig, wenn sein effektiver Jahreszins in einem auffälligen Missverhältnis zum marktüblichen Satz steht. Das ist in der Regel der Fall, wenn er ihn um 100 Prozent oder um zwölf Prozentpunkte überschreitet
Der Dispo ist kein schlechtes Produkt, er wird nur oft für den falschen Zweck genutzt. Für ein paar Tage bis zum Gehaltseingang kostet er wenige Euro. Als Dauerzustand zahlst du Zinsen auf Zinsen, ohne dass die Schuld sinkt. Zwei Zahlen entscheiden: der Sollzinssatz deiner Bank und die Zahl der Tage, die dein Konto im Jahr im Minus steht. Den ersten Wert findest du für viele Konten im Girokonto-Vergleich. Steht dein Konto seit Monaten im Soll, zeigt dir der Ratenkredit-Vergleich, was eine Finanzierung mit festem Tilgungsplan kostet, und die Seite zur Umschuldung, wie die Ablösung abläuft.
Ein Dispositionskredit ist die Erlaubnis deiner Bank, dein Girokonto bis zu einem vereinbarten Betrag zu überziehen. Du brauchst dafür keinen Antrag im Einzelfall: Reicht dein Guthaben nicht, führt die Bank Zahlungen innerhalb des Rahmens trotzdem aus. Für den überzogenen Betrag zahlst du Sollzinsen, bis Geld eingeht. Im Gesetz heißt der Dispo „eingeräumte Überziehungsmöglichkeit" und steht in § 504 BGB.
Das hängt vom Sollzinssatz deiner Bank ab. Die Formel lautet: Betrag mal Zinssatz mal Zinstage geteilt durch 360. Bei einem angenommenen Sollzins von 10,00 Prozent pro Jahr kosten 1.000 Euro über 30 Zinstage 8,33 Euro. Jeder Prozentpunkt mehr oder weniger verändert diesen Betrag um 0,83 Euro. Das ist eine Modellrechnung mit frei gewähltem Zinssatz, den Satz deiner Bank findest du auf ihrer Internetseite.
Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Die BaFin schreibt, dass sich der Rahmen oft nach den regelmäßigen Zahlungseingängen richtet, vor allem nach dem Gehalt. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nennt als übliche Grenze zwei oder drei Monatsgehälter. Messen kannst du deinen Rahmen an einer Regel, die ab dem 20. November 2026 gilt: Nach einer Kündigung muss dir die Bank die Rückzahlung in zwölf Monatsraten anbieten. Was du in zwölf Monaten nicht zurückzahlen könntest, ist als Dispo zu viel.
Jede Bank legt ihren Dispozins selbst fest, an einen Referenzzinssatz ist sie laut BaFin nicht gebunden. Die Deutsche Bundesbank weist für Juli 2026 einen durchschnittlichen Effektivzinssatz von 9,40 Prozent pro Jahr für revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte aus (vorläufiger Wert). Dieser Durchschnitt ist nach Volumen gewichtet. Der Satz deiner Bank kann darüber oder darunter liegen und hängt bei manchen Instituten von Kontomodell oder Bonität ab.
Ja. Weil du keinen Anspruch auf einen Dispo hast, kann die Bank ihn ganz oder teilweise kündigen. Nach Angaben der BaFin geschieht das in der Regel, wenn sich deine finanzielle Lage verschlechtert oder keine regelmäßigen Zahlungen mehr eingehen. Ab dem 20. November 2026 muss die Bank dich mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden informieren und dir vor einer Zwangsvollstreckung die Rückzahlung in zwölf gleichen Monatsraten anbieten (§ 504 Absatz 2 BGB neue Fassung).
Rechtsstand 29. September 2026. Quellen: §§ 491, 493, 495, 504, 504a, 505, 505a BGB und Artikel 247a § 2 EGBGB (gesetze-im-internet.de, BGB in der Fassung vom 23. Juli 2026); Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139 vom 18. Mai 2026 (recht.bund.de); Bundestags-Drucksache 21/1851; Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik, Zeitreihe BBIM1.M.DE.B.A2Z1.A.R.A.2250.EUR.N, Datenstand 2. September 2026, abgerufen am 29. September 2026; BaFin, Verbraucherinformationen Girokonto und Rahmenkredit. Die Modellrechnung ist eine eigene Berechnung mit frei gewählten Annahmen und enthält keine Marktzinsen.