Sollzins
Der Sollzins ist der Zinssatz, den du für einen Kredit zahlst. Hier steht, was gebunden und veränderlich heißt und warum der Effektivzins darüber liegt.
Was du über den Sollzins wissen musst
- 💡 Definition: Der Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche Prozentsatz pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen (§ 489 Abs. 5 BGB). Kosten der Bank rechnet er nicht ein.
- 🔒 Gebunden heißt festgeschrieben: Gebunden ist der Sollzinssatz nur für die Zeiträume, für die er als feste Prozentzahl vereinbart ist. Bei gebundenem Satz kannst du nach zehn Jahren mit sechs Monaten Frist kündigen.
- 🔁 Veränderlich heißt anpassbar: Läuft der Sollzins veränderlich, wird jede Anpassung erst wirksam, nachdem die Bank dich über den neuen Satz und die neue Rate unterrichtet hat. Kündigen kannst du jederzeit mit drei Monaten Frist.
- ⚠️ Zum Vergleichen taugt er nicht: Der effektive Jahreszins fasst Zinsen und alle bekannten Kosten zusammen und liegt bei monatlicher Zahlung schon ohne jede Gebühr darüber: aus 5,00 % Sollzins werden im Modell 5,12 %.
Der Sollzins ist der Preis für das geliehene Geld, mehr nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt ihn Sollzinssatz und definiert ihn als den gebundenen oder veränderlichen periodischen Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird (§ 489 Abs. 5 BGB). Was dein Kredit insgesamt kostet, zeigt eine zweite Zahl im selben Angebot: der effektive Jahreszins.
Was ist der Sollzins?
Der Sollzinssatz bezieht sich auf den Betrag, den du tatsächlich in Anspruch genommen hast, und wird pro Jahr angegeben, mit dem Zusatz p. a. für per annum. Das gilt auch dann, wenn die Bank die Zinsen monatlich verrechnet und du monatlich zahlst.
Beim Sparen und bei Anleihen heißt dieselbe Größe Nominalzins. Nominalzins ist der weitere Begriff, Sollzins der engere: Einen Sollzins gibt es nur, wenn du Geld leihst. Die Finanzaufsicht BaFin verwendet beide Wörter für den Kredit nebeneinander und schreibt „Sollzins (Nominalzins)".
Nicht im Sollzins enthalten ist alles, was neben den Zinsen anfällt. Vermittlungskosten gehören nicht hinein, Kontoführungskosten nicht, eine Restschuldversicherung nicht. Der Sollzins sagt dir also, was das Kapital kostet, und nicht, was der Kredit kostet.
Beim Annuitätendarlehen bestimmt er zusammen mit der Tilgung deine Monatsrate. Wie sich eine gleichbleibende Rate in Zins- und Tilgungsanteil aufteilt, erklärt der Eintrag Annuitätendarlehen.
Ein Zinssatz, der im Kreditvertrag danebensteht, ist ausdrücklich nicht dein Sollzins: der Verzugszinssatz. Kommst du mit einer Zahlung in Verzug, verzinst sich der geschuldete Betrag nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz, nicht nach dem vereinbarten Sollzinssatz (§ 497 Abs. 1 BGB). Dass es zwei verschiedene Größen sind, zeigt schon das Pflichtangabenrecht: Sollzinssatz und Verzugszinssatz stehen dort als getrennte Angaben nebeneinander (Art. 247 § 3 EGBGB). Verzugszinsen muss die Bank außerdem auf einem gesonderten Konto verbuchen und darf sie nicht mit der Hauptforderung verrechnen (§ 497 Abs. 2 BGB).
Wovon die Höhe deines Sollzinses abhängt
Banken nennen keinen Einheitspreis. Welchen Sollzinssatz du angeboten bekommst, hängt laut BaFin bei Immobilienkrediten vor allem an drei Dingen: am Zinsniveau zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, das du nicht beeinflussen kannst, an deiner Kreditwürdigkeit und am Vorhaben selbst. Bei einer Baufinanzierung kommt der Beleihungsauslauf hinzu, also das Verhältnis der offenen Schuld zum Beleihungswert der Immobilie.
Dazu kommt die Bindung. Ob du den Sollzins für fünf Jahre festschreibst oder für zwanzig, verändert den Satz, den dir die Bank nennt. Nach Beobachtung der BaFin werden Immobilienkredite meist für fünf, zehn oder fünfzehn Jahre fest vereinbart, in den vergangenen Jahren häufiger auch für zwanzig bis vierzig Jahre. Deshalb ist die Frage, ob ein Sollzins günstig ist, ohne die Bindungsdauer nicht zu beantworten.
Gebundener und veränderlicher Sollzins
Das Gesetz kennt genau zwei Formen, und der Unterschied ist keine Formulierungsfrage: An ihm hängt, wann du kündigen kannst.
Gebunden ist der Sollzinssatz, wenn für die gesamte Vertragslaufzeit ein Satz oder mehrere Sätze als feststehende Prozentzahl vereinbart sind. Ist für die gesamte Laufzeit keine Bindung vereinbart, gilt er nur für diejenigen Zeiträume als gebunden, für die er durch eine feste Prozentzahl bestimmt ist (§ 489 Abs. 5 BGB). Genau das ist der Normalfall bei einer Baufinanzierung: zehn Jahre fest, danach offen. Wie lange du binden solltest, behandelt der Eintrag Sollzinsbindung.
Veränderlich ist der Sollzinssatz, wenn die Bank ihn während der Laufzeit anpassen darf. Richtet sich die Anpassung nach einem Index oder Referenzzinssatz, ist die Vereinbarung nur wirksam, wenn dieser Index objektiv, eindeutig bestimmt und für beide Seiten verfügbar und überprüfbar ist (§ 492 Abs. 7 BGB). Eine Klausel, nach der die Bank den Zins „nach billigem Ermessen" anpasst, erfüllt das nicht.
| Merkmal | Gebundener Sollzins | Veränderlicher Sollzins |
|---|---|---|
| Höhe während der Bindung | feste Prozentzahl, vertraglich vereinbart | die Bank passt an, meist entlang eines Referenzzinssatzes |
| Dein Kündigungsrecht | nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang, sechs Monate Frist | jederzeit, drei Monate Frist |
| Zusätzliches Kündigungsrecht | wenn die Bindung vor der Rückzahlungszeit endet und keine neue Vereinbarung getroffen ist, ein Monat Frist zum Ende der Bindung | entfällt |
| Wann eine Anpassung wirkt | gar nicht, solange die Bindung läuft | erst nachdem die Bank dich unterrichtet hat |
| Typisch bei | Baufinanzierung, Ratenkredit | Dispositionskredit, Rahmenkredit, variable Immobiliendarlehen |
Quellen: §§ 489, 492, 493 Bürgerliches Gesetzbuch. Stand: September 2026.
Diese Kündigungsrechte kann dir kein Vertrag nehmen. Sie lassen sich weder ausschließen noch erschweren (§ 489 Abs. 4 BGB). Nach einer Kündigung hast du zwei Wochen Zeit, den geschuldeten Betrag zurückzuzahlen, sonst gilt die Kündigung als nicht erfolgt (§ 489 Abs. 3 BGB).
Bei einem veränderlichen Sollzinssatz gilt zusätzlich eine Bremse, die viele übersehen: Eine Zinsanpassung wird erst wirksam, nachdem die Bank dich über den angepassten Sollzinssatz, die angepasste Höhe der Raten und, falls sie sich ändern, über Zahl und Fälligkeit der Raten unterrichtet hat (§ 493 Abs. 3 BGB in Verbindung mit Art. 247 § 15 EGBGB). Hängt die Anpassung an einem Referenzzinssatz, dürfen die Vertragsparteien einen anderen Zeitpunkt vereinbaren. Dann muss der Vertrag aber vorsehen, dass die Bank dich regelmäßig unterrichtet, und du musst den Referenzzinssatz in ihren Geschäftsräumen einsehen können.
Läuft dein gebundener Sollzins aus, bevor der Kredit zurückgezahlt ist, muss die Bank dich spätestens drei Monate vorher darüber unterrichten, ob sie zu einer neuen Bindung bereit ist. Ist sie es, muss die Unterrichtung den Sollzinssatz enthalten, den sie zu diesem Zeitpunkt anbietet (§ 493 Abs. 1 BGB).
Sollzins und effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins fasst die Gesamtkosten des Kredits als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags zusammen. Hinein gehören die Zinsen und alle sonstigen Kosten, die du im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zahlst und die der Bank bekannt sind (§ 16 PAngV). Draußen bleiben unter anderem Notarkosten sowie Versicherungen und Zusatzleistungen, die keine Voraussetzung für den Kredit sind. Was genau die Formel einbezieht, steht im Eintrag effektiver Jahreszins.
Der Effektivzins liegt auch dann über dem Sollzins, wenn überhaupt keine Gebühr anfällt. Das liegt am Zahlungsrhythmus: Die gesetzliche Formel rechnet mit dem Zeitpunkt jeder Zahlung. Wer monatlich zahlt, zahlt Zinsen früher als am Jahresende, und das schlägt sich im Effektivzins nieder.
| Merkmal | Modellkredit |
|---|---|
| Nettodarlehensbetrag | 15.000 € |
| Laufzeit | 60 Monate |
| Sollzins | 5,00 % p. a., monatlich ein Zwölftel |
| Monatsrate | 283,07 € |
| Zinsen über die Laufzeit | 1.984,11 € |
| Effektiver Jahreszins ohne Kosten | 5,12 % |
| Effektiver Jahreszins mit 300 € Vermittlungskosten | 5,99 % |
| Effektiver Jahreszins mit 600 € Vermittlungskosten | 6,90 % |
Modellrechnung nach der Berechnungslogik der Anlage zu § 16 Preisangabenverordnung. Keine aktuellen Kreditkonditionen, keine Anbieterzinsen. Stand: September 2026.
Die letzten beiden Zeilen zeigen, warum der Sollzins zum Vergleichen nicht reicht. Der Sollzins bleibt in allen drei Fällen bei 5,00 %, die Kosten für dich unterscheiden sich um Hunderte Euro. Zwei Angebote mit demselben Sollzins können unterschiedlich teuer sein, zwei mit unterschiedlichem Sollzins gleich teuer. Vergleiche deshalb über den effektiven Jahreszins, zum Beispiel im Kreditvergleich.
Ein Detail für veränderliche Zinsen: Steht bei Vertragsschluss noch nicht fest, wie sich der Zinssatz entwickelt, rechnet die Bank den Effektivzins so aus, als bliebe der Sollzinssatz bis zum Ende unverändert (§ 16 PAngV). Der ausgewiesene Effektivzins ist bei einem veränderlichen Sollzins also eine Momentaufnahme, keine Vorhersage.
Was ein Prozentpunkt Sollzins ausmacht
Bei einer Baufinanzierung entscheidet der Sollzins nicht nur über die Zinskosten, sondern darüber, wie viel von deiner Rate überhaupt tilgt. Bleibt die Rate gleich und steigt der Sollzins, frisst der Zinsanteil den Tilgungsanteil auf.
| Merkmal | Sollzins 3,50 % | Sollzins 4,50 % |
|---|---|---|
| Darlehensbetrag | 300.000 € | 300.000 € |
| Monatsrate | 1.375 € | 1.375 € |
| Erster Monat: Zinsanteil | 875,00 € | 1.125,00 € |
| Erster Monat: Tilgungsanteil | 500,00 € | 250,00 € |
| Restschuld nach zehn Jahren | 228.283,74 € | 262.200,48 € |
Modellrechnung, Annuitätendarlehen mit gleichbleibender Rate, ohne Sondertilgung und ohne Kosten. Keine aktuellen Marktzinsen. Stand: September 2026.
Ein Prozentpunkt mehr Sollzins halbiert in diesem Modell die anfängliche Tilgung und lässt nach zehn Jahren 33.916,74 € mehr Restschuld stehen. Wer bei höherem Zins gleich schnell tilgen will, muss die Rate erhöhen. Welcher Anfangswert dafür sinnvoll ist, behandelt der Eintrag Tilgungssatz. Aktuelle Konditionen findest du im Baufinanzierungs-Vergleich.
Wo der Sollzins stehen muss
Der Sollzinssatz ist keine freiwillige Angabe. Er taucht an drei Stellen auf, und an jeder gilt eine eigene Vorschrift.
In der Werbung: Wer gegenüber Verbrauchern mit Zinssätzen oder anderen Zahlen zu den Kosten für einen Verbraucherkredit wirbt, muss den Sollzinssatz angeben, dazu die Auskunft, ob es sich um einen festen oder einen variablen Zinssatz oder um eine Kombination handelt, und den effektiven Jahreszins (§ 17 PAngV). Dieselbe Vorschrift bestimmt, dass der effektive Jahreszins in der Werbung mindestens genauso hervorzuheben ist wie jeder andere Zinssatz.
In der Information vor Vertragsschluss und im Vertrag: Beide müssen den Sollzinssatz nennen (Art. 247 §§ 3 und 6 EGBGB). Gelten unter verschiedenen Umständen unterschiedliche Sollzinssätze, gehören die Bedingungen für jeden einzelnen dazu.
Sollzins beim Dispositionskredit
Auch wenn du dein Girokonto im vereinbarten Rahmen überziehst, zahlst du einen Sollzinssatz, und zwar einen veränderlichen. Die Bank muss dich in regelmäßigen Zeitabständen unterrichten, unter anderem über den angewendeten Sollzinssatz (§ 504 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 247 § 16 EGBGB).
Hier gilt die Wirksamkeitsbremse aus § 493 Abs. 3 BGB nur in eine Richtung: bei einer Erhöhung des Sollzinssatzes und bei einer Erhöhung der vereinbarten sonstigen Kosten (§ 504 Abs. 1 BGB). Eine Senkung darf die Bank also ohne vorherige Unterrichtung wirksam werden lassen, eine Erhöhung nicht.
Was dein Institut aktuell verlangt, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis und auf deinem Kontoauszug.
Wann der Sollzins reicht und wann nicht
Der Sollzins reicht dir
- um die Zinskosten für einen bestimmten Betrag zu überschlagen
- um zu erkennen, wie sich deine Rate in Zins und Tilgung aufteilt
- beim Vergleich zweier Angebote, die sich sonst in nichts unterscheiden: gleiche Laufzeit, gleiche Bindung, keinerlei Kosten
Der Sollzins führt dich in die Irre
- beim Vergleich von Kreditangeboten, weil Kosten und Zahlungszeitpunkte fehlen
- wenn er veränderlich ist, denn dann gilt er nur bis zur nächsten Anpassung
- wenn ein niedriger Einstiegssatz nur für einen Teil der Laufzeit vereinbart ist
Ein Fall, in dem beide Zahlen irreführen können: Ein Angebot mit veränderlichem Sollzins weist einen effektiven Jahreszins aus, der auf der Annahme beruht, der heutige Satz bleibe bis zum Ende bestehen. Zwei solche Angebote lassen sich über den Effektivzins vergleichen, aber nur für den Moment. Was daraus wird, hängt am vereinbarten Referenzzinssatz und an den Anpassungsbedingungen, und die stehen im Vertrag, nicht im Zinssatz.
Vergleiche Kredite über den effektiven Jahreszins. Nutze den Sollzins, um zu verstehen, wie deine Rate zustande kommt, und lies dazu immer mit, für welchen Zeitraum er gilt.
Unsere Einschätzung: Der Sollzins ist die ehrlichste und zugleich unvollständigste Zahl im Kreditvertrag. Ehrlich, weil er ohne Annahmen auskommt. Unvollständig, weil er weder Kosten noch Zahlungszeitpunkte kennt. Wer ihn liest, sollte deshalb immer zwei Fragen stellen: Für wie lange gilt er, und was steht daneben als effektiver Jahreszins? Beide Zahlen zusammen findest du im Kreditvergleich und im Baufinanzierungs-Vergleich.
Häufige Fragen zum Sollzins
Der Sollzins, im Gesetz Sollzinssatz, ist der gebundene oder veränderliche Prozentsatz pro Jahr, der auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird (§ 489 Abs. 5 BGB). Er ist der reine Preis für das geliehene Kapital. Vermittlungskosten, Kontoführungskosten und andere Nebenkosten des Kredits rechnet er nicht ein.
Was ist der Unterschied zwischen Effektivzinssatz und Sollzinssatz?Der Sollzinssatz erfasst nur die Zinsen. Der effektive Jahreszins fasst die Gesamtkosten zusammen: die Zinsen und alle sonstigen Kosten, die du für den Kredit zahlst und die der Bank bekannt sind (§ 16 PAngV). Weil die Formel auch den Zeitpunkt jeder Zahlung berücksichtigt, liegt der Effektivzins bei monatlicher Zahlung selbst ohne Gebühren über dem Sollzins: Aus 5,00 % Sollzins werden im Modell 5,12 %.
Welcher Sollzins ist gut?Das lässt sich nicht an einem Wert festmachen, weil dein Zinssatz von Bonität, Laufzeit, Darlehenshöhe, Zinsbindung und bei Immobilien vom Beleihungsauslauf abhängt. Vergleichbar wird ein Angebot erst über den effektiven Jahreszins, und aussagekräftig erst zusammen mit der Bindungsdauer: Ein niedriger Satz für zwei Jahre kann teurer werden als ein höherer für fünfzehn.
Was ist der aktuelle Sollzins?Einen allgemeingültigen aktuellen Sollzins gibt es nicht. Banken kalkulieren je nach Kreditart, Laufzeit, Zinsbindung und deiner Bonität unterschiedlich, und dasselbe Institut nennt für zwei Personen zwei Sätze. Aktuelle Konditionen findest du im Kreditvergleich und im Baufinanzierungs-Vergleich.
Kann die Bank meinen Sollzins einfach erhöhen?Nur wenn ihr einen veränderlichen Sollzinssatz vereinbart habt, und auch dann nicht ohne Weiteres. Richtet sich die Anpassung nach einem Index oder Referenzzinssatz, ist die Vereinbarung nur wirksam, wenn dieser objektiv, eindeutig bestimmt sowie für dich und die Bank verfügbar und überprüfbar ist (§ 492 Abs. 7 BGB). Und die Anpassung selbst wird erst wirksam, nachdem die Bank dich über den neuen Satz und die neue Rate unterrichtet hat (§ 493 Abs. 3 BGB). Ist der Sollzinssatz gebunden, gilt er für den vereinbarten Zeitraum unverändert.
Datenstand: September 2026 | Quellen: §§ 489, 492, 493, 504 Bürgerliches Gesetzbuch; Artikel 247 §§ 3, 6, 15, 16 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche; §§ 16, 17 und Anlage Preisangabenverordnung; BaFin, Konsumentenkredite vergleichen und Immobilienkredit. Die Beispielrechnungen sind Modellrechnungen ohne Markt- oder Anbieterzinsen. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Kreditberatung.