Kreditwürdigkeitsprüfung
Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist die Prüfung, mit der ein Kreditgeber vor Vertragsschluss klärt, ob du ein Darlehen voraussichtlich zurückzahlen kannst. Bei Verbraucherdarlehen ist sie gesetzliche Pflicht, im Alltag heißt sie Kreditprüfung oder Bonitätsprüfung. Hier liest du, was geprüft wird, was bei Fehlern der Bank gilt und was sich am 20. November 2026 ändert.
Was du über die Kreditwürdigkeitsprüfung wissen musst
- ℹ️ Begriff: Das Wort „Kreditprüfung" steht nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der gesetzliche Begriff lautet Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 505a BGB), Bonitätsprüfung ist ein weiteres Alltagswort dafür
- 🏦 Pflicht: Vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags muss der Darlehensgeber deine Kreditwürdigkeit prüfen (§ 505a Absatz 1 Satz 1 BGB). Beim Ratenkredit gilt bis 19. November 2026 der Maßstab, dass keine erheblichen Zweifel an der vertragsgemäßen Rückzahlung bestehen dürfen
- ✅ Rechtsfolge: Verstößt der Darlehensgeber gegen die Prüfpflicht, ermäßigt sich der Sollzins auf einen marktüblichen Zinssatz und du kannst fristlos kündigen (§ 505d Absatz 1 BGB). Das gilt nicht, wenn der Vertrag auch nach ordnungsgemäßer Prüfung hätte geschlossen werden dürfen oder du vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hast
- 🎯 Stichtag: Ab 20. November 2026 gilt für alle neuen Verbraucherdarlehen derselbe Prüfmaßstab, die Pflicht erfasst auch Kredite unter 200 Euro, und eine Ablehnung muss dir unverzüglich mitgeteilt werden
Was eine Kreditwürdigkeitsprüfung ist
Eine Kreditwürdigkeitsprüfung ist die Einschätzung eines Kreditgebers, ob du die Raten eines Darlehens über die gesamte Laufzeit vertragsgemäß zahlen wirst. Sie findet vor dem Vertragsschluss statt und entscheidet darüber, ob du ein Angebot bekommst und zu welchem Zinssatz.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch kommt das Wort „Kreditprüfung" nicht vor, „Bonitätsprüfung" ebenso wenig. Das Gesetz spricht durchgehend von der Kreditwürdigkeitsprüfung und regelt sie in den §§ 505a bis 505d BGB. Für Kreditinstitute steht dieselbe Pflicht zusätzlich im Aufsichtsrecht, in § 18a Kreditwesengesetz. Wer im Alltag Kreditprüfung oder Bonitätsprüfung sagt, meint in aller Regel genau diese Prüfung.
| Begriff | Was gemeint ist | Einordnung |
|---|---|---|
| Kreditprüfung | Alltagswort für die gesamte Prüfung vor der Kreditvergabe | Kein Gesetzesbegriff |
| Kreditwürdigkeitsprüfung | Pflichtprüfung des Darlehensgebers vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags | §§ 505a bis 505d BGB, § 18a Kreditwesengesetz |
| Bonitätsprüfung | Alltagswort mit derselben Bedeutung, auch bei Handel und Mobilfunk gebräuchlich | Kein Gesetzesbegriff |
| Schufa-Abfrage | Auskunft einer Auskunftei über gespeicherte Vertrags- und Zahlungsdaten, ein Baustein der Prüfung | § 505b Absatz 1 BGB nennt Auskunfteien als mögliche Grundlage |
| Haushaltsrechnung | Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, Ergebnis ist das frei verfügbare Einkommen | Kein Gesetzesbegriff, Methode der Kreditgeber |
| Konditionenanfrage | Unverbindliche Anfrage, um ein persönliches Angebot zu erhalten | Merkmal „Anfrage Kreditkonditionen" der Schufa |
Rechtsstand September 2026. Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch und Kreditwesengesetz, gesetze-im-internet.de.
Wozu der Kreditgeber verpflichtet ist
Der Darlehensgeber muss vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers prüfen (§ 505a Absatz 1 Satz 1 BGB). Die Pflicht trifft jeden Unternehmer, der Verbrauchern Darlehen gewährt, also nicht nur Banken. Einen Rechtsanspruch auf einen Kredit hast du umgekehrt nicht.
Der Maßstab hängt bislang von der Darlehensart ab (§ 505a Absatz 1 Satz 2 BGB). Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen, etwa einem Raten- oder Autokredit, darf der Vertrag nur geschlossen werden, wenn keine erheblichen Zweifel daran bestehen, dass du deinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommst. Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss das wahrscheinlich sein.
Auch die Grundlage der Prüfung ist bislang zweigeteilt. Beim Allgemein-Verbraucherdarlehen können deine eigenen Auskünfte und erforderlichenfalls Auskünfte von Auskunfteien die Grundlage sein (§ 505b Absatz 1 BGB). Eine Schufa-Abfrage schreibt das Gesetz damit nicht vor, es lässt sie zu. Bei der Baufinanzierung muss der Darlehensgeber eingehend prüfen, und zwar anhand von Informationen zu Einkommen, Ausgaben und anderen finanziellen Umständen (§ 505b Absatz 2 Satz 1 BGB). Auf den Wert der Immobilie darf er sich dabei nicht hauptsächlich stützen.
Ausgenommen sind bis zum 19. November 2026 Kredite mit einem Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro sowie Darlehen, die binnen drei Monaten zurückzuzahlen sind und nur geringe Kosten haben (§ 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 3 BGB). Sie gelten nicht als Allgemein-Verbraucherdarlehen, die Prüfpflicht aus § 505a BGB greift für sie nicht.
Wie die Prüfung in der Praxis abläuft
Die Haushaltsrechnung stellt deine regelmäßigen Einnahmen den regelmäßigen Ausgaben gegenüber. Was übrig bleibt, ist das frei verfügbare Einkommen. Aus ihm muss die neue Rate bezahlt werden, und zwar so, dass noch Spielraum bleibt. Welche Pauschalen und welchen Puffer ein Kreditgeber ansetzt, legt er selbst fest. Gesetzliche Rechenwerte gibt es dafür nicht.
| Modellrechnung Haushaltsrechnung | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Einnahmen (Nettogehalt) | 2.600,00 Euro |
| Ausgaben (Warmmiete 900,00 Euro, Lebenshaltung 750,00 Euro, Versicherungen und Mobilität 250,00 Euro, bestehende Kreditrate 150,00 Euro) | 2.050,00 Euro |
| Frei verfügbares Einkommen | 550,00 Euro |
| Neue Monatsrate | 198,01 Euro |
| Rest nach neuer Rate | 351,99 Euro |
| Rest nach neuer Rate, wenn das Einkommen um 10 Prozent sinkt | 91,99 Euro |
Eigene Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen, keine Marktzinsen, keine Anbieterkonditionen und keine Pauschalen einer Bank. Neue Rate gerechnet für 10.000 Euro Darlehen, 60 Monate Laufzeit und 7,00 Prozent Sollzinssatz als Rechenannahme.
In der Modellrechnung bindet die neue Rate gut ein Drittel des frei verfügbaren Einkommens. Die letzte Zeile zeigt, warum Kreditgeber nicht nur den heutigen Stand ansehen: Sinkt das Einkommen um ein Zehntel, schrumpft der Rest von 351,99 Euro auf 91,99 Euro.
Der zweite Baustein ist die Auskunft einer Auskunftei, in Deutschland meist der Schufa. Sie liefert gespeicherte Vertrags- und Zahlungsdaten und einen Score, also einen Wahrscheinlichkeitswert für künftiges Zahlungsverhalten. Die Entscheidung über den Vertrag trifft nach Angaben der Schufa nicht sie selbst, sondern der Kreditgeber nach eigenen Regeln und mit zusätzlichen Daten wie dem frei verfügbaren Einkommen.
Für Anfragen kennt die Schufa zwei Merkmale: die Anfrage Kreditkonditionen für ein unverbindliches Angebot und die Anfrage Kredit für den konkreten Antrag. Im neuen Schufa-Score, der seit dem 17. März 2026 einsehbar ist, spielen Kredit-, Leasing- und Hypothekenanfragen nach Angaben der Schufa keine Rolle mehr. Für Unternehmen läuft die Umstellung auf den neuen Score allerdings mit einer Übergangsfrist bis Ende 2028.
Beruht eine Entscheidung ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung, greift Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung. Der Europäische Gerichtshof hat am 7. Dezember 2023 entschieden (Rechtssache C-634/21), dass schon die Berechnung des Scores eine solche automatisierte Entscheidung ist, sofern Kunden der Schufa wie Banken ihm eine maßgebliche Rolle bei der Kreditgewährung beimessen.
Was gilt, wenn der Kreditgeber nicht richtig prüft
Ein Verstoß gegen die Prüfpflicht macht den Vertrag nicht unwirksam, er macht ihn für dich günstiger. Nach § 505d Absatz 1 Satz 1 BGB ermäßigt sich ein gebundener Sollzins auf den marktüblichen Zinssatz am Kapitalmarkt für Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe mit einer Laufzeit, die der Sollzinsbindung entspricht. Ein veränderlicher Sollzins sinkt auf den Satz, zu dem europäische Banken einander Anleihen in Euro mit drei Monaten Laufzeit gewähren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Satz 2).
Zusätzlich kannst du den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt (§ 505d Absatz 1 Satz 3 BGB). Kannst du deine Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllen, darf der Darlehensgeber daraus keine Ansprüche wegen Pflichtverletzung herleiten, wenn der Grund bei ordnungsgemäßer Prüfung dazu geführt hätte, dass der Vertrag nicht hätte geschlossen werden dürfen (§ 505d Absatz 2 BGB).
Zwei Grenzen gehören dazu. Die Rechtsfolgen aus Absatz 1 entfallen, wenn der Vertrag auch bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte geschlossen werden dürfen (§ 505d Absatz 1 Satz 5 BGB). Und sie entfallen, soweit der Mangel darauf beruht, dass du Informationen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig erteilt oder vorenthalten hast (§ 505d Absatz 3 BGB).
Umgekehrt darf der Darlehensgeber den Vertrag nicht allein deshalb kündigen oder ändern, weil seine eigene Prüfung mangelhaft war oder deine Angaben unvollständig waren. Das gilt nicht, wenn du relevante Informationen wissentlich vorenthalten oder gefälscht hast (§ 499 Absatz 3 BGB).
Wann dich die Prüfpflicht schützt
- Raten-, Auto- oder Umschuldungskredit von einem Unternehmer an dich als Verbraucher
- Baufinanzierung, dort mit dem strengeren Maßstab und Dokumentationspflicht
- Deutliche Erhöhung des Nettodarlehensbetrags nach Vertragsschluss: Dann ist neu zu prüfen (§ 505a Absatz 2 BGB)
- Finanzierungshilfen wie Ratenkauf oder Leasing mit Erwerbspflicht, soweit § 506 BGB die Vorschriften für anwendbar erklärt
Wann sie nicht greift
- Kredit unter 200 Euro Nettodarlehensbetrag, solange der Vertrag vor dem 20. November 2026 geschlossen wird
- Darlehen für eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit, die du bereits ausübst. Für Existenzgründer gelten die Vorschriften bis 75.000 Euro Nettodarlehensbetrag dagegen ebenfalls (§ 513 BGB)
- Privatdarlehen von Freunden oder Familie: Es fehlt der Unternehmer als Darlehensgeber
- Edge Case: Die Bank hat gar nicht geprüft, du wärst aber kreditwürdig gewesen. Dann bleibt es beim vereinbarten Zins, weil der Vertrag auch bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte geschlossen werden dürfen
Mach in der Selbstauskunft nur Angaben, die du belegen kannst, und bewahre eine Kopie auf. Deine Rechte aus § 505d BGB hängen daran, dass der Fehler bei der Prüfung nicht auf falschen oder verschwiegenen Angaben von dir beruht.
Was sich am 20. November 2026 ändert
An diesem Tag tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in Kraft (Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 139). Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist ein Kernstück der Richtlinie. Keine der hier genannten Änderungen wurde vorgezogen, sie gelten alle erst ab dem Stichtag.
| Vorschrift | Bis 19. November 2026 | Ab 20. November 2026 |
|---|---|---|
| § 505a Absatz 1 BGB, Maßstab | Ratenkredit: keine erheblichen Zweifel. Baufinanzierung: Rückzahlung wahrscheinlich | Einheitlich: eingehende Prüfung, vertragsgemäße Rückzahlung muss wahrscheinlich sein |
| § 505a Absatz 1 BGB, Ablehnung | Keine Regelung in dieser Vorschrift | Ablehnung ist unverzüglich mitzuteilen, beim Allgemein-Verbraucherdarlehen gegebenenfalls mit Verweis auf Schuldnerberatungsdienste |
| § 505b BGB, Grundlage | Ratenkredit: eigene Auskünfte und erforderlichenfalls Auskunfteien. Einkommen und Ausgaben nur bei Baufinanzierung vorgeschrieben | Für alle: einschlägige und genaue Informationen zu Einkommen, Ausgaben und anderen finanziellen Umständen. Abfrage einer Datenbank zulässig, soziale Netzwerke nicht. Bei mehreren Darlehensnehmern zählt die gemeinsame Rückzahlungsfähigkeit |
| § 505d BGB, Rechtsfolgen | Zinsermäßigung, fristlose Kündigung, Ausschluss von Ansprüchen | Absatz 1 und 2 unverändert. In Absatz 3 wird nur der Verweis auf § 505b angepasst |
| § 491 Absatz 2 BGB, Anwendungsbereich | Kredite unter 200 Euro und bestimmte Kurzläufer ausgenommen | Beide Ausnahmen entfallen |
| Bundesdatenschutzgesetz | § 31 regelt Scoring und Bonitätsauskünfte | § 31 entfällt, neuer § 37a regelt das Scoring. Neuer § 30 Absatz 6: Bei automatisierter Prüfung kannst du beim Allgemein-Verbraucherdarlehen das Eingreifen einer Person verlangen |
Quelle: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139 vom 18. Mai 2026, Artikel 1 Nummern 8 und 25 bis 27, Artikel 3 und Artikel 16.
Für die Kreditwürdigkeitsprüfung bei bestehenden Verträgen ändert sich nichts. Auf Schuldverhältnisse, die vor dem 20. November 2026 bestanden, bleibt das bisherige Recht anwendbar (Artikel 229 § 71 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der neuen Fassung). Die Ausnahmen in Absatz 2 für unbefristete Verträge wie den Dispositionskredit betreffen andere Vorschriften, nicht die §§ 505a bis 505d BGB.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist kein Hindernis, das die Bank dir in den Weg stellt, sondern eine Pflicht, die sie dir schuldet. Genau deshalb knüpft das Gesetz die Folgen eines Fehlers an den Zins und nicht an den Vertrag. Für dich heißt das praktisch: Rechne deine Haushaltsrechnung selbst, bevor es die Bank tut, und hole mehrere Angebote ein. Im Ratenkredit-Vergleich siehst du, welche Angebote zu deinem Betrag und deiner Laufzeit passen, der Kreditrechner zeigt dir die Rate vorab. Wie der neue Schufa-Score aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber zum Schufa-Score.
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, die §§ 505a bis 505d BGB nennen keine Dauer. Wie schnell es geht, hängt davon ab, wie der Kreditgeber prüft und ob deine Unterlagen vollständig vorliegen. Ab dem 20. November 2026 muss dir der Darlehensgeber zumindest eine Ablehnung unverzüglich mitteilen (§ 505a Absatz 1 Satz 3 BGB in der neuen Fassung).
Eine positive Vorprüfung ist eine vorläufige Einschätzung auf Grundlage deiner Angaben, kein Vertrag und keine Zusage. Verbindlich wird es erst mit dem Darlehensvertrag. Bis dahin muss ein Kreditinstitut deine Angaben in angemessener Weise überprüfen, soweit erforderlich auch anhand unabhängig nachprüfbarer Unterlagen (§ 18a Absatz 3 Satz 2 Kreditwesengesetz). Weichen die Unterlagen von deinen Angaben ab, kann sich das Angebot ändern.
Mit zwei Bausteinen: einer Haushaltsrechnung aus deinen Einnahmen und Ausgaben und der Auskunft einer Auskunftei wie der Schufa. Das Gesetz gibt beim Ratenkredit bislang nur den Rahmen vor, nämlich deine Auskünfte und erforderlichenfalls Auskünfte von Auskunfteien (§ 505b Absatz 1 BGB). Die Methode im Einzelnen legt jeder Kreditgeber selbst fest.
Sie prüft, ob deine wirtschaftlichen Verhältnisse die Rückzahlung tragen. Welche Unterlagen sie dafür verlangt, hängt nach Angaben der BaFin von Art und Höhe des Kredits ab und wird von den Banken festgelegt. Bei der Baufinanzierung kommen Unterlagen zur Immobilie hinzu. Was deine Voraussetzungen im Einzelnen sind, liest du im Ratgeber zu den Kredit-Voraussetzungen.
Bei einem Verbraucherdarlehen nicht, denn die Prüfung der Kreditwürdigkeit ist gesetzliche Pflicht des Darlehensgebers (§ 505a Absatz 1 Satz 1 BGB). Ein Kredit ohne Schufa bedeutet nur, dass keine Schufa-Auskunft eingeholt wird, nicht, dass die Prüfung entfällt. Was dahintersteckt und worauf du achten solltest, zeigt die Seite zum Kredit ohne Schufa.
Rechtsstand September 2026. Quellen: §§ 491, 499, 505a bis 505d, 506 BGB und § 18a Kreditwesengesetz (gesetze-im-internet.de); Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139 vom 18. Mai 2026 (recht.bund.de); Richtlinie (EU) 2023/2225, Artikel 18; BaFin, Verbraucherinformation Kredite und Immobilienfinanzierung; Schufa, Informationen zum neuen Score; Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 186/23 zur Rechtssache C-634/21. Die Modellrechnung ist eine eigene Berechnung mit frei gewählten Annahmen.