Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Betrag, den deine Bank verlangen darf, wenn du ein Darlehen mit festem Zins vor dem vereinbarten Termin zurückzahlst. Hier steht, wann sie anfallen darf, was ihre Höhe begrenzt und wann der Anspruch ganz entfällt.
Was du über die Vorfälligkeitsentschädigung wissen musst
- 💶 Schadensersatz, keine Gebühr: Die Bank darf eine angemessene Entschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, aber nur, wenn du zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldest (§ 502 Abs. 1 Satz 1 BGB).
- 📏 Der gesetzliche Deckel gilt nur für Ratenkredite: Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen zahlst du höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei höchstens einem Jahr Restlaufzeit 0,5 Prozent (§ 502 Abs. 3 BGB). Für Immobiliardarlehen kennt das Gesetz keine solche Grenze.
- 🧮 Zwei anerkannte Rechenwege: Der Bundesgerichtshof lässt seit dem Urteil vom 1. Juli 1997 (XI ZR 267/96) die Aktiv-Aktiv- und die Aktiv-Passiv-Methode zu; bei Immobiliardarlehen muss die gewählte Methode im Vertrag stehen.
- 🚫 Der Anspruch kann komplett entfallen: Sind die Angaben im Vertrag zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung unzureichend, schuldest du keine Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist Schadensersatz, kein Preis für eine Leistung. Zahlst du ein Darlehen vor dem vereinbarten Termin zurück, darf der Darlehensgeber nach § 502 Absatz 1 Satz 1 BGB eine angemessene Entschädigung für den Schaden verlangen, der unmittelbar mit dieser Rückzahlung zusammenhängt. Die Bank soll wirtschaftlich weder schlechter noch besser stehen als bei planmäßigem Verlauf, so der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 1. Juli 1997 (XI ZR 267/96).
Entscheidend ist eine einzige Voraussetzung: Du musst im Moment der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schulden. Läuft dein Kredit mit veränderlichem Zins, fehlt der Bank die geschützte Zinserwartung, und eine Vorfälligkeitsentschädigung kommt nicht in Betracht. Bei Ratenkrediten gilt § 502 Absatz 1 Satz 1 BGB zusätzlich nur, wenn der gebundene Sollzinssatz bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Für grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen steht derselbe Anspruch in einer zweiten Norm: Kündigst du außerordentlich, weil deine berechtigten Interessen das gebieten, hast du der Bank den Schaden zu ersetzen, der ihr aus der vorzeitigen Kündigung entsteht. Das Gesetz nennt diesen Schaden ausdrücklich Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Absatz 2 Satz 3 BGB).
Wann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf
Ob überhaupt etwas fällig wird, entscheidet sich an drei Fragen: Welche Darlehensart, gebundener oder veränderlicher Sollzins, und auf welchem Weg endet der Vertrag?
| Fall | Vorfälligkeitsentschädigung? | Norm |
|---|---|---|
| Immobiliar-Verbraucherdarlehen, gebundener Sollzins, Rückzahlung während der Zinsbindung bei berechtigtem Interesse | Ja | § 500 Abs. 2 Satz 2, § 502 Abs. 1 Satz 1 BGB |
| Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit veränderlichem Sollzins | Nein, vorzeitige Erfüllung jederzeit möglich | § 500 Abs. 2 Satz 1 BGB |
| Grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen, außerordentliche Kündigung wegen berechtigter Interessen | Ja | § 490 Abs. 2 Satz 1 und 3 BGB |
| Ratenkredit, gebundener Sollzinssatz bei Vertragsabschluss vereinbart | Ja, aber gedeckelt | § 502 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 BGB |
| Ratenkredit mit veränderlichem Sollzinssatz | Nein | § 502 Abs. 1 Satz 2 BGB |
| Kündigung zehn Jahre nach vollständigem Empfang, sechs Monate Frist | Nein | § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB |
| Die Bank kündigt wegen Zahlungsverzugs | Nein, nur Verzugszinsen | § 497 Abs. 1 BGB, BGH XI ZR 103/15 |
Das meiste Streitpotenzial steckt im Immobiliardarlehen während der Zinsbindung. Dort kannst du nur vorzeitig zurückzahlen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (§ 500 Absatz 2 Satz 2 BGB). Als Regelbeispiel nennt das Gesetz das Bedürfnis, die beliehene Sache anderweitig zu verwerten (§ 490 Absatz 2 Satz 2 BGB). Der klassische Fall ist der Verkauf der Immobilie.
Gibt es eine gesetzliche Obergrenze?
Eine Obergrenze gibt es, aber nur für eine der beiden Darlehensarten. § 502 Absatz 3 BGB beginnt mit den Worten „Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen" und deckelt die Entschädigung dort doppelt: auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei höchstens einem Jahr zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung auf 0,5 Prozent, und zusätzlich auf den Betrag der Sollzinsen, den du bis zur vereinbarten Rückzahlung ohnehin gezahlt hättest. Beide Grenzen gelten nebeneinander, maßgeblich ist die niedrigere.
Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen fehlt eine solche Grenze. Die Arbeitsgruppe Vorfälligkeitsentschädigung des Bundesjustizministeriums hielt schon im Abschlussbericht vom 18. September 2018 fest, dass eine Obergrenze nur für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge in § 502 Absatz 3 BGB existiert. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Eine rechnerische Grenze gibt es trotzdem. Ersatzfähig ist nur der Schaden innerhalb der rechtlich geschützten Zinserwartung deiner Bank, und die endet spätestens mit der ersten Kündigungsmöglichkeit nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016, XI ZR 388/14, Randnummer 25). Zehn Jahre nach vollständigem Empfang plus sechs Monate Frist ergeben gut zehneinhalb Jahre; eine längere Zinsbindung verlängert die Entschädigung nicht. Wie diese Kündigung funktioniert, steht im Eintrag Sollzinsbindung.
Wie die Bank rechnet: Aktiv-Aktiv und Aktiv-Passiv
Der Bundesgerichtshof räumt der Bank ein Wahlrecht zwischen zwei Methoden ein, und beide führen zu unterschiedlichen Beträgen. Die Aktiv-Aktiv-Methode unterstellt, dass die Bank das zurückgeflossene Geld als neues Darlehen derselben Art ausreicht. Die Aktiv-Passiv-Methode unterstellt eine Wiederanlage in sicheren Kapitalmarktpapieren. Der Abschlussbericht des Bundesjustizministeriums bezeichnet sie als die in der Praxis dominierende.
So rechnet die Aktiv-Passiv-Methode: Der finanzielle Nachteil der Bank ist die Differenz zwischen den Zinsen, die du bei vertragsgemäßem Verlauf gezahlt hättest, und der Rendite aus einer laufzeitkongruenten Wiederanlage der frei gewordenen Beträge in sicheren Kapitalmarkttiteln. Von dieser Differenz werden ersparte Risiko- und Verwaltungskosten abgezogen, anschließend wird auf den Zeitpunkt der Zahlung abgezinst (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, Urteil vom 20. Mai 2025, XI ZR 22/24, Randnummer 21).
Daraus ergibt sich die Richtung: Je weiter dein Vertragszins über dem aktuellen Marktniveau liegt und je länger die Restlaufzeit der Zinsbindung, desto höher die Entschädigung. Sind die Marktzinsen seit Vertragsschluss gestiegen, schrumpft sie. Für ein negatives Zinsumfeld hat der Bundesgerichtshof am 12. März 2024 entschieden, dass auch negative Wiederanlagerenditen in die Rechnung eingehen (XI ZR 159/23).
Die Zahl kannst du vorher verlangen. Kündigst du deiner Bank eine vorzeitige Rückzahlung an, muss sie dir unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger mitteilen, ob die Rückzahlung zulässig ist, wie hoch der Rückzahlungsbetrag ausfällt und gegebenenfalls die Vorfälligkeitsentschädigung. Stützt sie sich auf Annahmen, müssen diese nachvollziehbar, sachlich gerechtfertigt und offengelegt sein (§ 493 Absatz 5 BGB).
Wann der Anspruch ganz entfällt
Der Anspruch ist nach § 502 Absatz 2 BGB in zwei Fällen ausgeschlossen. Erstens, wenn die Rückzahlung aus einer Versicherung erfolgt, die laut Darlehensvertrag verpflichtend zur Sicherung der Rückzahlung abgeschlossen wurde. Zweitens, wenn im Vertrag die Angaben zur Laufzeit, zu deinem Kündigungsrecht oder zur Berechnung unzureichend sind.
Die zweite Variante ist die praktisch scharfe. Bei Immobiliardarlehen muss der Vertrag nach Artikel 247 § 7 Absatz 2 Nummer 1 EGBGB klar und verständlich die Voraussetzungen und die Berechnungsmethode nennen. Eine finanzmathematische Formel verlangt der Bundesgerichtshof nicht; es genügt, wenn die wesentlichen Parameter in groben Zügen benannt sind (Urteil vom 3. Dezember 2024, XI ZR 75/23). Fehlende oder fehlerhafte Angaben führen zum Anspruchsausschluss. Am 20. Mai 2025 hat der Senat konkretisiert, was dazugehört: Wer nach der Aktiv-Passiv-Methode rechnet, muss die zugrunde liegende Differenzrechnung erkennbar machen. Fehlt sie, ist die Angabe unzureichend (XI ZR 22/24).
Zwei weitere Konstellationen lassen den Anspruch entfallen oder schrumpfen:
- Kündigung durch die Bank wegen Zahlungsverzugs: Kündigt der Darlehensgeber, weil du mit Raten im Rückstand bist, kann er keine Vorfälligkeitsentschädigung als Ersatz seines Erfüllungsinteresses verlangen, sondern nur Verzugszinsen (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016, XI ZR 103/15).
- Vereinbarte Sondertilgungsrechte: Wer Sondertilgungen vereinbart hat, dem gegenüber hat die Bank insoweit bereits bei Vertragsschluss auf ihre geschützte Zinserwartung verzichtet. Eine Klausel, die künftige Sondertilgungsrechte bei der Berechnung ausblendet, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016, XI ZR 388/14).
Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt an
- Du zahlst ein Immobiliardarlehen mit gebundenem Sollzins während der Zinsbindung bei berechtigtem Interesse zurück
- Bei deinem Ratenkredit war der gebundene Sollzinssatz schon bei Vertragsabschluss vereinbart, dann aber gedeckelt
- Ablösung beim Verkauf der beliehenen Immobilie während der Zinsbindung
Sie fällt nicht an
- Dein Sollzinssatz ist veränderlich, gleich bei welcher Darlehensart
- Kündigung zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit sechs Monaten Frist
- In deinem Vertrag sind die Angaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnung unzureichend
- Kündigung durch die Bank wegen Zahlungsverzugs
Ein oft übersehener Randfall: Willst du ein Immobiliardarlehen während der Zinsbindung zurückzahlen, ohne dass ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa nach einer Erbschaft, gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Bank muss zustimmen, und was du dafür zahlst, ist ein frei ausgehandeltes Entgelt ohne die Berechnungsgrundsätze des Schadensersatzrechts.
Die Höhe hängt an drei Größen: deiner Restschuld, der Restlaufzeit deiner Zinsbindung und der Differenz zwischen deinem Vertragszins und dem aktuellen Marktniveau. Fällt eine davon weg, etwa weil die Zinsbindung in wenigen Monaten ohnehin endet, bleibt wenig übrig.
Was sich am 20. November 2026 ändert
Am 20. November 2026 tritt der größte Teil des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft (BGBl. 2026 I Nr. 139, verkündet am 18. Mai 2026). § 502 BGB wird davon nur an einer Stelle berührt: In Absatz 2 Nummer 1 ersetzt „vereinbarungsgemäß" die Formulierung „auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag". Der Ausschluss bei Rückzahlung aus einer Versicherung greift damit etwas weiter.
Die Anspruchsgrundlage in Absatz 1, der Ausschluss bei unzureichenden Angaben in Absatz 2 Nummer 2 und der Deckel in Absatz 3 bleiben unverändert. Eine Änderung aus demselben Gesetz gilt dagegen schon: Nach § 500 Absatz 2 Satz 3 BGB ist § 490 Absatz 2 BGB nicht anwendbar, wenn die Voraussetzungen für die vorzeitige Rückzahlung vorliegen. Dieser Satz trat nach Artikel 16 Absatz 2 bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft, also am 19. Mai 2026.
Wer über eine vorzeitige Ablösung nachdenkt, geht am besten in dieser Reihenfolge vor: erst prüfen, ob die Bank überhaupt einen Anspruch hat, dann die Pflichtangaben im eigenen Darlehensvertrag lesen, dann rechnen. Die Angaben zur Berechnungsmethode sind seit den Urteilen vom 3. Dezember 2024 und 20. Mai 2025 die Stelle, an der Ansprüche am häufigsten scheitern, und sie stehen in dem Vertrag, den du ohnehin im Ordner hast. Ob sich danach eine Umschuldung der Baufinanzierung oder eine Umschuldung des Ratenkredits lohnt, entscheidet die Zinsdifferenz über die Restlaufzeit. Eine rechtliche Einschätzung deines Vertrags kann dieser Eintrag nicht leisten.
Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung
Einen festen Satz gibt es nicht. Bei deinem Ratenkredit begrenzt § 502 Absatz 3 BGB den Betrag auf höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr auf 0,5 Prozent, und zusätzlich auf die Sollzinsen, die bis zur vereinbarten Rückzahlung angefallen wären. Bei Immobiliardarlehen gibt es keine gesetzliche Obergrenze; dort ergibt sich der Betrag aus Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und Zinsdifferenz. Die Höhe muss dir deine Bank auf Anfrage nennen (§ 493 Absatz 5 BGB).
Wann muss ich keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?In vier Fällen: wenn dein Sollzinssatz veränderlich ist; wenn du zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist kündigst (§ 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB); wenn im Vertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung unzureichend sind (§ 502 Absatz 2 Nummer 2 BGB); und wenn die Bank selbst wegen Zahlungsverzugs kündigt (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016, XI ZR 103/15).
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf?Der Hausverkauf ist kein eigener Tarif, sondern der Grund, aus dem du überhaupt vorzeitig zurückzahlen darfst: Das Bedürfnis nach anderweitiger Verwertung der beliehenen Sache ist das gesetzliche Regelbeispiel für ein berechtigtes Interesse (§ 490 Absatz 2 Satz 2 BGB). Gerechnet wird danach wie in jedem anderen Fall, nach der Aktiv-Aktiv- oder der Aktiv-Passiv-Methode über die verbleibende Zinsbindung.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Hypothek?Bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen richtet sich der Ersatz nach § 490 Absatz 2 Satz 3 BGB beziehungsweise § 502 Absatz 1 BGB. Eine gesetzliche Obergrenze fehlt, der Betrag hängt von deinem Vertrag ab. Begrenzend wirkt die rechtlich geschützte Zinserwartung der Bank: Sie reicht höchstens bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit nach zehn Jahren zuzüglich der sechsmonatigen Frist.
Zählen vereinbarte Sondertilgungen mit?Ja. Wer Sondertilgungsrechte vereinbart hat, dem gegenüber hat die Bank insoweit von vornherein auf ihre geschützte Zinserwartung verzichtet. Eine Vertragsklausel, die künftige Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitszinsen ausblendet, hat der Bundesgerichtshof am 19. Januar 2016 für unwirksam erklärt (XI ZR 388/14).
Was passiert nach der Ablösung mit dem offenen Rest?Löst du nur teilweise ab, läuft der Vertrag mit dem verbleibenden Betrag weiter, und die Gesamtkosten ermäßigen sich um die Zinsen und Kosten, die auf die entfallene Laufzeit entfallen (§ 501 Absatz 1 BGB). Endet dagegen die Zinsbindung planmäßig und bleibt eine Restschuld offen, geht es um eine Anschlussfinanzierung. Dort fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Stand: 23.09.2026. Rechtsgrundlagen: §§ 489, 490, 493, 497, 500, 501 und 502 BGB sowie Artikel 247 § 7 EGBGB (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.09.2026); Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 12. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 139, verkündet am 18. Mai 2026, Artikel 1 Nummern 19 bis 21 und Artikel 16. Rechtsprechung: BGH, Urteile vom 1. Juli 1997 (XI ZR 267/96, BGHZ 136, 161), vom 19. Januar 2016 (XI ZR 103/15 und XI ZR 388/14), vom 12. März 2024 (XI ZR 159/23), vom 3. Dezember 2024 (XI ZR 75/23) und vom 20. Mai 2025 (XI ZR 22/24). Ferner: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Vorfälligkeitsentschädigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. September 2018. Dieser Eintrag erklärt einen Begriff und ersetzt keine Rechtsberatung.