Sondertilgung
Eine Sondertilgung ist jede Zahlung, die du zusätzlich zur vereinbarten Rate auf dein Darlehen leistest. Hier liest du, wann du ein Recht darauf hast, was deine Bank dafür verlangen darf und ob sich dadurch die Laufzeit verkürzt oder die Rate sinkt.
Was du über die Sondertilgung wissen musst
- 💶 Was sie ist: Eine Sondertilgung geht über die vertraglich vereinbarte Rate hinaus und fließt vollständig in die Restschuld, nicht in die Zinsen
- ⚖️ Kein Gesetzesbegriff: Das Wort „Sondertilgung" steht kein einziges Mal im BGB. Beim Ratenkredit brauchst du es auch nicht, denn § 500 Absatz 2 Satz 1 BGB erlaubt dir die vorzeitige Teilrückzahlung jederzeit
- 🏠 Baufinanzierung: Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz gilt dieses Recht während der Sollzinsbindung nur bei berechtigtem Interesse (§ 500 Absatz 2 Satz 2 BGB). Sonst zählt allein, was dein Vertrag einräumt
- 📉 Wirkung: Bleibt die Rate unverändert, verkürzt sich die Laufzeit. Eine niedrigere Rate setzt eine neue Vereinbarung mit der Bank voraus
Was eine Sondertilgung ist
Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Zahlung auf ein laufendes Darlehen. Diese Zahlung kommt zur vereinbarten Rate hinzu und wird nicht auf Zinsen verrechnet, sondern mindert unmittelbar die Restschuld. Weil die Zinspflicht immer am noch offenen Kapital hängt, sinkt ab dem Zahlungstag auch der Zinsbetrag, den du künftig schuldest.
Vier Vorgänge werden im Alltag oft verwechselt. Die planmäßige Tilgung steckt in jeder Rate und folgt dem Tilgungsplan. Die Sondertilgung ist eine Teilzahlung darüber hinaus, der Vertrag läuft unverändert weiter. Die vorzeitige Ablösung beendet das Darlehen vollständig. Der Tilgungssatzwechsel ändert dagegen dauerhaft den Tilgungssatz und damit die Rate selbst.
Gibt es ein Recht auf Sondertilgung?
Der Begriff „Sondertilgung" kommt im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vor. Geprüft haben wir das am Volltext des BGB in der Fassung vom 23. Juli 2026: null Treffer. Was das Gesetz kennt, ist das Recht auf vorzeitige Erfüllung nach § 500 Absatz 2 BGB. Und dieses Recht fällt je nach Darlehensart unterschiedlich aus.
Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen, also dem klassischen Raten-, Auto- oder Umschuldungskredit, gilt Satz 1 der Vorschrift: Du kannst deine Verbindlichkeiten jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Ohne Begründung, ohne Kündigung, ohne Zustimmung der Bank. Eine Sondertilgungsklausel im Vertrag ist hier kein Zugeständnis, sondern eine Wiederholung der Rechtslage.
Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz dreht Satz 2 dieses Recht um. Innerhalb der Sollzinsbindung darfst du nur dann vorzeitig zurückzahlen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Die BaFin beschreibt den Maßstab klar: Es muss dich etwas zwingen, die beliehene Immobilie anderweitig zu verwerten, etwa ein Verkauf. Erbschaft, Lottogewinn, Arbeitslosigkeit oder schlicht günstigere Zinsen woanders reichen dafür nicht.
Ist der Zinssatz dagegen veränderlich, greift Satz 2 nicht, denn er setzt einen gebundenen Sollzins voraus. Dann bleibt es bei Satz 1. Unabhängig davon darfst du jedes Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB). Dieses Kündigungsrecht kann dir kein Vertrag nehmen (§ 489 Absatz 4 BGB).
| Darlehensart | Teilweise vorzeitige Rückzahlung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Allgemein-Verbraucherdarlehen (Ratenkredit, Autokredit) | Jederzeit, ohne Begründung | § 500 Absatz 2 Satz 1 BGB |
| Immobiliar-Verbraucherdarlehen, gebundener Sollzins | In der Sollzinsbindung nur bei berechtigtem Interesse, sonst nur im vertraglich eingeräumten Umfang | § 500 Absatz 2 Satz 2 BGB |
| Immobiliar-Verbraucherdarlehen, veränderlicher Zins | Jederzeit; zusätzlich Kündigung mit drei Monaten Frist | § 500 Absatz 2 Satz 1, § 489 Absatz 2 BGB |
| Jedes Darlehen mit gebundenem Sollzins | Kündigung nach zehn Jahren ab Vollauszahlung, sechs Monate Frist | § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB |
Rechtsstand 23. September 2026. Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, gesetze-im-internet.de, Fassung vom 23. Juli 2026.
Was deine Bank dafür verlangen darf
Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank nach § 502 Absatz 1 BGB nur fordern, wenn du zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldest. Beim Allgemein-Verbraucherdarlehen kommt eine zweite Hürde dazu: Der gebundene Sollzinssatz muss schon bei Vertragsschluss vereinbart worden sein.
Für das Allgemein-Verbraucherdarlehen deckelt § 502 Absatz 3 BGB den Betrag doppelt. Er darf weder 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags überschreiten, noch den Betrag der Sollzinsen, den du bis zur vereinbarten Rückzahlung noch entrichtet hättest. Liegen zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung höchstens zwölf Monate, sinkt der erste Deckel auf 0,5 Prozent. Bei 10.000 Euro Sondertilgung sind das also höchstens 100 Euro, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit höchstens 50 Euro. Beide Grenzen gelten nebeneinander, maßgeblich ist die niedrigere.
In zwei Fällen entfällt der Anspruch vollständig (§ 502 Absatz 2 BGB): wenn die Rückzahlung aus einer Versicherung stammt, die du im Darlehensvertrag zur Absicherung abschließen musstest, und wenn die Angaben im Vertrag zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind. Der zweite Fall ist keine Formalie: Eine fehlerhafte Klausel kostet die Bank den Anspruch vollständig.
Unabhängig davon ermäßigen sich nach § 501 Absatz 1 BGB die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und Kosten, die auf die verbleibende Laufzeit entfallen. Du zahlst also nicht für Zeit, die du nicht mehr in Anspruch nimmst.
Für ein vertraglich eingeräumtes Sondertilgungsrecht darf dagegen keine Entschädigung anfallen. Der Bundesgerichtshof hat das im Urteil vom 19. Januar 2016 (Aktenzeichen XI ZR 388/14) ausbuchstabiert: Sondertilgungsrechte begründen ein kündigungsunabhängiges Teilleistungsrecht ohne Pflicht zur Vorfälligkeitsentschädigung, weil die Bank mit der Einräumung des Rechts von vornherein auf ihre geschützte Zinserwartung in diesem Umfang verzichtet. Eine Klausel, die künftige Sondertilgungsrechte bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung generell ausklammert, ist nach § 307 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1 BGB unwirksam.
Kürzere Laufzeit oder niedrigere Rate?
Beim Annuitätendarlehen ist die Rate vertraglich festgelegt. Eine Sondertilgung ändert daran nichts, sie senkt nur die Restschuld. Weil der Zinsanteil am offenen Kapital hängt, wandert danach ein größerer Teil derselben Rate in die Tilgung. Der Regelfall ist deshalb: Die Rate bleibt, die Laufzeit verkürzt sich. Willst du stattdessen monatlich weniger zahlen, musst du das mit der Bank neu vereinbaren, etwa über einen Tilgungssatzwechsel.
| Modellrechnung, Rate konstant 916,67 Euro | Ohne Sondertilgung | Mit 5.000 Euro je Jahresende |
|---|---|---|
| Restschuld nach zehn Jahren | 152.189,16 Euro | 93.378,27 Euro |
| Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung | 348 Monate | 242 Monate |
| Zinsen über die gesamte Laufzeit | 118.395,44 Euro | 70.965,74 Euro |
Eigene Modellrechnung, keine Marktzinsen und keine Anbieterkonditionen. Annahmen: 200.000 Euro Darlehen, 3,50 Prozent Sollzinssatz, 2,00 Prozent anfängliche Tilgung, monatliche Zinsverrechnung, zehn Sondertilgungen von je 5.000 Euro am Ende der Vertragsjahre 1 bis 10, Monatsrate in allen Varianten unverändert.
Die Restschuld liegt nach zehn Jahren um 58.810,89 Euro niedriger. Eingezahlt hast du davon 50.000 Euro, die restlichen 8.810,89 Euro sind ersparte Zinsen. Die Laufzeit sinkt um 106 Monate. Das zeigt zugleich, warum der Zeitpunkt zählt: Je früher eine Sondertilgung fließt, desto länger wirkt sie.
Wann die Sondertilgung greift
- Ratenkredit mit gebundenem Sollzins: Recht besteht immer, Entschädigung ist auf 1 beziehungsweise 0,5 Prozent gedeckelt
- Baufinanzierung mit vertraglichem Sondertilgungsrecht: Ausübung im eingeräumten Umfang kostet nichts
- Darlehen mit veränderlichem Zinssatz: kein gebundener Sollzins, also von vornherein keine Vorfälligkeitsentschädigung
- Nach zehn Jahren Laufzeit: das Kündigungsrecht aus § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB ist unabdingbar
Wann sie nichts bringt
- Baufinanzierung in der Zinsbindung ohne vertragliches Recht und ohne berechtigtes Interesse: die Bank muss dich gar nicht zahlen lassen
- Das Geld stammt aus einem teureren Kredit, etwa der Kontoüberziehung: der Zinsunterschied frisst die Ersparnis auf
- Die Rücklage für Reparaturen oder Einkommensausfälle wäre danach aufgebraucht
- Edge Case: Musst du dein Darlehen ohnehin wegen eines Verkaufs ablösen, mindern vereinbarte Sondertilgungsrechte die Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank darf sie bei der Berechnung nicht übergehen
Vor jeder Sondertilgung liest du zwei Stellen im Darlehensvertrag: die Sondertilgungsklausel und die Klausel zur Vorfälligkeitsentschädigung. Was dort nicht steht, kannst du bei einer Baufinanzierung in der Zinsbindung nicht verlangen. Und was dort unzureichend steht, kostet die Bank nach § 502 Absatz 2 Nummer 2 BGB ihren gesamten Anspruch.
Was sich am 20. November 2026 ändert
An diesem Tag tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in Kraft (verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nummer 139). Für die Sondertilgung ändert sich weniger, als der Umfang der Reform vermuten lässt. § 500 Absatz 2 BGB bleibt in den Sätzen 1 und 2 unverändert, ebenso die Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung in § 502 Absatz 1 und Absatz 3.
Zwei Punkte bewegen sich doch. Erstens wird der Anwendungsbereich weiter: § 491 BGB wird vollständig ersetzt, und die bisherigen Ausnahmen für Nettodarlehensbeträge unter 200 Euro und für Darlehen mit höchstens drei Monaten Laufzeit entfallen. Damit gilt das Recht auf jederzeitige vorzeitige Rückzahlung künftig auch für Kleinst- und Kurzzeitkredite. Zweitens wird § 501 Absatz 1 BGB neu gefasst: Bei der Kostenermäßigung werden neben den Zinsen nur noch Kosten berücksichtigt, die dir der Darlehensgeber selbst auferlegt hat.
Für bestehende Verträge ändert sich nichts. Auf Schuldverhältnisse, die vor dem 20. November 2026 bestanden, bleibt das bisherige Recht anwendbar (Artikel 229 § 71 Absatz 1 EGBGB in der neuen Fassung).
Die entscheidende Frage lautet nicht „darf ich sondertilgen", sondern „welche Art von Darlehen habe ich". Beim Ratenkredit ist die Antwort ein klares Ja mit gesetzlichem Kostendeckel, und jede Klausel, die dir das erschwert, ist angreifbar. Bei der Baufinanzierung innerhalb der Zinsbindung hängt alles an einem Satz in deinem Vertrag. Wenn du gerade verhandelst, ist das Sondertilgungsrecht deshalb einer der wenigen Punkte, die du dauerhaft nicht mehr nachholen kannst: Was beim Abschluss nicht drinsteht, steht später auch nicht drin. Wie viel Sondertilgung sich für dich tatsächlich rechnet, zeigt die Auswertung zur Sondertilgung, den Tilgungsverlauf Jahr für Jahr der Tilgungsrechner.
Bei einem Ratenkredit gibt es keine Obergrenze: § 500 Absatz 2 Satz 1 BGB erlaubt dir die vorzeitige Erfüllung jederzeit ganz oder teilweise. Bei einer Baufinanzierung mit gebundenem Sollzinssatz bestimmt dagegen dein Vertrag die Grenze, üblicherweise als Prozentsatz der ursprünglichen Darlehenssumme oder als fester Betrag pro Kalenderjahr. Ohne eine solche Klausel darfst du während der Zinsbindung nur bei berechtigtem Interesse zurückzahlen.
Du kündigst die Zahlung bei deiner Bank an, meist schriftlich oder im Onlinebanking, und nennst Betrag und Termin. Viele Verträge binden die Sondertilgung an bestimmte Zeitpunkte, etwa den Ratentermin oder das Kalenderjahresende. Die Bank verrechnet den Betrag mit der Restschuld und stellt dir einen neuen Tilgungsplan aus. Überweise nie ohne Ankündigung auf das Darlehenskonto, sonst kann die Zahlung als Vorauszahlung auf künftige Raten verbucht werden statt als Tilgung.
So früh wie möglich. Jede Sondertilgung wirkt über die gesamte Restlaufzeit, also spart ein früher Betrag mehr Zinsen als derselbe Betrag später. In der Modellrechnung oben senken zehn Zahlungen von je 5.000 Euro die Zinslast um 47.429,70 Euro. Prüfe zusätzlich die Klausel in deinem Vertrag: Ist das Sondertilgungsrecht jahresweise bemessen, verfällt ein nicht genutztes Jahr in vielen Verträgen ersatzlos.
Das ist möglich, aber kein Automatismus. Die BaFin formuliert es zurückhaltend: Vereinbarungen, die mehr Flexibilität bieten, können den Zinssatz erhöhen, und dazu zählen Sondertilgungsrechte. Ob und wie stark das im Einzelfall durchschlägt, siehst du nur, wenn du zwei Angebote desselben Anbieters mit und ohne Sondertilgungsrecht vergleichst. Der belastbare Maßstab dafür ist der Effektivzins, nicht der Sollzinssatz.
In der Regel nicht. Beim Annuitätendarlehen bleibt die Rate vertraglich fest, und die Sondertilgung verkürzt stattdessen die Laufzeit. Eine niedrigere Rate setzt voraus, dass du mit der Bank eine neue Vereinbarung triffst, etwa einen Tilgungssatzwechsel. Ob dein Vertrag ein solches Recht enthält, steht in denselben Absätzen wie die Sondertilgungsklausel.
Rechtsstand 23. September 2026. Quellen: §§ 489, 490, 491, 500, 501, 502 BGB (gesetze-im-internet.de, Fassung vom 23. Juli 2026); Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225, Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 139 vom 18. Mai 2026 (recht.bund.de); BaFin, Verbraucherinformation Immobilienkredit; BGH, Urteil vom 19. Januar 2016, XI ZR 388/14. Die Modellrechnung ist eine eigene Berechnung mit frei gewählten Annahmen und enthält keine Marktzinsen.