Anlage KAP
Die Anlage KAP ist das Steuerformular für deine Kapitalerträge. Hier siehst du, wann du sie abgeben musst, wann sie sich lohnt und was wohin gehört.
Was du über die Anlage KAP wissen musst
- 📄 Was sie ist: Die Anlage KAP ist die Anlage zur Einkommensteuererklärung für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Hat eine deutsche Bank die Abgeltungssteuer schon einbehalten, brauchst du sie in der Regel nicht.
- ⚠️ Pflicht: Hast du Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug, etwa bei einem ausländischen Broker, musst du sie abgeben, auch wenn die Erträge unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € bleiben. Pflicht ist sie auch, wenn du kirchensteuerpflichtig bist und die Bank Kapitalertragsteuer, wegen eines Sperrvermerks aber keine Kirchensteuer einbehalten hat.
- 💰 Freiwillig lohnend: Blieb dein Sparerpauschbetrag ungenutzt oder hast du Verluste bei einer anderen Bank mit Verlustbescheinigung, holst du über die Anlage KAP zu viel gezahlte Steuer zurück. Liegt dein Grenzsteuersatz unter 26,375 %, kann zusätzlich die Günstigerprüfung Steuer sparen.
- 🏦 Drei Anlagen: Liegen Fonds oder ETFs in einem Depot ohne deutschen Steuerabzug, gehören ihre Erträge in die Anlage KAP-INV. Beteiligungen mit gesonderter Feststellung gehören in die Anlage KAP-BET.
Die Anlage KAP ist die Anlage zur Einkommensteuererklärung, in der du Einkünfte aus Kapitalvermögen angibst: Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen und die Steuern, die darauf schon einbehalten wurden. „KAP" steht für Kapitalvermögen. Du reichst sie zusammen mit deiner Steuererklärung ein, zum Beispiel elektronisch über ELSTER.
Für die meisten Sparer und Anleger ist sie überflüssig. Hat deine deutsche Bank die Abgeltungssteuer von 25 % einbehalten, ist die Einkommensteuer auf diese Erträge erledigt, und du musst sie in der Regel nicht erklären. Die Anlage KAP brauchst du, wenn der deutsche Steuerabzug fehlt oder zu hoch war.
Was ist die Anlage KAP?
Die Anlage KAP ist ein amtlicher Vordruck mit festem Aufbau. Oben stellst du Anträge, etwa auf Günstigerprüfung. Darunter folgen Kapitalerträge, von denen eine deutsche Bank schon Steuer abgezogen hat, dann Erträge ohne deutschen Steuerabzug. Am Ende stehen die Steuern, die bereits einbehalten wurden. So kann das Finanzamt sie auf deine Steuer anrechnen oder dir erstatten.
Die Anlage KAP gilt nur für Kapitalerträge im Privatvermögen. Gehören Zinsen oder Dividenden zu einem Gewerbebetrieb, einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Vermietung, zählen sie zu diesen Einkünften (§ 20 Abs. 8 EStG).
Wann du die Anlage KAP abgeben musst
In zwei Fällen, die Privatanleger häufig betreffen, verpflichtet dich das Gesetz ausdrücklich zur Steuererklärung mit Anlage KAP, auch wenn du sonst keine Steuererklärung abgeben müsstest.
Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug
Kapitalerträge, von denen keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, musst du in der Steuererklärung angeben (§ 32d Abs. 3 EStG). Typische Fälle nennen die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen:
- Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bei einem ausländischen Broker oder einer ausländischen Bank, weil ausländische Institute nicht zum deutschen Steuerabzug verpflichtet werden können
- Zinsen aus einem Privatdarlehen
- Erstattungszinsen, die dir das Finanzamt auf eine Steuererstattung zahlt
Die Steuer beträgt auch hier 25 %, das Finanzamt setzt sie mit dem Steuerbescheid fest. Laut amtlicher Anleitung zur Anlage KAP 2025 gilt die Erklärungspflicht auch dann, wenn diese Erträge unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € bleiben, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 €. Im Ausland einbehaltene Quellensteuer lässt du über die Anlage KAP anrechnen. Wie du die Erträge eines ausländischen Brokers Schritt für Schritt einträgst, zeigt der Ratgeber zur Steuererklärung bei ausländischen Brokern.
Kirchensteuer nicht einbehalten
Bist du kirchensteuerpflichtig, zieht deine Bank die Kirchensteuer normalerweise automatisch mit ab. Hast du beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk beantragt, erfährt die Bank deine Religionszugehörigkeit nicht und behält keine Kirchensteuer ein. Dann musst du für jedes Jahr, in dem Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, eine Steuererklärung abgeben (§ 51a Abs. 2e EStG). In der Anlage KAP 2025 kreuzt du dafür Zeile 6 an und trägst die einbehaltene Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag ein.
Seltener sind weitere Pflichtfälle aus der amtlichen Anleitung, etwa Zinsen aus einem Darlehen an eine Kapitalgesellschaft, an der du mit mindestens 10 % beteiligt bist. Zieht die Gesellschaft die Zinsen als Betriebsausgabe ab, versteuerst du sie mit deinem persönlichen Steuersatz statt mit 25 % (§ 32d Abs. 2 EStG).
Wann sich die Anlage KAP freiwillig lohnt
Deine Bank sieht nur ihre eigenen Konten. Deshalb behält sie manchmal mehr Steuer ein, als du schuldest. Über die Anlage KAP lässt du das mit zwei Anträgen korrigieren, die du unabhängig voneinander stellen kannst.
Überprüfung des Steuereinbehalts
Mit diesem Antrag rechnet das Finanzamt nur die betroffenen Erträge nach, nicht alle (§ 32d Abs. 4 EStG). In der Anlage KAP 2025 steht er in Zeile 5. Typische Anlässe:
- Dein Sparerpauschbetrag blieb ungenutzt, weil der Freistellungsauftrag fehlte oder bei der falschen Bank lag.
- Du hast Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen. Die Banken verrechnen das nicht untereinander.
- Ausländische Quellensteuer wurde beim Steuerabzug nicht berücksichtigt.
Ein Beispiel ohne Kirchensteuer: Du hast bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 200 € erteilt und bei Bank B über 800 €. Bank A schreibt dir 800 € Zinsen gut, Bank B 300 €. Bank A behält auf 600 € Kapitalertragsteuer von 150 € ein, bei Bank B bleiben 500 € Freibetrag ungenutzt. Von deinen 1.100 € Zinsen wären nur 100 € steuerpflichtig, also 25 € Kapitalertragsteuer. Mit der Anlage KAP bekommst du die 125 € zurück, die Bank A zu viel einbehalten hat.
Für Verluste bei einer anderen Bank brauchst du von dieser Bank eine Verlustbescheinigung. Den unwiderruflichen Antrag stellst du bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres (§ 43a Abs. 3 EStG). Die Bank trägt den Verlust dann nicht ins Folgejahr vor, und du legst die Bescheinigung deiner Steuererklärung bei.
Günstigerprüfung
Bei der Günstigerprüfung besteuert das Finanzamt deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Steuersatz statt mit 25 %, wenn das zu einer niedrigeren Steuer führt (§ 32d Abs. 6 EStG). In der Anlage KAP 2025 kreuzt du dafür Zeile 4 an. Nach Einschätzung der Finanzämter in Nordrhein-Westfalen lohnt sie sich in vielen Fällen nur, wenn dein Grenzsteuersatz unter 26,375 % liegt, dem Satz aus Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag. Das betrifft vor allem Jahre mit niedrigem Einkommen, etwa im Studium oder in der Rente.
Für die Günstigerprüfung musst du sämtliche Kapitalerträge des Jahres angeben, als zusammen veranlagtes Ehepaar die von euch beiden.
Die Günstigerprüfung verschlechtert deine Steuer nicht. Das Finanzamt rechnet beide Varianten und wendet die günstigere an. Führt dein persönlicher Steuersatz zu keiner niedrigeren Steuer, bleibt es bei der Abgeltungssteuer.
Anlage KAP, KAP-INV und KAP-BET: welche Anlage wofür
Für Kapitalerträge gibt es drei Vordrucke. Welcher passt, hängt von der Art des Ertrags ab.
| Anlage | Wofür | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Anlage KAP | Kapitalerträge im Privatvermögen, Anträge und einbehaltene Steuern | Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne, Günstigerprüfung, Sperrvermerk |
| Anlage KAP-INV | Investmenterträge, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben | ETF oder Fonds in einem Depot im Ausland: Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Verkaufsgewinne |
| Anlage KAP-BET | Kapitalerträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen, die gesondert und einheitlich festgestellt werden | Beteiligung, für die dir die Beträge aus einer Feststellung mitgeteilt werden, nicht aus deiner Bankbescheinigung |
Quelle: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025, Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV. Stand: September 2026.
Bei ETFs in einem Depot im Ausland kommt es hier leicht zur Verwechslung: Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne aus Fonds gehören nicht in die Anlage KAP, sondern in die Anlage KAP-INV. Laut amtlicher Anleitung trägst du sie dort getrennt nach Fondsart und in voller Höhe ein, also vor der Teilfreistellung. Die Teilfreistellung zieht das Finanzamt selbst ab. Die Anlage KAP füllst du in der Regel trotzdem mit aus, denn dort gibst du an, wie viel Sparerpauschbetrag deine Banken schon berücksichtigt haben.
Wohin die Werte aus der Steuerbescheinigung gehören
Für Erträge bei deutschen Banken stellt dir die Bank eine Steuerbescheinigung aus, oft Jahressteuerbescheinigung genannt. Laut amtlicher Anleitung ist darin die passende Zeile der Anlage KAP als Eintragungshilfe angegeben. Hast du mehrere Bescheinigungen, addierst du die Werte und trägst die Summe ein. Die Zeilennummern unten gelten für die Anlage KAP 2025, also für die Steuererklärung 2025. In anderen Jahren können sie abweichen.
| Zeile (Anlage KAP 2025) | Was du einträgst | Woher der Wert kommt |
|---|---|---|
| 4 | Antrag auf Günstigerprüfung (ankreuzen) | deine Entscheidung |
| 5 | Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts (ankreuzen) | deine Entscheidung |
| 6 | Kirchensteuerpflicht ohne Kirchensteuerabzug (ankreuzen) | deine Angabe, zum Beispiel bei Sperrvermerk |
| 7 | Kapitalerträge mit deutschem Steuerabzug | Steuerbescheinigung |
| 12 und 13 | Nicht ausgeglichene Verluste aus Aktien und übrige Verluste | nur aus einer Verlustbescheinigung |
| 16 und 17 | Bereits genutzter Sparerpauschbetrag, gegebenenfalls 0 | Steuerbescheinigung |
| 18 | Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug, etwa Zinsen aus einem Privatdarlehen | eigene Unterlagen |
| 19 | Ausländische Kapitalerträge ohne Fondserträge | Erträgnisaufstellung des ausländischen Instituts |
| 37 bis 39 | Einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer | Steuerbescheinigung |
| 41 | Anrechenbare, noch nicht angerechnete ausländische Steuern | Steuerbescheinigung oder Unterlagen des ausländischen Instituts |
Zeilen laut amtlichem Vordruck Anlage KAP 2025 und Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025. Stand: September 2026.
Stellst du nur die Anträge in Zeile 4 oder 5, reichst du die Steuerbescheinigungen erst ein, wenn das Finanzamt sie anfordert. Trägst du Verluste in Zeile 12 oder 13 ein, legst du die Bescheinigung immer bei.
Wann du die Anlage KAP brauchst und wann nicht
Anlage KAP ausfüllen
- Depot oder Konto im Ausland, auch wenn die Erträge unter dem Sparerpauschbetrag bleiben
- Zinsen aus einem Privatdarlehen oder Erstattungszinsen vom Finanzamt
- Sperrvermerk gegen den Kirchensteuerabzug, wenn die Bank Kapitalertragsteuer einbehalten hat
- Freistellungsauftrag falsch verteilt, Verlustbescheinigung vorhanden oder Grenzsteuersatz unter 26,375 %
Anlage KAP meist verzichtbar
- Alle Erträge bei deutschen Banken, Steuer korrekt einbehalten, Freistellungsaufträge passend verteilt
- Erträge bei deutschen Banken unter dem Sparerpauschbetrag, mit passendem Freistellungsauftrag: Es wurde keine Steuer einbehalten, die du zurückholen könntest
- Kapitalerträge im Betriebsvermögen: Sie gehören zu den betrieblichen Einkünften, nicht in die Anlage KAP
Ein Grenzfall ist ein kleines ETF-Depot bei einem ausländischen Broker. Reicht dein Sparerpauschbetrag für alle Kapitalerträge des Jahres, fällt keine Steuer an. Die Anlage KAP-INV musst du laut amtlicher Anleitung trotzdem abgeben.
Unsere Einschätzung: Liegen alle deine Konten und Depots bei deutschen Banken und passen die Freistellungsaufträge zu deinen Erträgen, kannst du dir die Anlage KAP in der Regel sparen. Wirf trotzdem jedes Jahr einen Blick in die Steuerbescheinigungen: Blieb Sparerpauschbetrag ungenutzt oder liegen Verluste bei einer Bank, holst du mit der Anlage KAP Geld zurück. Bringt ein Depot im Ausland Erträge, ist die Erklärung jedes Jahr Pflicht. Rechne diese Arbeit mit ein, wenn du im Depot-Vergleich Anbieter gegenüberstellst.
Häufige Fragen zur Anlage KAP
Pflicht ist die Anlage KAP, wenn du Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug hast, etwa bei einem ausländischen Broker, aus einem Privatdarlehen oder als Erstattungszinsen vom Finanzamt. Pflicht ist sie auch, wenn du kirchensteuerpflichtig bist und die Bank Kapitalertragsteuer, wegen eines Sperrvermerks aber keine Kirchensteuer einbehalten hat. Liegen alle Erträge bei deutschen Banken und wurde die Abgeltungssteuer korrekt einbehalten, musst du sie in der Regel nicht ausfüllen.
Muss ich die Anlage KAP trotz Freistellungsauftrag ausfüllen?Nein, wenn alle Erträge bei deutschen Banken liegen und deine Freistellungsaufträge zu den Erträgen passen. Freiwillig lohnt sie sich, wenn bei einer Bank Steuer einbehalten wurde, obwohl dein Sparerpauschbetrag insgesamt nicht ausgeschöpft war. Pflicht bleibt sie bei Erträgen ohne deutschen Steuerabzug, unabhängig von deinen Freistellungsaufträgen.
Wann lohnt sich Anlage KAP auszufüllen?Die Anlage KAP lohnt sich, wenn deine Banken zu viel Steuer einbehalten haben: bei ungenutztem Sparerpauschbetrag, bei Verlusten bei einer anderen Bank mit Verlustbescheinigung und bei nicht berücksichtigter ausländischer Quellensteuer. Bei niedrigem Einkommen kann die Günstigerprüfung Steuer zurückbringen, wenn dein Grenzsteuersatz unter 26,375 % liegt.
Wie füllt man die Anlage KAP richtig aus?Nimm die Steuerbescheinigungen deiner deutschen Banken und übertrage die Werte in die Zeilen, die dort als Eintragungshilfe genannt sind. Mehrere Bescheinigungen addierst du. Erträge eines ausländischen Instituts trägst du in der Anlage KAP 2025 in Zeile 19 ein, Fondserträge ohne deutschen Steuerabzug in die Anlage KAP-INV. Willst du Steuer zurückholen, kreuzt du Zeile 4 für die Günstigerprüfung oder Zeile 5 für die Überprüfung an.
Wie füllen Ehepaare die Anlage KAP aus?Jede Person gibt eine eigene Anlage KAP ab, Erträge von Gemeinschaftskonten teilt ihr auf beide auf. Bei Zusammenveranlagung steht euch ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von 2.000 € zu. Die Günstigerprüfung könnt ihr nur gemeinsam und nur für die Kapitalerträge von euch beiden beantragen.
Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 20, 32d, 43a und 51a EStG, § 4 SolZG. Zeilenangaben: Vordruck Anlage KAP 2025 und Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025. Weitere Quellen: Finanzämter Nordrhein-Westfalen, Service-Portal Berlin. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung.