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Gemeinschaftsdepot

Ein Gemeinschaftsdepot ist ein Wertpapierdepot mit zwei oder mehr Inhabern, meist einem Paar. Wem die Wertpapiere darin gehören, regelt es aber nicht.

Was du über das Gemeinschaftsdepot wissen musst

  • 🏦 Oder oder Und: Beim Oder-Depot darf jeder Inhaber allein über das Depot verfügen, beim Und-Depot nur alle Inhaber gemeinsam. Verbreiteter ist das Oder-Depot.
  • ⚖️ Eigentum: Wer über das Depot verfügen darf, sagt nichts darüber, wem die Wertpapiere gehören. Entscheidend sind eure Absprachen und wer die Papiere bezahlt hat, gleiche Anteile gelten nur im Zweifel.
  • 💰 Freistellungsauftrag: Ehepaare, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können für das Gemeinschaftsdepot einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über bis zu 2.000 Euro erteilen. Unverheiratete Paare können das nicht, die Bank behält die Steuer ein.
  • ⚠️ Schenkung: Zahlt nur einer ein und kann der andere frei über die Hälfte verfügen, kann das Finanzamt eine Schenkung annehmen. Steuerfrei bleiben innerhalb von zehn Jahren 20.000 Euro zwischen unverheirateten Partnern und 500.000 Euro zwischen Ehepartnern.

Ein Gemeinschaftsdepot ist ein Wertpapierdepot, das auf die Namen von zwei oder mehr Personen läuft. Meist eröffnen es Paare, die gemeinsam in Aktien, ETFs oder Fonds anlegen wollen. Beim Oder-Depot darf jeder Inhaber allein handeln, beim Und-Depot nur alle zusammen. Steuerlich macht die Ehe den Unterschied: Bist du verheiratet, nutzt du mit deinem Partner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Unverheiratete Paare können für ihr Gemeinschaftsdepot keinen erteilen.

Was ist ein Gemeinschaftsdepot?

Ein Gemeinschaftsdepot ist ein Depot für die gemeinsame Rechnung mehrerer Personen. Alle sind Depotinhaber und damit Vertragspartner der Bank. Was ein Depot grundsätzlich ist, erklärt der Ratgeber Was ist ein Depot?

Gemeinschaftsdepots gibt es nicht nur für Ehepaare. Das Bundesfinanzministerium regelt ausdrücklich auch Gemeinschaftsdepots von unverheirateten Paaren (BMF-Schreiben vom 16.05.2025, Rn. 11). Die Bedingungen legt jede Bank selbst fest: Manche verlangen ein gemeinsames Verrechnungskonto, andere dieselbe Meldeadresse beider Inhaber.

Oder-Depot und Und-Depot

Bei der Eröffnung legst du mit deinem Partner fest, wer allein handeln darf. Verbreiteter ist nach Angaben des Bankenverbands das Oder-Depot.

Merkmal Oder-Depot Und-Depot
Kaufen, verkaufen, übertragen jeder Inhaber allein nur alle Inhaber gemeinsam
Wertpapierkredit und Termingeschäfte nur mit allen Inhabern nur mit allen Inhabern
Wechsel der Verfügungsform jeder Inhaber kann die Einzelverfügung widerrufen, danach verfügen alle nur noch gemeinsam entfällt
Worauf du achten musst ein Inhaber kann ohne den anderen das ganze Depot verkaufen jede Order braucht die Zustimmung aller Inhaber

Quelle: übliche Bedingungen der Kreditwirtschaft für Gemeinschaftskonten und -depots (Bankpraxis, einzelne Banken können abweichen); Bankenverband, 28.05.2026. Stand: 15.09.2026.

Beim Oder-Depot seid ihr gegenüber der Bank Gesamtgläubiger: Jeder von euch kann die ganze Leistung verlangen (§ 428 BGB). Das ist bequem, heißt aber auch, dass dein Partner ohne dich alle Wertpapiere verkaufen kann.

Das Und-Depot schützt davor, ist im Alltag aber umständlicher. Ein Oder-Depot lässt sich nach den üblichen Bankbedingungen durch Widerruf eines Inhabers in diese Form umwandeln. Der Bundesgerichtshof hat das für ein Oder-Konto gebilligt, wenn der Vertrag es vorsieht (Urteil vom 20.03.2018, XI ZR 30/16).

Wem gehören die Wertpapiere im Gemeinschaftsdepot?

Wer über ein Depot verfügen darf und wem die Wertpapiere darin gehören, sind zwei verschiedene Fragen. Der Bundesgerichtshof unterscheidet beim Oder-Depot ausdrücklich zwischen den Rechten aus dem Depotvertrag und dem Eigentum an den Papieren. Über das Eigentum gibt ein Oder-Depot nach seinem Urteil in der Regel keinen Aufschluss (Urteil vom 25.02.1997, XI ZR 321/95). Der Bundesfinanzhof hat diese Linie für die Schenkungsteuer übernommen.

Im Verhältnis zueinander sind Gesamtgläubiger zu gleichen Anteilen berechtigt, soweit nichts anderes bestimmt ist (§ 430 BGB). Diese Regel betrifft nach dem BGH aber nur die Rechte aus dem Depotvertrag. Für das Eigentum gilt die Zweifelsregel des § 742 BGB, nach der jedem im Zweifel ein gleicher Anteil zusteht. Der BGH nennt sie „nur schwach ausgeprägt“. Kauft einer von euch Wertpapiere und trägt der andere nichts dazu bei, gehören sie regelmäßig dem, der sie angeschafft hat.

Wichtig wird das bei einer Trennung oder im Todesfall. Die Aufteilung zwischen dir und deinem Partner zählt dann auch für die Schenkungsteuer und die Erbschaftsteuer.

Steuern: Freistellungsauftrag und Verlustverrechnung

Beim Freistellungsauftrag hängt beim Gemeinschaftsdepot alles davon ab, ob du verheiratet bist. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Er gilt für ihre Gemeinschaftskonten und -depots und für die Konten und Depots, die nur auf einen von beiden laufen (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 261).

Steuerfrage beim Gemeinschaftsdepot Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner Unverheiratetes Paar
Freistellungsauftrag ein gemeinsamer Auftrag über bis zu 2.000 Euro nicht möglich
Steuerabzug durch die Bank erst, wenn der freigestellte Betrag ausgeschöpft ist vom ersten Euro an
Verlustverrechnung durch die Bank mit gemeinsamem Auftrag über alle Konten und Depots beider bei dieser Bank eigener Verlusttopf für das Gemeinschaftsdepot, keine Verrechnung mit euren Einzeldepots
Steuer zurückholen über die Steuererklärung, etwa bei nicht ausgeschöpftem Sparerpauschbetrag über die Steuererklärung jedes Partners, Aufteilung auf der Steuerbescheinigung vermerkt

Quelle: § 20 Abs. 9, § 32d Abs. 4, § 43a Abs. 3 EStG; BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 219, 220, 261; BMF-Schreiben vom 16.05.2025, Rn. 25. Stand: 15.09.2026.

Der gemeinsame Sparerpauschbetrag zusammen veranlagter Ehepaare beträgt 2.000 Euro, jeder Einzelne hat 1.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG). Laut Bankenverband gelten Einzel-Freistellungsaufträge über jeweils 1.000 Euro nicht für Gemeinschaftsdepots, dafür brauchst du den gemeinsamen Auftrag. Mit ihm verrechnet die Bank außerdem Verluste übergreifend: Verluste aus deinem Einzeldepot mindern dann auch Gewinne im Gemeinschaftsdepot (§ 43a Abs. 3 Satz 2 EStG, BMF Rn. 219).

Unverheiratete Paare dürfen für ein Gemeinschaftskonto keinen Freistellungsauftrag erteilen, die Bank behält die Kapitalertragsteuer ein (BMF-Schreiben vom 16.05.2025, Rn. 25). Für ihr Gemeinschaftsdepot gilt dasselbe, denn Einzel-Freistellungsaufträge wirken dort nicht. Die einbehaltene Abgeltungsteuer holst du über deine Steuererklärung zurück, soweit dein Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft ist (§ 32d Abs. 4 EStG). Die Bank stellt die Steuerbescheinigung auf beide Namen aus. Auf dem Original vermerkt ihr, wie die Erträge aufgeteilt werden, fertigt eine Kopie an und unterschreibt beide. Mehr zur Abrechnung zeigt der Ratgeber Depot und Steuern.

Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot übertragen

Überträgst du Wertpapiere aus deinem Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot, gilt das für den Steuerabzug zunächst als Verkauf an einen anderen Gläubiger (§ 43 Abs. 1 Satz 4 EStG). Teilst du der Bank mit, dass der Übertrag unentgeltlich ist, entfällt der Steuerabzug, und die Bank meldet den Übertrag ihrem Finanzamt (§ 43 Abs. 1 Satz 5 und 6 EStG). Bei Ehepaaren gilt der Übertrag vom Einzeldepot eines Partners in ihr Gemeinschaftsdepot für den Steuerabzug als unentgeltlich, die Bank braucht aber die Steuer-Identifikationsnummern beider (BMF Rn. 168). Den Ablauf eines Übertrags erklärt die Seite Depot übertragen.

Schenkungsteuer bei ungleichen Einzahlungen

Zahlt nur einer von euch ein und bekommt der andere dadurch Anspruch auf die Hälfte, kann das eine Schenkung sein, also eine freigebige Zuwendung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).

Der Bundesfinanzhof hat die Hürde für Ehepaare hoch gelegt (Urteil vom 23.11.2011, II R 33/10). Das Finanzamt muss nachweisen, dass der Partner, der nichts eingezahlt hat, tatsächlich und rechtlich frei über die Hälfte des Guthabens verfügen kann. Allein die Einzahlung auf ein Oder-Konto reicht dafür nicht. Maßgeblich ist, wie ihr das Depot tatsächlich handhabt und was ihr vereinbart habt. Gibt es deutliche Anhaltspunkte für gleiche Anteile, musst du als Beschenkter das Gegenteil belegen.

Ob eine Schenkung Steuer kostet, hängt vom Freibetrag ab. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro frei (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Unverheiratete Partner fallen in Steuerklasse III und haben 20.000 Euro (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG). Schenkungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Ein Beispiel: Dein Partner zahlt innerhalb von zehn Jahren 60.000 Euro allein in euer Oder-Depot ein, und du kannst frei über die Hälfte verfügen. Dann kann das Finanzamt 30.000 Euro als Schenkung an dich werten. Als unverheiratetes Paar liegt ihr damit 10.000 Euro über dem Freibetrag, als Ehepaar weit darunter. Eine Schenkung ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen, verpflichtet ist auch der Schenker (§ 30 Abs. 1 und 2 ErbStG).

Was passiert beim Tod eines Depotinhabers?

Nach den üblichen Bankbedingungen bleibt ein Oder-Depot nach dem Tod eines Inhabers bestehen. Die übrigen Inhaber können weiter allein verfügen und das Depot auch ohne die Erben auflösen. Jeder Erbe kann die Einzelverfügung aber widerrufen. Bei einem Und-Depot verfügen die übrigen Inhaber nur zusammen mit den Erben.

Für die Erbschaftsteuer zählt nur der Teil des Depots, der dem Verstorbenen im Verhältnis zu den anderen Inhabern zustand. Bei Ehepaaren geht das Finanzamt ohne andere Erkenntnisse von der Hälfte aus (Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz; § 430 BGB). Die Bank zeigt das Depot des Verstorbenen dem Erbschaftsteuer-Finanzamt an, auch wenn weitere Personen daran beteiligt sind (§ 33 Abs. 1 ErbStG, § 1 Abs. 2 ErbStDV).

Wann ein Gemeinschaftsdepot passt und wann nicht

Ein Gemeinschaftsdepot passt

  • für Ehepaare, die gemeinsam wirtschaften und einen gemeinsamen Freistellungsauftrag nutzen
  • wenn ihr etwa gleich viel einzahlt oder die Aufteilung schriftlich festhaltet
  • wenn jeder von euch auch allein handeln können soll, dann als Oder-Depot
  • wenn der überlebende Partner nach einem Todesfall weiter verfügen können soll, ohne auf die Erben angewiesen zu sein

Zwei Einzeldepots sind oft besser

  • für unverheiratete Paare, weil für das Gemeinschaftsdepot kein Freistellungsauftrag möglich ist
  • wenn einer von euch deutlich mehr einzahlt als der andere
  • wenn du anders anlegen willst als dein Partner

Ein Sonderfall ist die Trennung von Ehepaaren. Im Jahr der Trennung dürft ihr noch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag nutzen, ab dem folgenden Kalenderjahr nur noch Einzel-Freistellungsaufträge (BMF Rn. 264 und 265). Spätestens dann solltet ihr klären, wie ihr das Gemeinschaftsdepot aufteilt.

Zahlt ihr ungleich viel ein oder seid ihr nicht verheiratet, führt zwei Einzeldepots oder haltet schriftlich fest, wem welcher Anteil gehört. Das Gemeinschaftsdepot selbst beantwortet diese Frage nicht.

Unsere Einschätzung: Bist du verheiratet und sparst gemeinsam mit deinem Partner, ist ein Gemeinschaftsdepot praktisch: ein Freistellungsauftrag für alle Konten und Depots bei derselben Bank, übergreifende Verlustverrechnung und beim Oder-Depot Zugriff nach einem Todesfall. Unverheiratet fährst du mit zwei Einzeldepots meist besser, weil jeder sein eigenes Geld anlegt und seinen eigenen Freistellungsauftrag nutzt. Vergleiche vor der Eröffnung im Depot-Vergleich, welche Depots infrage kommen, und frag nach, ob die Bank Gemeinschaftsdepots als Oder- oder Und-Depot führt. Denk daran: Wertpapiere schwanken im Wert, Verluste sind möglich.

Häufige Fragen zum Gemeinschaftsdepot

Welche Nachteile hat ein Gemeinschaftsdepot?

Unverheiratete Paare können dafür keinen Freistellungsauftrag erteilen, die Bank zieht die Steuer vom ersten Euro an ab. Zahlt nur einer ein, kann eine Schenkung vorliegen, wenn der andere frei über die Hälfte verfügen kann. Beim Oder-Depot kann außerdem jeder Inhaber allein alle Wertpapiere verkaufen. Und wem die Wertpapiere gehören, regelt das Depot nicht, das müsst ihr selbst vereinbaren.

Ist ein Gemeinschaftsdepot eine Steuerfalle?

Für Ehepaare in der Regel nicht: Sie nutzen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, und der Schenkungsteuer-Freibetrag zwischen Ehepartnern liegt bei 500.000 Euro. Unverheiratete Paare haben zwei Haken. Für das Gemeinschaftsdepot ist kein Freistellungsauftrag möglich, die Steuer holt ihr erst über die Steuererklärung zurück. Und zahlt einer allein ein, kann eine Schenkung über dem Freibetrag von 20.000 Euro in zehn Jahren entstehen.

Wer bietet Gemeinschaftsdepot an?

Viele Banken und Online-Broker bieten Gemeinschaftsdepots an, aber nicht alle. Die Bedingungen unterscheiden sich: Manche verlangen ein gemeinsames Verrechnungskonto, andere dieselbe Meldeadresse beider Inhaber. Frag vor der Eröffnung nach, ob die Bank das Depot als Oder- oder Und-Depot führt.

Kann ein Depot auf zwei Namen laufen?

Ja, genau das ist ein Gemeinschaftsdepot. Beide Personen sind Depotinhaber. Bei der Eröffnung legt ihr fest, ob jeder allein verfügen darf (Oder-Depot) oder nur beide gemeinsam (Und-Depot). Die Steuerbescheinigung stellt die Bank auf eure beiden Namen aus.

Können unverheiratete Paare ein Gemeinschaftsdepot eröffnen?

Ja, sofern die Bank das anbietet. Einen Freistellungsauftrag könnt ihr dafür aber nicht erteilen, die Bank behält die Kapitalertragsteuer ein. Euren Anteil holt ihr über die Steuererklärung zurück, nachdem ihr die Aufteilung der Erträge auf der Steuerbescheinigung vermerkt und beide unterschrieben habt. Zahlt einer von euch deutlich mehr ein, prüft die Schenkungsteuer: Der Freibetrag zwischen unverheirateten Partnern liegt bei 20.000 Euro in zehn Jahren.

Kann ich mein Einzeldepot in ein Gemeinschaftsdepot umwandeln?

Ja, indem du die Wertpapiere in ein Gemeinschaftsdepot überträgst. Für den Steuerabzug gilt das als Verkauf, außer du teilst der Bank mit, dass der Übertrag unentgeltlich ist. Bei Ehepaaren behandelt die Finanzverwaltung den Übertrag in das gemeinsame Depot automatisch als unentgeltlich, die Bank braucht aber eure Steuer-Identifikationsnummern. Ob der Übertrag zugleich eine Schenkung ist, richtet sich nach den Regeln der Schenkungsteuer.

Stand: 15.09.2026. Quellen: §§ 428, 430, 742 Bürgerliches Gesetzbuch; §§ 20, 26, 32d, 43, 43a Einkommensteuergesetz; §§ 7, 14, 15, 16, 30, 33 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz; § 1 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung; BMF-Schreiben vom 14.05.2025 (Einzelfragen zur Abgeltungsteuer) und vom 16.05.2025 (Ausstellung von Steuerbescheinigungen); Bundesgerichtshof, Urteile vom 25.02.1997, XI ZR 321/95, und vom 20.03.2018, XI ZR 30/16; Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.11.2011, II R 33/10; Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Steuertipp Erbschaften und Schenkungen; Bankenverband, 28.05.2026. Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Synonyme

Gemeinsames DepotDepot für zweiGemeinschafts-DepotOder-DepotUnd-DepotGemeinschaftsdepot für Paare