
Altersvorsorgedepot: So zertifiziert das BZSt ab 2027 die Förderung
Ob ein Altersvorsorgedepot ab 2027 gefördert wird, entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Anbieter erhalten die Zertifizierung schnell per elektronischer Selbsterklärung, geprüft wird im Detail erst danach: bis zu vier Jahre lang bei Anträgen bis Ende 2028. Für dich als Sparer heißt das: Die Zertifizierung ist ein Förder-Stempel, kein Qualitätssiegel.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Start: Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 die neue staatlich geförderte, kapitalmarktnahe Vorsorgekategorie.
- Zuständig für das Produkt: Die Zertifizierungsstelle beim BZSt prüft, ob ein Vertrag die gesetzlichen Förderkriterien erfüllt.
- Verfahren: Zertifizierung auf Basis einer elektronischen Selbsterklärung des Anbieters, unter Vorbehalt des Widerrufs.
- Widerrufsfrist: 4 Jahre nach Ablauf des Zertifizierungsjahres bei Anträgen bis 31.12.2028, danach regulär 2 Jahre.
- Kundenschutz: 6 Monate Sonderkündigungsrecht nach einem Widerruf, mit förderunschädlichem Übertrag zu einem anderen Anbieter.
- Zulagen: Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bearbeitet die individuellen Förderansprüche.
So läuft die BZSt-Zertifizierung ab
Bisher prüfte die Zertifizierungsstelle Vorsorgeverträge weitgehend vorab. Für das Altersvorsorgedepot dreht der Gesetzgeber die Reihenfolge um. Der Anbieter erklärt elektronisch, dass sein Produkt die Vorgaben des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes erfüllt, und erhält darauf die Zertifizierungsnummer. Laut BZSt nimmt die Behörde seit September 2026 Anträge für ab 2027 förderfähige Produkte entgegen.
Die eigentliche Kontrolle folgt nachträglich. Innerhalb der Widerrufsfrist kann das BZSt die Zertifizierung zurücknehmen, wenn sich Mängel zeigen. Die Verantwortung für korrekte Verträge bleibt dabei beim Anbieter. Hingegen prüft das BZSt weder die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Angebots noch, ob die Anlagestrategie zu dir passt. Die Einordnung, auf die sich auch Torsten Barnitzke von Fidelity International in einem Beitrag für DAS INVESTMENT stützt: Tempo beim Marktstart, Sicherheit über spätere Prüfungen.
Welche Anlagen im Altersvorsorgedepot erlaubt sind
Förderfähig ist nicht jedes Wertpapier. Zulässig sind nach den veröffentlichten Regeln vier Anlageklassen:
- OGAW-Fonds: klassische Investmentfonds und die meisten ETFs
- Offene Publikums-AIFs: bestimmte alternative Investmentfonds für Privatanleger
- ELTIFs: europäische langfristige Investmentfonds, etwa für Infrastruktur oder Private Equity
- Öffentliche Anleihen: ausgewählte, auf Euro lautende Anleihen öffentlicher Emittenten
Allerdings fehlen Einzelaktien, Unternehmensanleihen, Zertifikate, Hebelprodukte und Kryptowerte in der Liste. Wer sein Vorsorgedepot breit über Aktien streuen will, landet damit in der Praxis bei Fonds und ETFs.
Was passiert, wenn die Zertifizierung widerrufen wird
Ein Widerruf trifft nicht nur den Anbieter. Ab dem Widerruf gelten die betroffenen Verträge nicht mehr als Altersvorsorgeverträge. Deshalb sieht das Gesetz ein Schutzpaket für Kunden vor:
| Widerrufsfrist (Antrag bis 31.12.2028) | 4 Jahre nach Ablauf des Zertifizierungsjahres |
| Widerrufsfrist (Antrag ab 2029) | 2 Jahre nach Ablauf des Zertifizierungsjahres |
| Sonderkündigungsrecht | 6 Monate ab Kenntnis des Widerrufs |
| Übertrag | auf einen anderen Altersvorsorgevertrag, ohne schädliche Verwendung |
| Kosten | Anbieter erstattet Abschluss- und Vertriebskosten des alten Vertrags |
Quellen: Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Bundeszentralamt für Steuern, Marktrecherche (26.10.2026). Alle Angaben ohne Gewähr.
Wichtig: Lässt du die 6 Monate verstreichen, wertet das Gesetz den Widerruf grundsätzlich als schädliche Verwendung. Dann drohen Zulagen und Steuervorteile verloren zu gehen.
BZSt und ZfA: Wer prüft was?
Beim Altersvorsorgedepot teilen sich zwei Stellen die Arbeit. Das BZSt prüft das Produkt, also ob der Vertrag förderfähig gestaltet ist. Die ZfA prüft dich als Sparer, also ob du Anspruch auf Zulagen hast und in welcher Höhe. Ein zertifiziertes Depot garantiert deshalb noch keine Zulage. Die gibt es nur, wenn du förderberechtigt bist und deinen Eigenbeitrag leistest.
Was das für dich bedeutet
Laut Capitalo-Analyse schützt die Zertifizierung vor Formfehlern, nicht vor einer schlechten Anlageentscheidung. Daraus ergeben sich fünf Empfehlungen:
- Zertifizierungsnummer prüfen: Lass dir vor Abschluss bestätigen, dass dein Depot zertifiziert ist.
- Fondsauswahl selbst bewerten: Kosten, Streuung und Risiko der Fonds deckt das Zertifikat nicht ab.
- Risikotoleranz klären: Ohne Beitragsgarantie schwankt dein Depot mit dem Markt. Passt das zu deinem Anlagehorizont?
- Post vom Anbieter lesen: Bei einem Widerruf läuft die 6-Monats-Frist ab Kenntnis. Reagiere zügig.
- Für Berater und Vermittler: Ein zertifiziertes Depot sichert die Förderfähigkeit ab, die Geeignetheit von Portfolio und Risikoprofil bleibt deine Aufgabe. Anbieter sollten Vertragswerke so dokumentieren, dass sie einer späteren BZSt-Prüfung standhalten.
Fazit
Das BZSt zertifiziert Altersvorsorgedepots ab 2027 schnell und prüft gründlich erst im Nachhinein, mit 4 Jahren Widerrufsfrist für frühe Anträge. Für Kunden ist das Risiko eines Widerrufs durch das 6-monatige Kündigungsrecht und den förderunschädlichen Übertrag abgefedert. Welches Depot zu dir passt, beantwortet die Zertifizierung allerdings nicht, das bleibt ein Vergleich von Kosten und Fondsauswahl.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Anlageberatung.