Kaufnebenkosten berechnen: Rechenweg, Tabelle und Beispiel
Kaufnebenkosten selbst ausrechnen: der Weg in vier Schritten
Kurz und knapp:
- 🧮 Der Rechenweg hat vier Schritte: Bemessungsgrundlage bestimmen, Grunderwerbsteuer mit dem Landessatz multiplizieren, Notar- und Grundbuchgebühren nach dem GNotKG ansetzen, Maklerprovision addieren, aber nur den Käuferanteil.
- 📐 Nur ein einziger Posten ist eine glatte Prozentrechnung: die Grunderwerbsteuer. Notar und Grundbuch folgen einer Gebührentabelle mit festen Euro-Beträgen, der Prozentsatz ist ein Ergebnis, keine Eingabe.
- 🏷️ Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, nicht der Kaufpreis. Mitverkauftes Inventar gehört nicht zum Grundstück und mindert die Steuer, wenn es im Kaufvertrag getrennt ausgewiesen ist.
- 📊 Die Ablesetabelle weiter unten nennt die fertige Summe für drei Kaufpreise und alle fünf Steuersätze: von 9.763 Euro (200.000 Euro Kaufpreis, 3,5 %, ohne Makler) bis 60.865 Euro (800.000 Euro, 6,5 %, ohne Makler).
- ⚠️ Der belegte Korridor für den Verbraucherkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses liegt bei rund 4,6 bis 11,5 % vom Kaufpreis. Faustregeln mit 8 bis 15 % liegen an beiden Enden daneben.
Diese Seite zeigt dir den Rechenweg, den ein Nebenkostenrechner intern geht: Schritt für Schritt, mit den Formeln und den Werten, die du dafür brauchst. Du kannst deinen Fall damit entweder selbst durchrechnen oder in der Ablesetabelle nachschlagen. Was die einzelnen Posten sind und warum es sie gibt, steht in unserer Gesamtübersicht zu den Kaufnebenkosten.
Rechne die Nebenkosten, bevor du den Kaufpreis festzurrst, nicht danach. Sie gehen dem Eigenkapital für den Kaufpreis vor. Was hier abfließt, fehlt beim Beleihungsauslauf, und genau daran hängt dein Zinssatz.
Schritt 1: Die Bemessungsgrundlage bestimmen
Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Bei einem Kauf ist das laut § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG „der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen". Kaufpreis und Gegenleistung fallen also oft zusammen, aber nicht immer, und die Abweichung geht in beide Richtungen.
Nach oben zählen Leistungen mit, die du zusätzlich zum Kaufpreis übernimmst, etwa Belastungen, die kraft Gesetzes auf dich übergehen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG). Nach unten zählt nicht mit, was gar kein Grundstück ist: Unter Grundstücken versteht das Gesetz Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 GrEStG). Bewegliche Sachen, die mitverkauft werden, gehören nicht dazu: Einbauküche, Markise, Sauna, Gartengerät.
Schritt 2: Grunderwerbsteuer berechnen
Das ist der einzige Posten mit einer echten Prozentformel:
Grunderwerbsteuer = Gegenleistung × Steuersatz des Bundeslands
Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG).
Den Satz legt das Bundesland fest, in dem die Immobilie liegt, nicht dein Wohnsitz. Der bundesgesetzliche Regelsatz beträgt 3,5 % (§ 11 Abs. 1 GrEStG); seit 2006 dürfen die Länder davon abweichen, und fünfzehn von sechzehn haben es getan. Es gibt genau fünf verschiedene Sätze:
| Steuersatz | Bundesländer |
|---|---|
| 3,5 % | Bayern |
| 5,0 % | Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen |
| 5,5 % | Bremen, Hamburg, Sachsen |
| 6,0 % | Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern |
| 6,5 % | Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein |
Alle 16 Bundesländer, Stand 28.01.2026 nach der Arbeitshilfe des Deutschen Notarinstituts, gegengeprüft gegen drei unabhängige Übersichten. Im Jahr 2026 hat kein Land seinen Satz geändert.
Drei Sätze haben sich zuletzt bewegt und werden deshalb in älteren Übersichten falsch geführt: Bremen steht seit dem 1. Juli 2025 auf 5,5 %, Thüringen seit dem 1. Januar 2024 auf 5,0 %, Sachsen und Hamburg seit dem 1. Januar 2023 auf 5,5 %. Wer mit einem veralteten Wert rechnet, verkalkuliert sich bei Bremen um 1.000 Euro je 200.000 Euro Kaufpreis. Was hinter der Steuer steckt, wann sie fällig wird und warum ohne sie kein Eigentumsübergang stattfindet, steht auf unserer Seite zur Grunderwerbsteuer nach Bundesland.
Schritt 3: Notar und Grundbuch ansetzen
Hier endet die Prozentrechnung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz kennt keinen Prozentsatz, sondern feste Euro-Beträge nach Geschäftswert (§ 34 GNotKG, Gebührentabelle in Anlage 2). Jede Prozentangabe zu Notarkosten ist eine Rückrechnung aus einem konkreten Kaufpreis, und sie ist degressiv: je teurer die Immobilie, desto kleiner der Anteil.
Für einen normalen Kauf mit Finanzierung fallen an: die Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-Gebühr, KV Nr. 21100), die Vollzugsgebühr (0,5, KV Nr. 22110), die Betreuungsgebühr (0,5, KV Nr. 22200) und die Beurkundung der Grundschuldbestellung (1,0, KV Nr. 21200). Beim Grundbuchamt kommen die Eigentumsumschreibung (1,0, KV Nr. 14110) und die Eintragung der Grundschuld (1,0, KV Nr. 14121) dazu. Auf die Notargebühren kommen 19 % Umsatzsteuer, auf die Gerichtskosten nicht.
Für die drei Kaufpreise in der Ablesetabelle sind das zusammen 2.763 Euro (bei 200.000 Euro), 4.978 Euro (bei 400.000 Euro) und 8.865 Euro (bei 800.000 Euro), als Anteil am Kaufpreis 1,38 %, 1,24 % und 1,11 %. Realistisch solltest du mit 1,1 bis 1,6 % planen: Nach oben fehlen in dieser Rechnung Auslagen wie die Dokumentenpauschale, die Löschung von Altrechten und Treuhandaufträge, nach unten fällt die Betreuungsgebühr nicht in jedem Fall an.
Schritt 4: Maklerprovision, und zwar nur dein Anteil
Der häufigste Rechenfehler an dieser Stelle: die Gesamtprovision in die eigene Kostenliste zu schreiben. Beim Verbraucherkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses trägst du als Käufer höchstens die Hälfte.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt: Beauftragen beide Seiten denselben Makler, darf er sich den Lohn nur in gleicher Höhe versprechen lassen. Verzichtet er gegenüber einer Partei, darf er von der anderen gar nichts verlangen (§ 656c BGB). Hat nur eine Seite den Vertrag geschlossen, ist eine Abwälzung auf die andere nur wirksam, wenn die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt; fällig wird dein Anteil erst, nachdem sie gezahlt und das nachgewiesen hat (§ 656d BGB). Beide Vorschriften greifen ausdrücklich nur, wenn der Käufer Verbraucher ist (§ 656b BGB).
Käuferanteil = Kaufpreis × Gesamtprovision ÷ 2
Verbreitet sind Gesamtprovisionen von 5,95 bis 7,14 % inklusive 19 % Umsatzsteuer. Dein Anteil liegt damit üblicherweise bei 2,98 bis 3,57 %.
Eine amtliche Statistik der tatsächlich vereinbarten Provisionen gibt es nicht. Die Höhe ist frei verhandelbar, eine gesetzliche Obergrenze für die Kaufvermittlung existiert nicht. Die Spanne ist deshalb eine Größenordnung, kein Tarif. Sicher ist nur die Teilung. Beim Privatverkauf entfällt der Posten komplett, und das ist der größte einzelne Hebel in der ganzen Rechnung.
Die Ablesetabelle: fertige Summen für drei Kaufpreise
Wenn du nicht selbst rechnen willst, liest du deinen Fall hier ab. Die Zeilen sind die fünf Steuersätze aus Schritt 2, die Beträge enthalten Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch. Der Makler ist nicht enthalten. Er steht in den beiden letzten Zeilen als Zuschlag, den du bei Bedarf addierst.
| Steuersatz | 200.000 Euro Kaufpreis | 400.000 Euro Kaufpreis | 800.000 Euro Kaufpreis |
|---|---|---|---|
| 3,5 % (Bayern) | 9.763 Euro (4,88 %) | 18.978 Euro (4,74 %) | 36.865 Euro (4,61 %) |
| 5,0 % | 12.763 Euro (6,38 %) | 24.978 Euro (6,24 %) | 48.865 Euro (6,11 %) |
| 5,5 % | 13.763 Euro (6,88 %) | 26.978 Euro (6,74 %) | 52.865 Euro (6,61 %) |
| 6,0 % | 14.763 Euro (7,38 %) | 28.978 Euro (7,24 %) | 56.865 Euro (7,11 %) |
| 6,5 % | 15.763 Euro (7,88 %) | 30.978 Euro (7,74 %) | 60.865 Euro (7,61 %) |
| davon Notar und Grundbuch | 2.763 Euro | 4.978 Euro | 8.865 Euro |
| Zuschlag Makler, Käuferanteil 2,98 % | + 5.960 Euro | + 11.920 Euro | + 23.840 Euro |
| Zuschlag Makler, Käuferanteil 3,57 % | + 7.140 Euro | + 14.280 Euro | + 28.560 Euro |
Eigene Berechnung, Stand 23.09.2026. Grunderwerbsteuer nach dem Landessatz auf den vollen Kaufpreis. Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG (Anlage 2, Tabelle B) für eine Grundschuld über 75 % des Kaufpreises, Notargebühren zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, Gerichtskosten ohne. Maklerzuschlag als Käuferanteil bei hälftiger Teilung. Beträge auf volle Euro gerundet, Prozentangaben auf zwei Stellen.
Aus dieser Tabelle ergibt sich der belegte Korridor: Die günstigste Konstellation sind 4,61 % (800.000 Euro in Bayern, Privatverkauf), die teuerste 11,45 % (200.000 Euro in einem 6,5-Prozent-Land, mit Makler zu 3,57 %). Beide Grenzen liegen deutlich unter der verbreiteten Faustregel von 8 bis 15 %.
Zwei Bewegungsrichtungen stecken darin, und sie laufen gegeneinander: Der Steuersatz treibt die Summe nach oben, je teurer die Immobilie ist. Der Notar- und Grundbuchblock zieht sie prozentual nach unten, weil die Gebührentabelle langsamer steigt als der Kaufpreis. Bei 200.000 Euro macht er 1,38 % aus, bei 800.000 Euro nur noch 1,11 %.
Der abgelesene Betrag ist zugleich dein zusätzlicher Eigenkapitalbedarf, denn Banken finanzieren diesen Block in der Regel nicht mit. Wie viel Eigenkapital insgesamt sinnvoll ist und ab welcher Quote die Konditionen kippen, steht unter Eigenkapital beim Hauskauf.
Ein Fall komplett durchgerechnet
Kaufpreis 400.000 Euro in Nordrhein-Westfalen, kein Makler, im Vertrag getrennt ausgewiesenes Inventar über 15.000 Euro. So läuft der Rechenweg:
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. Bemessungsgrundlage | 400.000 Euro minus 15.000 Euro Inventar | 385.000 Euro |
| 2. Grunderwerbsteuer | 385.000 Euro × 6,5 % | 25.025 Euro |
| 3. Notar und Grundbuch | GNotKG, Geschäftswert 400.000 Euro, Grundschuld 300.000 Euro | 4.978 Euro |
| 4. Maklerprovision | Privatverkauf, kein Makler beteiligt | 0 Euro |
| Summe Nebenkosten | 25.025 + 4.978 + 0 | 30.003 Euro (7,50 % vom Kaufpreis) |
Eigene Berechnung, Stand 23.09.2026. Notar- und Grundbuchgebühren nach GNotKG Anlage 2, Tabelle B, gleiche Gebührenpositionen wie in der Ablesetabelle. Der Geschäftswert der Beurkundung richtet sich nach dem vollen Kaufpreis, die Steuer nach der Gegenleistung. Deshalb stehen in Zeile 2 und Zeile 3 unterschiedliche Bezugsgrößen.
Gegenprobe über die Ablesetabelle: Ohne den Inventarabzug stünden in der 6,5-Prozent-Zeile 30.978 Euro. Der Abzug von 15.000 Euro mindert die Steuer um 975 Euro, also 30.978 minus 975 gleich 30.003 Euro. Beide Wege kommen auf denselben Betrag.
Was dieser Block für deine Finanzierung bedeutet, siehst du erst im zweiten Schritt: Die 30.003 Euro gehen vom Eigenkapital ab, bevor auch nur ein Euro in den Kaufpreis fließt. Wie sich das auf Rate und Zinsbindung auswirkt, kannst du im Baufinanzierungsrechner für die Monatsrate durchspielen; wie schnell die Restschuld danach sinkt, zeigt der Tilgungsplan über die gesamte Laufzeit.
Wann diese Rechnung nicht reicht
Der Vier-Schritte-Weg deckt den Normalfall ab: Verbraucher kauft eine bestehende Wohnung oder ein Einfamilienhaus, finanziert mit einer Grundschuld, Notar und Grundbuchamt machen das Übliche. Für einige Konstellationen liefert er eine zu glatte Zahl.
- Du kaufst eine bestehende Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus als Verbraucher. Dann greifen §§ 656b bis 656d BGB, und der Maklerzuschlag in der Tabelle ist dein tatsächlicher Höchstanteil.
- Du finanzierst mit einer Grundschuld in der Größenordnung von 75 % des Kaufpreises. Genau darauf ist der Notar- und Grundbuchblock der Tabelle gerechnet.
- Dein Kaufpreis liegt nahe an 200.000, 400.000 oder 800.000 Euro. Dazwischen kannst du interpolieren, die Gebührenstufen verlaufen flach.
- Du willst wissen, wie viel Eigenkapital du zusätzlich brauchst. Dafür reicht die Summe auf zwei, drei hundert Euro genau. Mehr Präzision ändert an der Entscheidung nichts.
- Du kaufst ein Mehrfamilienhaus, eine Gewerbeimmobilie oder als Unternehmer. §§ 656c und 656d BGB greifen dann nicht, und die volle Gesamtprovision von 5,95 bis 7,14 % kann bei dir landen, also das Doppelte des Tabellenzuschlags.
- Du finanzierst ohne Grundschuld, etwa bei einem Barkauf. Dann entfallen die Beurkundung der Grundschuldbestellung und deren Eintragung, der Notar- und Grundbuchblock schrumpft spürbar. Die Tabelle liegt in diesem Fall zu hoch.
- Auf dem Grundstück lasten Altrechte, die gelöscht werden müssen, ein Wegerecht wird neu bestellt, oder es läuft ein Treuhandauftrag. Jede dieser Positionen ist eine eigene Gebühr, die in der Tabelle nicht steckt.
- Du erwirbst ein Erbbaurecht statt eines Grundstücks. Erbbaurechte stehen Grundstücken gleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG), die Gegenleistung setzt sich aber anders zusammen. Der Erbbauzins folgt eigenen Regeln, und die einfache Multiplikation mit dem Kaufpreis geht ins Leere.
- Du übernimmst Belastungen oder Verpflichtungen des Verkäufers. Sie erhöhen nach § 9 Abs. 2 GrEStG die Gegenleistung, tauchen aber im Kaufpreis nicht auf. Die Steuer fällt dann höher aus als die Tabelle zeigt.
Unser Fazit
Der Rechenweg ist unspektakulär, und genau das ist der Punkt: Drei der vier Posten stehen fest, bevor du mit irgendjemandem sprichst. Der Steuersatz hängt an der Adresse, die Notar- und Grundbuchgebühren an einer Gebührentabelle, und § 125 GNotKG verbietet es ausdrücklich, über deren Höhe zu verhandeln. Verhandelbar ist nur die Maklerprovision, und dort ist die entscheidende Frage nicht die Höhe, sondern ob überhaupt ein Makler beteiligt ist. Bei 400.000 Euro trennt das 11.920 bis 14.280 Euro.
Der zweite Hebel ist der unauffälligere: das Inventar. Eine Einbauküche, eine Sauna und die Gartengeräte, im Vertrag sauber mit Zeitwert ausgewiesen, senken die Bemessungsgrundlage, im Beispiel oben um 975 Euro, ohne dass sich am Kaufpreis etwas ändert. Der Betrag muss realistisch sein, sonst streicht ihn das Finanzamt. Aber er wird häufiger vergessen als überzogen.
Unsere Empfehlung: Rechne mit dem Satz deines Bundeslands und der Gebührentabelle, nicht mit einer Pauschale. Wer 15 % einplant, wo 4,74 % anfallen, legt bei 400.000 Euro über 41.000 Euro still, die in die Tilgung oder in eine bessere Beleihungsstufe gehört hätten. Und wenn ein Makler mehr als die Hälfte der Gesamtprovision von dir will, obwohl du als Verbraucher eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kaufst: § 656d BGB macht deinen Anteil erst fällig, nachdem der Verkäufer gezahlt und das nachgewiesen hat. Verlang diesen Nachweis.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Kaufnebenkosten beim Hauskauf?
In vier Schritten. Erstens die Bemessungsgrundlage bestimmen: das ist die Gegenleistung nach § 8 Abs. 1 GrEStG, also in der Regel der Kaufpreis. Zweitens die Grunderwerbsteuer rechnen, indem du die Gegenleistung mit dem Steuersatz deines Bundeslands multiplizierst (3,5 bis 6,5 %). Drittens Notar und Grundbuch ansetzen, die sich nach der Gebührentabelle des GNotKG richten und bei 200.000 Euro Kaufpreis rund 2.763 Euro, bei 400.000 Euro rund 4.978 Euro und bei 800.000 Euro rund 8.865 Euro ausmachen. Viertens die Maklerprovision addieren, falls ein Makler beteiligt ist, und zwar nur deinen Käuferanteil von üblicherweise 2,98 bis 3,57 %.
Auf welchen Betrag wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Nicht auf den Kaufpreis, sondern auf den Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Bei einem Kauf ist das nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Meist fallen beide Beträge zusammen. Sie weichen ab, wenn du zusätzliche Verpflichtungen des Verkäufers übernimmst, dann liegt die Gegenleistung über dem Kaufpreis, oder wenn bewegliches Inventar mitverkauft wird, dann liegt sie darunter. Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG).
Kann ich mitverkauftes Inventar von der Grunderwerbsteuer abziehen?
Ja, wenn es im Kaufvertrag mit eigenem Betrag ausgewiesen ist. Unter Grundstücken versteht das Grunderwerbsteuergesetz Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts (§ 2 Abs. 1 GrEStG). Bewegliche Sachen wie Einbauküche, Markise, Sauna oder Gartengeräte gehören nicht dazu und mindern deshalb die Bemessungsgrundlage. Ein Beispiel: Bei 400.000 Euro Kaufpreis, davon 15.000 Euro Inventar, und einem Steuersatz von 6,5 % zahlst du Steuer auf 385.000 Euro, also 25.025 statt 26.000 Euro. Die Ersparnis beträgt 975 Euro. Der angesetzte Betrag muss dem tatsächlichen Zeitwert entsprechen, das Finanzamt prüft ihn.
Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten wirklich?
Es gibt keinen gesetzlichen Prozentsatz. Das Gerichts- und Notarkostengesetz kennt nur feste Euro-Beträge nach Geschäftswert (§ 34 GNotKG, Gebührentabelle in Anlage 2). Für einen Kauf mit Grundschuld über 75 % des Kaufpreises ergeben sich zusammen rund 2.763 Euro bei 200.000 Euro Kaufpreis, 4.978 Euro bei 400.000 Euro und 8.865 Euro bei 800.000 Euro. Als Anteil am Kaufpreis sind das 1,38 %, 1,24 % und 1,11 %, der Prozentsatz sinkt also mit steigendem Kaufpreis. Rechnest du mit Auslagen und der Löschung von Altrechten, solltest du mit 1,1 bis 1,6 % planen. Die verbreitete Faustregel von 2 % liegt zu hoch.
Wie berechne ich meinen Anteil an der Maklerprovision?
Gesamtprovision geteilt durch zwei. Verbreitet sind Gesamtprovisionen von 5,95 bis 7,14 % inklusive 19 % Umsatzsteuer, der Käuferanteil liegt damit üblicherweise bei 2,98 bis 3,57 % vom Kaufpreis. Bei 400.000 Euro sind das 11.920 bis 14.280 Euro. Die Teilung ist seit dem 23.12.2020 Gesetz: Beauftragen beide Seiten denselben Makler, darf er sich den Lohn nur in gleicher Höhe versprechen lassen (§ 656c BGB). Hat nur eine Seite beauftragt, ist die Abwälzung auf dich nur wirksam, wenn die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt (§ 656d BGB). Eine amtliche Statistik der tatsächlich vereinbarten Provisionen gibt es nicht, die Höhe ist frei verhandelbar.
Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. § 125 GNotKG erklärt Vereinbarungen über die Höhe der Kosten ausdrücklich für unwirksam. Ein Notar darf dir keinen Rabatt geben, auch wenn er wollte, und ein Angebot mit auffällig niedrigen Notarkosten rechnet entweder mit anderen Gebührenpositionen oder ist schlicht falsch. Beeinflussen kannst du nur den Geschäftswert: Die Beurkundung der Grundschuldbestellung und deren Eintragung ins Grundbuch werden nach der Höhe der Grundschuld abgerechnet, nicht nach dem Kaufpreis. Wer bar kauft und keine Grundschuld bestellt, spart diese beiden Positionen komplett.
Warum sinkt der Prozentsatz der Nebenkosten bei teureren Immobilien?
Weil nur ein Teil der Kosten prozentual rechnet. Die Grunderwerbsteuer und die Maklerprovision sind echte Prozentsätze und wachsen mit dem Kaufpreis mit. Notar- und Grundbuchgebühren folgen dagegen der Gebührentabelle des GNotKG, und die steigt langsamer als der Geschäftswert. Aus 1,38 % bei 200.000 Euro Kaufpreis werden deshalb 1,24 % bei 400.000 Euro und 1,11 % bei 800.000 Euro. Daraus entsteht der untere Rand des Gesamtkorridors: Die günstigste Konstellation ist eine teure Immobilie in Bayern ohne Makler mit 4,61 %, die teuerste eine günstige Immobilie in einem 6,5-Prozent-Land mit Makler und 11,45 %.
Wie viel Eigenkapital brauche ich zusätzlich für die Nebenkosten?
Den vollen Nebenkostenbetrag, denn Banken finanzieren diesen Block in der Regel nicht mit: Er schafft keinen Gegenwert, der als Sicherheit ins Grundbuch passt. Ohne Makler sind das je nach Bundesland 9.763 bis 15.763 Euro bei 200.000 Euro Kaufpreis, 18.978 bis 30.978 Euro bei 400.000 Euro und 36.865 bis 60.865 Euro bei 800.000 Euro. Mit Makler kommen 2,98 bis 3,57 % vom Kaufpreis dazu. Wichtig für die Planung: Dieser Betrag geht dem Eigenkapital für den Kaufpreis vor. Erst was danach übrig bleibt, senkt den Beleihungsauslauf, und daran hängt dein Zinssatz.