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Arbeitsunfähigkeit

Autor
Christian Bammert | Aktualisiert am 15. März 2019
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Ob als Familienvater oder -mutter, die ihre Kinder versorgen müssen, oder als Single, der seine laufenden Kosten decken muss: Es ist für jeden wichtig, sich mit dem Thema Arbeitsunfähigkeit auseinanderzusetzen. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass man seine Arbeit für eine gewisse Zeit nicht ausüben kann, sodass ohne Absicherung auch das Arbeitseinkommen entfällt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was bei Arbeitsunfähigkeit zu beachten ist und wie man sich dagegen absichern kann.

Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten

Jede Erkrankung ist unterschiedlich. Ein Handwerker, der körperlich arbeitet, kann etwa mit einer Sportverletzung häufig seine Arbeit nicht mehr ausführen, während jemand mit einer Tätigkeit im Büro noch sehr gut arbeiten kann. Ob und wie lange man bei Krankheiten oder Verletzungen arbeitsunfähig ist, hängt also vom jeweiligen Einzelfall ab.

Obligatorisch – der Gang zum Arzt

Es gibt einige Punkte, die beachtet werden müssen, wenn Sie sich krank fühlen und sich dazu entschließen, nicht zur Arbeit gehen. Gehen Sie in jedem Fall immer zu Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Das ist auch vor dem Hintergrund eines möglicherweise ungünstigen Krankheitsverlaufs wichtig. Im schlimmsten Fall kann sich nämlich aus einer kleinen Krankheit ein längerfristiger Ausfall entwickeln, bei dem Sie auch finanzielle Unterstützung benötigen. Vom Arzt erhalten Sie bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit eine Krankheitsbescheinigung sowie eine Krankheitsmeldung. Diese sollte direkt an Ihren Arbeitgeber weitergeleitet werden, denn nur bei Vorliegen der Bescheinigung ist er verpflichtet, Ihnen den Lohn, in der Zeit wo sie arbeitsunfähig sind, weiterzuzahlen. Der Arbeitgeber muss nicht die Diagnose kennen, jedoch kann er jederzeit eine Krankenstandsbestätigung einfordern. Grundsätzlich ist wichtig, dass Sie sich an die Anweisungen des Arztes halten, denn wenn sie die Genesung nicht durch Schonung und vernünftiges Verhalten unterstützen oder gar behindern, kann es zu Sanktionen oder Streichung des Krankengeldes kommen.

Langfristige Erkrankungen

Eine Arbeitsunfähigkeit kann unterschiedliche Ausmaße haben. Während eine Erkältung häufig innerhalb einer Woche auskuriert ist, dauert die Arbeitsunfähigkeit bei einem Knochenbruch oder einer psychischen Erkrankung naturgemäß deutlich länger. Bei den langfristigen Erkrankungen sind psychische Erkrankungen wie Depressionen, aber auch orthopädische Erkrankungen wie Bandscheibenvorfälle besonders häufig.

Psychische Erkrankungen

In Deutschland leidet jeder 10. Bürger an psychischen Erkrankungen. Weltweit bilden psychische Erkrankungen den zweithäufigsten Grund für die Arbeitsunfähigkeit. Daher kann und sollte man psychische Erkrankungen nicht ignorieren. Besonders häufig sind Depressionen, die auch in Verbindung mit einem Burnout auftreten können. Wenn Erschöpfung und Niedergeschlagenheit regelmäßig auftreten und zur Belastung werden, ist es höchste Zeit, zum Arzt zu gehen. Eine Depression ist eine anerkannte Krankheit, die als Grund für eine Arbeitsunfähigkeit, sogar recht häufig ist. Da die Symptome nicht immer eindeutig sind, sollten Sie nicht zu lange warten, bis sie zum Arzt gehen.

Bandscheibenvorfall

Ein Bandscheibenvorfall dagegen ist eindeutiger in seinen Befunden, denn er kann starke Rückenschmerzen hervorrufen. Diese machen körperliche aber auch sitzende Arbeit häufig unmöglich, sodass auch bei einem Bandscheibenvorfall eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden kann. Die Genesung dieser Erkrankung kann ebenfalls langwierig sein.

Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung

Für viele Mitarbeiter ist es wichtig zu wissen, ob Sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen. Daneben ist gerade bei langen und chronischen Erkrankungen wichtig, wie lange die Lohnfortzahlung geleistet wird. Die gute Nachricht ist, dass fast jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Die konkrete Dauer ist meistens von der Länge der Betriebszugehörigkeit abhängig. Der Anspruch greift allerdings nur, wenn ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigt und sie diese Krankheitsbestätigung an Ihren Arbeitgeber weiterreichen. Denn erst, wenn ihr Arbeitgeber eine Krankheitsbescheinigung empfängt, ist er verpflichtet Ihren Lohn trotz krankheitsbedingtem Ausfall weiterzuzahlen. Ausnahmen von dem Anspruch auf Lohnfortzahlungen und Krankengeld bilden etwa Lehrlinge ohne Entgelt, Mini-Jobber oder Praktikanten. Im Allgemeinen wird für sechs Wochen der volle Lohn weitergezahlt. Endet die Lohnfortzahlung oder ist sie eingeschränkt und ist die Person noch immer arbeitsunfähig, treten in der Regel die Krankenkassen mit dem Krankengeld ein. Normalerweise kann bis zu 26 Wochen lang Krankengeld gewährt werden. In manchen Fällen wird das Krankengeld sogar 78 Wochen lang ausbezahlt. Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 47 SGB V). Der geringere dieser beiden Werte wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt. Dabei werden die entsprechenden Beiträge direkt von den Zahlungen abgezogen. Den Restbetrag bekommen Sie dann als Krankengeld ausgezahlt. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse über Ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sich eine Langfristigkeit der Erkrankung herausstellt.

Kündigung bei Arbeitsunfähigkeit

Viele Arbeitnehmer haben Angst, während eines längeren Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit gekündigt zu werden. Doch darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter, welcher eine offizielle Krankheitsbestätigung eingereicht hat, kündigen? Die Antwort ist leider ja, allerdings nur im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts. Es gibt also keinen speziellen Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die krankheitsbedingt ausfallen. Dennoch gibt es einen kleinen Trost: Sie behalten, auch wenn Sie innerhalb der Zeit gekündigt werden, Ihr Recht auf Lohnfortzahlung bis zum Ende der Erkrankung.

Private Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Schätzungen besagen, dass jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland während seiner aktiven Berufszeit berufsunfähig werden könnte. Doch eine Absicherung für die Berufsunfähigkeit haben nur wenige Arbeitnehmer. Die Mehrheit Menschen besitzt keine private Versicherung, die in dem Fall Existenz-rettend wäre. Daher ist es sehr empfehlenswert, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sobald man ein Arbeitseinkommen erzielt und in seiner wirtschaftlichen Existenz davon abhängig ist. Tritt tatsächlich der Fall der Berufsunfähigkeit ein, bekommen die betroffenen Personen von der Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich zu der eher geringen staatlichen Unterstützung eine monatliche Rente und könnte somit weitgehend den bisherigen Lebensstandard halten.

Berufs- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Vergleich

Sowohl für die Berufsunfähigkeit als auch für eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit werden eine große Zahl von Versicherungen mit sehr unterschiedlichen Leistungen und Konditionen angeboten. Daher ist es wichtig, vor dem Abschluss einer solchen Versicherung einen gründlichen Vergleich anzustellen. Insbesondere die genaue Prüfung von Ausschlüssen bei der Versicherung – also solcher Fälle, bei denen die Versicherung nicht bezahlt – ist wichtig. Aber auch die allgemeinen Konditionen sollten bei einem Versicherungsvergleich sorgfältig gecheckt werden.
Autor
Redaktion Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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