Die besten Online Broker im Vergleich [2024 ] Capitalo
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Die besten Online Broker im Vergleich 2024

Geschrieben von Friedrich Krautzberger
Stand: März 2024
Darum CAPITALO In 3 Schritten zum Depot
1
Broker vergleichen

Aktiendepots, ETF-Sparpläne und Robo-Advisor

2
Depot eröffnen

Depotantrag online ausfüllen und Legitimieren.

3
Investieren & Traden

Ab 1 Euro gebührenfrei weltweit investieren.

Was Sie zuerst wissen sollten

Broker-Depot online eröffnen

Wenn Sie Aktien, Anleihen, Derivate oder Fonds handeln wollen, benötigen Sie ein modernes Wertpapierdepot mit guten Handelskonditionen. Doch welche Anbieter punkten mit günstigen Ordergebühren? Welche Depots bieten ausgezeichnete Leistungen beim Wertpapierhandel mit kostenlosen Orderlimits, Echtzeithandel, gebührenfreien Sparplänen und einem breiten Angebot an Fonds ohne Ausgabeaufschlag?

Mit unserem Online-Broker-Vergleich können Sie Ihren Wunschbroker samt leistungsstarkem Depot nach Ihren persönlichen Wünschen schnell und einfach vergleichen. Haben Sie die verschiedenen Anbieter genau verglichen, gelangen Sie mit einem Klick in unserer Tabelle zur Webseite der jeweiligen Depotbank oder des jeweiligen Brokers. Hier können Sie online Ihren Depotantrag ausfüllen und das gewünschte Depot in wenigen Schritten beantragen. Ihren ausgefüllten Depotantrag können Sie anschließend entweder downloaden und ausdrucken, oder diesen auf Wunsch auch per Post zusenden lassen. Hierzu müssen Sie mittels Postident-Verfahren Ihren Depot-Antrag bei einer Postfiliale bestätigen lassen, und diesen an Ihre gewählte Depotbank oder Broker senden.

Falls Sie bereits ein Depot bei einem anderen Anbieter haben, benötigen Sie Ihre neue Depotnummer, um das Formular für den Depotübertrag auszufüllen und dieses Ihrem neuen Broker mitzuteilen. Dies sollten Sie möglichst zeitnah tun, um weitere Depotgebühren bei Ihrer jetzigen Bank oder Ihren jetzigen Broker zu vermeiden.

So finden Sie den besten Online-Broker

Sie möchten an der Börse mitmischen? Dann brauchen Sie ein leistungsstarkes Depot bei einem Online-Broker – möglichst spesenfrei. Im Online-Broker Vergleich finden Sie ein leistungsstarkes Depot bei Broker.

Zahlen Sie bei Ihrem aktuellen Broker noch hohe Depotgebühren? Viele Anleger verschenken nicht nur beim Trading unnötig Geld, weil sie ihr Aktiendepot bei einer teuren Hausbank führen oder den Wechsel zu einem günstigen Onlinebroker scheuen. Dabei ist ein Wechsel heute recht unkompliziert und einfach. Und beim Vergleich der Konditionen werden Sie schnell feststellen: Ein Aktiendepot bei einem günstigen Online-Broker kann auf lange Sicht sehr viel Geld sparen. Bis zu mehrere tausend Euro pro Jahr sind hier – je nach Anzahl der Trades und durchschnittlichem Transaktionsvolumen – für Sie möglich.

Der Grund: Bei vielen Banken sind die Ordergebühren nämlich abhängig von der Orderhöhe. So kostet Sie eine 5.000 Euro Order kostet also oft deutlich mehr als eine Order über 500 Euro. Anders ist dies bei Brokern, die eine fixe Gebühr berechnen. Bei diesen Banken wird pro Order stets gleich viel fällig.

Auf was Sie in Sachen Kosten bei der Brokerwahl besonderes Augenmerk richten sollten und was Sie bei einem Depotwechsel und Depotübertrag zu einem neuen Broker beachten müssen:

Gebühren beim Aktiendepots

Was sich anhört, wie aus einer längst vergangenen Zeit, ist heute leider noch vielfach Realität: Noch immer berechnen einige Filialbanken Gebühren, völlig unabhängig davon, ob Sie als Anleger besonders aktiv an der Börse sind oder eher selten und langfristig handeln. Ihnen als Anleger werden dann Jahr für Jahr Depotgebühren in Rechnung gestellt – rein dafür, dass Sie Kunde geworden sind.
Auch gibt es zahlreiche Banken, vornehmlich Sparkassen, die eine sogenannte Verwahrgebühr berechnen. Allein also Kosten dafür, dass Ihre Wertpapiere im Depot der Bank verweilen dürfen. Diese beträgt bei einem Aktiendepotbestand von 50.000 Euro nicht selten 75 Euro und mehr pro Jahr.

Ordergebühren

Der größte Kostenblock für Sie als Anleger sind die Transaktions- bzw. Orderkosten. Jene Gebühren also, die für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren anfallen. Neben der Orderprovision, die Ihre Bank für die Durchführung Ihrer Transaktionen berechnet, zählen zu den Ordergebühren auch die sogenannten Fremdspesen oder Fondsgebühren.

Werfen Sie beim Vergleich zunächst einen genauen Blick auf die Provisionsmodelle. Orderprovisionen berechnen die meisten Filialbanken und Online Broker als Prozentsatz Ihres Ordervolumens, also abhängig von der Höhe Ihrer Order. Meist berechnen die Banken zudem einen Mindestsatz bei kleinen Ordervolumen – dies können bei einer Order im Wert von 1.000 Euro gleich mehrere Prozent sein.

Auch diese zählen zu den Ordergebühren, die Ihnen von Ihrer Bank oder Ihrem Broker in Rechnung gestellt werden. Es sind Kosten, die für die Ausführung Ihrer Order bei Dritten anfallen, beispielsweise Handelsplatzgebühren, Maklercourtage oder Clearinggebühren. Meist werden diese fremden Spesen in Ihrer Wertpapierabrechnung getrennt ausgewiesen. Teilweise sind diese Ordergebühren aber auch in den anderen Kostenblöcken Ihrer Bank enthalten.

Als potenzieller Fondsanleger und Fondssparer sollten zudem auch auf die Konditionen zum Handel von Investmentfonds im Blick haben. Denn gerade bei Fondssparplänen fallen regelmäßig beträchtliche Ausgabeaufschläge an, die nicht selten bei fünf Prozent und mehr liegen. Eine Fondsorder über 02.000 Euro schlägt dann schnell mit Gebühren von 2020 Euro zu Buche. Kosten, die Sie als Anleger vermeiden können, indem Sie sich für einen Anbieter entscheiden, der anstelle eines volumenabhängigen Ausgabeaufschlags lediglich eine fixe Orderprovision erhebt. Unser Tipp
Vermeiden Sie unnötige Depotkosten durch einen gezielten Vergleich der Gebührenmodelle der Anbieter. Wählen Sie einen modernen Broker, bei dem die Depotführung kostenfrei ist.

Weitere Gebühren – Limit-Gebühr, Auftragsstreichung, Eurex- und CFD-Handel

Häufig berechnen Banken und Broker auch Limit-Gebühren sowie Gebühren für die Auftragsstreichung. Zudem fallen häufig Kosten an, wenn Orders in mehreren Teilen ausgeführt werden. Moderne Online Broker verzichten hingegen auf solche Gebühren. Zudem gilt: Greifen bei der Ordererteilung lieber zum Telefon, ist dies in der Regel teurer als eine Order per Internet.

Möchten Sie als erfahrener Anleger auch an der weltweit größten Terminbörse für Finanzderivate, der EUREX, handeln, sollten Sie zudem die Konditionen für den EUREX-Terminhandel prüfen. Ähnliches gilt für den sogenannten CFD-Handel. Denn für den hochspekulativen EUREX-Handel oder den Handel von Differenzkontrakten gelten meist gesonderte Preis-Leistungs-Verzeichnisse.Unser Tipp
Wollen oder müssen Sie einen Teil Ihres Wertpapierdepots kurzfristig mit einem Wertpapierkredit (Effektenlombardkredit) beleihen, sollten Sie auch hier bei der Wahl der Bank oder des Brokers auf günstige Konditionen achten – denn diese sind von Anbieter zu Anbieter durchaus unterschiedlich.

Online Broker Vergleich – stellen Sie wichtige Leistungen gegenüber

Neben günstigen Gebühren und Orderkonditionen sollten Sie als Anleger aber auch einen Blick auf das Leistungsangebot der jeweiligen Broker werfen – denn auch hier gibt es natürlich Leistungsunterschiede. Zu wichtigen Leistungen zählen beispielsweise die verfügbaren Handelsplätze, mögliche Orderwege sowie mögliche Order- und Handelszusätze. Auch die Einlagensicherung hat seit der Finanzkrise 2008 zusätzlich Gewicht erhalten.

Hier gibt es nurmehr selten Ausnahmen. Alle professionellen Anbieter bietet Ihnen heute Zugang zu allen deutschen Börsenplätzen – vom elektronischen XETRA-Handel, über die großen Wertpapierbörsen Frankfurt und Stuttgart, bis hin zu den Regionalbörsen wie München, Düsseldorf, Berlin, Hamburg, Bremen oder Hannover.

Unterschiede gibt es hingegen durchaus bei den verfügbaren Auslandsbörsen: Die meisten ausländischen Wertpapiere können kostengünstiger an deutschen Handelsplätzen ge- und verkauft werden. Weniger bekannte Auslandsaktien sind jedoch häufig sinnvoller Weise nur an den jeweiligen Heimatbörsenplätzen handelbar.

Unser Tipp: Prüfen Sie als interessierter Anleger, ob und zu welchen Konditionen, Trades über wichtige US-Handelsplätze wie die NYSE, NASDAQ oder AMEX oder auch die London Stock Exchange beim jeweiligen Anbieter abgewickelt werden können.

Dieser ist bequem und schnell, und wird bei Anlegern immer beliebter. Kein Wunder: Im außerbörslichen Handel werden Orders in der Regel sofort online bestätig, es fallen weder Börsen- noch Maklergebühren für Sie an, und Kauf wie Verkauf sind schon vor Börseneröffnung und nach Börsenschluss Kauf und Verkauf möglich.

Unser Tipp: Nicht bei jedem Online-Broker stehen alle Handelsplätze zur Verfügung. Prüfen Sie daher vor der Wahl Ihres Anbieters, welche Handelsplätze, Emittenten und Fondsgesellschaften im außerbörslichen Handel zur Verfügung stehen.

Setzen Sie als Anleger auf Investmentfonds, sollten Sie neben den Konditionen bei der Depotwahl darauf achten, ob Fondsorders über die Fondsgesellschaft (KAG) genauso behandelt werden, wie Orders über die Börse oder im außerbörslichen Handel.

Unser Tipp: Gerade bei langfristiger Vermögensbildung mittels Fondssparplan sollte die kostenlose Einrichtung von Sparplänen und eine breite Auswahl an Fonds-, ETF- oder auch ETC-Sparplänen im Fokus Ihrer Anbieterwahl stehen.

Als erfahrener Anleger wissen Sie: Handel ohne Limits können gefährlich werden. Nehmen Sie daher beim Online Broker Vergleich auch die verfügbaren Ordertypen und Handelszusätze genauer unter die Lupe. Dabei gilt für den erfolgreichen Handel: Neben fehlenden Gebühren für die Limit-Erteilung sollten möglichst auch komplexe Ordertypen möglich sein – beispielsweise Trailing-Stops, bei denen sich Kauf- bzw. Verkaufslimits dynamisch anpassen lassen.

Schließlich empfiehlt sich vor Eröffnung eines Online Depots beim Wunschanbieter, auch einen Blick auf dessen Einlagensicherung zu werfen. Auf der Webseite des Bundesverbands deutscher Banken e.V. erfahren, wie Ihre Depoteinlagen im Insolvenzfall des neuen Anbieters geschützt sind. Nach EU-Richtlinie von 2009 sind Einlagen in der EU bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Kreditinstitut gesetzlich abgesichert. Ist Ihr Anbieter zudem freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, sind Ihre Kundeneinlagen sogar darüber hinaus absichert.

Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Fonds oder ETF zählen zum Sondervermögen (§ 92 KAGB). Als Sondervermögen sind diese gesondert geschützt und zählen im Falle einer Insolvenz eines Kreditinstituts nicht zu dessen Konkursmasse.

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Dieser Ratgeber wurde verfasst von Friedrich Krautzberger

Seit über 15 Jahren arbeite ich als Texter und bin sehr erfahren in Finanzthemen, vor allem was Geldanlagen und Versicherungen betrifft. In meiner langjährigen Laufbahn habe ich diverse Banken und Versicherer redaktionell betreut.

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