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Sturmschäden am Auto

Die Schäden von Naturgewalten wie Flut oder Sturm nehmen zu. Erst Anfang Februar wüteten Sturmtief Sabine und Petra in Deutschland und richtete viel Verwüstung und Schäden an. Doch wer zahlt eigentlich, wenn das eigene Auto beschädigt ist? Hier erfährst Du mehr dazu.

Was ist ein Sturm überhaupt?

Sturm ist nicht gleich Sturm. Die Stärke eines Sturmes wird in 13 verschiedenen Stärken unterteilt. Die Skala reicht von Windstille (0), einem leichten Windzug (1) bis hin zum Orkan (12). Hier eine Übersicht der Einstufung der Windstärken und einer Beschreibung, wie sich dies in der Realität zeigt:

Beaufortgrad Bezeichnung Mittlere Windgeschwindigkeit in
ca.10m Höhe über offenem,
flachem Gelände
Auswirkungen des Windes im
Binnenland
im DWD verwendete
Schwellenwerte
kt m/s km/h
0 Windstille <1 0 0 Rauch steigt senkrecht auf
1 leiser Zug 1 bis 3 1 <5 Windrichtung angezeigt durch den Zug des Rauches
2 leichte Brise 4 bis 6 2 bis 3 5 bis 10 Wind im Gesicht spürbar, Blätter und Windfahnen bewegen sich
3 schwache Brise
schwacher Wind
7 bis 10 4 bis 5 um 15 Wind bewegt dünne Zweige und strecktWimpel
4 mäßige Brise
mäßiger Wind
11 bis 15 6 bis 7 20 bis 25 Wind bewegt Zweige und dünnere Äste,hebt Staub und loses Papier
5 frische Brise
frischer Wind
16 bis 21 8 bis 10 30 bis 35 kleine Laubbäume beginnen zu schwanken, Schaumkronen bilden sich auf See
6 starker Wind 22 bis 27 11 bis 13 40 bis 45 starke Äste schwanken, Regenschirme sind nur schwer zu halten, Telegrafenleitungen pfeifen im Wind
7 steifer Wind 28 bis 33 14 bis 17 50 bis 60 fühlbare Hemmungen beim Gehen gegen den Wind, ganze Bäume bewegen sich
8 stürmischer Wind 34 bis 40 18 bis 20 65 bis 70 Zweige brechen von Bäumen, erschwert erheblich das Gehen im Freien
9 Sturm 41 bis 47 21 bis 24 75 bis 85 Äste brechen von Bäumen, kleinere Schäden an Häusern (Dachziegel oder Rauchhauben abgehoben)
10 schwerer Sturm 48 bis 55 25 bis 28 90 bis 100 Wind bricht Bäume, größere Schäden an Häusern
11 orkanartiger Sturm 56 bis 63 29 bis 32 105 bis 115 Wind entwurzelt Bäume, verbreitet Sturmschäden
12 Orkan über 64 ab 33 ab 120 schwere Verwüstungen

Beim Tief Petra Anfang Februar 2020 warnte der Deutsche Wetterdienst vor schweren Sturm- und Orkanboen. Solche Wettermeldungen und auch die Schadenmeldungen in einer Region dienen als Grundlage für die Versicherung für die spätere Regulierung und Anerkennung von Schäden.

Wer zahlt den Schaden am Auto bei Sturm?

Nicht bei jedem Schaden wird gleich gezahlt. Die Kfz-Versicherer leisten in der Regel ab einer Windstärke von 8. Gleichzeitig kommt es darauf an, welchen Versicherungsschutz man abgeschlossen hat und wie der Schaden passiert ist. Der Versicherungsschutz kann wie folgt abgeschlossen werden:

  • Kfz-Haftpflicht: zahlt nur bei Schäden an anderen
  • Kfz-Teilkaskoversicherung: übernimmt Sturmschäden und weitere Schäden*
  • Kfz-Vollkaskoversicherung: zahlt Schäden am eigenen Auto sowie Schäden, die in der Teilkaskoversicherung versichert sind

* Die Teilkasko ist günstiger als die Vollkasko und soll Versicherte gegen einen i. d. R. geringeren Preis als bei der Vollkasko davor schützen, dass Schäden, die man selbst nicht beeinflussen kann (bspw. durch Naturgewalten) übernommen werden. Darunter fallen unter anderem Schäden durch Sturm, Hagel oder wenn das Fahrzeug gestohlen wurde.

Jeder, der also eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, kann Schäden am Fahrzeug ab Windstärke 8 geltend machen und Schadensersatz bei der Kfz-Versicherung einfordern. Die Deckung und damit die Kostenübernahme ist abhängig wie der Schaden entstanden ist und wie sich der Fahrer verhalten hat.

Hier die Unterschiede:
Ist der Sturm der unmittelbare Verursacher eines Schadens tritt die Teilkaskoversicherung ein. Bspw. wenn Windstärke 9 herrscht und Äste eines Baumes abgebrochen werden und auf das Dach des geparkten Autos fallen. Gleiches gilt auch, wenn man in plötzlich herabstürzende Äste fährt. Diese Schäden sind durch die Teilkasko abgedeckt.

Wenn allerdings der Fahrer das Fahrzeug selbst in den Schaden gelenkt hat, ist eine Vollkaskoversicherung erforderlich. Dies ist der Fall wenn z. B. ein schwerer Ast durch einen Sturm abgebrochen wurde und der Fahrer eines Fahrzeug dieses direkt in den Baum lenkt und dadurch ein Schaden entsteht. Der Kfz-Schaden somit erst erstanden ist, als der unmittelbar verursachte Schaden durch den Sturm (Fall des Astes auf die Straße) bereits stattgefunden hat. In diesem Fall wird seitens der Versicherung geklärt, inwieweit das Verhalten des Fahrers Einfluss auf den Schaden nahm und ob der Fahrer richtig oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Wer zahlt bei Überschwemmungsschäden am Auto?

In der Regel zieht ein Sturm starke Regelfälle und damit auch Überschwemmungen mit sich. Daher sind Schäden aufgrund von Überschwemmung in Folge von Naturgewalten in der Teilkaskoversicherung mitversichert, wenn das Auto parkt. Doch Vorsicht: nicht jeder Schaden wird von der Versicherung übernommen. Wenn man z. B. sein Fahrzeug in Zeiten von Sturmwarnungen auf einem Parkplatz parkt, der nahe an einem Fluß liegt und dieser regelmäßig bei starkem Regen überschwemmt ist sowie Hinweistafeln auf die Gefahr hinweisen, kann es anders aussehen. Hier hätte die Möglichkeit bestanden das Fahrzeug vor Eintritt des geplantes Sturms/Unwetters woanders zu parken. Die Versicherung kann hier eine Kostenübernahme verweigern.

Hier eine Übersicht, wie hoch die Schäden sind, die in einem Jahr aufgrund von Überschwemmungen und Stürmen entstehen:

Wer zahlt bei Wasserschäden am Auto?

Wenn sich das Fahrzeug bewegt und in eine Überschwemmung gelenkt wird, kann Wasser in den Motor dringen und diesen beschädigen (sogenanter Wasserschlag). Dieser Schaden müsste über die Vollkaskoversicherung gemeldet werden. Die Überschwemmung war dabei nicht unmittelbarer Auslöser sondern erst das Hineinlenken durch den Fahrer hat den Schaden ausgelöst. Hier gilt es seitens des Versicherers zu klären, ob das Verhalten des Fahrers Einfluß auf den Schaden hatte und wenn ja, ob dieser grob fahrlässig gehandelt hat. Es wird geprüft, ob der Fahrer den Schaden hätte abwenden können indem dieser nicht in das Überschwemmungsgebiet fährt und bspw. sein Fahrzeug vorher abstellt oder wendet.

Ein Ausnahmefall besteht, wenn die Überschwemmung plötzlich aufgetreten ist und kein anderes Handeln mehr möglich war. In diesem Fällen tritt die Teilkaskoversicherung ein. Bspw. wenn man über eine Brücke fährt, sich bereits in der Mitte befindet und dann überraschend und ohne vorherige Anzeichen die Straße überschwemmt wird.

Daher kann es während der Schadenregulierung gezielt Fragen zum Unfallhergang und zur Wetterlage geben. Ebenso holt die Versicherung oft Informationen zur regionalen Beschaffenheit ein (Wetterberichte der Region, Schadenhäufigkeiten in der Region zum gleichen Zeitpunkt, Parksituation, etc.). Evtl. kann es auch sein, dass die Versicherung ein Mitverschulden des Fahrers erkennt und der Fahrer den Schaden teilweise oder komplett übernehmen muss. Daher ist es wichtig, alles in seiner Macht stehende zu tun um Schäden vom Fahrzeug abzuwenden und vorausschauend zu agieren. Ist dennoch ein Schaden eingetreten, gilt es diesen fristgerecht bei der Versicherung anzuzeigen.

Wer übernimmt die Kosten bei herabfallenden Dachziegeln?

Schäden durch herabfallende Ziegel eines Daches auf ein Fahrzeug werden durch die Teilkaskoversicherung übernommen, wenn diese durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 verursacht wurden.

Wichtig bei der Schadensmeldung

Wenn ein Schaden einmal eingetreten ist, ist es wichtig den Schaden umgehend bei der Versicherung zu melden, In der Regel hat die Meldung umgehend – max. binnen einer Woche nach Schadeneintritt – zu erfolgen. Je früher der Schaden gemeldet wird, desto besser. Vor allem wenn der Schaden Einfluß auf die Fahrtüchtigkeit oder Sicherheit Deines Fahrzeuges hat. Zudem besteht die Gefahr auf Folgeschäden bspw. Überhitzung, da ein Schlauch beschädigt ist, und ein viel größerer Schaden ist die Folge.

Für den Anruf bei der Versicherung benötigst Du folgendes:

  • Telefonnummer der Schadenshotline
  • Versicherungsnummer oder Kennzeichen
  • Auslöser des Schadens (bspw. Sturm)
  • Schadenstag (Datum)
  • ungefähre Uhrzeit oder Zeitraum des Schadeneintritts
  • eingetretene Schäden (sofern beurteilbar)
  • Name von Zeugen (sofern vorhanden)

Die Mitarbeiter der Schadenhotline legen den Schaden im System an und vergeben meistens gleich eine Schadennummer, die für den weiteren Kontakt (genauso wie die Versicherungsnummer) wichtig ist. Sie hilft der Schadenabteilung beim nächsten Anruf oder Schreiben den Schaden direkt aufzurufen und Deine Anfrage zuzuordnen. Die Versicherung teilt Dir mit, wie das weitere Vorgehen ist. Es gibt Tarife, die eine Werkstattbindung beinhalten und daher günstiger beim Abschluss waren. Hier kannst Du nur zu einer Werkstatt gehen, die bei Deiner Versicherung als Partner hinterlegt ist ,und nicht jede beliebige Werkstatt mit der Reparatur beauftragen. Die Versicherung kann Dir in diesem Fällen mitteilen, welche Werkstätten hinterlegt und in Deiner Nähe sind.

Ganz wichtig: Kläre bevor irgendwelche Reparaturen vorgenommen werden, ob ein Gutachter der Versicherung das Fahrzeug sehen möchte oder Du einen Gutachter beauftragen sollst. Manchmal, wenn der Schaden sehr gering ist, ist der Gutachter oft teurer wie die Reparatur selbst. Eine Versicherung bezeichnet dies als Bagatellschaden und entscheidet evtl. keinen Gutachter einzuschalten. Wenn ein starker Sturm wütet sind oft mehrere Fahrzeuge in der Region gleichzeitig betroffen. Die Versicherung richtet in diesen Fällen ggfs. eine Sofortregulierungsstelle ein und vergibt Termine, um betroffene Fahrzeug dort vorzustellen. Kläre unbedingt ab, wie Dein Vorgehen ist, bevor die Reparatur beauftragt wird. Im Zweifelsfall – wenn die Reparatur schon abgeschlossen bevor die Versicherer einen Gutachter schicken kann oder Dir die Freigabe zu dessen Beauftragung gibt – würden wichtige Nachweise fehlen, die für eine Regulierung erforderlich sind und der Schaden wird nicht oder nur teilweise übernommen und muss vom Besitzer des Fahrzeugs selbst komplett oder Teile davon bezahlt werden.

Eigene Mithilfe

Um der Versicherung ein klares Bild zu geben, was passiert ist und wie es im Moment des Schadens vor Ort ausgesehen hat, hilft es Fotos von Folgendem zu machen:

  • vom Fahrzeug
  • von der Beschädigung / den Beschädigungen
  • von der Situation (sofern nachfolgendes zutreffend)
  • umgefallene Bäume, die das Fahrzeug beschädigt haben
  • abgebrochene Äste, die auf das Fahrzeug gefallen sind
  • Verwüstungen in der nahen Umgebung, um die Gesamtsituation einzuschätzen
  • Überschwemmung oder Spuren davon, wenn dieses nicht mehr zu sehen ist
    etc.

So kann sich der Schadensachbearbeiter – der beim Schaden nicht dabei war – die Situation besser vorstellen und sich selbst ein Bild machen.

Was ist zu beachten, wenn der Schaden ein Vollkasko- oder Teilkaskoschaden ist?

Grundsätzlich haben beide Varianten des Deckungsschutzes eine Selbstbeteiligung, die bei Eintritt eines Schadens vom Versicherten zu bezahlen ist. In der Regel liegt diese bei 300,- € in der Teilkasko- und 650,- € in der Vollkaskoversicherung. Wird der Schaden über die Vollkasko abgedeckt, wird der Schaden zudem bei der Berechnung der schadenfreien Zeit (Schadenfreiheitsrabatt) im Folgejahr berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die schadenfreien Jahre anteilsmäßig reduziert werden. Hat man einen Rabattschutz in der Vollkaskoversicherung, greift dieser und mindert die Folgen in Bezug auf den Beitrag im Folgejahr. Wenn der Schaden nur unwesentlich höher ist als die Selbstbeteiligung und kein Rabattschutz greift oder man diesen dafür nicht nutzen möchte, ist zu überlegen den Schaden selbst zu zahlen. Somit reduzieren sich die Beitragskosten aufgrund Hochstufung durch einen Schaden. In der Teilkasko gibt es das System mit dem Schadenfreiheitsrabatt nicht und der Beitrag für das Folgejahr bleibt unbelastet vom Schaden.

Fazit

Ein Sturmschaden ist ärgerlich, aber ob ein Schaden am eigenen Fahrzeug übernommen wird liegt an vielen Faktoren, bspw.:

  • Welchen Versicherungsschutz hast Du gewählt?
  • Wo ist der Schaden eingetreten?
  • Wie hast Du Dich in diesem Moment verhalten?
  • Was hast Du getan, um den Schaden zu vermeiden oder abzuwenden?

Ist alles geklärt und der Schaden versichert, gibt die Versicherung „grünes Licht“ für die Regulierung und der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalles kann wiederhergestellt oder bei einem Totalschaden nach einem anderen Fahrzeug Ausschau gehalten werden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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