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Eigener Wohnraum in Deutschland ist teurer denn je – egal ob neu oder gebraucht. Dies gilt mittlerweile flächendeckend für fast alle Bundesländer – und keinesfalls nur mehr für Häuser und Wohnungen in den begehrten Metropolen. Um potenziellen Häuslebauern oder Wohnungskäufern – aber auch sonstigen privaten Investoren – unter die Arme zu greifen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten der staatlichen Wohnbauförderung in Deutschland.
Wohnbauförderung – vielfältig aber kompliziert
Die Wohnbauförderung ist ein ebenso beliebtes wie vielfältiges staatliches Instrument, um auch Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen sowie deren Umbau und Modernisierung zu erleichtern. In Deutschland gibt es in jedem Bundesland staatliche Stellen, die den Wohnbau in unterschiedlichster Art und Weise fördern. Dabei gibt es meist keine einheitlichen Richtlinien und Kriterien – was einen Vergleich der einzelnen Fördermöglichkeiten sehr schwierig gestaltet.
Ziel der Wohnraumförderung
Im Rahmen der Wohnungsbauförderung bieten die einzelnen Bundesländer eine Vielzahl von Förderprogrammen. Gefördert werden vor allem der Neubau oder der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum, aber auch Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen oder der energieeffiziente Umbau von Wohnraum. Dies geschieht auf vielfältigste Art und Weise: durch zinsgünstige Kredite, Baudarlehen, Zuschüsse oder auch Bürgschaften.
Ziel der Wohnungsbauförderung ist, das Angebot an bedarfsgerechtem, preisgünstigem und qualitätsvollem Wohnraum zu erhöhen. Mit einigen Förderprogrammen werden jedoch auch städtebauliche oder ökologische Ziele, wie die Reduzierung des Energieverbrauchs, verfolgt.
Voraussetzungen für die Wohnungsbauförderung
Die Vergabe der Wohnungsbauförderung der einzelnen Bundesländer ist an konkrete Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. So werden manche Förderungen nur an Familien mit Kindern oder Haushalte mit schwerbehinderten Personen vergeben. Zu den Voraussetzungen zählen häufig auch bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, oft aber auch ein Mindestmaß an eingebrachtem Eigenkapitalanteil.
Wichtig: Der jeweilige Fördermittelantrag ist rechtzeitig vor Baubeginn oder dem Abschluss eines Kaufvertrags bei der zuständigen Landesbank zu stellen.
Was fördern Bund und Länder beim Haus- und Wohnungsbau?
Zwar ist die seit Jahrzehnten bewährte und beliebte Eigenheimzulage, die hunderttausenden Familien zum Eigenheim verholfen hat, zum 31.12.2005 ausgelaufen. Das sollte Sie dennoch nicht entmutigen, nach Fördertöpfen Ausschau zu halten. Gut geeignet, aber oft sehr kompliziert sind die zahlreichen Online-Förderratgeber. Um erste Basisinformationen einzuholen, sollten Sie aber in jedem Fall folgendes beachten:
KfW-Programme: Informieren Sie sich unter www.kfw.de zu zinsgünstigen Krediten für Baumaßnahmen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Bundesanstalt und vergibt jährlich Milliardenkredite für unterschiedlichste Fördermaßnahmen.
Gemeinden und Städte: Ebenso legen viele Städte und Gemeinden eigene, meistens indirekte Förderprogramme auf. Beispielweise werden hier im Rahmen von Einheimischen-Modellen Baugrundstücke an kinderreiche Familien oder an Familien, die in dem betreffenden Ort ihren Wohnsitz haben, verbilligt abgegeben.
Energieunternehmen: Auch die Energieunternehmen, die Strom und Gas in Ihren Ort liefern, bieten gelegentlich Förderungen an, wenn Sie energiesparende und umweltschonende Bau- oder Umbaumaßnahmen ergreifen. Hier nachfragen, kann sich ebenfalls lohnen.
Die wichtigsten Förderprogramme der einzelnen Bundesländer
Kernstück der Wohnbauförderung in Deutschland sind allerdings die zahlreichen Förderprogramme auf Landesebene. Die wichtigsten Programme der einzelnen Bundesländer mit Förderbanken im Überblick:
Wohnungsbauförderung norddeutsche Bundesländer
Schleswig-Holstein: Die zuständige Förderbank für die Wohnungsbauförderung in Schleswig-Holstein ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Zu den wichtigsten Förderprogrammen der IB.SH zählen: Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen (IB.SH Immoflex und IB.SH Immofix).
Niedersachsen: Für die Wohnungsbauförderung in Niedersachsen ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen, kurz NBank, zuständig. Die drei wichtigsten Programme zur Wohnraumförderung in Niedersachsen sind: Eigentum für Haushalte mit Kindern, Eigentum für Menschen mit Behinderung und Energetische Modernisierung von Wohneigentum.
Mecklenburg-Vorpommern: Für den Wohnungsbau werden Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) vermittelt. Die LFI MV bietet die drei Förderprogramme Modernisierung / Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum, Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand sowie Stadtumbau Ost/Rückbau.
Hamburg: In Hamburg ist die Investitions- und Förderbank (IFB) die zuständige Förderbank. Die wichtigsten Förderprogramme sind: Eigenheimförderung, Erneuerbare Wärme sowie das FamilienStartDarlehen.
Bremen: In Bremen stellt die Bremer Aufbau-Bank (BAB) Mittel zur Wohnraumförderung zur Verfügung. Die BAB Bremen bietet die Förderprogramme: Modernisierungsförderung und Neubauförderung.
Wohnungsbauförderung westdeutsche Bundesländer
Nordrhein-Westfalen: Für die Wohnungsbauförderung in NRW ist die NRW-Bank zuständig. Die drei wichtigsten Programme der Wohnungsbauförderung NRW sind: Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum, Selbstnutzung gebrauchter Immobilien und Selbstnutzung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung.
Hessen: Für die Vergabe von Förderprogrammen der Wohnungsbauförderung Hessen ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) Hessen zuständig. Die wichtigsten Förderprogramme sind: Hessen-Baudarlehen, Hessen-Darlehen und Mietwohnungen Energieeffizient Sanieren.
Rheinland-Pfalz: Für Immobilieneigentümer bietet die Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz verschiedene Fördermittel. Die wichtigsten Förderprogramme hier: ISB Darlehen Wohneigentum, ISB Darlehen Mietwohnungen sowie ISB Darlehen Modernisierung Wohneigentum.
Saarland: Zuständig hier sind die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) sowie das Landesamt für Zentrale Dienste (LZD). Die drei wichtigsten Förderprogramme: Neubau von selbst genutztem Wohneigentum, Erwerb von Bestandsprojekten mit/ohne Modernisierung und Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum.
Wohnungsbauförderung ostdeutsche Bundesländer
Berlin: Die Wohnungsbauförderung in Berlin obliegt der Investitionsbank Berlin (IBB). Die drei wichtigsten Programme der Wohnungsbauförderung sind: IBB Familienbaudarlehen, IBB Förderoptimierungsdarlehen Eigenheim sowie IBB Wohnraum modernisieren.
Brandenburg: Für die Wohnungsbauförderung in Brandenburg ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zuständig. Zu den wichtigsten Förderprogrammen in Brandenburg zählen: Wohneigentum in Innenstädten, Barrierefreier Zugang (Aufzugsprogramm), Mietwohnungsbau (Modernisierung).
Sachsen-Anhalt: Die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt bietet Fördermittel für Neubau oder Modernisierung von Wohnraum. Die wichtigsten Förderprogramme Sachsen-Anhalts sind: Förderdarlehen zum Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie, Förderdarlehen zum Erwerb bestehender Immobilien und Darlehen zur energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung.
Sachsen: Die zuständige Förderbank in Sachsen ist die Sächsische AufbauBank (SAB). Die drei wichtigsten Förderprogramme in Sachsen sind: selbst genutztes Wohneigentum im innerstädtischen Bereich, Energetische Sanierung von Wohneigentum (Energiespardarlehen) sowie das Zinsanpassungsprogramm für selbst genutzte Immobilie.
Thüringen: Für den Neubau, Erwerb oder die Modernisierung einer Immobilie stehen Fördermittel der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung. Die drei wichtigsten Förderprogramme Thüringens: Familienbaudarlehen, Thüringer Modernisierungsdarlehen sowie Thüringer Modernisierungsdarlehen – Öko-Plus.
Wohnungsbauförderung süddeutsche Bundesländer
Baden-Württemberg: Die für die Wohnraumförderung in Baden-Württemberg zuständige Förderbank ist die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank). Die wichtigsten Förderprogramme der L-Bank sind Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien, Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen und Wohnen mit Kind.
Bayern: Zuständig für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern ist die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, kurz die Bayern Labo. Gefördert werden mit speziellen Programmen unter anderem Wohneigentum, Mietwohnungen und Modernisierungen. Die wichtigsten Programme der Wohnungsbauförderung in Bayern sind Bayerisches Wohnungsbauprogramm und Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm.
Checkliste: Wohnbauförderung erfolgreich beantragen
Möchten Sie eine Wohnbauförderung von Bund oder Ihrem jeweiligen Bundesland in Anspruch nehmen, sollten Sie sich zunächst darüber im Klaren sein, ob das geplante Eigenheim Gegenstand der angebotenen Förderung ist.
Ist dies der Fall, sollten Sie die personen- und gebäudebezogenen Kriterien mit den eigenen Daten abgleichen. Beachten Sie hierbei, dass es beispielsweise vom Bundesland zu Bundesland starke Abweichungen im Inhalt geben kann, da es keine einheitlichen Regelungen gibt. Stimmen beide Voraussetzungen mit den Bundesland-bezogenen Kennzahlen überein, steht der Wohnbauförderung nicht mehr viel im Weg.
Der letzte Schritt umfasst die Zusammensetzung aller notwendigen Unterlagen. Erst dann kann die Antragsstellung schnell vollzogen werden kann. Weitere Informationen erhält man im Formular des jeweiligen Bundeslands.
Zur Beantragung müssen Sie alle notwendigen Papiere wie zum Beispiel den Kaufvertrag der Immobilie, Nachweis zum Jahresgehalt, die gesamten Bau- und Grundstückkosten, den Energieausweis und sämtliche anderen Verträge oder Grundrisse vorlegen.
Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.