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Der Bildungsgutschein – Antrag, Voraussetzungen und mögliche Ersparnis

Lebenslanges Lernen ist die oberste Devise im modernen Berufsleben. Staatliche Fördermaßnahmen bieten Arbeitnehmern attraktive finanzielle Anreize für die berufliche  Weiterbildung. Das meistgenutzte staatliche Förderangebot ist der Bildungsgutschein.

Berufliche Weiterqualifizierung – der Karrierebooster im heutigen Berufsleben

Der Berufs- und Karrieremöglichkeiten in modernen Industrie- und Wissensgesellschaften wie Deutschland hängen sehr stark ab von der Bereitschaft zum lebenslangen Lernen ab. Die ständige berufliche Weiterbildung ist eine der wichtigsten beruflichen Anforderungen und Schlüsselqualifikationen für Arbeitnehmer auf dem heutigen Arbeitsmarkt. Sie entscheidet heutzutage oft genug über den beruflichen Erfolg und Mißerfolg. Wer rastet, der rostet – dieses Sprichwort gilt in der modernen Berufs- und Arbeitswelt für alle Branchen mehr denn je. Und das aus gutem Grund. Denn auf dem heutigen Arbeitsmarkt herrscht ein sehr hoher Wettbewerbs- und Innovationsdruck.

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren zu einer immer rasanteren Wissensentwicklung, einem immer schnelleren technischen Fortschritt und einer immer kürzeren Halbwertzeit von beruflichem Wissen geführt – und dadurch die Dynamik, die Schnellebigkeit und den Wandel von Berufsbildern und -qualifikationen und von Ausbildungsinhalten im modernen Berufs- und Arbeitsleben noch weiter verstärkt.

Deswegen bedeutet hier jeder Wissens- und Informationsvorsprung auch immer einen entscheidenden Wettbewebsvorteil im täglichen Wettlauf um die nächsten Kunden oder um die besten Jobs. Nur so können Berufstätige in der Arbeitswelt auch in Zukunft noch erfolgreich mit der Konkurrenz mithalten.

Der Bildungsgutschein – die häufigste staatliche Fördermaßnahme

Arbeitnehmer können sich in allen Branchen beruflich weiterqualifizieren und sich dadurch fit für den Arbeitsmarkt von morgen machen. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), Aufstiegs-Bafög oder Bildungsurlaub – Berufstätige können heutzutage viele verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterqualifizierung nutzen, um ihre eigenen Job- und Karrierechancen und Gehaltsaussichten entscheidend zu verbessern

Die häufigste und effektivste staatliche Fördermaßnahme für die berufliche Fortbildung ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Und diesen guten Ruf genießt er vollkommen zu Recht. Denn er bietet neben einer anteiligen oder kompletten Finanzierung der Weiterbildungskosten auch weitere arbeitnehmerfreundliche Vorteile und sehr flexible Verwendungsmöglichkeiten.

Im folgenden erhalten Sie einen überblick über die Berechtigungskriterien und die Nutzungsmöglichkeiten des Bildungsgutscheins. 

Die Beantragung des Bildungsgutscheins

Der Bildungsgutschein ist ein staatliches Förderangebot der Agentur für Arbeit. Seine Zielgruppe sind u.a. Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Hartz IV-Leistungen (ALG II), Beschäftigte in Kurzarbeit und Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder 3 Jahren Berufserfahrung. Außerdem richtet es sich an Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht sowie an befristet Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft.

Zunächst wird in einem persönlichen Gespräch mit einem Berater der zuständigen Agentur für Arbeit oder des zuständigen Jobcenters die Förderwürdigkeit des Antragstellers überprüft. Ein Beratungstermin kann entweder telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Ein Arbeitnehmer bzw. -suchender hat keinen gesetzlichen Anspruch auf den Bildungsgutschein. Die Bewilligung dieser staatlichen Förderleistung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Der Antragssteller muss die Notwendigkeit der angestrebten beruflichen Weiterqualifizierung nachweisen. 

Er muss überzeugend darlegen, dass er von Arbeitslosigkeit bedroht ist und dass der Bildungsgutschein seine Chancen auf einen Verbleib in seinem Beruf oder auf seine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung verbessern.

Dabei muss der Arbeitnehmer bzw. -suchende mit sachlichen und plausiblen Argumenten der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter gegenüber nachvollziehbar machen, welches konkrete Berufsziel er anstrebt, wie die gewünschte berufliche Fortbildung realistisch zur Erhöhung seiner Jobchancen beiträgt und wie die gewünschte berufliche Weiterqualifizierung und das angestrebte Berufsziel zu seinen bisherigen Berufserfahrungen passen.

Er sollte natürlich ausreichend Zeit, Geduld und Aufwand in eine sorgfältige Vorbereitung auf das Beratungsgespräch und in die Ausarbeitung seiner Argumentationsstrategie investieren. Um den Berater zu überzeugen, sollte er außerdem auch Unterlagen mitbringen, die seine bisherigen Bewerbungsbemühungen dokumentieren. Je überzeugender und positiver er in dem persönlichen Gespräch gegenüber dem Arbeitsvermittler auftritt, desto größer sind seine Erfolgsaussichten.

Einlösen des Bildungsgutscheins für eine berufliche Weiterqualifizierung

Bei einem negativen Bescheid kann der Antragsteller die Ablehnung innerhalb von vier Wochen anfechten. Bei einem positiven Bescheid von der zuständigen Agentur für Arbeit oder des zuständigen Jobcenters kann der Arbeitnehmer bzw. -suchende den Bildungsgutschein bei einem staatlichen oder privaten Bildungsträger für eine passende berufliche Weiterbildung einlösen.

Voraussetzung dafür ist, dass die berufliche Fortbildung und der Bildungsträger AZAV-zertifiziert sind. Die AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dieses gewährleistet die hohen Qualitätstandards in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und regelt auf dieser Basis die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung in Deutschland. Die rechtliche Grundlage, auf der dieses staatliche Qualitätssiegel beruht, ist §184 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Arbeitnehmer und -suchende finden solche beruflichen Weiterqualifizierungen und Bildungsträger u.a. im KURSNET, der Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildung der Agentur für Arbeit.

Die Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit erfolgt einfach, schnell und unbürokratisch. Nach der Auswahl eines Bildungsträgers und einer passenden beruflichen Fortbildung bestätigt der Bildungsträger dem Arbeitnehmer bzw. -suchenden die Teilnahme an der beruflichen Weiterqualifizierung auf seinem Bildungsgutschein. Der Bildungsträger legt den Bildungsgutschein vor Beginn der berufsbegleitenden Weiterqualifizierung der ausstellenden Agentur für Arbeit vor und erhält die Weiterbildungskosten erstattet.

Mit dem Bildungsgutschein können nicht nur berufsbegleitende Fortbildungen, sondern auch der Erwerb von Schulabschlüssen sowie Ausbildungsabschlüssen in den unterschiedlichsten Berufsbildern gefördert werden. Letzteres erfolgt im Rahmen einer Umschulung oder Externenprüfung bei der Internationalen Handelskammer (IHK).

Nach dem erfolgreichen Erwerb einer weiteren Berufsqualifikation im neuen Job richtig durchstarten und sich über ein höheres Gehalt freuen.

Übernahme von beruflichen Weiterbildungskosten mit dem Bildungsgutschein

Als gesetzlich vorgeschriebene Informationen müssen auf dem Bildungsgutschein u.a. das individuell festgestellte Bildungsziel, die Dauer der beruflichen Weiterqualifizierung, der regionale Geltungsbereich (dies ist in der Regel der Tagespendelbereich), der Name des Antragstellers, die Förderungshöhe bzw. die Art der übernommenen Kosten sowie die Gültigkeitsdauer vermerkt sein. Der Bildungsgutschein wird nur für eine bestimmte Person ausgestellt und ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Der Bildungsgutschein ist bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum gültig. Er muss innerhalb dieser Frist eingelöst werden. Die damit angestrebte berufliche Fortbildung muss ebenfalls innerhalb dieser Frist begonnen werden. Ansonsten verfällt er und die Kosten für die gewünschte berufliche Weiterbildung werden von der Agentur für Arbeit nicht mehr übernommen.

Mit diesem staatlichem Förderungsangebot können von der Agentur für Arbeit bis zu 100 Prozent der beruflichen Weiterbildungskosten übernommen werden.

Je nach Einzelfall, können von der Agentur für Arbeit mit dem Bildungsgutschein auch noch weitere, im Zusammenhang mit der beruflichen Fortbildung anfallenden Kosten finanziert werden. Dazu gehören u.a. die Fahrtkosten, die auswärtigen Unterbringungskosten, die auswärtigen Verpflegungskosten und die Kinderbetreuungskosten.