Wer zu zweit oder als Paar ein Konto führen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Unser kleiner Ratgeber verrät Ihnen alle Vorteile, Nachteile und Unterschiede bei Gemeinschaftskonten.
Gemeinschaftskonto – einzeln und zusammen
Beim Einzelkonto, als eine mögliche Variante des kostenlosen Gemeinschaftskontos, ist der Kontoinhaber einer der beiden Ehegatten allein. Natürlich besitzt auch der zweite Ehegatte eine Kontovollmacht für das jeweilige Konto. Konkret bedeutet dies im Alltag: Beim Einzelkonto haftet nur der Kontoinhaber als Gläubiger aller Kontoguthaben, egal, welcher der beiden Partner Überweisungen, Einzahlungen oder eine Auszahlung vornimmt. Geld, welches sich auf dem Konto befindet, gehört somit rein rechtlich nur einem der beiden Ehegatten.
Gleiches gilt natürlich auch für alle negativen Salden, sprich Schulden, die beispielsweise durch Überziehungen auf dem Konto entstehen. Übrigens vom Kontoinhaber selbst, dem bevollmächtigtem Ehegatten, aber auch durch Dritte – beispielsweise durch eine erteile Einzugsermächtigung. Der Kontoinhaber haftet einerseits somit für alle Kontobewegungen, kann aber im Gegenzug auch die Höhe des Überziehungsrahmens, also die Höhe des Dispo Limits beim Girokonto, mit der Bank vereinbaren.
Guthaben kann beiden gehören
Falls Sie das wünschen, können Sie Guthaben auf einem Einzelkonto auch ganz oder teilweise beiden Ehegatten vertraglich zusprechen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn etwa beide Arbeitseinkommen der Ehegatten monatlich auf das Einzelkonto fließen, oder auf dem Einzelkonto regelmäßig Sparguthaben beider eingeht. Im Fall der Fälle haben hier alle einen rechtlichen Anspruch auf das jeweils von ihnen eingebrachte Guthaben auf dem Konto. Wichtig: In der Regel verlangen Banken hierfür einen schriftlichen Zusatz im Vertrag.
Gemeinschaftskonto – die gemeinsame Variante
Wie das Wort bereits andeutet, sind bei der zweiten Variante des Ehegattenkontos, dem Gemeinschaftskonto, beide Ehegatten zusammen die Kontoinhaber. Guthaben wie Schulden gehören hier rein rechtlich jedem Ehegatten jeweils zur Hälfte – und zwar egal, wer von beiden diese eingebracht hat.
Beide haften, beide profitieren
Im Klartext heißt das: Als Gesamtgläubiger eines Gemeinschaftskontos haften beide Eheleute jeweils für den anderen – und sind auch verpflichtet, gegenseitig das Konto bei Bedarf auszugleichen. Übrigens gilt dies unabhängig von den güterrechtlichen Verhältnissen der Eheleute, etwa ob in der Ehe zuvor Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart wurde.
Es spielt somit keine Rolle, woher im Alltag das Guthaben oder die Schulden auf dem Gemeinschaftskonto stammen: Sie gehören beiden Kontoinhaber jeweils zur Hälfte. Verdient beispielsweise nur der Ehemann, gehört das monatliche eingehende auch der Ehefrau zur Hälfte. Umgekehrt haften auch beide Ehegatten für Schulden jeweils hälftig – übrigens auch dann, wenn ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen einen größeren Betrag entnommen hat, ohne den anderen vorher zu fragen. Auch Schulden auf dem Gemeinschaftskonto sind also gemeinsame Schulden.
Vorsatz als Ausnahme
Eine Ausnahme kann allerdings sein, wenn ein Ehegatte vorsätzlich den anderen schädigen möchte, beispielsweise das angesparte Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto im Falle einer Trennung oder Scheidung plötzlich komplett „plündert“. Die Realität zeigt: Einen Vorsatz tatsächlich zu beweisen, dürfte im Alltag aber sehr schwer sein.
Unser Tipp: Ob Sie ein Einzelkonto oder ein Gemeinschaftskonto als Form des Ehegattenkontos wählen, ist nicht nur reine „Geschmackssache“, es hat durchaus auch rechtliche Konsequenzen. Falls Sie Ihre Finanzen auf einem Gemeinschaftskonto eigenverantwortlich verwalten möchten, empfiehlt sich ein Einzelkonto. Sollen die Finanzen unabhängig der jeweiligen Handlungen des Einzelnen auf dem Konto gemeinsam geregelt werden, ist das Gemeinschaftskonto die „gerechtere“ Variante.

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.