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Grüne Versicherungskarte

In allen europäischen Ländern ist eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Die Grüne Versicherungskarte sichert Dich ab, wenn du ins Ausland fahren möchtest – denn damit können Reisende nachweisen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.

Wichtig: Mit der Grünen Versicherungskarte bist Du nur abgesichert von Schäden, die Du Dritten zufügst. Denn sie gilt ausschließlich für den Haftpflichtschutz. Möchtest Du umfangreicher versichert sein, beispielsweise bei einem unverschuldeten Unfall, solltest Du über den Auslandsschadenschutz nachdenken.

Die Grüne Karte erhält die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die ein Unfallgeschädigter verwiesen werden kann.

Wie erhalte ich eine Grüne Versicherungskarte für Auslandsfahrten?

Die Grüne Versicherungskarte sollte in der Regel vorliegen, da diese mit der Police versendet wurde und mehrere Jahre gültig ist.
Ist keine Grüne Versicherungskarte vorhanden, kann die Zusendung der Karte direkt beim Versicherer beantragt werden.
Der Versand benötigt in der Regel mehrere Tage. Eine rechtzeitige Beantragung vor Antritt der Reise ist daher immens wichtig.

Wichtig: Die Grüne Versicherungskarte muss im Original mitgeführt werden.

In welchen Ländern gilt die Grüne Versicherungskarte?

Die Grüne Versicherungskarte gilt in den 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie in Andorra, Großbritannien,  Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Mit diesen Ländern besteht das Kennzeichenabkommen, was das Mitführen der Karte nicht zwangsläufig nötig macht, jedoch von Vorteil sein kann.

In Italien z.B. fordert die Polizei nach einem Unfall häufig die Grüne Karte, weil dort alle wichtigen Informationen stehen.

In Ländern, mit denen das Kennzeichenabkommen nicht besteht, ist das Mitführen der Grünen Versicherungskarte Pflicht:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Iran
  • Israel
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Russland
  • Serbien
  • Türkei (nicht der asiatische Teil)
  • Ukraine
  • Weißrussland

Die Kravag versichert ggf. auf Anfrage auch den asiatischen Teil der Türkei.

Wichtig: Nicht bei jeder Gesellschaft sind alle aufgezählten Länder versichert. Wenn eine bestimmte Gesellschaft ein Land nicht mitversichert, ist dieses durchgestrichen. Deshalb sollte man vor seiner Reise schauen, ob das gewünschte Land mitversichert ist.

Kosovo erkennt die Grüne Karte außerdem nicht an. An der Grenze muss eine kosovarische Kfz-Versicherung gekauft werden.

Wie lange ist die Grüne Versicherungskarte gültig?

In der Regel ist die Karte drei Jahre gültig. Sollte die Karte nach der Gültigkeit ablaufen, reicht es, einfach eine neue Karte anzufordern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

Autor
Über den Autor Christian Bammert

Christian Bammert verantwortet Marketing & Vertrieb von CAPITALO und unterstützt unsere Kooperationspartner bei der Vermarktung ihrer Produkte. Christian arbeitet seit vielen Jahren in der Finanzbranche und hat sehr gute Kontakte zu Banken und Medien.

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