Der Aval ist eine Bankbürgschaft oder eine Garantie, die eine Bank im Auftrag eines Schuldners gegenüber einem Dritten ausstellt. Sie sichert damit zu, die offene Schuld zu begleichen, falls der Schuldner selbst zahlungsunfähig wird.
Ein Aval besteht also streng genommen aus zwei Schuldverhältnissen: Das Hauptschuldverhältnis besteht zwischen Schuldner und Gläubiger, während das Nebenschuldverhältnis zwischen Bank und Gläubiger besteht. Das Nebenschuldverhältnis hat allerdings nur dann Bedeutung, wenn die Hauptschuld zwischen Schuldner und Gläubiger nicht beglichen werden kann.
Der Avalkredit wird von der Bank gegen Zahlung einer Gebühr, der Aval-Provision, bereitgestellt. Weitere Sicherheiten werden meistens nicht verlangt, da die Bank den Aval nur Kunden mit höchster Bonität anbietet. Die Höhe der Provision richtet sich nach Höhe und Risiko des Avalkredits.
Anwendung findet der Avalkredit meistens bei Auslands-Geschäften, in denen es um große Summen geht, die zügig abgesichert werden müssen. Auch Steuer-, Zoll- und Frachtstundungsaval sind gebräuchlich, um Zölle, Steuern oder Gewährleistungsgarantien abzusichern. Außerdem können Vertragserfüllungsrisiken mit dem Bankaval gesichert werden.
Die Bank sichert in diesem Fall nur die Zahlungsfähigkeit des Mieters gegenüber dem Vermieter.